← Vorlagen

190180 · Mitteilungsvorlage

Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2018 (alt: 1911256, FF: Amt 20)

Nummer
190180
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 27.11.2019 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,7 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (63.381 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
190180
Bericht über das städtische Zins- und
Schuldenmanagement 2018 (alt: 1911256, FF: Amt
20)
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 27.11.2019 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 07.05.2019 Kenntnisnahme
Rechnungsprüfungsausschuss 12.06.2019 vertagt / 1. Lesung
Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 11.10.2007 (DS-Nr.
0712610) wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die „zur
Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken“
abgeschlossenen Geschäfte zu berichten.
Um die Politik umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der Verwaltung auf
das gesamte städtische Zins- und Schuldenmanagement erweitert.
Die Anlage „Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2018“
wird nachgereicht.
Anlage/n
1 Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement (öffentlich)
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 29

Bericht über das städtische
Zins- und Schuldenmanagement
Bundesstadt Bonn
2018
Bundesstadt Bonn
Stadtkämmerei
Stand: 16.04.2019Seite 2 von 29

2
Inhaltsverzeichnis
Einleitung................................................................................................................................... 1
1. Aufgaben und Ziele .............................................................................................................. 2
1.1 Strategien......................................................................................................................................................... 3
1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement ........................................................................... 4
2. Alternativen der Liquiditätsbeschaffung ........................................................................... 5
2.1 Kreditausschreibungen im Wettbewerb............................................................................................... 5
2.2 Fremdplatzierungen von Schuldscheindarlehen und Anleihen .................................................. 5
3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen ................................................................... 6
3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen .............................................................................................. 6
3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ..................................................................... 6
3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn........................................................ 7
4. Marktumfeld 2018................................................................................................................ 8
5. Schuldenentwicklung und Maßnahmen .......................................................................... 10
5.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und SGB) ..................................................................................... 11
5.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate und Konsequenzen aufgrund negativer
Referenzzinssätze ............................................................................................................................................... 14
5.3 Liquiditätskredite ........................................................................................................................................ 17
6. Fazit und Ausblick .............................................................................................................. 20
Anhang .................................................................................................................................... 22Seite 3 von 29

1
Einleitung
Mit Beschluss des Ausschusses für Finanzen und
Beteiligungen vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610)
wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, ein-
mal jährlich über die „zur Optimierung der Zins-
struktur und zur Begrenzung von Zinsänderungs-
risiken“ abgeschlossenen Geschäfte zu berichten.
Um die Politik umfassend zu informieren, wurde
der Bericht seitens der Verwaltung auf das ge-
samte städtische Zins- und Schuldenmanage-
ment erweitert.
Aufgrund der Sensibilität des Themas bedient
sich die Bundesstadt Bonn beim Schuldenma-
nagement professioneller Unterstützung. Am
17.12.2015 hat der Bau- und Vergabeausschuss
dem Abschluss eines auf 4 Jahre befristeten Ver-
trages zur Beratung im Zins- und Schuldenma-
nagement mit der NRW.Bank zugestimmt (DS-
Nr. 1513756EB2). Dieser Beschluss wurde dem
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen in
seiner Sitzung am 20.01.2016 zur Kenntnis vorge-
legt (DS-Nr. 1610045).
Mit einer Pro-Kopf-Kreditmarktverschuldung1
von rund 5.347 EUR zum Stichtag 31.12.2018
gehört die Bundesstadt Bonn zu den hochver-
schuldetsten Städten in der Bundesrepublik
Deutschland. Mehr als 1,737 Mrd. EUR sind ins-
gesamt an Kreditmarktschulden aufgelaufen,
davon ca. 642 Mio. EUR allein an Liquiditätskredi-
ten. Letztere finanzieren damit einen Anteil von
ca. 48% an dem derzeitigen für 2019 geplanten
Haushaltsvolumen von rund 1,333 Milliarden
EUR. Liquiditätskrediten steht kein Anlagever-
mögen gegenüber, sondern sie finanzieren lau-
fenden Konsum und sind insofern Gradmesser
für die Gesamtfinanzsituation einer Stadt.
An saldierten Zinszahlungen für Kreditmarkt-
schulden fielen in 2018 insgesamt rund 28,21
Mio. EUR an. Dies entspricht pro Tag Zinszah-
lungen von rund 77.289 EUR oder pro Einwohner
einer Zinszahlung für 2018 von 86,83 EUR.
Die Bundesstadt Bonn wird sich auch zukünftig
am Finanzmarkt finanzieren müssen. Es gilt inso-
fern, der steigenden Verschuldung entgegenzu-
wirken und diese nachhaltig zur reduzieren. Das
Schuldenmanagement kann diesen Prozess über
ein umsichtiges und aktives Zins- und Schul-
denmanagement unterstützen.
1 Basiswert: 324.901 Einwohner zum 30.06.2018
(gem. IT.NRW)Seite 4 von 29

2
1. Aufgaben und Ziele
Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe,
den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu
steuern.
Durch die Auswahl des wirtschaftlichsten Kre-
ditangebotes zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme
bzw. der Kreditprolongation und eine damit ver-
bundene sinnvolle Verteilung von Zinsbindungs-
fristen und Prolongationsterminen werden Belas-
tungsspitzen in einzelnen Jahren („Klumpenrisi-
ken“) reduziert. Durch die Auswahl und Steue-
rung von Tilgungsstrukturen werden überdurch-
schnittliche Haushaltsbelastungen vermieden
und die Nutzbarkeit des Schuldenbestandes für
den Einsatz von Derivaten sichergestellt. Im
Rahmen des Schuldenmanagements wird zudem
die Liquidität der Bundesstadt Bonn sicherge-
stellt; dieser Teilaufgabe kommt im Rahmen der
Veränderungen der Geld- und Kapitalmarktsitua-
tion der letzten Jahre immer größere Bedeutung
zu.
Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die
Zinsbelastung aus dem bestehenden Schulden-
bestand zu steuern.
Dadurch soll die Belastung des Haushaltes durch
den Zinsaufwand planbar gemacht und verrin-
gert werden. Ein aktives Zinsmanagement gestal-
tet den Kostenfaktor „Zins“ möglichst planvoll
und unabhängig von der Beschaffung der Liqui-
dität sowie den Zufälligkeiten der Märkte. Das
Ziel der Reduzierung des Zinsaufwandes ist häu-
fig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von
Zinsaufwand, so dass stetig an der besten Mi-
schung zwischen beiden Zielen gearbeitet wer-
den muss.
Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die
im Schuldenbestand enthaltenen und aus weite-
ren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins-
und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hin-
blick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomin-
dernd zu steuern.
Da sich mit der Ausgestaltung und der Durchfüh-
rung des Zins- und Schuldenmanagements in
Abhängigkeit der Marktgegebenheiten Zinsän-
derungsrisiken und Zinsänderungschancen lau-
fend verändern und sich damit auch das Risiko
einer Zinskostenerhöhung oder die Chance zur
Zinsreduzierung verändert, kommt der systema-
tischen Risikosteuerung eine große Bedeutung
zu. Aufgabe der Risikosteuerung ist allerdings
nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern
eine zielkonforme und systematische Risiko-
handhabung.
Folgende Ziele sollen im Rahmen des Zins- und
Schuldenmanagements der Bundesstadt Bonn
erreicht werden:
Sicherstellung der Liquidität,
Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquidi-
tätsrisiken,
über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbe-
lastungen im städtischen Haushalt,
Senkung der Durchschnittsverzinsung des
Investitionskredit- und des Liquiditäts-
kreditportfolios im Rahmen festgelegter Stra-
tegien.
Zur Erreichung dieser Ziele sind die angestrebte
maximale Zinsbelastung und das damit zusam-
menhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungs-
risiko) definiert und wird im jeweiligen Schulden-
portfolio umgesetzt.Seite 5 von 29

