← Vorlagen

190170 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Limpericher Str. 108, 53225 Bonn (alt: 1912188 FF Amt 56)

Nummer
190170
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 570,3 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.025 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
190170
Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem
Grundstück Limpericher Str. 108, 53225 Bonn (alt:
1912188 FF Amt 56)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Limpericher
Str. 108, 53225 Bonn kann erteilt werden.
Begründung
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Baumkommission 02.09.2019 einstimmig vertagt mit der Maßgabe, vor
der nächsten Sitzung einen OT
durchzuführen
4
Bezirksvertretung Beuel 25.09.2019 einstimmig vertagt 1
Baumkommission 28.10.2019 4
Die Douglasie (Pseudotsuga menziesii) weist einen Stammumfang von 265 cm,
einen Kronendurchmesser von 13 m und eine Höhe von 23 m auf. Der Zustand
des Baumes wurde mit ausreichend (mit abnehmender Tendenz) beurteilt.
Der Baum befindet sich im hinteren Garten an der linken Grundstücksgrenze
zum Nachbargrundstück. Die Baumkrone hat bereits ca. 15 % an Astbrüchen
zu verzeichnen. Es besteht eine klare Tendenz zu einer weiter steigenden
Gefahr weiterer Astbrüche. Durch ausgeprägten Fruchtbesatz sind einige Äste
kopflastig.
Der äußere Umriss der Krone hat einen Abstand von etwa 5 m zur hinteren
Gebäudeseite. Zum Nachbargrundstück hat der Baum nur einen sehr geringen
Abstand. Die Baumtraufe überragt das Gartengebäude des Nachbarn. Es sind
bereits Äste auf das Laubendach gefallen und haben das Dach dabei
beschädigt.
Im Rahmen einer Ermessensentscheidung ist die Verwaltung der Auffassung,
dass der Baum, auf Grund seines schlechten perspektivischen Zustandes und
der Gefahr von Astbrüchen und der damit verbundenen Beschädigung von
Gebäudeteilen des Nachbargrundstücks, nicht erhalten werden kann.
Als Ersatzpflanzung für die Douglasie wird ein heimischer Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 6

Seite 2
Anlage/n
1 Anlage Fotos (öffentlich)Seite 2 von 6

Seite 3 von 6

Seite 4 von 6

Seite 5 von 6

Seite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de