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190163 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Abrechnung der Abwassergebühren für die Stadt Bonn durch die SWB Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (alt: 1912265)

Nummer
190163
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
23.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.11.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190163-1 ST Bürgerantrag: Abrechnung der Abwassergebühren für die Stadt Bonn durch die SWB Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (alt: 1912265ST4, FF: Amt 21)

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190163
Bürgerantrag: Abrechnung der Abwassergebühren
für die Stadt Bonn durch die SWB Energie- und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (alt:
1912265)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
19.11.2019 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und
Lokale Agenda
10.09.2019 Auf Wunsch des
Antragsstellers vertagt
1
Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob die SWB Energie und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH als Frischwasserlieferant zukünftig
im Rahmen des Inkasso auch die Abwassergebühren für die Stadt Bonn
abrechnen kann – also die Abwassergebühren abrechnen kann.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag vom 07.08.2019 (öffentlich)
2 Bürgerantrag vom 07.08.2019 - nicht anonymisiert (nichtöffentlich)
Federführung:
OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

Von:
An: VL_OB-1_buergerantrag
Thema: Abrechnung Abwassergebühren
Datum: Mittwoch, 7. August 2019 09:56:06
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herrn,
auf diesem Wege stelle ich folgenden Bürgerantrag zur Überprüfung:
Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob die SWB Energie und Wasserversorgung
Bonn/Rhein-Sieg GmbH als Frischwasserlieferant zukünftig im Rahmen des Inkasso auch die
Abwassergebühren für die Stadt Bonn abrechnen kann – also die Abwassergebühren abrechnen
kann.
Begründung: Es würden derzeit unnötige Zwischenschritte/Verwaltungsakte entfallen und die
Abrechnung wird für alle Beteiligten transparenter, einfacher und es würden kosten
eingespart. Derzeit werden Vorauszahlungen im Grundbesitzabgabenbescheid durch das
Steueramt der Stadt Bonn erhoben, die nach der Feststellung des tatsächlichen
Wasserverbrauches durch die SWB Energie und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH
wieder mit dem Endverbraucher abgerechnet werden, so dass Nachtragsbescheide erstellt und
versandt werden müssen. Es sind unnötige doppelte Arbeitswege, Personal- und Portokosten
notwendig und der Abrechnungsmodus ist gegenüber dem Bürger als Laien intransparent.
Einfacher wäre es, wenn die SWB Energie und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH
unmittelbar mit der Wasserrechnung die Abrechnung des Abwassers vornehmen würde. Es
wäre eine Erleichterung für alle Beteiligten.
In der Hoffnung, dass der Bürgerantrag Anklang findet, verbleibe ich
mit den besten GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 03:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de