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190161 · Antrag

Bereichsausnahme im Rettungsdienst (alt: 1912821)

Nummer
190161
Art
Antrag
Veröffentlicht
10.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 10.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.12.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr 12.11.2019 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190161-1 ST Bereichsausnahme im Rettungsdienst (alt: 1912821)

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Antrag
öffentlich
190161
Bereichsausnahme im Rettungsdienst (alt:
1912821)
Beratungsfolge
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz und der Feuerwehr
12.11.2019 Anregung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Stadt Bonn wird für die Vergabe der rettungsdienstlichen
Leistungen inkl. Krankentransport der kommenden Vergabeperiode
die Bereichsausnahme, gemäß § 107 Abs. 4 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen), anwenden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung des
„Beirates zum ehrenamtlichen Katastrophenschutz und der
Feuerwehr“ vorzulegen, welche Schritte zur Anwendung der
Bereichsausnahme der rettungs-dienstlichen Leistungen zu gehen
sind und wann geplant ist diese durchzuführen und zum Abschluss
zu bringen.
Begründung
Schon jetzt muss ein Signal gesetzt werden, dass zukünftig die Stadt
Bonn mit den vier im ehrenamtlichen Bonner Bevölkerungsschutz
aktiven Organisationen (ASB, MHD, JUH, DRK) auch bei der
Sicherstellung von Rettungsdienst und Krankentransport
zusammenarbeiten wird. Dies ist notwendig, damit die
Hilfsorganisationen aber auch die Stadt schon jetzt Investitionen in
Mitarbeitende, Gebäude und Technik planen und initiieren können. All
dies ist innerhalb eines Jahres nicht nur schwer umsetzbar, sondern mit
enorm hohen Kosten verbunden. Letztlich führt eine Aufstellung und
Entscheidung zur Einbindung aller vier Hilfsorganisationen zu einem
geringeren Risiko, was wiederum zu günstigeren Konditionen führt und
damit das gesamte System entlastet. Weniger Risiken bedeuten weniger
Risikoaufschlag auf Preise.
Antragsteller/in:
Stv. Karl-Heinz Post, Stv. Dr. Stephan Eickschen, Stv. Angelika Esch, SPD-FraktionSeite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de