3
1.1 Strategien
Die bereits geschilderten Ziele des städtischen
Zins- und Schuldenmanagements, nämlich die
Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquiditäts-
risiken, langfristige planbare Zinsbelastungen
sowie die Senkung der Durchschnittsverzinsung
im städtischen Haushalt, beinhalten grundsätzli-
che Zielkonflikte:
Eine Begrenzung des Zinsänderungs- und
Liquiditätsrisikos wird am leichtesten durch
eine lange Zinsbindungsfrist erreicht. Diese
kann auf Dauer und im Durchschnitt zu hö-
heren Zinslasten führen und beeinträchtigt
damit das Ziel der Senkung der Durch-
schnittsverzinsung.
Das Ziel, langfristig kalkulierbare und ste-
tige Zinsbelastungen in den Haushalt ein-
zuplanen, wird vorwiegend über lange Zins-
bindungen erreicht, wodurch die Flexibilität,
auf günstige Marktlagen zeitnah reagieren zu
können, stark beschränkt ist.
Das aktive Zins- und Schuldenmanagement zielt
darauf ab, in Kenntnis dieser Zielkonflikte und
unter Berücksichtigung der Besonderheiten als
kommunaler Schuldner zu ausgewogenen Ent-
scheidungen zu kommen. Dabei können sich die
Prioritäten der verfolgten Ziele je nach Lage der
Anforderungen der Märkte oder der eigenen
Bedürfnisse verschieben.
Zur Umsetzung eines aktiven Zins- und Schul-
denmanagements dienen Strategien, die in der
Regel mehrere Instrumente bzw. Methoden mit-
einander verknüpfen und Marktgegebenheiten
nutzen, z.B.:
Eine Verkürzung der Zinsbindungsfristen und
damit eine Reduzierung der Laufzeitenkom-
ponente führt in der Regel zu einer Senkung
der Durchschnittsverzinsung. Die hierdurch
entstehenden Zinsänderungsrisiken können
durch den Einsatz von Derivaten (bspw. durch
Cap, Collar, Forward-Swap) gedeckelt oder
aber bewusst in Kauf genommen werden.
Im Gegensatz zum EONIA-Referenzzins (Ta-
gesgeld) enthalten die längerfristigen Geld-
marktsätze höhere Liquiditätsaufschläge. Aus
kommunaler Sicht besteht nicht immer die
Notwendigkeit, diese erhöhten Zinssätze zu
zahlen, so dass bei einer beabsichtigten Ver-
kürzung der Zinsbindungsfristen unter ande-
rem der Abschluss von EONIA-Krediten be-
vorzugt wird. Alternativ kommt auch der Ab-
schluss möglichst kurzfristiger Geldmarktkre-
dite in Frage, da diese sehr geringen Liquidi-
tätsaufschläge enthalten.
Ungleichmäßige Belastungen einzelner
Haushaltsjahre durch ein stark schwankendes
Marktumfeld sind bspw. durch den Einsatz
von Doppel-Swaps beherrschbar: Die Belas-
tung aus hochpreisigen Krediten aus Vorpe-
rioden können – im Sinne der Stetigkeit –
durch eine derivategestützte „Umschuldung“
auf mehrere Perioden verteilt bzw. gestreckt
werden. Außerdem können so günstige
Marktlagen auch während der Kreditlaufzeit
genutzt werden.
Zukünftige Zinsanpassungen können u.a.
durch Forward-Swaps vorgenommen werden,
um eine aktuelle günstige Marktlage für zu-
künftige Zinssicherungen auszunutzen und
um ggf. vorhandene „Klumpenrisiken“ zu
glätten.
Auch langfristige (Standard-) Kreditaufnah-
men sind in Zeiten historisch niedriger Zinsen
sinnvoll einsetzbar. Sie erlauben zugleich so-Seite 6 von 29

4
wohl eine langfristige Zinssicherung, als auch
eine langfristige Liquiditätssicherung. Beson-
ders für das aufgrund rechtlicher Vorgaben
traditionell nur kurz- bzw. mittelfristig finan-
zierte Liquiditätskredit-Portfolio machen
langfristige (Standard-) Kreditaufnahmen im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für ei-
nen Teil des Liquiditätsportfolios durchaus
Sinn. So kann vermieden werden, dass stei-
gende Zinsen sofort und mit voller Kraft auf
den zu leistenden Zinsaufwand für Liquidi-
tätskredite wirken. Umgekehrt bedeutet dies
aber auch, ggf. einen höheren Zins zu zahlen,
als es die tatsächliche Marktentwicklung
notwendig gemacht hätte.
Im Rahmen besonderer Finanzierungsformen
wie bspw. der Platzierung von Schuldschei-
nen oder Anleihen können neue Finanzie-
rungswege erschlossen und kann die Kontra-
hentenbasis erweitert werden.
Durch die Kombination der unterschiedlichen
Instrumente bzw. Methoden und die Ausnutzung
der möglichen Bandbreiten der Laufzeiten unter
Berücksichtigung der jeweiligen Marktlage wird
angestrebt, bestehende Zielkonflikte so weit wie
möglich auszugleichen.
1.2 Instrumente im Zins- und Schulden-
management
Über eine Festlegung der Zinsbindungsfristen
werden die Kreditaufnahmen so geplant, dass
Belastungsspitzen in einzelnen Jahren (sog.
„Klumpenrisiken“) vermieden werden. Notwendi-
ge zukünftige Prolongationen bzw. Umschuldun-
gen werden nach Bedarf auch schon vorab mög-
lichst günstig verteilt. Dadurch wird vermieden,
dass außergewöhnlich große Umschuldungen
unter Umständen in einer Phase hoher Zinsen
erfolgen müssen. Die jeweiligen „Klumpenrisiken“
sind zwar jederzeit auch nachträglich durch den
Einsatz von Derivaten beeinflussbar, dennoch
empfiehlt es sich, Zinsbindungsfristen laufend
„zu glätten“ (sofern strategisch angebracht). In-
strumente im Zins- und Schuldenmanagement
sind:
Investitionskredite
Liquiditätskredite
Schuldscheindarlehen
Anleihen (Instrument durch die Stadt noch
nicht genutzt!)
Strukturierte Kredite
Derivate zur Zinssicherung
Im Anhang werden diese Instrumente näher er-
läutert.Seite 7 von 29

5
2. Alternativen der Liquiditätsbeschaffung
Für das Zins- und Schuldenmanagement der
Bundesstadt Bonn stehen unterschiedliche Me-
thoden zur Verfügung:
Kreditausschreibungen im Wettbewerb bei
der herkömmlichen Kommunal-finanzierung
Fremdplatzierungen von Schuldscheindarle-
hen und Anleihen (bisher für die Stadt Bonn
noch nicht umgesetzt)
2.1 Kreditausschreibungen im Wettbe-
werb
Die Bundesstadt Bonn schreibt sämtliche Kredit-
aufnahmen (einschließlich derivativer Geschäfte)
im Wettbewerb aus. Hierbei handelt es sich um
bilaterale Geschäfte direkt zwischen der Bun-
desstadt Bonn als Schuldner und einem Finanz-
dienstleister als Gläubiger. Der Anbieter mit dem
Bestgebot erhält den Zuschlag. Das Ausschrei-
bungsverfahren wird in den jeweiligen Dienstan-
ordnungen geregelt. Dabei stehen Transparenz,
Wettbewerbsneutralität und Wirtschaftlichkeit im
Vordergrund. An Ausschreibungen teilnehmende
Finanzdienstleister werden in einer Kontrahen-
tenliste geführt, die fortgeschrieben wird, wenn
neue Kontrahenten hinzukommen oder wegfal-
len.
2.2 Fremdplatzierungen von Schuld-
scheindarlehen und Anleihen
Als alternative Finanzierungsinstrumente gegen-
über den normalen bilateralen Krediten kommen
insbesondere Schuldscheindarlehen und Anlei-
hen in Betracht. Sowohl Schuldscheindarlehen als
auch Anleihen werden im Rahmen einer
Fremdplatzierung auf den Markt gebracht, d.h.
ein Finanzdienstleister (sog. „Arrangeur“) ver-
marktet das Schuldscheindarlehen oder die An-
leihe professionell in seinem zur Verfügung ste-
henden Investorenkreis. Dafür erhält der Arran-
geur eine einmalige Platzierungsprovision sowie
ggf. laufende Zahlstellengebühren, da dieser in
der Regel über die gesamte Laufzeit des Finan-
zierungsinstruments die Zahlungsflüsse und Mit-
teilungen zwischen Investorenkreis und Schuld-
ner bündelt und verteilt. Die Einrichtung einer
solchen Zahlstellenfunktion ist entweder zwin-
gend oder empfiehlt sich unbedingt, da die
Gläubiger-Anzahl bereits zu Geschäftsbeginn
oder aber während der Laufzeit durch Abtretun-
gen auf ein nicht mehr in Eigenregie abwickelba-
res Maß ansteigen kann.
Da die Kreditvergabe nicht direkt nach eigener
Kreditausschreibung im Wettbewerb erfolgt,
sondern bei der Anleihe ein mehrwöchiges Ver-
marktungsverfahren vorgeschaltet ist, muss ein
Arrangeur sorgfältig ausgewählt werden. Dafür
erfolgen detaillierte Beratungsgespräche mit
mehreren Arrangeuren unter Zuhilfenahme von
Beratungsunterlagen und Gegenüberstellung der
Dokumentation jedes einzelnen Arrangeurs hin-
sichtlich der städtischen Anforderungen.Seite 8 von 29

