190180 · Mitteilungsvorlage
Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2018 (alt: 1911256, FF: Amt 20)
Kerndaten
- Nummer
- 190180
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190180 Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2018 (alt: 1911256, FF: Amt 20) Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 27.11.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 07.05.2019 Kenntnisnahme Rechnungsprüfungsausschuss 12.06.2019 vertagt / 1. Lesung Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die „zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken“ abgeschlossenen Geschäfte zu berichten. Um die Politik umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der Verwaltung auf das gesamte städtische Zins- und Schuldenmanagement erweitert. Die Anlage „Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2018“ wird nachgereicht. Anlage/n 1 Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement (öffentlich) Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 29 Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement Bundesstadt Bonn 2018 Bundesstadt Bonn Stadtkämmerei Stand: 16.04.2019Seite 2 von 29 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung................................................................................................................................... 1 1. Aufgaben und Ziele .............................................................................................................. 2 1.1 Strategien......................................................................................................................................................... 3 1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement ........................................................................... 4 2. Alternativen der Liquiditätsbeschaffung ........................................................................... 5 2.1 Kreditausschreibungen im Wettbewerb............................................................................................... 5 2.2 Fremdplatzierungen von Schuldscheindarlehen und Anleihen .................................................. 5 3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen ................................................................... 6 3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen .............................................................................................. 6 3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ..................................................................... 6 3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn........................................................ 7 4. Marktumfeld 2018................................................................................................................ 8 5. Schuldenentwicklung und Maßnahmen .......................................................................... 10 5.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und SGB) ..................................................................................... 11 5.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate und Konsequenzen aufgrund negativer Referenzzinssätze ............................................................................................................................................... 14 5.3 Liquiditätskredite ........................................................................................................................................ 17 6. Fazit und Ausblick .............................................................................................................. 20 Anhang .................................................................................................................................... 22Seite 3 von 29 1 Einleitung Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, ein- mal jährlich über die „zur Optimierung der Zins- struktur und zur Begrenzung von Zinsänderungs- risiken“ abgeschlossenen Geschäfte zu berichten. Um die Politik umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der Verwaltung auf das ge- samte städtische Zins- und Schuldenmanage- ment erweitert. Aufgrund der Sensibilität des Themas bedient sich die Bundesstadt Bonn beim Schuldenma- nagement professioneller Unterstützung. Am 17.12.2015 hat der Bau- und Vergabeausschuss dem Abschluss eines auf 4 Jahre befristeten Ver- trages zur Beratung im Zins- und Schuldenma- nagement mit der NRW.Bank zugestimmt (DS- Nr. 1513756EB2). Dieser Beschluss wurde dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in seiner Sitzung am 20.01.2016 zur Kenntnis vorge- legt (DS-Nr. 1610045). Mit einer Pro-Kopf-Kreditmarktverschuldung1 von rund 5.347 EUR zum Stichtag 31.12.2018 gehört die Bundesstadt Bonn zu den hochver- schuldetsten Städten in der Bundesrepublik Deutschland. Mehr als 1,737 Mrd. EUR sind ins- gesamt an Kreditmarktschulden aufgelaufen, davon ca. 642 Mio. EUR allein an Liquiditätskredi- ten. Letztere finanzieren damit einen Anteil von ca. 48% an dem derzeitigen für 2019 geplanten Haushaltsvolumen von rund 1,333 Milliarden EUR. Liquiditätskrediten steht kein Anlagever- mögen gegenüber, sondern sie finanzieren lau- fenden Konsum und sind insofern Gradmesser für die Gesamtfinanzsituation einer Stadt. An saldierten Zinszahlungen für Kreditmarkt- schulden fielen in 2018 insgesamt rund 28,21 Mio. EUR an. Dies entspricht pro Tag Zinszah- lungen von rund 77.289 EUR oder pro Einwohner einer Zinszahlung für 2018 von 86,83 EUR. Die Bundesstadt Bonn wird sich auch zukünftig am Finanzmarkt finanzieren müssen. Es gilt inso- fern, der steigenden Verschuldung entgegenzu- wirken und diese nachhaltig zur reduzieren. Das Schuldenmanagement kann diesen Prozess über ein umsichtiges und aktives Zins- und Schul- denmanagement unterstützen. 1 Basiswert: 324.901 Einwohner zum 30.06.2018 (gem. IT.NRW)Seite 4 von 29 2 1. Aufgaben und Ziele Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe, den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu steuern. Durch die Auswahl des wirtschaftlichsten Kre- ditangebotes zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme bzw. der Kreditprolongation und eine damit ver- bundene sinnvolle Verteilung von Zinsbindungs- fristen und Prolongationsterminen werden Belas- tungsspitzen in einzelnen Jahren („Klumpenrisi- ken“) reduziert. Durch die Auswahl und Steue- rung von Tilgungsstrukturen werden überdurch- schnittliche Haushaltsbelastungen vermieden und die Nutzbarkeit des Schuldenbestandes für den Einsatz von Derivaten sichergestellt. Im Rahmen des Schuldenmanagements wird zudem die Liquidität der Bundesstadt Bonn sicherge- stellt; dieser Teilaufgabe kommt im Rahmen der Veränderungen der Geld- und Kapitalmarktsitua- tion der letzten Jahre immer größere Bedeutung zu. Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die Zinsbelastung aus dem bestehenden Schulden- bestand zu steuern. Dadurch soll die Belastung des Haushaltes durch den Zinsaufwand planbar gemacht und verrin- gert werden. Ein aktives Zinsmanagement gestal- tet den Kostenfaktor „Zins“ möglichst planvoll und unabhängig von der Beschaffung der Liqui- dität sowie den Zufälligkeiten der Märkte. Das Ziel der Reduzierung des Zinsaufwandes ist häu- fig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von Zinsaufwand, so dass stetig an der besten Mi- schung zwischen beiden Zielen gearbeitet wer- den muss. Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die im Schuldenbestand enthaltenen und aus weite- ren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins- und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hin- blick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomin- dernd zu steuern. Da sich mit der Ausgestaltung und der Durchfüh- rung des Zins- und Schuldenmanagements in Abhängigkeit der Marktgegebenheiten Zinsän- derungsrisiken und Zinsänderungschancen lau- fend verändern und sich damit auch das Risiko einer Zinskostenerhöhung oder die Chance zur Zinsreduzierung verändert, kommt der systema- tischen Risikosteuerung eine große Bedeutung zu. Aufgabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risiko- handhabung. Folgende Ziele sollen im Rahmen des Zins- und Schuldenmanagements der Bundesstadt Bonn erreicht werden: Sicherstellung der Liquidität, Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquidi- tätsrisiken, über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbe- lastungen im städtischen Haushalt, Senkung der Durchschnittsverzinsung des Investitionskredit- und des Liquiditäts- kreditportfolios im Rahmen festgelegter Stra- tegien. Zur Erreichung dieser Ziele sind die angestrebte maximale Zinsbelastung und das damit zusam- menhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungs- risiko) definiert und wird im jeweiligen Schulden- portfolio umgesetzt.Seite 5 von 29 3 1.1 Strategien Die bereits geschilderten Ziele des städtischen Zins- und Schuldenmanagements, nämlich die Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquiditäts- risiken, langfristige planbare Zinsbelastungen sowie die Senkung der Durchschnittsverzinsung im städtischen Haushalt, beinhalten grundsätzli- che Zielkonflikte: Eine Begrenzung des Zinsänderungs- und Liquiditätsrisikos wird am leichtesten durch eine lange Zinsbindungsfrist erreicht. Diese kann auf Dauer und im Durchschnitt zu hö- heren Zinslasten führen und beeinträchtigt damit das Ziel der Senkung der Durch- schnittsverzinsung. Das Ziel, langfristig kalkulierbare und ste- tige Zinsbelastungen in den Haushalt ein- zuplanen, wird vorwiegend über lange Zins- bindungen erreicht, wodurch die Flexibilität, auf günstige Marktlagen zeitnah reagieren zu können, stark beschränkt ist. Das aktive Zins- und Schuldenmanagement zielt darauf ab, in Kenntnis dieser Zielkonflikte und unter Berücksichtigung der Besonderheiten als kommunaler Schuldner zu ausgewogenen Ent- scheidungen zu kommen. Dabei können sich die Prioritäten der verfolgten Ziele je nach Lage der Anforderungen der Märkte oder der eigenen Bedürfnisse verschieben. Zur Umsetzung eines aktiven Zins- und Schul- denmanagements dienen Strategien, die in der Regel mehrere Instrumente bzw. Methoden mit- einander verknüpfen und Marktgegebenheiten nutzen, z.B.: Eine Verkürzung der Zinsbindungsfristen und damit eine Reduzierung der Laufzeitenkom- ponente führt in der Regel zu einer Senkung der Durchschnittsverzinsung. Die hierdurch entstehenden Zinsänderungsrisiken können durch den Einsatz von Derivaten (bspw. durch Cap, Collar, Forward-Swap) gedeckelt oder aber bewusst in Kauf genommen werden. Im Gegensatz zum EONIA-Referenzzins (Ta- gesgeld) enthalten die längerfristigen Geld- marktsätze höhere Liquiditätsaufschläge. Aus kommunaler Sicht besteht nicht immer die Notwendigkeit, diese erhöhten Zinssätze zu zahlen, so dass bei einer beabsichtigten Ver- kürzung der Zinsbindungsfristen unter ande- rem der Abschluss von EONIA-Krediten be- vorzugt wird. Alternativ kommt auch der Ab- schluss möglichst kurzfristiger Geldmarktkre- dite in Frage, da diese sehr geringen Liquidi- tätsaufschläge enthalten. Ungleichmäßige Belastungen einzelner Haushaltsjahre durch ein stark schwankendes Marktumfeld sind bspw. durch den Einsatz von Doppel-Swaps beherrschbar: Die Belas- tung aus hochpreisigen Krediten aus Vorpe- rioden können – im Sinne der Stetigkeit – durch eine derivategestützte „Umschuldung“ auf mehrere Perioden verteilt bzw. gestreckt werden. Außerdem können so günstige Marktlagen auch während der Kreditlaufzeit genutzt werden. Zukünftige Zinsanpassungen können u.a. durch Forward-Swaps vorgenommen werden, um eine aktuelle günstige Marktlage für zu- künftige Zinssicherungen auszunutzen und um ggf. vorhandene „Klumpenrisiken“ zu glätten. Auch langfristige (Standard-) Kreditaufnah- men sind in Zeiten historisch niedriger Zinsen sinnvoll einsetzbar. Sie erlauben zugleich so-Seite 6 von 29 4 wohl eine langfristige Zinssicherung, als auch eine langfristige Liquiditätssicherung. Beson- ders für das aufgrund rechtlicher Vorgaben traditionell nur kurz- bzw. mittelfristig finan- zierte Liquiditätskredit-Portfolio machen langfristige (Standard-) Kreditaufnahmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für ei- nen Teil des Liquiditätsportfolios durchaus Sinn. So kann vermieden werden, dass stei- gende Zinsen sofort und mit voller Kraft auf den zu leistenden Zinsaufwand für Liquidi- tätskredite wirken. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, ggf. einen höheren Zins zu zahlen, als es die tatsächliche Marktentwicklung notwendig gemacht hätte. Im Rahmen besonderer Finanzierungsformen wie bspw. der Platzierung von Schuldschei- nen oder Anleihen können neue Finanzie- rungswege erschlossen und kann die Kontra- hentenbasis erweitert werden. Durch die Kombination der unterschiedlichen Instrumente bzw. Methoden und die Ausnutzung der möglichen Bandbreiten der Laufzeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktlage wird angestrebt, bestehende Zielkonflikte so weit wie möglich auszugleichen. 1.2 Instrumente im Zins- und Schulden- management Über eine Festlegung der Zinsbindungsfristen werden die Kreditaufnahmen so geplant, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jahren (sog. „Klumpenrisiken“) vermieden werden. Notwendi- ge zukünftige Prolongationen bzw. Umschuldun- gen werden nach Bedarf auch schon vorab mög- lichst günstig verteilt. Dadurch wird vermieden, dass außergewöhnlich große Umschuldungen unter Umständen in einer Phase hoher Zinsen erfolgen müssen. Die jeweiligen „Klumpenrisiken“ sind zwar jederzeit auch nachträglich durch den Einsatz von Derivaten beeinflussbar, dennoch empfiehlt es sich, Zinsbindungsfristen laufend „zu glätten“ (sofern strategisch angebracht). In- strumente im Zins- und Schuldenmanagement sind: Investitionskredite Liquiditätskredite Schuldscheindarlehen Anleihen (Instrument durch die Stadt noch nicht genutzt!) Strukturierte Kredite Derivate zur Zinssicherung Im Anhang werden diese Instrumente näher er- läutert.Seite 7 von 29 5 2. Alternativen der Liquiditätsbeschaffung Für das Zins- und Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn stehen unterschiedliche Me- thoden zur Verfügung: Kreditausschreibungen im Wettbewerb bei der herkömmlichen Kommunal-finanzierung Fremdplatzierungen von Schuldscheindarle- hen und Anleihen (bisher für die Stadt Bonn noch nicht umgesetzt) 2.1 Kreditausschreibungen im Wettbe- werb Die Bundesstadt Bonn schreibt sämtliche Kredit- aufnahmen (einschließlich derivativer Geschäfte) im Wettbewerb aus. Hierbei handelt es sich um bilaterale Geschäfte direkt zwischen der Bun- desstadt Bonn als Schuldner und einem Finanz- dienstleister als Gläubiger. Der Anbieter mit dem Bestgebot erhält den Zuschlag. Das Ausschrei- bungsverfahren wird in den jeweiligen Dienstan- ordnungen geregelt. Dabei stehen Transparenz, Wettbewerbsneutralität und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. An Ausschreibungen teilnehmende Finanzdienstleister werden in einer Kontrahen- tenliste geführt, die fortgeschrieben wird, wenn neue Kontrahenten hinzukommen oder wegfal- len. 2.2 Fremdplatzierungen von Schuld- scheindarlehen und Anleihen Als alternative Finanzierungsinstrumente gegen- über den normalen bilateralen Krediten kommen insbesondere Schuldscheindarlehen und Anlei- hen in Betracht. Sowohl Schuldscheindarlehen als auch Anleihen werden im Rahmen einer Fremdplatzierung auf den Markt gebracht, d.h. ein Finanzdienstleister (sog. „Arrangeur“) ver- marktet das Schuldscheindarlehen oder die An- leihe professionell in seinem zur Verfügung ste- henden Investorenkreis. Dafür erhält der Arran- geur eine einmalige Platzierungsprovision sowie ggf. laufende Zahlstellengebühren, da dieser in der Regel über die gesamte Laufzeit des Finan- zierungsinstruments die Zahlungsflüsse und Mit- teilungen zwischen Investorenkreis und Schuld- ner bündelt und verteilt. Die Einrichtung einer solchen Zahlstellenfunktion ist entweder zwin- gend oder empfiehlt sich unbedingt, da die Gläubiger-Anzahl bereits zu Geschäftsbeginn oder aber während der Laufzeit durch Abtretun- gen auf ein nicht mehr in Eigenregie abwickelba- res Maß ansteigen kann. Da die Kreditvergabe nicht direkt nach eigener Kreditausschreibung im Wettbewerb erfolgt, sondern bei der Anleihe ein mehrwöchiges Ver- marktungsverfahren vorgeschaltet ist, muss ein Arrangeur sorgfältig ausgewählt werden. Dafür erfolgen detaillierte Beratungsgespräche mit mehreren Arrangeuren unter Zuhilfenahme von Beratungsunterlagen und Gegenüberstellung der Dokumentation jedes einzelnen Arrangeurs hin- sichtlich der städtischen Anforderungen.Seite 8 von 29 6 3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen Für das Zins- und Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn gelten verschiedene Rechts- grundlagen und Rahmenbedingungen. 