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190160-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Koordinator zur Durchsetzung des Masterplans "Nachhaltige Mobilität für die Stadt" (alt DS-Nr. 1813240ST7, FF: Amt 61)

Nummer
190160-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190160 Bürgerantrag: Koordinator zur Durchsetzung des Masterplans "Nachhaltige Mobilität für die Stadt" (alt: 1813240NV3)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190160-1 ST
Bürgerantrag: Koordinator zur Durchsetzung des
Masterplans "Nachhaltige Mobilität für die Stadt" (alt
DS-Nr. 1813240ST7, FF: Amt 61)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
19.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme
In der Mitteilungsvorlage DS-Nr. 1813240 werden die Ziele und Inhalte
des Masterplans Nachhaltige Mobilität detailliert dargestellt.
Zur Umsetzung des Masterplans liegt bisher kein politischer Beschluss
vor. Er bildet lediglich die Grundlage, die hier aufgeführten
Maßnahmen weiter zu konkretisieren und voranzutreiben. Auch wenn der
Masterplan den Rahmen schafft, stehen die Maßnahmen jeweils für sich
und müssen zur konkreten Umsetzung einzeln politisch beschlossen
werden, jeweils unter Betrachtung der erforderlichen finanziellen und
personellen Ressourcen. Wie in der MV dargestellt, wurden auch schon
einzelne Maßnahmen auf diesem Wege durch die Stadt und die in Bonn
operierenden Verkehrsbetriebe umgesetzt.
Da es sich in der Umsetzung jeweils um eigenständige Projekte handelt,
besteht keine Notwendigkeit eine zusätzliche Stelle zur Koordination
der Umsetzung des Masterplans zu schaffen.
Somit empfiehlt die Verwaltung den Bürgerantrag abzulehnen.
Beschlussvorschlag für ein Votum des Bürgerausschusses
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird entsprechend
den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW vorgesehene
Verfahren für die Beratung von Bürgeranträgen zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
Keine
Federführung:
OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 1

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Datenstand: 02.11.2026, 22:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de