190175 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Blau-Zeder auf dem Grundstück Kennedyallee 25, 53175 Bonn (alt: 1912857, FF Amt 56)
Kerndaten
- Nummer
- 190175
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.031 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 190175 Fällgenehmigung für eine Blau-Zeder auf dem Grundstück Kennedyallee 25, 53175 Bonn (alt: 1912857, FF Amt 56) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung Baumkommission 25.11.2019 Empfehlung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Blau-Zeder auf dem Grundstück Kennedyallee 25, 53175 Bonn wird erteilt. Begründung Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Baumkommission 28.10.2019 4 Die Blau-Zeder (Cedrus atlantica 'Glauca') weist einen Stammumfang von 210 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 18 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum befindet sich im Vorgarten wenige Meter vom Wohngebäude entfernt. Die Zeder zeigt Vitalitätseinbußen durch deutlich erkennbaren Nadelverlust. Der Kronenaufbau hat sich ungünstig entwickelt, was typisch für Zedern ist. Zahlreiche Haupt- und Nebenscheitelpunkte haben sich als V- Zwiesel ausgebildet. Äste des Baumes ragen an das Gebäude heran und haben bereits Kontakt. Der Baum ist an diesem Standort und in diesem Zustand nicht mehr entwicklungsfähig. Im Traufbereich sind Schäden durch Unterwurzelung sichtbar. Die Wurzeln haben sich unter dem mit Platten befestigten Zuweg zum Haueingang Richtung Wohnhaus ausgebreitet. Bereits zum zweiten Mal wurden Versorgungsleitungen durch die Wurzeln des Baumes beschädigt. Dieses führte zuletzt im April/Mai zu einem Wasserschaden an der Hauszuleitung zum Haus-Nummer 27. Aufgrund der Vielzahl von Beeinträchtigungen, die bereits zu Schäden geführt haben, sollte der nicht entwicklungsfähige Baum zur Fällung freigegeben werden. Als Ersatzpflanzung für die Blau-Zeder wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 8 Seite 2 Anlage/n 1 Fotos Fällgenehmigung Kennedyallee 25, 53175 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 8 Seite 3 von 8 Seite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de