190164-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Initiative Internationaler Eltern und Großeltern der Altstadt in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 190164-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.02.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190164-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Initiative Internationaler Eltern und Großeltern der Altstadt in Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass von dem Betrieb der Gaststätte „Nes“, Paulstr. 42, 53111 Bonn, unzumutbare Beeinträchtigungen-weder durch Lärm noch durch Müll-auf die dortige Nachbarschaft ausgehen. Auch die Missachtung der Sperrstunde in Gaststätten, die gesetzlich zwischen 05:00 und 06:00 Uhr beachtet werden muss, ist hier nicht bekannt. Die Erlaubnis eine Gaststätte zu führen erfordert gewerbliche Zuverlässigkeit. Diese Zuverlässigkeit wird vor Erteilung der Gaststättenerlaubnis überprüft, entfällt sie später und bekommt die Erlaubnisbehörde davon Kenntnis, wird die jeweilige Erlaubnis zwingend widerrufen. Das Verhalten der Besucher der Kulturvereine kann bei einer Überprüfung nicht herangezogen werden, da es sich nicht um die Gewerbetreibenden handelt. Die Nutzung der Gaststätte Nes in der Paulstraße sowie der Kulturverein in der Wolfstraße und Heerstraße sind von den erforderlichen Baugenehmigungen abgedeckt. In den den Baugenehmigungen zugehörigen Betriebsbeschreibungen sind Öffnungszeiten festgelegt. Wird hiergegen verstoßen, so kann die Einhaltung der Zeiten mit ordnungsbehördlichen Mitteln zwangsweise durchgesetzt werden. Bei der Lüftungsanlage der Gaststätte handelt es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben, hinsichtlich dessen auch in der vorgenannten Baugenehmigung keine Auflagen gemacht wurden. Bauordnungsrechtlich begründete Eingriffsmöglichkeiten bestehen nicht.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Bekämpfung eventueller strafbarer Handlungen erfolgt durch die Polizei. Bei der Bonner Polizei und dem Bonner Ordnungsamt ist aus zurückliegenden behördenübergreifenden Kontrollen bekannt, dass insbesondere im Hinblick auf illegales Glückspiel oder zumindest gewerbliche Verstöße (Spielrecht) wiederkehrend Feststellungen in ausländischen Kulturvereinen gemacht worden sind, so auch bei den in dem Antrag genannten in der Heerstraße und der Wolfstraße. Die zu Beginn des Antrages aufgeführten Vorfälle vom 30.09.2019 hat die Bonner Polizei zum Anlass genommen, weitere und wiederkehrende Kontrollen in der Altstadt durchzuführen, die durch die Mitarbeiter des Gewerbeamtes begleitet werden. Ziel ist es hierbei, aus Sicht der Polizei, Erkenntnisse aus dem Bereich illegales Glückspiel und ggf. organisierte Kriminalität sowie Drogenkriminalität und aus Sicht des Gewerbeamtes aus dem Bereich der gewerberechtlichen Verstöße (illegale Spielgeräte) zu erlangen. Die Bonn Orange AöR reinigt die Fahrbahn der Heerstraße aktuell dreimal die Woche, in 2020 wird der Reinigungsmodus auf zweimal die Woche heruntergestuft; in der Paulstraße und Georgstraße werden die Fahrbahnen einmal die Woche gereinigt. Die Verschmutzungen auf den Gehwegen sind bekannt, diese sind allerdings durch die privaten Anlieger zu reinigen. Nach der Aktion „Gelbe Karte für mehr Sauberkeit“ in dem die Müllsünder sensibilisiert wurden, wird jetzt mit der „roten Karte“ durchgegriffen. Müllverstöße werden durch die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes mit Bußgeldern geahndet. Die Schilderungen der Elterninitiative werden zum Anlass genommen, die beschriebene Situation zu beobachten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de