6
3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen
Für das Zins- und Schuldenmanagement der
Bundesstadt Bonn gelten verschiedene Rechts-
grundlagen und Rahmenbedingungen.
3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzun-
gen
Grundsätzlich sind alle Normen, welche die
Haushaltswirtschaft einer Gemeinde regeln,
ebenfalls Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins-
und Schuldenmanagement.
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) stellt die vorrangige for-
melle Grundlage für das Zins- und Schuldenma-
nagement der Bundesstadt Bonn dar. Für die
Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die
§§ 75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86
GO NRW bildet die Rechtsgrundlage für die Kre-
ditaufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW für
die Aufnahme von Liquiditätskrediten.
Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und
Verordnungen, die primär zur Regulierung des
Finanzmarktes geschaffen worden sind. Einige
Gesetze und Verordnungen des Bankwesens be-
treffen daher auch das Zins- und Schuldenma-
nagement der Bundesstadt Bonn, so beispiels-
weise die EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Fi-
nancial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie
über Märkte für Finanzinstrumente), welche die
Beratungs- und Informationspflichten sowie Haf-
tungsfragen zwischen Bank und Kunde regelt
und durch das Finanzmarktrichtlinie-
Umsetzungsgesetz in nationales Recht umge-
setzt wurde.
Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalrege-
lungen des Basler Ausschusses für Bankenauf-
sicht (Basel II, Basel III) wirken zwar nur auf Ban-
ken und Kapitaldienstleister direkt, doch haben
die dort festgelegten Eigenkapitalanforderungen
zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft mit
Kommunen. Auf diese Regelungen muss im
Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenma-
nagements reagiert werden; daraus erwachsende
Risiken müssen bewertet, gesteuert und schluss-
endlich minimiert werden.
Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung
der Bundesstadt Bonn als gemeindliches Orts-
recht die Rahmenbedingungen des Zins- und
Schuldenmanagements. Nicht nur die Festlegung
der Haushaltsansätze für Zins- und Tilgungsleis-
tungen, sondern auch die Ermächtigung zur Auf-
nahme von Investitionskrediten oder Liquiditäts-
krediten erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat
der Bundesstadt Bonn beschlossenen Haushalts-
satzung.
3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsbe-
rechtigter Stellen
Neben dem nach außen geltenden allgemeingül-
tigen Recht, nämlich den Gesetzen, Verordnun-
gen und Satzungen, gibt es auch Normen und
Regularien, die das Handeln der Stadt regeln. So
haben Richtlinien und Erlasse des Ministeriums
für Inneres und Kommunales Nordrhein-
Westfalen und der Bezirksregierung Köln einen
Weisungscharakter im Sinne einer aufsichtsrecht-
lichen Weisung an nachgeordnete Stellen (Ge-
meinden und Kreise). Solche Weisungen sind
zwingend zu beachten.
Die für das Zins- und Schuldenmanagement der
Bundesstadt Bonn maßgeblichen Rahmenbedin-
gungen werden insbesondere durch den Runder-
lass „Kredite und kreditähnliche RechtsgeschäfteSeite 9 von 29

7
der Gemeinden (GV)“ vom 09.10.2006, AZ 34-
48.05.01/01 in der Neufassung vom 16.12.2014,
AZ 34-48.05.01/02 8/14 festgelegt.
3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien
der Bundesstadt Bonn
Die Arbeitsweise der Stadtkämmerei richtet sich
nach den Dienstanordnungen/ Handlungsanwei-
sungen, die Rahmenbedingungen und Verfah-
rensweisen sowie Kompetenzen und Verantwor-
tungsbereiche festlegen.
Bei der Erarbeitung dieser Festlegungen dienten
die Musterdienstanweisungen des Städtetages
als Grundlage und wurden mit dem Rechnungs-
prüfungsamt und den zu beteiligenden Ämtern
(Kassen- und Steueramt) abgestimmt. Die
Dienstanordnungen werden offiziell durch die
Stadtkämmerin in Kraft gesetzt.
Die „Dienstanordnung für die Neuaufnahme und
die Umschuldung von Kommunalkrediten“ (aktu-
ell in der Fassung v. 09.04.2019) und die
„Dienstanordnung für die Aufnahme von Kredi-
ten zur Liquiditätssicherung sowie die Anlage
von vorübergehend nicht benötigten Finanzmit-
teln“ wie auch die hieraus abgeleitete „Hand-
lungsanweisung für die Kassenliquidität“ (aktuell
in der Fassung v. 26.10.2017) legen in erster Linie
das Verfahren, die Zuständigkeiten und die Ent-
scheidungskompetenzen für die Aufnahme von
Krediten fest.
Die „Dienstanordnung für den Einsatz von deri-
vativen Finanzinstrumenten im kommunalen
Zins- und Schuldenmanagement“ (aktuell in der
Fassung v. 07.05.2015) definiert darüber hinaus
Anforderungen an den Einsatz von Finanzderiva-
ten und trifft Aussagen über das Risikomanage-
ment und die Risikosteuerung.
Zusätzlich hat sich die Bundesstadt Bonn über
Gremienvorlagen nachfolgende Regeln gesetzt:
Die Verwaltung wurde erstmalig mit Be-
schluss vom 01.07.2004 (DS-Nr. 0411040) zur
Durchführung von Zinssicherungs- und
Zinsoptimierungsgeschäften ermächtigt. Die-
ser Beschluss wurde am 11.10.2007 (DS-Nr.
0712610) abgeändert und zwischenzeitlich
mit dem Beschluss vom 09.07.2013 (DS-Nr.
1312046) neu gefasst. Hiernach kann die
Verwaltung maximal 30% des Gesamtschul-
denstandes aus der Investitionstätigkeit als
ungesicherte, variable Darlehen aufnehmen.
Die politischen Gremien werden im Nach-
gang über die Aufnahme von Investitionskre-
diten als Geschäft der laufenden Verwaltung
informiert (Zuständigkeitsordnung der Stadt
Bonn).
Die politischen Gremien wurden erstmals in
2008 (DS-Nr. 0712610) über das städtische
Zins- und Schuldenmanagement des abge-
laufenen Jahres umfassend informiert. Diese
jährliche Informationspflicht wurde mit der
Beschlussvorlage (DS-Nr.1312046) aus dem
Jahr 2013 aktualisiert.Seite 10 von 29

8
4. Marktumfeld 2018
Mit 1,4% wuchs das deutsche BIP zwar robust,
schwächte sich im Vergleich zum Vorjahr aber
merklich ab und lag unterhalb der Erwartungen
zum Jahresanfang 2018. Ursache waren mehrere
Sonderfaktoren, die von Problemen mit einem
neuen Abgasprüfverfahren in der Automobilin-
dustrie, heftigen Streikauseinandersetzungen bis
hin zu einem extrem heißen und langanhalten-
den Sommer mit anschließendem Niedrigwasser
auf wichtigen Wassertransportwegen reichten.
Belastungen kamen aber auch von der Weltwirt-
schaft, deren Dynamik aus vorwiegend politi-
schen Gründen zurückging. In der deutschen
Wirtschaft äußerten sich die verschlechterten
Rahmenbedingungen in einem schwächeren Ex-
port. Die gute Binnenkonjunktur begünstigte
zudem den Import, sodass sich ein negativer
Außenbeitrag (= Differenz zwischen den Ein- und
Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen einer
Volkswirtschaft) ergab.
Im Inland entwickelten sich vor allem die Brutto-
anlageinvestitionen gut. Die Ausrüstungsinvesti-
tionen stiegen aufgrund der guten Geschäftslage
der Unternehmen mit 4,5% so stark wie seit Jah-
ren nicht mehr. Auch die Bauinvestitionen legten
zu. Sie konnten wegen bereits stark ausgelasteter
Kapazitäten allerdings lediglich in Höhe des Vor-
jahrs expandieren. Der private Konsum trug zwar
ebenfalls maßgeblich zum Wirtschaftswachstum
bei, gleichwohl verlor er trotz guter Vorausset-
zungen wie einer zurückgehenden Arbeitslosig-
keit sowie höherer Löhne im Jahresverlauf zuse-
hends an Kraft. Gründe für die Konsumzurückhal-
tung lagen in einigen der genannten Sonderfak-
toren des Jahres 2018 sowie in einem durch die
höhere Inflation verstärkten Kaufkraftverlust der
Verbraucher. Die Inflation wurde hauptsächlich
vom starken Ölpreisanstieg getrieben. Dagegen
blieb die Kernrate der Inflation weitgehend kon-
stant auf einem moderaten Niveau. Neben den
privaten Konsum waren auch die Ausgaben des
Staates 2018 gedämpft.
In Nordrhein-Westfalen lag das BIP-Wachstum
im ersten Halbjahr nach vorläufigen Ergebnissen
bei 1,5%. Aufgrund der wirtschaftlichen Eintrü-
bung im Jahresverlauf wird für das Gesamtjahr
allerdings eine niedrigere Wachstumsrate erwar-
tet. Vor allem in der Industrie verlangsamte sich
die Konjunktur merklich, wohingegen die Umsät-
ze in den Dienstleistungsbereichen robust anzo-
gen. Besonders die Branche Information und
Kommunikation konnte ein starkes Plus verbu-
chen. Die Geschäfte im Einzelhandel verliefen
solide.
An der Zinsentwicklung des Jahres 2018 lässt sich
der allgemeine konjunkturelle Verlauf gut able-
sen. Die solide wirtschaftliche Expansion zu Jah-
resanfang sowie die hohen Wachstumsprogno-
sen für das Gesamtjahr schürten die Erwartung
der Finanzmarktteilnehmer auf ein baldiges Ende
der extremen Niedrigzinsphase. Unterstützt wur-
de diese Annahme durch den Verlauf der ameri-
kanischen Geldpolitik. Bereits 2017 schwenkte
die Fed erkennbar auf einen Zinserhöhungspfad
ein und bot sich als Vorbild für die Europäische
Zentralbank (EZB) an. Vor diesem Hintergrund
erreichte die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen
Anfang Februar das Jahreshoch bei knapp 0,81%.
Die Zinserhöhungsphantasien für den Euroraum
schwanden im Jahresverlauf allerdings zuse-
hends. Auslöser waren vor allem politische Risi-
ken. Bei den Brexit-Verhandlungen stellten sich
keine nachhaltigen Fortschritte ein und die nati-
onale Parlamentswahl in Italien brachte populis-
tische Parteien an die Macht, die von den Fi-
nanzmärkten mit Skepsis betrachtet wurden. AlsSeite 11 von 29

