190163 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Abrechnung der Abwassergebühren für die Stadt Bonn durch die SWB Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (alt: 1912265)
Kerndaten
- Nummer
- 190163
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 23.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190163 Bürgerantrag: Abrechnung der Abwassergebühren für die Stadt Bonn durch die SWB Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (alt: 1912265) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 10.09.2019 Auf Wunsch des Antragsstellers vertagt 1 Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob die SWB Energie und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH als Frischwasserlieferant zukünftig im Rahmen des Inkasso auch die Abwassergebühren für die Stadt Bonn abrechnen kann – also die Abwassergebühren abrechnen kann. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag vom 07.08.2019 (öffentlich) 2 Bürgerantrag vom 07.08.2019 - nicht anonymisiert (nichtöffentlich) Federführung: OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 Von: An: VL_OB-1_buergerantrag Thema: Abrechnung Abwassergebühren Datum: Mittwoch, 7. August 2019 09:56:06 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herrn, auf diesem Wege stelle ich folgenden Bürgerantrag zur Überprüfung: Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob die SWB Energie und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH als Frischwasserlieferant zukünftig im Rahmen des Inkasso auch die Abwassergebühren für die Stadt Bonn abrechnen kann – also die Abwassergebühren abrechnen kann. Begründung: Es würden derzeit unnötige Zwischenschritte/Verwaltungsakte entfallen und die Abrechnung wird für alle Beteiligten transparenter, einfacher und es würden kosten eingespart. Derzeit werden Vorauszahlungen im Grundbesitzabgabenbescheid durch das Steueramt der Stadt Bonn erhoben, die nach der Feststellung des tatsächlichen Wasserverbrauches durch die SWB Energie und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH wieder mit dem Endverbraucher abgerechnet werden, so dass Nachtragsbescheide erstellt und versandt werden müssen. Es sind unnötige doppelte Arbeitswege, Personal- und Portokosten notwendig und der Abrechnungsmodus ist gegenüber dem Bürger als Laien intransparent. Einfacher wäre es, wenn die SWB Energie und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH unmittelbar mit der Wasserrechnung die Abrechnung des Abwassers vornehmen würde. Es wäre eine Erleichterung für alle Beteiligten. In der Hoffnung, dass der Bürgerantrag Anklang findet, verbleibe ich mit den besten GrüßenSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de