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190165-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen Brassertufer und Maßnahmen Verbesserung Erscheinungsbild Rheinufer Bonn (alt: 1912463, FF: OB-1)

Nummer
190165-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190165 Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen Brassertufer und Maßnahmen Verbesserung Erscheinungsbild Rheinufer Bonn (alt: 1912463, FF: OB-1)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190165-1 ST
Bürgerantrag: Verkehrsregelnde Maßnahmen
Brassertufer und Maßnahmen Verbesserung
Erscheinungsbild Rheinufer Bonn (alt: 1912463,
FF: OB-1)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Der Inhalt des Bürgerantrags unter Nr. A. 1-3 ist im Sachzusammenhang zu
folgenden Anträgen zu sehen:
 Antrag der Fraktion Die Linke DS-Nr. 1911943 - alt zum Modellversuch
Rheinufer ohne Autoverkehr als Empfehlung an den Stadtrat. Dieser
Antrag wurde wie folgt beraten:
o BV Bonn 03.09.2019:
Empfehlung an den Stadtrat für einen Prüfauftrag an die Verwaltung
(DS-Nr. 1911943EB3 - alt)
o Wirtschaftsausschuss 29.08.2019:
Verweis ohne Beschluss in den Planungsausschuss wegen DS-Nr.
1911922EB4 - alt
o Planungsausschuss 30.10.2019:
abgelehnt
 Antrag der SPD-Fraktion DS-Nr. 1911922AA3 - alt zum Antrag
„Erlebnisort Rheinufer“ mit dem Auftrag an die Verwaltung zur Prüfung
der Einbeziehung einer Teilsperrung des Rheinufers in Überlegungen
zur Belebung des Rheinufers. Dieser Antrag wurde wie folgt beraten:
o Kulturausschuss 28.08.2019:
Verwiesen in den Planungsausschuss
o Wirtschaftsausschuss 29.08.2019:
Verwiesen in den Planungsausschuss
o Planungsausschuss 11.09.2019:
Verwiesen ohne Votum in den Hauptausschuss
Federführung:
33 Bürgerdienste Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 3

Seite 2
Um die o.g. Beratungen zusammenzuführen, fertigte die Verwaltung eine neue
Beschlussvorlage DS-Nr. 190604. Die Beschlussempfehlung lautete:
„Eine Sperrung des Rheinufers im Sinne des Antrages der Fraktion DIE LINKE
(DS-Nr.: 1911943) sowie im Sinne des Änderungsantrages der SPD (DS-Nr.
1911922AA3) wird abgelehnt.“
Dies war wie folgt begründet:
„Der Rat hat am 04.07.2019 den Test „Erweiterter City-Ring“ (DS-Nr.
1911977EB3) und einen Test für eine geänderte Verkehrsführung in der
Kaiserstraße (DS-Nr. 1911848EB7) jeweils bis zum 31.03.2020 beschlossen.
Aufgrund der räumlichen Nähe der Abschnitte des Rheinufers zum City-Ring
könnte eine Sperrung zu Auswirkungen auf die Tests führen, weshalb innerhalb
des Testzeitraums von solchen Maßnahmen abzuraten ist.
Die Neuordnung des Rheinufers im Innenstadtbereich ist Gegenstand des
Masterplans Innere Stadt 2.0 (DS-Nr. 1911980). Im Zuge der weiteren Planung
werden die Rahmenbedingungen für eine Umgestaltung zu ermitteln sein. Dazu
gehören insbesondere auch Fragen zur Nutzung des motorisierten
Individualverkehrs. Dabei werden auch die Ergebnisse des Tests City-Ring
berücksichtigt werden können. Es wird zudem empfohlen, in diese Maßnahme
auch weitere Anregungen zum Parken einfließen zu lassen.
Die Verwaltung empfiehlt nun daher aufgrund der geschilderten
Rahmenbedingungen, von einem Modellversuch „Rheinufer ohne Autoverkehr“
im Jahr 2020 bzw. einer sofortigen Ausweisung als Einbahnstraße zunächst
abzusehen. Diese grundsätzlichen Fragen sollten im Rahmen der Planungen
zur baulichen Umgestaltung der Rheinuferpromenade diskutiert bzw. geprüft
und dann ggfls. in die Planungen aufgenommen werden.“
Die Verwaltung vertritt die in dieser Beschlussvorlage dargelegte ablehnende
Haltung zu einem Modellversuch der Vollsperrung für den MIV in 2020 auch in
Bezug auf eine Umwandlung in eine Einbahnstraße. Nach Vorliegen der
Ergebnisse des Tests City-Ring und im Rahmen der weiteren Planungen im
Rahmen des Masterplans Innere Stadt 2.0 kann über die Verkehrsführung und
damit in Zusammenhang auch zur Anordnung von Parkmöglichkeiten am
Rheinufer entschieden werden.
Die Beschlussvorlage DS-Nr. 190604 wurde im Rat am 07.11.2019 in den
Planungsausschuss am 27.11.2019 verwiesen. Dieser wiederum hat den
Änderungsantrag DS-Nr. 190604-1 mit Mehrheit gegen BBB bei Enthaltung
Linke und Sozialliberale angenommen mit folgendem Wortlaut:
„Die Verwaltung wird beauftragt bis zum Sommer 2020 konkrete Vorschläge zu
unterbreitet, wie dauerhaft eine attraktivere Nutzung des Rheinufers und eine
bessere Anbindung an die Stadt erreicht werden kann.Seite 2 von 3