3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzun- gen Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haushaltswirtschaft einer Gemeinde regeln, ebenfalls Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und Schuldenmanagement. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) stellt die vorrangige for- melle Grundlage für das Zins- und Schuldenma- nagement der Bundesstadt Bonn dar. Für die Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§ 75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86 GO NRW bildet die Rechtsgrundlage für die Kre- ditaufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW für die Aufnahme von Liquiditätskrediten. Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und Verordnungen, die primär zur Regulierung des Finanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Gesetze und Verordnungen des Bankwesens be- treffen daher auch das Zins- und Schuldenma- nagement der Bundesstadt Bonn, so beispiels- weise die EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Fi- nancial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), welche die Beratungs- und Informationspflichten sowie Haf- tungsfragen zwischen Bank und Kunde regelt und durch das Finanzmarktrichtlinie- Umsetzungsgesetz in nationales Recht umge- setzt wurde. Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalrege- lungen des Basler Ausschusses für Bankenauf- sicht (Basel II, Basel III) wirken zwar nur auf Ban- ken und Kapitaldienstleister direkt, doch haben die dort festgelegten Eigenkapitalanforderungen zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenma- nagements reagiert werden; daraus erwachsende Risiken müssen bewertet, gesteuert und schluss- endlich minimiert werden. Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn als gemeindliches Orts- recht die Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenmanagements. Nicht nur die Festlegung der Haushaltsansätze für Zins- und Tilgungsleis- tungen, sondern auch die Ermächtigung zur Auf- nahme von Investitionskrediten oder Liquiditäts- krediten erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossenen Haushalts- satzung. 3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsbe- rechtigter Stellen Neben dem nach außen geltenden allgemeingül- tigen Recht, nämlich den Gesetzen, Verordnun- gen und Satzungen, gibt es auch Normen und Regularien, die das Handeln der Stadt regeln. So haben Richtlinien und Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein- Westfalen und der Bezirksregierung Köln einen Weisungscharakter im Sinne einer aufsichtsrecht- lichen Weisung an nachgeordnete Stellen (Ge- meinden und Kreise). Solche Weisungen sind zwingend zu beachten. Die für das Zins- und Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn maßgeblichen Rahmenbedin- gungen werden insbesondere durch den Runder- lass „Kredite und kreditähnliche RechtsgeschäfteSeite 9 von 29 7 der Gemeinden (GV)“ vom 09.10.2006, AZ 34- 48.05.01/01 in der Neufassung vom 16.12.2014, AZ 34-48.05.01/02 8/14 festgelegt. 3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn Die Arbeitsweise der Stadtkämmerei richtet sich nach den Dienstanordnungen/ Handlungsanwei- sungen, die Rahmenbedingungen und Verfah- rensweisen sowie Kompetenzen und Verantwor- tungsbereiche festlegen. Bei der Erarbeitung dieser Festlegungen dienten die Musterdienstanweisungen des Städtetages als Grundlage und wurden mit dem Rechnungs- prüfungsamt und den zu beteiligenden Ämtern (Kassen- und Steueramt) abgestimmt. Die Dienstanordnungen werden offiziell durch die Stadtkämmerin in Kraft gesetzt. Die „Dienstanordnung für die Neuaufnahme und die Umschuldung von Kommunalkrediten“ (aktu- ell in der Fassung v. 09.04.2019) und die „Dienstanordnung für die Aufnahme von Kredi- ten zur Liquiditätssicherung sowie die Anlage von vorübergehend nicht benötigten Finanzmit- teln“ wie auch die hieraus abgeleitete „Hand- lungsanweisung für die Kassenliquidität“ (aktuell in der Fassung v. 26.10.2017) legen in erster Linie das Verfahren, die Zuständigkeiten und die Ent- scheidungskompetenzen für die Aufnahme von Krediten fest. Die „Dienstanordnung für den Einsatz von deri- vativen Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement“ (aktuell in der Fassung v. 07.05.2015) definiert darüber hinaus Anforderungen an den Einsatz von Finanzderiva- ten und trifft Aussagen über das Risikomanage- ment und die Risikosteuerung. Zusätzlich hat sich die Bundesstadt Bonn über Gremienvorlagen nachfolgende Regeln gesetzt: Die Verwaltung wurde erstmalig mit Be- schluss vom 01.07.2004 (DS-Nr. 0411040) zur Durchführung von Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäften ermächtigt. Die- ser Beschluss wurde am 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) abgeändert und zwischenzeitlich mit dem Beschluss vom 09.07.2013 (DS-Nr. 1312046) neu gefasst. Hiernach kann die Verwaltung maximal 30% des Gesamtschul- denstandes aus der Investitionstätigkeit als ungesicherte, variable Darlehen aufnehmen. Die politischen Gremien werden im Nach- gang über die Aufnahme von Investitionskre- diten als Geschäft der laufenden Verwaltung informiert (Zuständigkeitsordnung der Stadt Bonn). Die politischen Gremien wurden erstmals in 2008 (DS-Nr. 0712610) über das städtische Zins- und Schuldenmanagement des abge- laufenen Jahres umfassend informiert. Diese jährliche Informationspflicht wurde mit der Beschlussvorlage (DS-Nr.1312046) aus dem Jahr 2013 aktualisiert.Seite 10 von 29 8 4. Marktumfeld 2018 Mit 1,4% wuchs das deutsche BIP zwar robust, schwächte sich im Vergleich zum Vorjahr aber merklich ab und lag unterhalb der Erwartungen zum Jahresanfang 2018. Ursache waren mehrere Sonderfaktoren, die von Problemen mit einem neuen Abgasprüfverfahren in der Automobilin- dustrie, heftigen Streikauseinandersetzungen bis hin zu einem extrem heißen und langanhalten- den Sommer mit anschließendem Niedrigwasser auf wichtigen Wassertransportwegen reichten. Belastungen kamen aber auch von der Weltwirt- schaft, deren Dynamik aus vorwiegend politi- schen Gründen zurückging. In der deutschen Wirtschaft äußerten sich die verschlechterten Rahmenbedingungen in einem schwächeren Ex- port. Die gute Binnenkonjunktur begünstigte zudem den Import, sodass sich ein negativer Außenbeitrag (= Differenz zwischen den Ein- und Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen einer Volkswirtschaft) ergab. Im Inland entwickelten sich vor allem die Brutto- anlageinvestitionen gut. Die Ausrüstungsinvesti- tionen stiegen aufgrund der guten Geschäftslage der Unternehmen mit 4,5% so stark wie seit Jah- ren nicht mehr. Auch die Bauinvestitionen legten zu. Sie konnten wegen bereits stark ausgelasteter Kapazitäten allerdings lediglich in Höhe des Vor- jahrs expandieren. Der private Konsum trug zwar ebenfalls maßgeblich zum Wirtschaftswachstum bei, gleichwohl verlor er trotz guter Vorausset- zungen wie einer zurückgehenden Arbeitslosig- keit sowie höherer Löhne im Jahresverlauf zuse- hends an Kraft. Gründe für die Konsumzurückhal- tung lagen in einigen der genannten Sonderfak- toren des Jahres 2018 sowie in einem durch die höhere Inflation verstärkten