9
Folge stieg die Nachfrage nach als sicher gelten-
den Schuldverschreibungen wie Bundeswertpa-
piere. Zusätzlichen Abwärtsdruck bei den Zinsen
erzeugte die welt- und insbesondere europaweit
einsetzende Abkühlung der Wirtschaftsentwick-
lung zum Jahresende. Auch die Inflationserwar-
tungen gingen in Annahme geringerer Energie-
preise zum Jahresende spürbar zurück. In diesem
Umfeld sank die Rendite 10-jähriger Bundesan-
leihen zum Jahreswechsel 2018/2019 auf rund
0,15% und damit auf den tiefsten Stand seit
2017. Die Zinsstrukturkurve am deutschen Ren-
tenmarkt flachte sich in der Folge merklich ab, da
sich die Renditen im kurzen Laufzeitsegment nur
geringfügig änderten. Der Geldmarkt stand 2018
stark unter dem Einfluss der expansiven Geldpo-
litik.
Die EZB beließ die Leitzinsen auf dem sehr nied-
rigen Vorjahresniveau und das Zentralbanksys-
tem tätigte im Rahmen des Anleihekaufpro-
gramms monatlich 30 Mrd. EUR an Nettoneuan-
käufen. Im Oktober 2018 wurden zwar die Net-
toneuankäufe auf 15 Mrd. EUR und zum Jahres-
ende auf null reduziert, für die Einnahmen aus
Zinsen und fälligen Anleihen werden aber bis auf
Weiteres Ersatzpapiere gekauft. Die von der EZB
erzeugte hohe Überschussliquidität im Banken-
system äußerte sich in niedrigen Geldmarktnotie-
rungen. Der 3-Monats-Euribor, der sich 2018 in
einer sehr engen Spanne von -0,31% bis -0,33%
bewegte, sowie der unbesicherte Übernachtsatz
am Geldmarkt (EONIA, Spanne 2018: -0,335%
bis -0,375%) orientierten sich beispielsweise sehr
stabil am Einlagenzinssatz von -0,40%.Seite 12 von 29

10
5. Schuldenentwicklung und Maßnahmen
Schuldenentwicklung in den letzten 10 Jahren, in Mio. EUR
Zum Stichtag 31.12.2018 betrug die Gesamtkre-
ditmarktverschuldung der Stadt Bonn inklusive
des Städtischen Gebäudemanagements (SGB)
1.737.257.166,70 EUR. Dies entspricht einem
Kreditmarktschuldenanstieg um rund +46,4 Mio.
EUR gegenüber dem Vorjahr. Das Gesamtkre-
ditmarktschuldenportfolio ist zum Stichtag
31.12.2018 mit durchschnittlich 1,56% verzinst:
Gegenüber dem Vorjahr ist der Durchschnitts-
zinssatz damit um -34 Basispunkte gesunken.
Der Grund dafür liegt in dem nach wie vor nied-
rigem Zinsumfeld. Prolongationen und Erstauf-
nahmen von Darlehen konnten im Laufe des Jah-
res 2018 zu günstigeren Zinskonditionen
(re-)finanziert werden.
Portfolio 2018 2017 Veränderung
Liquiditätskredite 0,52% 0,74% ↓ -0,22%
Investitionskredite Kernhaushalt 2,18% 2,50% ↓ -0,32%
Investitionskredite SGB 2,78% 3,09% ↓ -0,32%
Gesamtportfolio: 1,56% 1,91% ↓ -0,34%
1.326 1.230 1.311 1.354 1.490
1.605 1.664 1.640 1.657 1.691 1.737
-
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2.000
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Investitionskredite Liquiditätskredite GesamtverschuldungSeite 13 von 29

11
5.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und SGB)
Das investive Schuldenportfolio beträgt zum
31.12.2018 insgesamt 1.095.023.066,70 EUR
(+15.979.506,30 EUR ggü. dem Vorjahr). Davon
weist der Kernhaushalt eine Verschuldung in Hö-
he von 969.348.846,56 Mio. EUR und das Städti-
sche Gebäudemanagement eine Verschuldung
von 125.674.220,14 EUR aus.Exkurs: Die Bilanz 2018 wird bei „Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen“ einen um 1.469.400,00 EUR hö-
heren Wert ausweisen. Bei dem Differenzbetrag handelt es
sich um ein zinsloses Darlehen, dass auf Grundlage der 5.
Ergänzungsvereinbarung zum „Bellevue-Vertrag über die
Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Bonn und das
Internationale Kongresszentrum Bundeshaus Bonn vom
27.02.2002“ aus der WCCB-Rücklage in Höhe von 7,3 Mio.
EUR entnommen wurde, um den Fertigbau des Konferenz-
zentrums zu gewährleisten. Der Betrag wurde durch ent-
sprechende Jahresabschlussbuchungen als „Investitionskre-
dit vom Bund“ ausgewiesen. Dieser Betrag wird in 5 Jahres-
raten zurückgeführt. Der noch rückzuführende Differenzbe-
trag wird im Bericht über das städtische Zins- und Schul-
denmanagement der Stadt nicht berücksichtigt, da die Ent-
nahme aus der Rücklage nicht als direkte Kreditvergabe
betrachtet wird.
Die Kredite wurden bei 17 verschiedenen Darle-
hensgebern aufgenommen:
Schulden je Darlehensgeber, in Mio. EUR
Aus den beiden Tabellen auf der nachfolgenden
Seite sind die in 2018 getätigten investiven Ge-
schäfte zu entnehmen:
Neuaufnahmen
Insgesamt wurden 12 investive Darlehen mit ei-
nem Gesamtvolumen von rund 66,9 Mio. EUR
finanzrechnungsrelevant aufgenommen.
Mit einem Volumen von insg. 25,6 Mio. EUR
wurden 10 Darlehen als Förderdarlehen bei Zins-
bindungen von 10 oder 20 Jahren zu Zinssätzen
zwischen 0% und 0,77% aufgenommen.
Für zwei bereits in 2017 beantragte Förderdarle-
hen wurde die Abruffrist bis 2019 verlängert.
Mit einem Volumen von insg. 41,3 Mio. EUR
wurden 2 Darlehen als Kommunaldarlehen auf-
genommen, eines davon mit einer Zinsbindung
von 5 Jahren zu 0,3% und ein weiteres mit einer
Zinsbindung von 20 Jahren (Gesamtlaufzeit) zu
2,85%. Bei letzterem ist anzumerken, dass es sich
um die Umwandlung eines Zinssicherungsge-
schäftes in einen Festsatzkredit handelt (siehe
DS-Nr. 1810263 / 06.03.2018). Das zugehörige
Zinssicherungsgeschäft (Nr. 031) wurde aufgelöst
und dafür ein Investitionskredit zum Zinssatz der
Zahlerseite zzgl. 10 BP Liquiditätsaufschlag auf-
genommen.
Umschuldungen/Prolongationen
Mit einem Volumen von rund 127,2 Mio. EUR
wurden 11 Darlehen prolongiert bzw. umge-
schuldet, zwei davon als Schuldscheindarlehen.
Mit Ausnahme der Umschuldung Nr. 08 wurden
die Umschuldungen zu einem Festzinssatz abge-
schlossen. Für die Umschuldung Nr. 08 wurde
der variable 6-Monats-Euribor ohne Floor zuzüg-
lich einer Marge von 0,16% vereinbart.Seite 14 von 29

12
In 2018 neu aufgenommene Investitionskredite:
Neuaufnahmen Produktart Ausgangsnominal
in EUR Laufzeitbeginn Endgetilgt
am Zinssatz Zinsbindung
bis
Nr. 01 Förderdarlehen 341.342,78 15.01.2018 15.11.2037 0,00% 15.11.2037
Nr. 02 Förderdarlehen 900.000,00 15.01.2018 15.11.2037 0,00% 15.11.2037
Nr. 03 Kommunaldarlehen 17.344.802,24 22.01.2018 20.01.2037 2,85% 20.01.2037
Nr. 04 Förderdarlehen 1.300.000,00 15.11.2018 15.08.2038 0,00% 15.08.2038
Nr. 05 Förderdarlehen 3.682.000,00 15.11.2018 15.08.2038 0,00% 15.08.2038
Nr. 06 Kommunaldarlehen 24.000.000,00 17.12.2018 17.12.2048 0,30% 17.12.2023
Nr. 07 Förderdarlehen 6.936.000,00 18.12.2018 16.11.2048 0,22% 15.02.2029
Nr. 08 Förderdarlehen 6.936.000,00 18.12.2018 16.11.2048 0,77% 15.02.2029
Nr. 09 Förderdarlehen 2.000.000,00 18.12.2018 16.11.2048 0,22% 15.02.2029
Nr. 10 Förderdarlehen 1.100.000,00 18.12.2018 16.11.2048 0,77% 15.02.2029
Nr. 11 Förderdarlehen 937.000,00 18.12.2018 16.11.2048 0,22% 15.02.2029
Nr. 12 Förderdarlehen 1.490.000,00 18.12.2018 16.11.2048 0,22% 15.02.2029
Summe 66.967.145,02
In 2018 umgeschuldete/prolongierte Investitionskredite:
Umschuldungen/Prolongationen
umgeschuldeter/
prolongierter Betrag
in EUR
Umschuldungs-/
Prolongationsdatum Zinssatz Zinsbindung
bis
Nr. 01 17.344.802,24 22.01.2018 -0,27% 20.07.2018
Nr. 02 1.173.101,92 29.03.2018 -0,29% 28.03.2019
Nr. 03 3.952.028,74 03.04.2018 -0,29% 30.03.2019
Nr. 04 15.879.407,50 30.04.2018 -0,30% 30.10.2018
Nr. 05 16.247.762,01 30.04.2018 -0,22% 30.04.2019
Nr. 06 12.341.783,24 15.05.2018 -0,29% 15.12.2018
Nr. 07 16.888.360,08 20.07.2018 0,79% 20.07.2028
Nr. 08 15.333.333,38 30.07.2018 6 M-Eur. + 0,16% 29.07.2020
Nr. 09 15.519.923,38 30.10.2018 1,06% 30.04.2034
Nr. 10 12.141.783,24 15.12.2018 -0,24% 17.06.2019
Nr. 11 397.226,88 28.12.2018 -0,19% 28.06.2019
Summe 127.219.512,61Seite 15 von 29

