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190178 · Antrag

Zweckentfremdung von Wohnraum (alt: 1912483, FF: SPD)

Nummer
190178
Art
Antrag
Veröffentlicht
11.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 11.02.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 11.02.2020 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 91,4 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190178-1 ST Zweckentfremdung von Wohnraum (alt: 1912483ST2)

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Antrag
öffentlich
190178
Zweckentfremdung von Wohnraum (alt: 1912483,
FF: SPD)
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
26.11.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der Landesregierung NRW für
schärfere Maßnahmen bei der Bekämpfung von Wohnraumzweckentfremdung
durch Home-Sharing einzusetzen.
Folgende Maßnahmen sollten hierbei Anwendung finden:
1. Meldepflicht aller Wohnungen, die über Home-Sharing angeboten
werden, hierzu werden alle Anbieter*innen gesetzlich verpflichtet
2. Eine Vermietung ganzer Wohnungen ist ab dem ersten Tag
genehmigungspflichtig.
3. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu einer halben Millionen Euro
belegt.
Begründung
Vorberatung:
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für soziales,
Migration, Gesundheit und
Wohnen
26.11.2019 2
Die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Anbieter wie z. B. Airbnb entzieht
dem Wohnungsmarkt zunehmend Wohnraum. Der Deutsche Mieterbund
schätzt die Zahl der in Bonn dem regulären Wohnungsmarkt entzogenen
Wohnungen auf rund 2000 Stück. Die Versorgung für die ortsansässige
Bevölkerung wird dadurch immer problematischer. Kommunen haben bisher
keine ausreichenden Möglichkeiten dies zu verhindern. Daher ist die
Landesregierung gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen
entsprechend anzupassen.
Antragsteller/in:
Stv. Angelika Esch, SPD-FraktionSeite 1 von 2

Seite 2
Die NRW-Landesregierung wird aufgefordert, ein Gesetz zu verabschieden,
das Vermieter verpflichtet, sich als gewerbetreibende Hoteliers zu registrieren
und Gäste anzumelden. Die Vermittlungsportale sollen verpflichtet werden
gegenüber den Finanzämtern Auskunft zu erteilen wer als Vermieter auftritt.
Regelverstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Bundesländer wie Hamburg, Berlin und Bayern haben bereits entsprechende
landesgesetzliche Vorschriften verabschiedet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de