Kaufkraftverlust der Verbraucher. Die Inflation wurde hauptsächlich vom starken Ölpreisanstieg getrieben. Dagegen blieb die Kernrate der Inflation weitgehend kon- stant auf einem moderaten Niveau. Neben den privaten Konsum waren auch die Ausgaben des Staates 2018 gedämpft. In Nordrhein-Westfalen lag das BIP-Wachstum im ersten Halbjahr nach vorläufigen Ergebnissen bei 1,5%. Aufgrund der wirtschaftlichen Eintrü- bung im Jahresverlauf wird für das Gesamtjahr allerdings eine niedrigere Wachstumsrate erwar- tet. Vor allem in der Industrie verlangsamte sich die Konjunktur merklich, wohingegen die Umsät- ze in den Dienstleistungsbereichen robust anzo- gen. Besonders die Branche Information und Kommunikation konnte ein starkes Plus verbu- chen. Die Geschäfte im Einzelhandel verliefen solide. An der Zinsentwicklung des Jahres 2018 lässt sich der allgemeine konjunkturelle Verlauf gut able- sen. Die solide wirtschaftliche Expansion zu Jah- resanfang sowie die hohen Wachstumsprogno- sen für das Gesamtjahr schürten die Erwartung der Finanzmarktteilnehmer auf ein baldiges Ende der extremen Niedrigzinsphase. Unterstützt wur- de diese Annahme durch den Verlauf der ameri- kanischen Geldpolitik. Bereits 2017 schwenkte die Fed erkennbar auf einen Zinserhöhungspfad ein und bot sich als Vorbild für die Europäische Zentralbank (EZB) an. Vor diesem Hintergrund erreichte die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen Anfang Februar das Jahreshoch bei knapp 0,81%. Die Zinserhöhungsphantasien für den Euroraum schwanden im Jahresverlauf allerdings zuse- hends. Auslöser waren vor allem politische Risi- ken. Bei den Brexit-Verhandlungen stellten sich keine nachhaltigen Fortschritte ein und die nati- onale Parlamentswahl in Italien brachte populis- tische Parteien an die Macht, die von den Fi- nanzmärkten mit Skepsis betrachtet wurden. AlsSeite 11 von 29 9 Folge stieg die Nachfrage nach als sicher gelten- den Schuldverschreibungen wie Bundeswertpa- piere. Zusätzlichen Abwärtsdruck bei den Zinsen erzeugte die welt- und insbesondere europaweit einsetzende Abkühlung der Wirtschaftsentwick- lung zum Jahresende. Auch die Inflationserwar- tungen gingen in Annahme geringerer Energie- preise zum Jahresende spürbar zurück. In diesem Umfeld sank die Rendite 10-jähriger Bundesan- leihen zum Jahreswechsel 2018/2019 auf rund 0,15% und damit auf den tiefsten Stand seit 2017. Die Zinsstrukturkurve am deutschen Ren- tenmarkt flachte sich in der Folge merklich ab, da sich die Renditen im kurzen Laufzeitsegment nur geringfügig änderten. Der Geldmarkt stand 2018 stark unter dem Einfluss der expansiven Geldpo- litik. Die EZB beließ die Leitzinsen auf dem sehr nied- rigen Vorjahresniveau und das Zentralbanksys- tem tätigte im Rahmen des Anleihekaufpro- gramms monatlich 30 Mrd. EUR an Nettoneuan- käufen. Im Oktober 2018 wurden zwar die Net- toneuankäufe auf 15 Mrd. EUR und zum Jahres- ende auf null reduziert, für die Einnahmen aus Zinsen und fälligen Anleihen werden aber bis auf Weiteres Ersatzpapiere gekauft. Die von der EZB erzeugte hohe Überschussliquidität im Banken- system äußerte sich in niedrigen Geldmarktnotie- rungen. Der 3-Monats-Euribor, der sich 2018 in einer sehr engen Spanne von -0,31% bis -0,33% bewegte, sowie der unbesicherte Übernachtsatz am Geldmarkt (EONIA, Spanne 2018: -0,335% bis -0,375%) orientierten sich beispielsweise sehr stabil am Einlagenzinssatz von -0,40%.Seite 12 von 29 10 5. Schuldenentwicklung und Maßnahmen Schuldenentwicklung in den letzten 10 Jahren, in Mio. EUR Zum Stichtag 31.12.2018 betrug die Gesamtkre- ditmarktverschuldung der Stadt Bonn inklusive des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) 1.737.257.166,70 EUR. Dies entspricht einem Kreditmarktschuldenanstieg um rund +46,4 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr. Das Gesamtkre- ditmarktschuldenportfolio ist zum Stichtag 31.12.2018 mit durchschnittlich 1,56% verzinst: Gegenüber dem Vorjahr ist der Durchschnitts- zinssatz damit um -34 Basispunkte gesunken. Der Grund dafür liegt in dem nach wie vor nied- rigem Zinsumfeld. Prolongationen und Erstauf- nahmen von Darlehen konnten im Laufe des Jah- res 2018 zu günstigeren Zinskonditionen (re-)finanziert werden. Portfolio 2018 2017 Veränderung Liquiditätskredite 0,52% 0,74% ↓ -0,22% Investitionskredite Kernhaushalt 2,18% 2,50% ↓ -0,32% Investitionskredite SGB 2,78% 3,09% ↓ -0,32% Gesamtportfolio: 1,56% 1,91% ↓ -0,34% 1.326 1.230 1.311 1.354 1.490 1.605 1.664 1.640 1.657 1.691 1.737 - 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Investitionskredite Liquiditätskredite GesamtverschuldungSeite 13 von 29 11 5.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und SGB) Das investive Schuldenportfolio beträgt zum 31.12.2018 insgesamt 1.095.023.066,70 EUR (+15.979.506,30 EUR ggü. dem Vorjahr). Davon weist der Kernhaushalt eine Verschuldung in Hö- he von 969.348.846,56 Mio. EUR und das Städti- sche Gebäudemanagement eine Verschuldung von 125.674.220,14 EUR aus.Exkurs: Die Bilanz 2018 wird bei „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“ einen um 1.469.400,00 EUR hö- heren Wert ausweisen. Bei dem Differenzbetrag handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, dass auf Grundlage der 5. Ergänzungsvereinbarung zum „Bellevue-Vertrag über die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Bonn und das Internationale Kongresszentrum Bundeshaus Bonn vom 27.02.2002“ aus der WCCB-Rücklage in Höhe von 7,3 Mio. EUR entnommen wurde, um den Fertigbau des Konferenz- zentrums zu gewährleisten. Der Betrag wurde durch ent- sprechende Jahresabschlussbuchungen als „Investitionskre- dit vom Bund“ ausgewiesen. Dieser Betrag wird in 5 Jahres- raten zurückgeführt. Der noch rückzuführende Differenzbe- trag wird im Bericht über das städtische Zins- und Schul- denmanagement der Stadt nicht berücksichtigt, da die Ent- nahme aus der Rücklage nicht als direkte Kreditvergabe betrachtet wird. Die Kredite wurden bei 17 verschiedenen Darle- hensgebern aufgenommen: Schulden je Darlehensgeber, in Mio. EUR Aus den beiden Tabellen auf der nachfolgenden Seite sind die in 2018 getätigten investiven Ge- schäfte zu entnehmen: Neuaufnahmen Insgesamt wurden 12 investive Darlehen mit ei- nem Gesamtvolumen von rund 66,9 Mio. EUR finanzrechnungsrelevant aufgenommen. Mit einem Volumen von insg. 25,6 Mio. EUR wurden 10 Darlehen als Förderdarlehen bei Zins- bindungen von 10 oder 20 Jahren zu Zinssätzen zwischen 0% und 0,77% aufgenommen. Für zwei bereits in 2017 beantragte Förderdarle- hen wurde die Abruffrist bis 2019 verlängert. Mit einem Volumen von insg. 41,3 Mio. EUR wurden 2 Darlehen als Kommunaldarlehen auf- genommen, eines davon mit einer Zinsbindung von 5 Jahren zu 0,3% und ein weiteres mit einer Zinsbindung von 20 Jahren (Gesamtlaufzeit) zu 2,85%. Bei letzterem ist anzumerken, dass es sich um die Umwandlung eines Zinssicherungsge- schäftes in einen Festsatzkredit handelt (siehe DS-Nr. 1810263 / 06.03.2018). Das zugehörige Zinssicherungsgeschäft (Nr. 031) wurde aufgelöst und dafür ein Investitionskredit zum Zinssatz der Zahlerseite zzgl. 10 BP Liquiditätsaufschlag auf- genommen. Umschuldungen/Prolongationen Mit einem Volumen von rund 127,2 Mio. EUR wurden 11 Darlehen prolongiert bzw. umge- schuldet, zwei davon als Schuldscheindarlehen. Mit Ausnahme der Umschuldung Nr. 08 wurden die Umschuldungen zu einem Festzinssatz abge- schlossen. Für die Umschuldung Nr. 08 wurde der variable 6-Monats-Euribor ohne Floor zuzüg- lich einer Marge von 0,16% vereinbart.Seite 14 von 29 12 In 2018 neu aufgenommene Investitionskredite: Neuaufnahmen Produktart Ausgangsnominal in EUR Laufzeitbeginn Endgetilgt am Zinssatz Zinsbindung bis Nr. 01 Förderdarlehen 341.342,78 15.01.2018 15.11.2037 0,00% 15.11.2037 Nr. 02 Förderdarlehen 900.000,00 15.01.2018 15.11.2037 0,00% 15.11.2037 Nr. 03 Kommunaldarlehen 17.344.802,24 22.01.2018 20.01.2037 2,85% 20.01.2037 Nr. 04 Förderdarlehen 1.300.000,00 15.11.2018 15.08.2038 0,00% 15.08.2038 Nr. 05 Förderdarlehen 