13
Schuldendienst Investitionskredite, in Mio. EUR Liquiditätsbindungsausläufe Investitionskredite,
in Mio. EUR
Der Schuldendienst für Investitionskredite in
2018 ist gegenüber dem Vorjahr sowohl bezogen
auf die Zinszahlungen als auch auf die Tilgungs-
leistungen gesunken (siehe linke Grafik oben).
Der Rückgang der Tilgungsleistungen ist vor
allem darauf zurückzuführen, dass für das SGB
keine neuen Investitionskredite aufgenommen
werden, sondern der Darlehensbestand runter-
getilgt wird und so im Zeitablauf einzelne Darle-
hen bereits endgetilgt wurden. Für diese Darle-
hen fallen somit keine Tilgungen mehr an. Im
Portfolio des Kernhaushaltes wurden in 2018
zudem überwiegend Förderdarlehen aufgenom-
men. Bei diesen sind teilweise tilgungsfreie Jahre
vereinbart, sodass für 2018 noch keine Tilgungen
anfielen. Darüber hinaus ist trotz steigender Ver-
schuldung auch ein Rückgang der Zinszahlun-
gen zu verzeichnen. Dieser ist auf das äußerst
günstige Marktumfeld zurückzuführen. So konn-
ten sowohl Neuaufnahmen als auch Umschul-
dungen/Prolongationen zu zinsgünstigen Kondi-
tionen abgeschlossen werden. Der Durch-
schnittszinssatz im investiven Kreditportfolio liegt
bei 2,25% (Kernhaushalt: 2,18%; SGB: 2,78%). So
wurden im Haushaltsjahr 2018 von dem bereit-
gestellten Zinsbudget iHv. rund 22,7 Mio. EUR
nur ca. 19,3 Mio. EUR an Zinsen verausgabt.
Ziel des Schuldenmanagements der Bundesstadt
Bonn ist es, dem Investitionsportfolio langfristige
Kontinuität beim Schuldendienst zu verschaffen.
Hierbei werden „Klumpenrisiken“ entzerrt, um
hohe jährliche Umschuldungsvolumina und da-
mit Liquiditätsrisiken zu vermeiden (siehe rechte
Grafik oben).
Im Rahmen des Zinsmanagements ist zur Be-
grenzung des Zinsänderungsrisikos der rein vari-
able Anteil unter 30% festgelegt, damit die Zins-
belastung für den städtischen Haushalt kalkulier-
bar bleibt. Zum 31.12.2018 sind 78,74% der Dar-
lehen Festzinsgeschäfte und 21,26% der Darle-
hen sind variabel verzinst, wobei variabel verein-
barte Darlehen zum Teil durch Derivate gesichert
sind, sodass der rein variable Anteil des Investiti-
onsportfolios bei lediglich 8,29% liegt.
26,67 24,40
51,78 50,55
0,0
10,0
20,0
30,0
40,0
50,0
60,0
70,0
80,0
90,0
Tilgungszahlungen Investitionskredite
Zinszahlungen Investitonskredite saldiert
2017 2018
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
90,00
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037Seite 16 von 29

14
5.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate und Konsequenzen aufgrund negativer Referenz-
zinssätze
Derivat-Nr. Art des Derivats Vertrags-
abschluss
Laufzeit anfängl. Bezugs-
betrag
in EUR
Bezugsbetrag
31.12.2018
in EUR
Marktwert
31.12.2018
in EURvon bis
012 Payerswap 09.05.2007 21.01.2008 20.01.2021 22.259.668,89 13.093.922,79 - 1.431.544,00
014 Payerswap 11.05.2007 30.12.2009 30.12.2024 10.818.261,83 7.996.106,63 - 1.804.678,36
015 Payerswap 15.05.2007 30.12.2010 30.12.2019 6.190.104,48 397.226,88 - 10.362,00
027 Payerswap mit BKR 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 18.200.392,52 - 5.624.251,79
028 Forward Payerswap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 11.050.392,52 - 128.000,53
030 Forward Payerswap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 10.205.338,48 - 1.370.107,69
035 Payerswap 18.02.2011 31.01.2011 29.07.2050 25.346.711,16 20.534.044,56 - 5.996.087,73
037a/b Payerswap 13.05.2011 15.06.2011 15.06.2049 15.141.783,24 12.141.783,24 - 4.350.428,30
040 Payerswap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 15.333.333,38 - 3.915.364,87
047 Payerswap mit BKR 28.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 20.000.000,00 - 4.767.228,26
048 Payerswap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 16.023.333,38 - 3.144.469,21
036 SGB Payerswap mit BKR 17.05.2011 30.12.2011 30.12.2037 22.273.806,91 16.277.012,75 - 4.288.862,45
038 SGB Payerswap 16.05.2011 29.07.2011 30.01.2037 20.027.691,26 14.529.893,64 - 3.697.710,41
Summe 230.655.817,96 175.782.780,77 - 40.529.095,60
Zum Stichtag 31.12.2018 bestehen insgesamt 13
Zinssicherungsgeschäfte. Davon sind 2 dem SGB
und 11 dem Kernhaushalt zugeordnet. Bei den
13 derivativen Geschäften handelt es sich um
8 Payer-Swaps,
3 kündbare Payer-Swaps sowie
2 Forward-Payer Swaps, die in den Jahren
2024 bzw. 2031 starten.
Mitte 2013 wurde ausführlich in der Stellung-
nahme (DS-Nr. 1311807ST2) im Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen über die abge-
schlossenen derivativen Geschäfte berichtet.
Neue derivative Geschäfte wurden aufgrund der
Marktlage seit dem Jahr 2012 nicht mehr abge-
schlossen.
Ein Payerswap (Nr. 031), welcher ursprünglich
zum 22.01.2018 starten sollte, wurde zum
22.01.2018 aufgelöst und in einen Festsatzkredit
umgewandelt (vgl. S. 11).
Durch die lockere Geldpolitik der Europäischen
Zentralbank (EZB) als Reaktion auf die Finanz-
marktkrise und die Staatsschuldenkrise und der
damit verbundenen Preisentwicklung ist seit
2011 der Leitzins in acht Schritten von 1,5% auf
0% und der Einlagensatz für Banken auf -0,40%
gesenkt worden. Das niedrige Zinsniveau hat
auch Auswirkungen auf Referenzzinssätze. Dies
wird in der Grafik auf der folgenden Seite deut-
lich. So ist der 6-Monats-EURIBOR (6-Monats-
Interbankensatz in der Eurozone), der als Refe-
renzzinssatz der Stadt Bonn sowohl bei variablen
Investitionskrediten als auch bei darauf abge-
schlossenen Zinssicherungsgeschäften dient, seit
2011 fallend und seit November 2015 im negati-
ven Bereich. Der Schlusskurs am 31.12.2018 liegt
bei -0,237%.
(BKR = Bankkündigungsrecht; gelb markierte Positionen starten in der Zukunft)Seite 17 von 29

