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190167 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Neustr. 40, 53225 Bonn (alt: 1912189 FF Amt 56)

Nummer
190167
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190167
Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem
Grundstück Neustr. 40, 53225 Bonn (alt: 1912189
FF Amt 56)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Neustr. 40,
53225 Bonn kann erteilt werden.
Begründung
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Baumkommission 02.09.2019 einstimmig vertagt mit der Maßgabe,
vor der nächsten Sitzung einen OT
durchzuführen
4
Bezirksvertretung Beuel 25.09.2019 einstimmig vertagt 1
Baumkommission 28.10.2019 4
Die Rot-Fichte (Picea abies) weist einen Stammumfang von 203 cm, einen
Kronendurchmesser von 9 m und eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand des
Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Der Baum befindet sich im hinteren Garten in der westlichen Grundstücksecke.
Am Baum ist eine zurückgebildete Terminale, eine lichter werdende Krone und
ein hoher Nadelverlust zu verzeichnen.
Der Eigentümer befürchtet, dass der Baum umstürzen könnte. Eine akute
Umsturzgefahr besteht derzeit noch nicht. Eine weitere Verschlechterung des
Zustandes ist jedoch erkennbar. Es ist damit zu rechnen, dass der bereits
vorgeschädigte Baum vom Borkenkäfer befallen wird. Im unteren Bereich des
Stammes sind zudem erste Wölbungen zu erkennen. Dieses lässt auf eine
Infektion mit Rotfäule schließen, die zur Holzschädigung führt.
Der Baum zeigt eindeutige Anzeichen auf, die eine Verschlechterung des
Zustandes in absehbarer Zeit erwarten lassen. Eine Verbesserung des
Zustandes ist nicht mehr zu erzielen. Von dem Baum kann in absehbarer Zeit
eine konkrete Gefahr ausgehen, daher ist der Baum zur Fällung freizugeben.
Als Ersatzpflanzung für die Rot-Fichte wird ein heimischer Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 4

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Anlage/n
1 Fotos Fällgenehmigung Neustr. 40, 53225 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de