3.682.000,00 15.11.2018 15.08.2038 0,00% 15.08.2038 Nr. 06 Kommunaldarlehen 24.000.000,00 17.12.2018 17.12.2048 0,30% 17.12.2023 Nr. 07 Förderdarlehen 6.936.000,00 18.12.2018 16.11.2048 0,22% 15.02.2029 Nr. 08 Förderdarlehen 6.936.000,00 18.12.2018 16.11.2048 0,77% 15.02.2029 Nr. 09 Förderdarlehen 2.000.000,00 18.12.2018 16.11.2048 0,22% 15.02.2029 Nr. 10 Förderdarlehen 1.100.000,00 18.12.2018 16.11.2048 0,77% 15.02.2029 Nr. 11 Förderdarlehen 937.000,00 18.12.2018 16.11.2048 0,22% 15.02.2029 Nr. 12 Förderdarlehen 1.490.000,00 18.12.2018 16.11.2048 0,22% 15.02.2029 Summe 66.967.145,02 In 2018 umgeschuldete/prolongierte Investitionskredite: Umschuldungen/Prolongationen umgeschuldeter/ prolongierter Betrag in EUR Umschuldungs-/ Prolongationsdatum Zinssatz Zinsbindung bis Nr. 01 17.344.802,24 22.01.2018 -0,27% 20.07.2018 Nr. 02 1.173.101,92 29.03.2018 -0,29% 28.03.2019 Nr. 03 3.952.028,74 03.04.2018 -0,29% 30.03.2019 Nr. 04 15.879.407,50 30.04.2018 -0,30% 30.10.2018 Nr. 05 16.247.762,01 30.04.2018 -0,22% 30.04.2019 Nr. 06 12.341.783,24 15.05.2018 -0,29% 15.12.2018 Nr. 07 16.888.360,08 20.07.2018 0,79% 20.07.2028 Nr. 08 15.333.333,38 30.07.2018 6 M-Eur. + 0,16% 29.07.2020 Nr. 09 15.519.923,38 30.10.2018 1,06% 30.04.2034 Nr. 10 12.141.783,24 15.12.2018 -0,24% 17.06.2019 Nr. 11 397.226,88 28.12.2018 -0,19% 28.06.2019 Summe 127.219.512,61Seite 15 von 29 13 Schuldendienst Investitionskredite, in Mio. EUR Liquiditätsbindungsausläufe Investitionskredite, in Mio. EUR Der Schuldendienst für Investitionskredite in 2018 ist gegenüber dem Vorjahr sowohl bezogen auf die Zinszahlungen als auch auf die Tilgungs- leistungen gesunken (siehe linke Grafik oben). Der Rückgang der Tilgungsleistungen ist vor allem darauf zurückzuführen, dass für das SGB keine neuen Investitionskredite aufgenommen werden, sondern der Darlehensbestand runter- getilgt wird und so im Zeitablauf einzelne Darle- hen bereits endgetilgt wurden. Für diese Darle- hen fallen somit keine Tilgungen mehr an. Im Portfolio des Kernhaushaltes wurden in 2018 zudem überwiegend Förderdarlehen aufgenom- men. Bei diesen sind teilweise tilgungsfreie Jahre vereinbart, sodass für 2018 noch keine Tilgungen anfielen. Darüber hinaus ist trotz steigender Ver- schuldung auch ein Rückgang der Zinszahlun- gen zu verzeichnen. Dieser ist auf das äußerst günstige Marktumfeld zurückzuführen. So konn- ten sowohl Neuaufnahmen als auch Umschul- dungen/Prolongationen zu zinsgünstigen Kondi- tionen abgeschlossen werden. Der Durch- schnittszinssatz im investiven Kreditportfolio liegt bei 2,25% (Kernhaushalt: 2,18%; SGB: 2,78%). So wurden im Haushaltsjahr 2018 von dem bereit- gestellten Zinsbudget iHv. rund 22,7 Mio. EUR nur ca. 19,3 Mio. EUR an Zinsen verausgabt. Ziel des Schuldenmanagements der Bundesstadt Bonn ist es, dem Investitionsportfolio langfristige Kontinuität beim Schuldendienst zu verschaffen. Hierbei werden „Klumpenrisiken“ entzerrt, um hohe jährliche Umschuldungsvolumina und da- mit Liquiditätsrisiken zu vermeiden (siehe rechte Grafik oben). Im Rahmen des Zinsmanagements ist zur Be- grenzung des Zinsänderungsrisikos der rein vari- able Anteil unter 30% festgelegt, damit die Zins- belastung für den städtischen Haushalt kalkulier- bar bleibt. Zum 31.12.2018 sind 78,74% der Dar- lehen Festzinsgeschäfte und 21,26% der Darle- hen sind variabel verzinst, wobei variabel verein- barte Darlehen zum Teil durch Derivate gesichert sind, sodass der rein variable Anteil des Investiti- onsportfolios bei lediglich 8,29% liegt. 26,67 24,40 51,78 50,55 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 Tilgungszahlungen Investitionskredite Zinszahlungen Investitonskredite saldiert 2017 2018 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00 90,00 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037Seite 16 von 29 14 5.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate und Konsequenzen aufgrund negativer Referenz- zinssätze Derivat-Nr. Art des Derivats Vertrags- abschluss Laufzeit anfängl. Bezugs- betrag in EUR Bezugsbetrag 31.12.2018 in EUR Marktwert 31.12.2018 in EURvon bis 012 Payerswap 09.05.2007 21.01.2008 20.01.2021 22.259.668,89 13.093.922,79 - 1.431.544,00 014 Payerswap 11.05.2007 30.12.2009 30.12.2024 10.818.261,83 7.996.106,63 - 1.804.678,36 015 Payerswap 15.05.2007 30.12.2010 30.12.2019 6.190.104,48 397.226,88 - 10.362,00 027 Payerswap mit BKR 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 18.200.392,52 - 5.624.251,79 028 Forward Payerswap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 11.050.392,52 - 128.000,53 030 Forward Payerswap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 10.205.338,48 - 1.370.107,69 035 Payerswap 18.02.2011 31.01.2011 29.07.2050 25.346.711,16 20.534.044,56 - 5.996.087,73 037a/b Payerswap 13.05.2011 15.06.2011 15.06.2049 15.141.783,24 12.141.783,24 - 4.350.428,30 040 Payerswap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 15.333.333,38 - 3.915.364,87 047 Payerswap mit BKR 28.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 20.000.000,00 - 4.767.228,26 048 Payerswap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 16.023.333,38 - 3.144.469,21 036 SGB Payerswap mit BKR 17.05.2011 30.12.2011 30.12.2037 22.273.806,91 16.277.012,75 - 4.288.862,45 038 SGB Payerswap 16.05.2011 29.07.2011 30.01.2037 20.027.691,26 14.529.893,64 - 3.697.710,41 Summe 230.655.817,96 175.782.780,77 - 40.529.095,60 Zum Stichtag 31.12.2018 bestehen insgesamt 13 Zinssicherungsgeschäfte. Davon sind 2 dem SGB und 11 dem Kernhaushalt zugeordnet. Bei den 13 derivativen Geschäften handelt es sich um 8 Payer-Swaps, 3 kündbare Payer-Swaps sowie 2 Forward-Payer Swaps, die in den Jahren 2024 bzw. 2031 starten. Mitte 2013 wurde ausführlich in der Stellung- nahme (DS-Nr. 1311807ST2) im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen über die abge- schlossenen derivativen Geschäfte berichtet. Neue derivative Geschäfte wurden aufgrund der Marktlage seit dem Jahr 2012 nicht mehr abge- schlossen. Ein Payerswap (Nr. 031), welcher ursprünglich zum 22.01.2018 starten sollte, wurde zum 22.01.2018 aufgelöst und in einen Festsatzkredit umgewandelt (vgl. S. 11). Durch die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) als Reaktion auf die Finanz- marktkrise und die Staatsschuldenkrise und der damit verbundenen Preisentwicklung ist seit 2011 der Leitzins in acht Schritten von 1,5% auf 0% und der Einlagensatz für Banken auf -0,40% gesenkt worden. Das niedrige Zinsniveau hat auch Auswirkungen auf Referenzzinssätze. Dies wird in der Grafik auf der folgenden Seite deut- lich. So ist der 6-Monats-EURIBOR (6-Monats- Interbankensatz in der Eurozone), der als Refe- renzzinssatz der Stadt Bonn sowohl bei variablen Investitionskrediten als auch bei darauf abge- schlossenen Zinssicherungsgeschäften dient, seit 2011 fallend und seit November 2015 im negati- ven Bereich. Der Schlusskurs am 31.12.2018 liegt bei -0,237%. (BKR = Bankkündigungsrecht; gelb markierte Positionen starten in der Zukunft)Seite 17 von 29 15 Entwicklung des 6-Monats-Euribors seit 2010 Aktuell liegt der 6-Monats-EURIBOR bei -0,231% (10.04.2019) und verzeichnet somit einen mini- malen Anstieg, wobei eher von einer Seitwärts- bewegung zu sprechen ist. Bei den von der Bundesstadt Bonn abgeschlos- senen Zinssicherungsgeschäften handelt es sich um Payerswaps. Diese verfügen über eine Zahler- seite und eine Empfängerseite. Auf der Zahlerseite zahlt die Stadt einen verein- barten Festzins an den Swappartner. Auf der Empfängerseite empfängt die Stadt von dem Swappartner den 6-Monats-EURIBOR. Die Payerswaps sind jeweils mit einem Grundge- schäft verknüpft, in dem die Stadt an den Darle- hensgeber den 6-Monats-EURIBOR (zzgl. Marge) zahlt. Zu den einzelnen Zahlungsterminen liegen Payerswap und Grundgeschäft dieselben Be- zugsbeträge zu Grunde. Die Sicherungsfunktion dieser Konstellationen besteht dann darin, dass sich die variablen Zahlungsströme ausgleichen, d.h. dass die Stadt im Grundgeschäft den 6- Monats-EURIBOR