15
Entwicklung des 6-Monats-Euribors seit 2010
Aktuell liegt der 6-Monats-EURIBOR bei -0,231%
(10.04.2019) und verzeichnet somit einen mini-
malen Anstieg, wobei eher von einer Seitwärts-
bewegung zu sprechen ist.
Bei den von der Bundesstadt Bonn abgeschlos-
senen Zinssicherungsgeschäften handelt es sich
um Payerswaps. Diese verfügen über eine Zahler-
seite und eine Empfängerseite.
Auf der Zahlerseite zahlt die Stadt einen verein-
barten Festzins an den Swappartner.
Auf der Empfängerseite empfängt die Stadt von
dem Swappartner den 6-Monats-EURIBOR.
Die Payerswaps sind jeweils mit einem Grundge-
schäft verknüpft, in dem die Stadt an den Darle-
hensgeber den 6-Monats-EURIBOR (zzgl. Marge)
zahlt. Zu den einzelnen Zahlungsterminen liegen
Payerswap und Grundgeschäft dieselben Be-
zugsbeträge zu Grunde. Die Sicherungsfunktion
dieser Konstellationen besteht dann darin, dass
sich die variablen Zahlungsströme ausgleichen,
d.h. dass die Stadt im Grundgeschäft den 6-
Monats-EURIBOR zahlt, ihn aber im zugehörigen
Payerswap in selber Höhe zurückerhält. Unterm
Strich verbleibt – in der Theorie – der im Payers-
wap zu zahlende Festzinssatz sowie die Marge im
Grundgeschäft.
Dieses System hat – bevor die Situation negativer
Zinssätze eingetreten ist – funktioniert und war
ein verlässliches Instrument zur Sicherung von
Zinsänderungsrisiken im Rahmen eines aktiven
Schuldenmanagements. Diese Form der Zinssi-
cherung wurde von vielen Kommunen genutzt
und ist durch die Kommunalaufsicht erlaubt und
von den Spitzenverbänden empfohlen worden.
Dadurch, dass die Darlehensgeber nun aber in
der Praxis (zum Teil ohne vertragliche Grundlage)
den negativen Referenzzinssatz im Grundge-
schäft nicht bzw. nur zur Höhe der Marge an die
Kommunen weitergeben, die Swappartner in den
Payerswaps jedoch gleichzeitig die volle Zahlung
des negativen 6-Monats-EURIBOR auf der Emp-
fängerseite fordern, ist die beabsichtigte Zinssi-
cherungsfunktion durch den Ungleichlauf nicht
mehr gegeben.
Über die Risiken dieser Entwicklung hat die Ver-
waltung in den Berichten über das städtische
-0,4%
-0,3%
-0,2%
-0,1%
0,0%
0,1%
0,2%
0,3%
0,4%
0,5%
0,6%
0,7%
0,8%
0,9%
1,0%
1,1%
1,2%
1,3%
1,4%
1,5%
1,6%
1,7%
1,8%
1,9%
2,0%
Jan 10
Apr 10
Jul 10
Okt 10
Jan 11
Apr 11
Jul 11
Okt 11
Jan 12
Apr 12
Jul 12
Okt 12
Jan 13
Apr 13
Jul 13
Okt 13
Jan 14
Apr 14
Jul 14
Okt 14
Jan 15
Apr 15
Jul 15
Okt 15
Jan 16
Apr 16
Jul 16
Okt 16
Jan 17
Apr 17
Jul 17
Okt 17
Jan 18
Apr 18
Jul 18
Okt 18
Am 06.11.2015 unterschreitet der
6-Monats-Euribor mit -0,002%
erstmals die 0%-Marke.Seite 18 von 29

16
Zins- und Schuldenmanagement seit dem Jahr
2014 im Rechnungsprüfungsausschuss und Aus-
schuss für Finanzen und Beteiligungen berichtet
(DS-Nr. 1512070 (2014),1611819 (2015); 1710893
(2016), 1811607 (2017)).
Banken begründen die Nichtweitergabe des ne-
gativen Zinssatzes im Grundgeschäft mit
§ 488 BGB, welcher nach Interpretation der Ban-
ken aussagt, dass der Darlehensnehmer ver-
pflichtet ist, einen geschuldeten Zins zu zahlen.
Banken schließen im Umkehrschluss daraus, dass
ein geschuldeter Zinssatz im Darlehen nicht ne-
gativ werden kann. Da die Banken umgekehrt, im
Zinssicherungsgeschäft den negativen Zins je-
doch nicht an die Kommunen weitergeben, glei-
chen sich die Zahlungen im Derivat und im
Grundgeschäft nicht mehr aus und die Bewer-
tungseinheit ist in Höhe des negativen Zinssatzes
nicht mehr gegeben.
Bisher hat die Stadt Bonn Zahlungen eines nega-
tiven Zinses unter Vorbehalt gestellt und gleich-
zeitig die Banken dazu aufgefordert auf die „Ein-
rede der Verjährung“ zu verzichten, wobei keine
Bank diese Erklärung unterschrieben hat.
In der Stellungnahme (DS-Nr. 1811996) wurde
der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
am 25.09.2018 detailliert über die Auswirkungen
informiert.
Von der Verwaltung wurden Vorschläge zum
weiteren Vorgehen erarbeitet, die der Ausschuss
für Finanzen und Beteiligungen sowie der Rat am
06. bzw. 11.12.2018 beschlossen haben (DS-Nr.
1812973NV2).
Im Nachgang wurde im März 2019 (DS-Nr.
1910732) über den aktuellen Stand berichtet.Seite 19 von 29

17
5.3 Liquiditätskredite
Die Liquiditätskredite (auch: Kassenkredite) be-
laufen sich zum 31.12.2018 auf insgesamt
642.234.100,00 EUR und sind somit gegenüber
dem 31.12. des Vorjahres um rund 30,4 Mio. EUR
gestiegen.
Die Zusammensetzung des Liquiditätskreditport-
folios wird in der nachfolgenden Tabelle zum
Stichtag 31.12.2018 im Detail dargestellt:
Nominal
in EUR Zinssatz Startdatum Enddatum Ursprungslaufzeit
Tagesgeld 1 115,3 Mio. -0,400% 28.12.2018 02.01.2019 5 Tage
Restlaufzeit
≤ 1 Jahr
Tagesgeld 2 1 Mio. -0,360% 28.12.2018 02.01.2019 5 Tage
Kassenkredit 1 50 Mio. -0,380% 06.12.2018 07.01.2019 1 Monat
Kassenkredit 2 100 Mio. -0,380% 31.10.2018 31.01.2019 3 Monate
Kassenkredit 3 70 Mio. 0,800% 14.07.2014 12.07.2019 4,99 Jahre
336.300.000,00 €
Kassenkredit 4 50 Mio. 1,242% 16.09.2014 16.09.2022 8 Jahre
Restlaufzeit
> 1 ≤ 5 Jahre
Kassenkredit 5 35 Mio. 1,370% 25.08.2014 25.08.2023 9 Jahre
Kassenkredit 6 50 Mio. 1,215% 19.11.2014 20.11.2023 9 Jahre
135.000.000,00 €
Kassenkredit 7 50 Mio. 1,600% 15.08.2014 15.08.2024 10 Jahre
Restlaufzeit
> 5 Jahre
Kassenkredit 8 50 Mio. 1,281% 16.12.2014 16.12.2024 10 Jahre
Kassenkredit 9 70 Mio. 0,985% 02.03.2017 02.03.2027 10 Jahre
GS2020.4 184,1 Tsd. 0,000% 15.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre
GS2020.5 750 Tsd. 0,000% 15.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre
170.934.100,00 €
Die Tagesgelder in 2018 wurden täglich zu Zinss-
ätzen zwischen -0,36% und -0,40% aufgenom-
men. Das Tagesgeldvolumen bewegte sich in
2018 im Bereich zwischen 70,7 Mio. EUR und
359,3 Mio. EUR. Über den Jahreswechsel
2018/2019 wurde das Tagesgeldvolumen zur
Vermeidung von Liquiditätsrisiken am Jahresen-
de durch die Aufnahme eines 1-Monats- und 3-
Monats-Liquiditätskredites auf ein Volumen von
insg. 116,3 Mio. EUR heruntergefahren, welches
mit 115,3 Mio. EUR zu -0,40% und mit 1 Mio.
EUR zu -0,36% verzinst war. Die aufgenommenen
kurzfristigen Liquiditätskredite iHv. insg. 150 Mio.
EUR wurden mit einer Laufzeit von einem bzw. 3
Monaten wurden zu -0,38% abgeschlossen.
An Neuaufnahmen kommen zwei Liquiditätskre-
dite aus dem Förderprogramm GuteSchule 2020
mit einer Gesamtlaufzeit von jeweils 19,75 Jahren
hinzu. Bei den geförderten Liquiditätskrediten
liegt die Besonderheit vor, dass diese – im Ge-
gensatz zu den anderen Liquiditätskrediten im
Portfolio – aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht
(wie üblich) endfällig sind, sondern (nach einem
tilgungsfreien Jahr) über die verbleibenden 19
Jahre hinweg vierteljährlich getilgt werden.Seite 20 von 29

