190178 · Antrag
Zweckentfremdung von Wohnraum (alt: 1912483, FF: SPD)
Kerndaten
- Nummer
- 190178
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 11.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Antrag öffentlich 190178 Zweckentfremdung von Wohnraum (alt: 1912483, FF: SPD) Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Inhalt des Antrags Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der Landesregierung NRW für schärfere Maßnahmen bei der Bekämpfung von Wohnraumzweckentfremdung durch Home-Sharing einzusetzen. Folgende Maßnahmen sollten hierbei Anwendung finden: 1. Meldepflicht aller Wohnungen, die über Home-Sharing angeboten werden, hierzu werden alle Anbieter*innen gesetzlich verpflichtet 2. Eine Vermietung ganzer Wohnungen ist ab dem ersten Tag genehmigungspflichtig. 3. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu einer halben Millionen Euro belegt. Begründung Vorberatung: Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Ausschuss für soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 2 Die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Anbieter wie z. B. Airbnb entzieht dem Wohnungsmarkt zunehmend Wohnraum. Der Deutsche Mieterbund schätzt die Zahl der in Bonn dem regulären Wohnungsmarkt entzogenen Wohnungen auf rund 2000 Stück. Die Versorgung für die ortsansässige Bevölkerung wird dadurch immer problematischer. Kommunen haben bisher keine ausreichenden Möglichkeiten dies zu verhindern. Daher ist die Landesregierung gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. Antragsteller/in: Stv. Angelika Esch, SPD-FraktionSeite 1 von 2 Seite 2 Die NRW-Landesregierung wird aufgefordert, ein Gesetz zu verabschieden, das Vermieter verpflichtet, sich als gewerbetreibende Hoteliers zu registrieren und Gäste anzumelden. Die Vermittlungsportale sollen verpflichtet werden gegenüber den Finanzämtern Auskunft zu erteilen wer als Vermieter auftritt. Regelverstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Bundesländer wie Hamburg, Berlin und Bayern haben bereits entsprechende landesgesetzliche Vorschriften verabschiedet. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de