zahlt, ihn aber im zugehörigen Payerswap in selber Höhe zurückerhält. Unterm Strich verbleibt – in der Theorie – der im Payers- wap zu zahlende Festzinssatz sowie die Marge im Grundgeschäft. Dieses System hat – bevor die Situation negativer Zinssätze eingetreten ist – funktioniert und war ein verlässliches Instrument zur Sicherung von Zinsänderungsrisiken im Rahmen eines aktiven Schuldenmanagements. Diese Form der Zinssi- cherung wurde von vielen Kommunen genutzt und ist durch die Kommunalaufsicht erlaubt und von den Spitzenverbänden empfohlen worden. Dadurch, dass die Darlehensgeber nun aber in der Praxis (zum Teil ohne vertragliche Grundlage) den negativen Referenzzinssatz im Grundge- schäft nicht bzw. nur zur Höhe der Marge an die Kommunen weitergeben, die Swappartner in den Payerswaps jedoch gleichzeitig die volle Zahlung des negativen 6-Monats-EURIBOR auf der Emp- fängerseite fordern, ist die beabsichtigte Zinssi- cherungsfunktion durch den Ungleichlauf nicht mehr gegeben. Über die Risiken dieser Entwicklung hat die Ver- waltung in den Berichten über das städtische -0,4% -0,3% -0,2% -0,1% 0,0% 0,1% 0,2% 0,3% 0,4% 0,5% 0,6% 0,7% 0,8% 0,9% 1,0% 1,1% 1,2% 1,3% 1,4% 1,5% 1,6% 1,7% 1,8% 1,9% 2,0% Jan 10 Apr 10 Jul 10 Okt 10 Jan 11 Apr 11 Jul 11 Okt 11 Jan 12 Apr 12 Jul 12 Okt 12 Jan 13 Apr 13 Jul 13 Okt 13 Jan 14 Apr 14 Jul 14 Okt 14 Jan 15 Apr 15 Jul 15 Okt 15 Jan 16 Apr 16 Jul 16 Okt 16 Jan 17 Apr 17 Jul 17 Okt 17 Jan 18 Apr 18 Jul 18 Okt 18 Am 06.11.2015 unterschreitet der 6-Monats-Euribor mit -0,002% erstmals die 0%-Marke.Seite 18 von 29 16 Zins- und Schuldenmanagement seit dem Jahr 2014 im Rechnungsprüfungsausschuss und Aus- schuss für Finanzen und Beteiligungen berichtet (DS-Nr. 1512070 (2014),1611819 (2015); 1710893 (2016), 1811607 (2017)). Banken begründen die Nichtweitergabe des ne- gativen Zinssatzes im Grundgeschäft mit § 488 BGB, welcher nach Interpretation der Ban- ken aussagt, dass der Darlehensnehmer ver- pflichtet ist, einen geschuldeten Zins zu zahlen. Banken schließen im Umkehrschluss daraus, dass ein geschuldeter Zinssatz im Darlehen nicht ne- gativ werden kann. Da die Banken umgekehrt, im Zinssicherungsgeschäft den negativen Zins je- doch nicht an die Kommunen weitergeben, glei- chen sich die Zahlungen im Derivat und im Grundgeschäft nicht mehr aus und die Bewer- tungseinheit ist in Höhe des negativen Zinssatzes nicht mehr gegeben. Bisher hat die Stadt Bonn Zahlungen eines nega- tiven Zinses unter Vorbehalt gestellt und gleich- zeitig die Banken dazu aufgefordert auf die „Ein- rede der Verjährung“ zu verzichten, wobei keine Bank diese Erklärung unterschrieben hat. In der Stellungnahme (DS-Nr. 1811996) wurde der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 25.09.2018 detailliert über die Auswirkungen informiert. Von der Verwaltung wurden Vorschläge zum weiteren Vorgehen erarbeitet, die der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Rat am 06. bzw. 11.12.2018 beschlossen haben (DS-Nr. 1812973NV2). Im Nachgang wurde im März 2019 (DS-Nr. 1910732) über den aktuellen Stand berichtet.Seite 19 von 29 17 5.3 Liquiditätskredite Die Liquiditätskredite (auch: Kassenkredite) be- laufen sich zum 31.12.2018 auf insgesamt 642.234.100,00 EUR und sind somit gegenüber dem 31.12. des Vorjahres um rund 30,4 Mio. EUR gestiegen. Die Zusammensetzung des Liquiditätskreditport- folios wird in der nachfolgenden Tabelle zum Stichtag 31.12.2018 im Detail dargestellt: Nominal in EUR Zinssatz Startdatum Enddatum Ursprungslaufzeit Tagesgeld 1 115,3 Mio. -0,400% 28.12.2018 02.01.2019 5 Tage Restlaufzeit ≤ 1 Jahr Tagesgeld 2 1 Mio. -0,360% 28.12.2018 02.01.2019 5 Tage Kassenkredit 1 50 Mio. -0,380% 06.12.2018 07.01.2019 1 Monat Kassenkredit 2 100 Mio. -0,380% 31.10.2018 31.01.2019 3 Monate Kassenkredit 3 70 Mio. 0,800% 14.07.2014 12.07.2019 4,99 Jahre 336.300.000,00 € Kassenkredit 4 50 Mio. 1,242% 16.09.2014 16.09.2022 8 Jahre Restlaufzeit > 1 ≤ 5 Jahre Kassenkredit 5 35 Mio. 1,370% 25.08.2014 25.08.2023 9 Jahre Kassenkredit 6 50 Mio. 1,215% 19.11.2014 20.11.2023 9 Jahre 135.000.000,00 € Kassenkredit 7 50 Mio. 1,600% 15.08.2014 15.08.2024 10 Jahre Restlaufzeit > 5 Jahre Kassenkredit 8 50 Mio. 1,281% 16.12.2014 16.12.2024 10 Jahre Kassenkredit 9 70 Mio. 0,985% 02.03.2017 02.03.2027 10 Jahre GS2020.4 184,1 Tsd. 0,000% 15.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre GS2020.5 750 Tsd. 0,000% 15.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre 170.934.100,00 € Die Tagesgelder in 2018 wurden täglich zu Zinss- ätzen zwischen -0,36% und -0,40% aufgenom- men. Das Tagesgeldvolumen bewegte sich in 2018 im Bereich zwischen 70,7 Mio. EUR und 359,3 Mio. EUR. Über den Jahreswechsel 2018/2019 wurde das Tagesgeldvolumen zur Vermeidung von Liquiditätsrisiken am Jahresen- de durch die Aufnahme eines 1-Monats- und 3- Monats-Liquiditätskredites auf ein Volumen von insg. 116,3 Mio. EUR heruntergefahren, welches mit 115,3 Mio. EUR zu -0,40% und mit 1 Mio. EUR zu -0,36% verzinst war. Die aufgenommenen kurzfristigen Liquiditätskredite iHv. insg. 150 Mio. EUR wurden mit einer Laufzeit von einem bzw. 3 Monaten wurden zu -0,38% abgeschlossen. An Neuaufnahmen kommen zwei Liquiditätskre- dite aus dem Förderprogramm GuteSchule 2020 mit einer Gesamtlaufzeit von jeweils 19,75 Jahren hinzu. Bei den geförderten Liquiditätskrediten liegt die Besonderheit vor, dass diese – im Ge- gensatz zu den anderen Liquiditätskrediten im Portfolio – aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht (wie üblich) endfällig sind, sondern (nach einem tilgungsfreien Jahr) über die verbleibenden 19 Jahre hinweg vierteljährlich getilgt werden.Seite 20 von 29 18 Durch die noch bestehenden längerfristigen Zinsfestschreibungen ist die Portfoliostruktur im Liquiditätsbereich hinsichtlich der Zins- und Li- quiditätsrisiken bezogen auf die Restlaufzeiten größer 1 Jahr in Höhe von rund von 306 Mio. EUR langfristig abgesichert. Die Zinsbindung der Liquiditätskredite liegt auf- grund der längerfristigen Zinsfestschreibungen zum 31.12.2018 bei rund 2,87 Jahren. So werden weiterhin das Liquiditätsrisiko und das Risiko erhöhter Aufwendungen durch plötzlich stark ansteigende Zinsen gesenkt. Wie in der Tabelle auf Seite 19 erkennbar, ist das Portfolio in Bezug auf die Laufzeiten breit gestreut und damit der aktuellen Marktlage gut angepasst. Auf der einen Seite ist ca. 52% der Liquidität bei kurzfristigen Laufzeiten bis zu 1 Jahr zu historisch niedrigen Zinsen aufgenommen, zum anderem geben Auf- nahmen zwischen 1 und 10 Jahren (ca. 48%) dem Portfolio entsprechende Planungssicherheit. Liquiditätskredite je Darlehensgeber, in Mio. EUR Auch werden Klumpenrisiken vermieden, indem die Liquidität auf verschiedene Darlehensgeber aufgeteilt ist. Zum Stichtag 31.12.2018 hat die Bundesstadt Bonn bei insgesamt 7 verschiede- nen Kontrahenten Liquiditätskredite aufgenom- men. Mit Ausnahme der geförderten GS2020- Liquiditätskredite wurden sämtliche in 2018 neu abgeschlossene Liquiditätskredite (sowohl Ta- gesgelder als auch kurzfristige mehrmonatige Liquiditätskredite) zu negativen Zinssätzen abge- schlossen und damit Zinserträge von rund 1 Mio. EUR erwirtschaftet. Die in 2018 entstandenen Zinsaufwendungen von rund 4,6 Mio. EUR resultieren somit aus den längerfristigen Liquiditätskreditaufnahmen zu positiven Zinssätzen aus den Vorjahren. Der Durchschnittszins lag zum 31.12.2018 lag bei 0,52% (Vorjahr 0,74%), bei einem Festsatzanteil (Liquiditätskredite > 1 Jahr) von 47,7% (Vorjahr 61,3%). Der durchschnittliche Zinssatz hat sich somit gegenüber dem Vorjahr verringert, was zum einen auf die im Vergleich zu 2017 noch günstigere Zinssituation und das um rund 30,4 Mio. EUR höhere Tagesgeldvolumen zurückzu- führen ist. Zudem wurde am 18.06.2018 ein für den Zeit- raum 2014 – 2018 abgeschlossener Liquiditäts- kredit iHv. 50 Mio. EUR, der mit 0,775% verzinst war, ins negativ verzinste Tagesgeld überführt. Zinszahlungen Liquiditätskredite, in Mio. EUR 115,30 50,00 70,00 155,00 0,93 50,00 201,00 4,63 