18
Durch die noch bestehenden längerfristigen
Zinsfestschreibungen ist die Portfoliostruktur im
Liquiditätsbereich hinsichtlich der Zins- und Li-
quiditätsrisiken bezogen auf die Restlaufzeiten
größer 1 Jahr in Höhe von rund von 306 Mio.
EUR langfristig abgesichert.
Die Zinsbindung der Liquiditätskredite liegt auf-
grund der längerfristigen Zinsfestschreibungen
zum 31.12.2018 bei rund 2,87 Jahren. So werden
weiterhin das Liquiditätsrisiko und das Risiko
erhöhter Aufwendungen durch plötzlich stark
ansteigende Zinsen gesenkt. Wie in der Tabelle
auf Seite 19 erkennbar, ist das Portfolio in Bezug
auf die Laufzeiten breit gestreut und damit der
aktuellen Marktlage gut angepasst. Auf der einen
Seite ist ca. 52% der Liquidität bei kurzfristigen
Laufzeiten bis zu 1 Jahr zu historisch niedrigen
Zinsen aufgenommen, zum anderem geben Auf-
nahmen zwischen 1 und 10 Jahren (ca. 48%) dem
Portfolio entsprechende Planungssicherheit.
Liquiditätskredite je Darlehensgeber, in Mio. EUR
Auch werden Klumpenrisiken vermieden, indem
die Liquidität auf verschiedene Darlehensgeber
aufgeteilt ist. Zum Stichtag 31.12.2018 hat die
Bundesstadt Bonn bei insgesamt 7 verschiede-
nen Kontrahenten Liquiditätskredite aufgenom-
men.
Mit Ausnahme der geförderten GS2020-
Liquiditätskredite wurden sämtliche in 2018 neu
abgeschlossene Liquiditätskredite (sowohl Ta-
gesgelder als auch kurzfristige mehrmonatige
Liquiditätskredite) zu negativen Zinssätzen abge-
schlossen und damit Zinserträge von rund 1 Mio.
EUR erwirtschaftet.
Die in 2018 entstandenen Zinsaufwendungen
von rund 4,6 Mio. EUR resultieren somit aus den
längerfristigen Liquiditätskreditaufnahmen zu
positiven Zinssätzen aus den Vorjahren.
Der Durchschnittszins lag zum 31.12.2018 lag bei
0,52% (Vorjahr 0,74%), bei einem Festsatzanteil
(Liquiditätskredite > 1 Jahr) von 47,7% (Vorjahr
61,3%). Der durchschnittliche Zinssatz hat sich
somit gegenüber dem Vorjahr verringert, was
zum einen auf die im Vergleich zu 2017 noch
günstigere Zinssituation und das um rund 30,4
Mio. EUR höhere Tagesgeldvolumen zurückzu-
führen ist.
Zudem wurde am 18.06.2018 ein für den Zeit-
raum 2014 – 2018 abgeschlossener Liquiditäts-
kredit iHv. 50 Mio. EUR, der mit 0,775% verzinst
war, ins negativ verzinste Tagesgeld überführt.
Zinszahlungen Liquiditätskredite, in Mio. EUR
115,30
50,00
70,00
155,00
0,93
50,00
201,00
4,63 4,84
-0,59 -1,03
-2,0
-1,0
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
Zinseinnahmen Liquiditätskredite
Zinsausgaben Liquiditätskredite
2017 2018Seite 21 von 29

19
Durch die höheren Volumina im Tages- und
Termingeld zu noch einmal günstigeren negati-
ven Zinssätzen haben sich die Zinseinnahmen in
2018 fast verdoppelt. Die Zinsausgaben sind um
ca. 200 TEUR gestiegen. Dies ist auf den Kassen-
kredit Nr. 9 zurückzuführen, welcher 2017 aufge-
nommen wurde, für den jedoch im März 2018
erstmalig Zinsen gezahlt wurden. Da es sich bei
diesem Liquiditätskredit um einen für das WCCB
aufgenommen Kredit handelt, wird dieser ab
2019 über das Budget des WCCBs abgewickelt.
Die Liquiditätsbindungsausläufe der Kassenkredi-
te sind im zeitlichen Ablauf breit diversifiziert
(siehe Grafik unten). Die Säule in 2019 beinhaltet
die kurzfristigen Gelder bis zu 3 Monaten Lauf-
zeit, durch die Zinserträge generiert werden, so-
wie einen in 2019 auslaufenden 5-jährigen Kas-
senkredit, der mit 0,8% verzinst ist.
Liquiditätsbindungsausläufe Liquiditätskredite, in Mio. EUR
i
n
M
i
o
.
E
U
R
0,00
50,00
100,00
150,00
200,00
250,00
300,00
350,00
400,00
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027Seite 22 von 29

20
6. Fazit und Ausblick
Zinskosten und Laufzeitenstreuung
Die Stadt Bonn wird auch in Zukunft einen kon-
stanten Finanzierungsbedarf im Betrachtungs-
zeitraum haben. Zielsetzung ist, die Zinskosten
weiterhin stabil und niedrig zu halten. Der durch-
schnittliche Zinssatz hat sich wie bereits im Vor-
jahr in allen Portfolien weiter reduziert und lag
zum Jahresende bei 1,56% bezogen auf das Ge-
samtportfolio. Dieser positive Trend hat sich auch
im 1. Quartal 2019 fortgesetzt. So liegt der
Durchschnittszinssatz im Gesamtportfolio aktuell
bei 1,47% (11.04.2019). Weiterhin wird die Ver-
waltung das Ziel verfolgen, günstig Zinssätze zu
erziel, dabei jedoch nicht die Laufzeitstreuung
außer Acht lassen. Im Tagesgeld werden derzeit
täglich rund 300 Mio. EUR bewegt. Der Kapital-
markt ist derzeit äußerst liquide und wird täglich
beobachtet, um auf eventuelle Risiken frühzeitig
reagieren zu können.
Die effektive Duration (Kapitalbindungsdauer)
des Gesamtportfolios beträgt zum Jahresende
2018 5,34 und liegt damit im festgelegten Rah-
men von 2,5 bis 5,5. Zum Ende des 1. Quartals
2019 wurde die Duration leicht gesenkt auf ef-
fektiv 5,2.
Zinseinnahmen
Im Tagesgeld hat die Stadt Bonn im 1. Quartal
2019 bereits rund 230 TEUR an Zinsen verein-
nahmen können. Dass die Zinssätze im Tages-
geld drastisch ansteigen, wird derzeit nicht er-
wartet. Vielmehr wird mit einer Seitwärtsbewe-
gung gerechnet. Trotz aktueller Gespräche der
Spitzenverbände der Banken mit der EZB zur
Absenkung des negativen Einlagenzinses, wird
dennoch davon ausgegangen, dass die Zinsein-
nahmen aus dem Tagesgeld erneut über 1 Mio.
EUR liegen werden.
Zinsbudgets
Im Haushalt der Stadt und dem Wirtschaftsplan
des SGBs sind für 2019 Zinsaufwendungen iHv.
insgesamt rund 30 Mio. EUR Mio. EUR einge-
plant. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die
gebildeten Budgets ausreichen werden.
Zinssicherungsgeschäfte
Seit dem Jahr 2012 wurden aufgrund der Nied-
rigzinspolitik keine neuen derivativen Geschäfte
mehr getätigt. Aktuell ist bei der derzeitigen
Marktsituation ein Einsatz von derivativen In-
strumenten nicht geplant. Der Zinsaufwand und
damit auch die Zinsrisiken werden über die Kre-
ditausgestaltung hinsichtlich der Zinsbindungs-
dauer sowie der Tilgungsstruktur gesteuert.
Kreditermächtigung
Die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr
2019 beträgt 176,2 Mio. EUR. Durch die Reste-
übertragung aus 2018 wird sie sich noch einmal
wesentlich erhöhen.
Förderdarlehen
Im investiven Kreditportfolio werden u.a. weiter-
hin zinsgünstige Förderdarlehen von der Stadt in
Anspruch genommen werden. Für 2019/2020
stehen aktuell noch drei Förderdarlehen mit ei-
nem Volumen von rund 15 Mio. EUR zum Abruf
aus.
Erweiterung des Bieterkreises bei Ausschrei-
bungen
Aktuell etablieren sich unabhängige Geld- und
Kapitalmarkt-Plattform für öffentlich-rechtliche
Kreditnehmer und institutionelle Kapitalgeber
und Banken. Hier wurden in den letzten zwei
Jahren zahlreiche Gespräche geführt. Die Zielset-
zung bei der Nutzung einer Plattform ist es, dieSeite 23 von 29

21
Investorenbasis zu verbreitern. In 2018 wurde
erstmals eine Ausschreibung auf einer Kapital-
markt-Plattform eingestellt. Hier erhielt die Stadt
jedoch kein Angebot. Die Ausschreibung hatten
sich zudem nur 2 Nutzer angesehen. Insofern
muss sich dieser Markt noch entwickeln. Im
Rahmen der Digitalisierung bleiben solche Platt-
formen weiterhin interessant und werden daher
weiter beobachtet und getestet. Auch werden
regelmäßig Gespräche mit diversen Banken ge-
führt und gegenseitige Interessen ausgetauscht.
Beratungsmandat
Das mit der NRW.Bank bestehende Beratungs-
mandat im Zins- und Schuldenmanagement läuft
im April 2020 aus. Aufgrund der Sensibilität des
Themas möchte sich die Bundesstadt Bonn auch
darüber hinaus professionell beraten lassen. Mit-
te 2019 werden daher die nötigen Schritte für
eine erneute Ausschreibung des Beratungsman-
dates eingeleitet.Seite 24 von 29

