190170 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Limpericher Str. 108, 53225 Bonn (alt: 1912188 FF Amt 56)
Kerndaten
- Nummer
- 190170
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190170 Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Limpericher Str. 108, 53225 Bonn (alt: 1912188 FF Amt 56) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Douglasie auf dem Grundstück Limpericher Str. 108, 53225 Bonn kann erteilt werden. Begründung Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Baumkommission 02.09.2019 einstimmig vertagt mit der Maßgabe, vor der nächsten Sitzung einen OT durchzuführen 4 Bezirksvertretung Beuel 25.09.2019 einstimmig vertagt 1 Baumkommission 28.10.2019 4 Die Douglasie (Pseudotsuga menziesii) weist einen Stammumfang von 265 cm, einen Kronendurchmesser von 13 m und eine Höhe von 23 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend (mit abnehmender Tendenz) beurteilt. Der Baum befindet sich im hinteren Garten an der linken Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück. Die Baumkrone hat bereits ca. 15 % an Astbrüchen zu verzeichnen. Es besteht eine klare Tendenz zu einer weiter steigenden Gefahr weiterer Astbrüche. Durch ausgeprägten Fruchtbesatz sind einige Äste kopflastig. Der äußere Umriss der Krone hat einen Abstand von etwa 5 m zur hinteren Gebäudeseite. Zum Nachbargrundstück hat der Baum nur einen sehr geringen Abstand. Die Baumtraufe überragt das Gartengebäude des Nachbarn. Es sind bereits Äste auf das Laubendach gefallen und haben das Dach dabei beschädigt. Im Rahmen einer Ermessensentscheidung ist die Verwaltung der Auffassung, dass der Baum, auf Grund seines schlechten perspektivischen Zustandes und der Gefahr von Astbrüchen und der damit verbundenen Beschädigung von Gebäudeteilen des Nachbargrundstücks, nicht erhalten werden kann. Als Ersatzpflanzung für die Douglasie wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 6 Seite 2 Anlage/n 1 Anlage Fotos (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de