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190175 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Blau-Zeder auf dem Grundstück Kennedyallee 25, 53175 Bonn (alt: 1912857, FF Amt 56)

Nummer
190175
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 25.11.2019 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
190175
Fällgenehmigung für eine Blau-Zeder auf dem
Grundstück Kennedyallee 25, 53175 Bonn (alt:
1912857, FF Amt 56)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung
Baumkommission 25.11.2019 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Blau-Zeder auf dem Grundstück
Kennedyallee 25, 53175 Bonn wird erteilt.
Begründung
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Baumkommission 28.10.2019 4
Die Blau-Zeder (Cedrus atlantica 'Glauca') weist einen Stammumfang von 210
cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 18 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Der Baum befindet sich im Vorgarten wenige Meter vom Wohngebäude
entfernt. Die Zeder zeigt Vitalitätseinbußen durch deutlich erkennbaren
Nadelverlust. Der Kronenaufbau hat sich ungünstig entwickelt, was typisch für
Zedern ist. Zahlreiche Haupt- und Nebenscheitelpunkte haben sich als V-
Zwiesel ausgebildet. Äste des Baumes ragen an das Gebäude heran und
haben bereits Kontakt. Der Baum ist an diesem Standort und in diesem
Zustand nicht mehr entwicklungsfähig.
Im Traufbereich sind Schäden durch Unterwurzelung sichtbar. Die Wurzeln
haben sich unter dem mit Platten befestigten Zuweg zum Haueingang Richtung
Wohnhaus ausgebreitet. Bereits zum zweiten Mal wurden
Versorgungsleitungen durch die Wurzeln des Baumes beschädigt. Dieses
führte zuletzt im April/Mai zu einem Wasserschaden an der Hauszuleitung zum
Haus-Nummer 27.
Aufgrund der Vielzahl von Beeinträchtigungen, die bereits zu Schäden geführt
haben, sollte der nicht entwicklungsfähige Baum zur Fällung freigegeben
werden.
Als Ersatzpflanzung für die Blau-Zeder wird ein heimischer Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 8

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Anlage/n
1 Fotos Fällgenehmigung Kennedyallee 25, 53175 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de