22
Anhang
Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement
1. Investitionskredite
Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht
möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Daneben dürfen Kredite zur Umschuldung aufge-
nommen werden. Die daraus übernommenen Verpflichtungen müssen mit der dauernden Leistungs-
fähigkeit der Gemeinde in Einklang stehen. Investitionskredite dürfen nur bis zu dem in der Haushalts-
satzung festgesetzten Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Ermächtigung gilt über das Haus-
haltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung.
2. Liquiditätskredite
Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen.
Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditätssicherung bis
zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen
Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der
neuen Haushaltssatzung.
3. Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilateralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzie-
rungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und einzelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) weichen
ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Rating-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer Börsen-
zulassung.
Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem verhältnismäßig einfach strukturierten und für Kom-
munen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungsinstrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und einer
Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500 TEUR kann das
Schuldscheindarlehen genutzt werden.
Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie nicht im üblichen Kontrahentenkreis für Kreditge-
schäfte platziert werden müssen. Auf diese Weise können neue Kapitalgeber - wenn gewollt - in neu-
en Sektoren (bspw. Versicherungswirtschaft und andere Kapitalsammelstellen) gewonnen werden.
4. Anleihen
Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind Anleihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und werden
hauptsächlich von institutionellen Investoren gezeichnet. Der Emissionsaufwand ist bei Anleihen grö-
ßer als bei Schuldscheindarlehen. Anleihen müssen im Rahmen einer Fremdplatzierung auf den MarktSeite 25 von 29

23
gebracht werden, erfordern die Einhaltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) und ggf.
die Erstellung eines Prospektes, in dem sich der Schuldner (Bundesstadt Bonn) darstellt (nebst unter
Umständen erforderlicher externer Prüfung des Prospektes und Haftung für dessen Inhalte).
Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzierendes Volumen von rd. 100 Mio. EUR, eher aber 500
Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestoren sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die Größenord-
nung von 500 Mio. EUR wird von den Marktteilnehmern als ausreichend liquide und entsprechend gut
platzierbar akzeptiert. Auch lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der umfangreiche Vorberei-
tungsaufwand und die höheren Platzierungskosten. Das spricht derzeit gegen die Platzierung einer
(Einzel-) Anleihe, da so Klumpenrisiken bei einer Anschlussfinanzierung entstehen; auch könnten ggf.
Umschuldungsvolumina des betreffenden Jahres nicht ausreichend zwischen verschiedenen Gläubi-
gern und Zinsbindungen gestreut werden.
Die Vorbereitung und Durchführung des Platzierungsverfahrens für Anleihen ist trotz der Begleitung
durch einen ausgewählten Arrangeur umfangreicher und dauert daher länger als das Verfahren für
Schuldscheine. Für eine schnelle und kurzfristige Umschichtung von Liquidität ist dieses Instrument
daher weniger geeignet als der Einsatz von Schuldscheindarlehen.
Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommunen
eher schlechter einsetzbar. Ihr Einsatz sollte am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsanleihe mit
mehreren Kommunen erfolgen. Ihr Einsatz kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn Schuldscheindarle-
hen zukünftig schwieriger platzierbar oder deutlich teurer werden sollten.
Nach der 1. NRW Städteanleihe aus dem Jahr 2014 mit einem Volumen von 400 Mio. Euro folgten
zahlreiche weitere Städteanleihen, die erfolgreich am Markt platziert wurden.
5. Strukturierte Kredite
Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen Kredit mit Elementen der Derivate und lassen neben
der mit einem Kredit primär beabsichtigten Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungsspielräume
zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite sind Kredite mit Gläubigerkündigungsrecht: Zu einem be-
stimmten Zeitpunkt oder während eines bestimmten Zeitraumes hat der Gläubiger das Recht, den
Kredit zu kündigen. Dafür verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zinsperiode. Damit geht dann das
Risiko einher, dass der Gläubiger von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, wenn er zu diesem
Zeitpunkt am Markt einen höheren Zins erzielen kann. Für einen Anschlusskredit für die entgangene
Restlaufzeit des Kredites müsste der Schuldner dann einen höheren Zins am Markt zahlen, hat aber in
der ersten fest fixierten Zinsperiode einen verbilligten Zins gezahlt. Der Kredit mit Gläubigerkündi-
gungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit einer Option.
6. Derivate
Derivate werden von bestimmten Basiswerten (bspw. von Zinssätzen) abgeleitet. So entsteht ein Ab-
hängigkeitsgefüge von Derivat zu Basiswert. Ändert sich bspw. das Zinsniveau, so ändert sich auch der
Preis für das Derivat.Seite 26 von 29

24
Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der wesentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites von
diesem abspalten und damit getrennt vom Kredit (Liquidität) steuern. Derivate sind rechtlich vom Kre-
dit unabhängige Verträge und können daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden; auch kom-
men dafür ggf. andere Kontrahenten in Frage. Kommunale Derivate dürfen allerdings nur auf ein real
existierendes Grundgeschäft abgeschlossen werden (Konnexität). Sie gewähren maximale Flexibilität
bei Zinsentscheidungen, können Risiken am Finanzmarkt absichern und auch Zinsreduzierungen ge-
nerieren. Derivate können jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten führen. Einer ordentlichen
Risikoeinschätzung und Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten Handhabe dieser Instrumente
kommt daher eine besondere Bedeutung zu. In der Dienstanordnung für den Einsatz von derivativen
Finanzinstrumenten sind die bei der Bundesstadt Bonn zulässigen Finanzderivate aufgeführt. Eine
Nennung der gängigsten einfachen Derivate (sog. PlainVanilla-Derivate) inklusive Definition erfolgt in
den nächsten Gliederungspunkten.
Swap
Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Partner für einen bestimmen Zeitraum in
Bezug auf einen bestimmten Kapitalbetrag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme zu tau-
schen. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht auf
das Kapital. Der Swap erlaubt beispielsweise den Tausch von einem variablen gegen einen fes-
ten Zinssatz und umgekehrt.
Wesentliche Vertragsinhalte:
Nominalbetrag / Bezugsbetrag
Laufzeit
zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins)
Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende Konstellationen (Darstellung aus Sicht der
Stadt Bonn):
Payer-Swap: Stadt Bonn zahlt einen Festzins und erhält einen variablen Zins
Receiver-Swap: Stadt Bonn zahlt einen variablen Zins und erhält einen Festzins
Forward-Swap
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingungen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich
auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche Unterschied zum „normalen“ Swap besteht je-
doch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei
Jahren).Seite 27 von 29

25
Wesentliche Vertragsinhalte:
Nominalbetrag / Bezugsbetrag
Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unterteilt in Vorlaufzeit und Laufzeit)
zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins)
Swaption
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingungen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich
auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“ ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“,
d.h. sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen Swap. Der Unterschied zum „normalen“
Swap besteht also darin, dass zu einem bestimmten zukünftigen Zeitpunkt oder in einem be-
stimmten zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten Vertragspartner gewählt werden kann,
ob er den Swap wie vereinbart eingehen möchte oder nicht. Für dieses Recht muss der Recht-
einhaber / Käufer bei Vertragsabschluss eine Prämie zahlen.
Wesentliche Vertragsinhalte:
Nominalbetrag / Bezugsbetrag
Laufzeit des Swaps
zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins)
Ausübungszeitpunkt / Ausübungszeitraum (Optionslaufzeit)
(Options-) Prämie (als Ausgleich für das Recht, den Swap nicht eingehen zu müssen)
Cap / Floor
Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze.
Gegen Zahlung einer Prämie garantiert der Cap-Verkäufer die Erbringung von Ausgleichszah-
lungen, falls der festgelegte (Referenz-) Zinssatz die vorher fixierte Zinsobergrenze überschrei-
tet. Auf diese Weise kann der Cap-Käufer (bspw. die Stadt Bonn) die Vorteile niedriger Zinsen
des Geldmarktes nutzen und sich zugleich gegen mögliche Zinssteigerungen absichern.
Der Floor hingegen ist eine vertragliche Vereinbarung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das
Spiegelbild zum Cap und verpflichtet den Floor-Verkäufer die Differenz zwischen der verein-
barten Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefixten Referenzzinssatz zu zahlen, falls der
Referenzzinssatz unterhalb der Zinsuntergrenze festgestellt wird. Der Floor-Verkäufer (bspw.
die Stadt Bonn) erhält für den Verkauf eines Floors eine Prämie. Dieser Vorteil ist verbunden
mit dem Risiko, bei sinkenden Zinsen ab einer bestimmten Grenze nicht mehr an den niedrigen
Zinsen zu partizipieren.Seite 28 von 29

26
Wesentliche Vertragsinhalte:
Nominalbetrag / Bezugsbetrag
Laufzeit
Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsuntergrenze (Floor)
kurzfristiger Referenzzinssatz
Prämie
Collar
Der Collar ist eine Kombination aus Cap und Floor. Bei Kauf eines Collars wird zeitgleich ein
Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu
vereinnahmende Prämie für den Floor gemindert. Mit Abschluss des Collars kann man sich ge-
gen steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sinkenden Zinsen partizipieren, das jedoch
nur bis zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der durch Cap und Floor bestimmten
Bandbreite kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zahlende Prämie für den Cap mit der
zu vereinnahmenden Prämie für den Floor übereinstimmt, muss keine Zahlung geleistet wer-
den; man spricht dann von einem „Zero-Cost-Collar“.
Wesentliche Vertragsinhalte:
Nominalbetrag / Bezugsbetrag
Laufzeit
Zinsobergrenze (Cap) und Zinsuntergrenze (Floor)
kurzfristiger Referenzzinssatz
PrämieSeite 29 von 29

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de