190165-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen Brassertufer und Maßnahmen Verbesserung Erscheinungsbild Rheinufer Bonn (alt: 1912463, FF: OB-1)
Kerndaten
- Nummer
- 190165-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190165-1 ST Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen Brassertufer und Maßnahmen Verbesserung Erscheinungsbild Rheinufer Bonn (alt: 1912463, FF: OB-1) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Der Inhalt des Bürgerantrags unter Nr. A. 1-3 ist im Sachzusammenhang zu folgenden Anträgen zu sehen: Antrag der Fraktion Die Linke DS-Nr. 1911943 - alt zum Modellversuch Rheinufer ohne Autoverkehr als Empfehlung an den Stadtrat. Dieser Antrag wurde wie folgt beraten: o BV Bonn 03.09.2019: Empfehlung an den Stadtrat für einen Prüfauftrag an die Verwaltung (DS-Nr. 1911943EB3 - alt) o Wirtschaftsausschuss 29.08.2019: Verweis ohne Beschluss in den Planungsausschuss wegen DS-Nr. 1911922EB4 - alt o Planungsausschuss 30.10.2019: abgelehnt Antrag der SPD-Fraktion DS-Nr. 1911922AA3 - alt zum Antrag „Erlebnisort Rheinufer“ mit dem Auftrag an die Verwaltung zur Prüfung der Einbeziehung einer Teilsperrung des Rheinufers in Überlegungen zur Belebung des Rheinufers. Dieser Antrag wurde wie folgt beraten: o Kulturausschuss 28.08.2019: Verwiesen in den Planungsausschuss o Wirtschaftsausschuss 29.08.2019: Verwiesen in den Planungsausschuss o Planungsausschuss 11.09.2019: Verwiesen ohne Votum in den Hauptausschuss Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. ISeite 1 von 3 Seite 2 Um die o.g. Beratungen zusammenzuführen, fertigte die Verwaltung eine neue Beschlussvorlage DS-Nr. 190604. Die Beschlussempfehlung lautete: „Eine Sperrung des Rheinufers im Sinne des Antrages der Fraktion DIE LINKE (DS-Nr.: 1911943) sowie im Sinne des Änderungsantrages der SPD (DS-Nr. 1911922AA3) wird abgelehnt.“ Dies war wie folgt begründet: „Der Rat hat am 04.07.2019 den Test „Erweiterter City-Ring“ (DS-Nr. 1911977EB3) und einen Test für eine geänderte Verkehrsführung in der Kaiserstraße (DS-Nr. 1911848EB7) jeweils bis zum 31.03.2020 beschlossen. Aufgrund der räumlichen Nähe der Abschnitte des Rheinufers zum City-Ring könnte eine Sperrung zu Auswirkungen auf die Tests führen, weshalb innerhalb des Testzeitraums von solchen Maßnahmen abzuraten ist. Die Neuordnung des Rheinufers im Innenstadtbereich ist Gegenstand des Masterplans Innere Stadt 2.0 (DS-Nr. 1911980). Im Zuge der weiteren Planung werden die Rahmenbedingungen für eine Umgestaltung zu ermitteln sein. Dazu gehören insbesondere auch Fragen zur Nutzung des motorisierten Individualverkehrs. Dabei werden auch die Ergebnisse des Tests City-Ring berücksichtigt werden können. Es wird zudem empfohlen, in diese Maßnahme auch weitere Anregungen zum Parken einfließen zu lassen. Die Verwaltung empfiehlt nun daher aufgrund der geschilderten Rahmenbedingungen, von einem Modellversuch „Rheinufer ohne Autoverkehr“ im Jahr 2020 bzw. einer sofortigen Ausweisung als Einbahnstraße zunächst abzusehen. Diese grundsätzlichen Fragen sollten im Rahmen der Planungen zur baulichen Umgestaltung der Rheinuferpromenade diskutiert bzw. geprüft und dann ggfls. in die Planungen aufgenommen werden.“ Die Verwaltung vertritt die in dieser Beschlussvorlage dargelegte ablehnende Haltung zu einem Modellversuch der Vollsperrung für den MIV in 2020 auch in Bezug auf eine Umwandlung in eine Einbahnstraße. Nach Vorliegen der Ergebnisse des Tests City-Ring und im Rahmen der weiteren Planungen im Rahmen des Masterplans Innere Stadt 2.0 kann über die Verkehrsführung und damit in Zusammenhang auch zur Anordnung von Parkmöglichkeiten am Rheinufer entschieden werden. Die Beschlussvorlage DS-Nr. 190604 wurde im Rat am 07.11.2019 in den Planungsausschuss am 27.11.2019 verwiesen. Dieser wiederum hat den Änderungsantrag DS-Nr. 190604-1 mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung Linke und Sozialliberale angenommen mit folgendem Wortlaut: „Die Verwaltung wird beauftragt bis zum Sommer 2020 konkrete Vorschläge zu unterbreitet, wie dauerhaft eine attraktivere Nutzung des Rheinufers und eine bessere Anbindung an die Stadt erreicht werden kann.Seite 2 von 3 Seite 3 Dabei sollen auch Konzepte für den ruhenden und fließenden Verkehr unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den laufenden Verkehrsversuchen und der Belebung durch mehr gastronomisches Angebot im Beethovenjahr 2020 (Erlebnisort Rheinufer Drucksache 1911922EB4) vorgelegt werden.“ zu den Antragspunkten B.1-4: bonnorange AöR teilt dazu mit: "Die renovierte Treppe zur Schaumburg-Lippe- Straße wurde zeitnah von Unrat, Glasscherben und Unkraut in den Fugen befreit. Die Treppe an der Schaumburg-Lippe-Straße zum Rathenauufer wird einmal wöchentlich durch die bonnorange AöR gereinigt. Das Hotel Königshof stellt folgende Müllbehälter an Leerungstagen am Brassertufer zur Leerung bereit: 3 Restmüllbehälter à 660 l, Leerungsintervall 3x wöchentlich (Montag, Mittwoch, Freitag) 3 PPK-Behälter à 1.100 l, Leerungsintervall 1x monatlich (Mittwoch). Die Müllbehälter werden mittels Lastenaufzug bereitgestellt und zeitnah nach der Leerung an ihren Standplatz auf dem Grundstück zurückgebracht. Die Beeinträchtigung wird damit so gering wie möglich gehalten." Auf Graffiti kann die Verwaltung nur reagieren, wenn es an städtischen Einrichtungen zu entfernen wäre oder wenn Graffiti strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt. Die Landschaftsbautechnischen Arbeiten am Brassertufer befinden sich im Zeitrahmen. Es wurde eine L-Steinmauer erstellt und die Verklinkerung dieser Mauer ist in Arbeit. Außerdem wurden die geplanten Platz- und Wegeflächen ausgekoffert und der Unterbau eingebaut, sodass nur die Deckschicht aufgebracht werden muss. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn : Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der aktuellen Beschlusslage und regt an, den Antragsteller entsprechend des Inhalts dieser Stellungnahme zu informieren. Ein weitergehendes Votum erfolgt nicht, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt und das für die Behandlung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren gemäß § 24 GO NW abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de