190167 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Neustr. 40, 53225 Bonn (alt: 1912189 FF Amt 56)
Kerndaten
- Nummer
- 190167
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190167 Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Neustr. 40, 53225 Bonn (alt: 1912189 FF Amt 56) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Rot-Fichte auf dem Grundstück Neustr. 40, 53225 Bonn kann erteilt werden. Begründung Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Baumkommission 02.09.2019 einstimmig vertagt mit der Maßgabe, vor der nächsten Sitzung einen OT durchzuführen 4 Bezirksvertretung Beuel 25.09.2019 einstimmig vertagt 1 Baumkommission 28.10.2019 4 Die Rot-Fichte (Picea abies) weist einen Stammumfang von 203 cm, einen Kronendurchmesser von 9 m und eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum befindet sich im hinteren Garten in der westlichen Grundstücksecke. Am Baum ist eine zurückgebildete Terminale, eine lichter werdende Krone und ein hoher Nadelverlust zu verzeichnen. Der Eigentümer befürchtet, dass der Baum umstürzen könnte. Eine akute Umsturzgefahr besteht derzeit noch nicht. Eine weitere Verschlechterung des Zustandes ist jedoch erkennbar. Es ist damit zu rechnen, dass der bereits vorgeschädigte Baum vom Borkenkäfer befallen wird. Im unteren Bereich des Stammes sind zudem erste Wölbungen zu erkennen. Dieses lässt auf eine Infektion mit Rotfäule schließen, die zur Holzschädigung führt. Der Baum zeigt eindeutige Anzeichen auf, die eine Verschlechterung des Zustandes in absehbarer Zeit erwarten lassen. Eine Verbesserung des Zustandes ist nicht mehr zu erzielen. Von dem Baum kann in absehbarer Zeit eine konkrete Gefahr ausgehen, daher ist der Baum zur Fällung freizugeben. Als Ersatzpflanzung für die Rot-Fichte wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Fotos Fällgenehmigung Neustr. 40, 53225 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de