190169 · Große Anfrage
Radweg von Röttgen nach Ippendorf (alt: 1912643)
Kerndaten
- Nummer
- 190169
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 14.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage
öffentlich
190169
Radweg von Röttgen nach Ippendorf (alt: 1912643)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Warum kam das Thema Radweg von Röttgen nach Ippendorf erst jetzt nach
Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung?
2. Wenn angeblich seit 2006 bekannt ist, dass ein Schutzstreifen außerhalb
geschlossener Bebauung nicht sicher sein soll, so stellt sich die Frage, warum
ein solcher Schutzstreifen vor einem Tag auf die Robert Koch Straße aufwärts
bis zum Marienhospital beidseits außerhalb der Bebauung aufgebracht wurde
und vom Venusberg zum Marienhospital einseitig? Wurde hier die
Einschätzung der Bezirksregierung nicht beachtet oder ist die Argumentation
für das Katzenloch nur vorgeschoben?
3. Wenn nach Ansicht der Verwaltung ein Schutzstreifen zumindest bergwärts
nicht als sicher angesehen wird, welche Sicherungsmaßnahmen für den vor
allem bergwärts langsamen Radverkehr - der diese Straße ebenso alternativlos
wie der motorisierte Verkehr nutzen muss - soll stattdessen ergriffen werden?
4. Der Argumentation der Verwaltung folgend könnte also ein Schutzstreifen
Ippendorf-wärts auf dem Steigungsstück im Bereich der Wohnbebauung
aufgebracht werden?
5. Wenn aufgrund der Unsicherheit der Schutzstreifen diese nicht aufgebracht
werden, ist nicht eine Tempobegrenzung im gesamten Straßenbereich von
Ippendorf - Röttgen von 30 km/h zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
zwingend geboten?
6. Wie beantwortet die Verwaltung den Antrag von Herrn Joachim Stamp (FDP)
aus dem Jahr 2014? Fördermittel stehen unter anderem aus dem Topf des
Lead City Programms sowie des Nationales Radverkehrsprogramms zur
Verfügung. Wurde dies berücksichtigt?
Fragesteller/in:
Bündnis 90 / GRÜNE
09.09.2019Seite 1 von 2
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7. Welche Strecken außerhalb der Wohnbebauung wurden seitens der
Bezirksregierungs-Untersuchung (Radverkehrsstreifen) genau untersucht?
Bezieht sich die seitens der Verwaltung zitierte Untersuchung der
Bezirksregierung zur Sicherheit der Radverkehrsstreifen auch auf
innerstädtische kurze Strecken außerhalb der Bebauung oder auf nur auf
außerstädtische Strecken ("Landstraßen")?
Gremien Sitzung Ergebnis
Bezirksvertretung Bonn 01.10.2019 vt (e)
Anlage/n
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