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Dabei sollen auch Konzepte für den ruhenden und fließenden Verkehr unter
Berücksichtigung der Erfahrungen aus den laufenden Verkehrsversuchen und
der Belebung durch mehr gastronomisches Angebot im Beethovenjahr 2020
(Erlebnisort Rheinufer Drucksache 1911922EB4) vorgelegt werden.“
zu den Antragspunkten B.1-4:
bonnorange AöR teilt dazu mit: "Die renovierte Treppe zur Schaumburg-Lippe-
Straße wurde zeitnah von Unrat, Glasscherben und Unkraut in den Fugen
befreit. Die Treppe an der Schaumburg-Lippe-Straße zum Rathenauufer wird
einmal wöchentlich durch die bonnorange AöR gereinigt.
Das Hotel Königshof stellt folgende Müllbehälter an Leerungstagen am
Brassertufer zur Leerung bereit:
3 Restmüllbehälter à 660 l, Leerungsintervall 3x wöchentlich (Montag,
Mittwoch, Freitag)
3 PPK-Behälter à 1.100 l, Leerungsintervall 1x monatlich (Mittwoch).
Die Müllbehälter werden mittels Lastenaufzug bereitgestellt und zeitnah nach
der Leerung an ihren Standplatz auf dem Grundstück zurückgebracht. Die
Beeinträchtigung wird damit so gering wie möglich gehalten."
Auf Graffiti kann die Verwaltung nur reagieren, wenn es an städtischen
Einrichtungen zu entfernen wäre oder wenn Graffiti strafrechtlich relevante
Tatbestände erfüllt.
Die Landschaftsbautechnischen Arbeiten am Brassertufer befinden sich im
Zeitrahmen. Es wurde eine L-Steinmauer erstellt und die Verklinkerung dieser
Mauer ist in Arbeit. Außerdem wurden die geplanten Platz- und Wegeflächen
ausgekoffert und der Unterbau eingebaut, sodass nur die Deckschicht
aufgebracht werden muss.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn :
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von der aktuellen Beschlusslage
und regt an, den Antragsteller entsprechend des Inhalts dieser Stellungnahme
zu informieren. Ein weitergehendes Votum erfolgt nicht, der Bürgerantrag ist mit
der Stellungnahme der Verwaltung erledigt und das für die Behandlung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren gemäß § 24 GO NW abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de