4,84 -0,59 -1,03 -2,0 -1,0 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 Zinseinnahmen Liquiditätskredite Zinsausgaben Liquiditätskredite 2017 2018Seite 21 von 29 19 Durch die höheren Volumina im Tages- und Termingeld zu noch einmal günstigeren negati- ven Zinssätzen haben sich die Zinseinnahmen in 2018 fast verdoppelt. Die Zinsausgaben sind um ca. 200 TEUR gestiegen. Dies ist auf den Kassen- kredit Nr. 9 zurückzuführen, welcher 2017 aufge- nommen wurde, für den jedoch im März 2018 erstmalig Zinsen gezahlt wurden. Da es sich bei diesem Liquiditätskredit um einen für das WCCB aufgenommen Kredit handelt, wird dieser ab 2019 über das Budget des WCCBs abgewickelt. Die Liquiditätsbindungsausläufe der Kassenkredi- te sind im zeitlichen Ablauf breit diversifiziert (siehe Grafik unten). Die Säule in 2019 beinhaltet die kurzfristigen Gelder bis zu 3 Monaten Lauf- zeit, durch die Zinserträge generiert werden, so- wie einen in 2019 auslaufenden 5-jährigen Kas- senkredit, der mit 0,8% verzinst ist. Liquiditätsbindungsausläufe Liquiditätskredite, in Mio. EUR i n M i o . E U R 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00 350,00 400,00 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027Seite 22 von 29 20 6. Fazit und Ausblick Zinskosten und Laufzeitenstreuung Die Stadt Bonn wird auch in Zukunft einen kon- stanten Finanzierungsbedarf im Betrachtungs- zeitraum haben. Zielsetzung ist, die Zinskosten weiterhin stabil und niedrig zu halten. Der durch- schnittliche Zinssatz hat sich wie bereits im Vor- jahr in allen Portfolien weiter reduziert und lag zum Jahresende bei 1,56% bezogen auf das Ge- samtportfolio. Dieser positive Trend hat sich auch im 1. Quartal 2019 fortgesetzt. So liegt der Durchschnittszinssatz im Gesamtportfolio aktuell bei 1,47% (11.04.2019). Weiterhin wird die Ver- waltung das Ziel verfolgen, günstig Zinssätze zu erziel, dabei jedoch nicht die Laufzeitstreuung außer Acht lassen. Im Tagesgeld werden derzeit täglich rund 300 Mio. EUR bewegt. Der Kapital- markt ist derzeit äußerst liquide und wird täglich beobachtet, um auf eventuelle Risiken frühzeitig reagieren zu können. Die effektive Duration (Kapitalbindungsdauer) des Gesamtportfolios beträgt zum Jahresende 2018 5,34 und liegt damit im festgelegten Rah- men von 2,5 bis 5,5. Zum Ende des 1. Quartals 2019 wurde die Duration leicht gesenkt auf ef- fektiv 5,2. Zinseinnahmen Im Tagesgeld hat die Stadt Bonn im 1. Quartal 2019 bereits rund 230 TEUR an Zinsen verein- nahmen können. Dass die Zinssätze im Tages- geld drastisch ansteigen, wird derzeit nicht er- wartet. Vielmehr wird mit einer Seitwärtsbewe- gung gerechnet. Trotz aktueller Gespräche der Spitzenverbände der Banken mit der EZB zur Absenkung des negativen Einlagenzinses, wird dennoch davon ausgegangen, dass die Zinsein- nahmen aus dem Tagesgeld erneut über 1 Mio. EUR liegen werden. Zinsbudgets Im Haushalt der Stadt und dem Wirtschaftsplan des SGBs sind für 2019 Zinsaufwendungen iHv. insgesamt rund 30 Mio. EUR Mio. EUR einge- plant. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die gebildeten Budgets ausreichen werden. Zinssicherungsgeschäfte Seit dem Jahr 2012 wurden aufgrund der Nied- rigzinspolitik keine neuen derivativen Geschäfte mehr getätigt. Aktuell ist bei der derzeitigen Marktsituation ein Einsatz von derivativen In- strumenten nicht geplant. Der Zinsaufwand und damit auch die Zinsrisiken werden über die Kre- ditausgestaltung hinsichtlich der Zinsbindungs- dauer sowie der Tilgungsstruktur gesteuert. Kreditermächtigung Die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 beträgt 176,2 Mio. EUR. Durch die Reste- übertragung aus 2018 wird sie sich noch einmal wesentlich erhöhen. Förderdarlehen Im investiven Kreditportfolio werden u.a. weiter- hin zinsgünstige Förderdarlehen von der Stadt in Anspruch genommen werden. Für 2019/2020 stehen aktuell noch drei Förderdarlehen mit ei- nem Volumen von rund 15 Mio. EUR zum Abruf aus. Erweiterung des Bieterkreises bei Ausschrei- bungen Aktuell etablieren sich unabhängige Geld- und Kapitalmarkt-Plattform für öffentlich-rechtliche Kreditnehmer und institutionelle Kapitalgeber und Banken. Hier wurden in den letzten zwei Jahren zahlreiche Gespräche geführt. Die Zielset- zung bei der Nutzung einer Plattform ist es, dieSeite 23 von 29 21 Investorenbasis zu verbreitern. In 2018 wurde erstmals eine Ausschreibung auf einer Kapital- markt-Plattform eingestellt. Hier erhielt die Stadt jedoch kein Angebot. Die Ausschreibung hatten sich zudem nur 2 Nutzer angesehen. Insofern muss sich dieser Markt noch entwickeln. Im Rahmen der Digitalisierung bleiben solche Platt- formen weiterhin interessant und werden daher weiter beobachtet und getestet. Auch werden regelmäßig Gespräche mit diversen Banken ge- führt und gegenseitige Interessen ausgetauscht. Beratungsmandat Das mit der NRW.Bank bestehende Beratungs- mandat im Zins- und Schuldenmanagement läuft im April 2020 aus. Aufgrund der Sensibilität des Themas möchte sich die Bundesstadt Bonn auch darüber hinaus professionell beraten lassen. Mit- te 2019 werden daher die nötigen Schritte für eine erneute Ausschreibung des Beratungsman- dates eingeleitet.Seite 24 von 29 22 Anhang Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement 1. Investitionskredite Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Daneben dürfen Kredite zur Umschuldung aufge- nommen werden. Die daraus übernommenen Verpflichtungen müssen mit der dauernden Leistungs- fähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen. Investitionskredite dürfen nur bis zu dem in der Haushalts- satzung festgesetzten Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Ermächtigung gilt über das Haus- haltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. 2. Liquiditätskredite Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. 3. Schuldscheindarlehen Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilateralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzie- rungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und einzelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) weichen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Rating-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer Börsen- zulassung. Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem verhältnismäßig einfach strukturierten und für Kom- munen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungsinstrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500 TEUR kann das Schuldscheindarlehen genutzt werden. Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie nicht im üblichen Kontrahentenkreis für Kreditge- schäfte platziert werden müssen. Auf diese Weise können neue Kapitalgeber - wenn gewollt - in neu- en Sektoren (bspw. Versicherungswirtschaft und andere Kapitalsammelstellen) gewonnen werden. 4. Anleihen Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind Anleihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und werden hauptsächlich von institutionellen Investoren gezeichnet. Der Emissionsaufwand ist bei Anleihen grö- ßer als bei Schuldscheindarlehen. Anleihen müssen im Rahmen einer Fremdplatzierung auf den MarktSeite 25 von 29 23 gebracht werden, erfordern die Einhaltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) und ggf. die Erstellung eines Prospektes, in dem sich der Schuldner (Bundesstadt Bonn) darstellt (nebst unter Umständen erforderlicher externer Prüfung des Prospektes und Haftung für dessen Inhalte). Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzierendes Volumen von rd. 100 Mio. EUR, eher aber 500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestoren sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die Größenord- nung von 500 Mio. EUR wird von den Marktteilnehmern als ausreichend liquide und entsprechend gut platzierbar akzeptiert. Auch lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der umfangreiche Vorberei- tungsaufwand und die höheren Platzierungskosten. Das spricht derzeit gegen die Platzierung einer (Einzel-) Anleihe, da so Klumpenrisiken bei einer Anschlussfinanzierung entstehen; auch könnten ggf. Umschuldungsvolumina des betreffenden Jahres nicht ausreichend zwischen verschiedenen Gläubi- gern und Zinsbindungen gestreut werden. Die Vorbereitung und Durchführung des Platzierungsverfahrens für Anleihen ist trotz der Begleitung durch einen ausgewählten Arrangeur umfangreicher und dauert daher länger als das Verfahren für Schuldscheine. Für eine schnelle und kurzfristige Umschichtung von Liquidität ist dieses Instrument daher weniger geeignet als der Einsatz von Schuldscheindarlehen. Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommunen eher schlechter einsetzbar. Ihr Einsatz sollte am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsanleihe mit mehreren Kommunen erfolgen. Ihr Einsatz kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn Schuldscheindarle- hen zukünftig schwieriger platzierbar oder deutlich teurer werden sollten. Nach der 1. NRW Städteanleihe aus dem Jahr 2014 mit einem Volumen von 400 Mio. Euro folgten zahlreiche weitere Städteanleihen, die erfolgreich am Markt platziert wurden. 5. Strukturierte Kredite Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen Kredit mit Elementen der Derivate und lassen neben der mit einem Kredit primär beabsichtigten Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungsspielräume zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite sind Kredite mit Gläubigerkündigungsrecht: Zu einem be- stimmten Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraumes hat der Gläubiger das Recht, den Kredit zu kündigen. Dafür verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zinsperiode. Damit geht dann das Risiko einher, dass der Gläubiger von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, wenn er zu diesem Zeitpunkt am Markt einen höheren Zins erzielen kann. Für einen Anschlusskredit für die entgangene Restlaufzeit des Kredites müsste der Schuldner dann einen höheren Zins am Markt zahlen, hat aber in der ersten fest fixierten Zinsperiode einen verbilligten Zins gezahlt. Der Kredit mit Gläubigerkündi- gungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit einer Option. 6. Derivate Derivate werden von bestimmten Basiswerten (bspw. von Zinssätzen) abgeleitet. So entsteht ein Ab- hängigkeitsgefüge von Derivat zu Basiswert. Ändert sich bspw. das Zinsniveau, so ändert sich auch der Preis für das Derivat.Seite 26 von 29 24 Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der wesentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites von diesem abspalten und damit getrennt vom Kredit (Liquidität) steuern. Derivate sind rechtlich vom Kre- dit unabhängige Verträge und können daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden; auch kom- men dafür ggf. andere Kontrahenten in Frage. Kommunale Derivate dürfen allerdings nur auf ein real existierendes Grundgeschäft abgeschlossen werden (Konnexität). Sie gewähren maximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen, können Risiken am Finanzmarkt absichern und auch Zinsreduzierungen ge- nerieren. Derivate können jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten führen. Einer ordentlichen Risikoeinschätzung und Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten Handhabe dieser Instrumente kommt daher eine besondere Bedeutung zu. In der Dienstanordnung für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten sind die bei der Bundesstadt Bonn zulässigen Finanzderivate aufgeführt. Eine Nennung der gängigsten einfachen Derivate (sog. PlainVanilla-Derivate) inklusive Definition erfolgt in den nächsten Gliederungspunkten. Swap Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Partner für einen bestimmen Zeitraum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbetrag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme zu tau- schen. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht auf das Kapital. Der Swap erlaubt beispielsweise den Tausch von einem variablen gegen einen fes- ten Zinssatz und umgekehrt. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag / Bezugsbetrag Laufzeit zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende Konstellationen (Darstellung aus Sicht der Stadt Bonn): Payer-Swap: Stadt Bonn zahlt einen Festzins und erhält einen variablen Zins Receiver-Swap: Stadt Bonn zahlt einen variablen Zins und erhält einen Festzins Forward-Swap Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingungen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche Unterschied zum „normalen“ Swap besteht je- doch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei Jahren).Seite 27 von 29 25 Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag / Bezugsbetrag Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unterteilt in Vorlaufzeit und Laufzeit) zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Swaption Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingungen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“ ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“, d.h. sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen Swap. Der Unterschied zum „normalen“ Swap besteht also darin, dass zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt oder in einem be- stimmten zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten Vertragspartner gewählt werden kann, ob er den Swap wie vereinbart eingehen möchte oder nicht. Für dieses Recht muss der Recht- einhaber / Käufer bei Vertragsabschluss eine Prämie zahlen. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag / Bezugsbetrag Laufzeit des Swaps zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Ausübungszeitpunkt / Ausübungszeitraum (Optionslaufzeit) (Options-) Prämie (als Ausgleich für das Recht, den Swap nicht eingehen zu müssen) Cap / Floor Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze. Gegen Zahlung einer Prämie garantiert der Cap-Verkäufer die Erbringung von Ausgleichszah- lungen, falls der festgelegte (Referenz-) Zinssatz die vorher fixierte Zinsobergrenze überschrei- tet. Auf diese Weise kann der Cap-Käufer (bspw. die Stadt Bonn) die Vorteile niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen und sich zugleich gegen mögliche Zinssteigerungen absichern. Der Floor hingegen ist eine vertragliche Vereinbarung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das Spiegelbild zum Cap und verpflichtet den Floor-Verkäufer die Differenz zwischen der verein- barten Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefixten Referenzzinssatz zu zahlen, falls der Referenzzinssatz unterhalb der Zinsuntergrenze festgestellt wird. Der Floor-Verkäufer (bspw. die Stadt Bonn) erhält für den Verkauf eines Floors eine Prämie. Dieser Vorteil ist verbunden mit dem Risiko, bei sinkenden Zinsen ab einer bestimmten Grenze nicht mehr an den niedrigen Zinsen zu partizipieren.Seite 28 von 29 26 Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag / Bezugsbetrag Laufzeit Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsuntergrenze (Floor) kurzfristiger Referenzzinssatz Prämie Collar Der Collar ist eine Kombination aus Cap und Floor. Bei Kauf eines Collars wird zeitgleich ein Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu vereinnahmende Prämie für den Floor gemindert. Mit Abschluss des Collars kann man sich ge- gen steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sinkenden Zinsen partizipieren, das jedoch nur bis zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der durch Cap und Floor bestimmten Bandbreite kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zahlende Prämie für den Cap mit der zu vereinnahmenden Prämie für den Floor übereinstimmt, muss keine Zahlung geleistet wer- den; man spricht dann von einem „Zero-Cost-Collar“. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag / Bezugsbetrag Laufzeit Zinsobergrenze (Cap) und Zinsuntergrenze (Floor) kurzfristiger Referenzzinssatz PrämieSeite 29 von 29
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