190154-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verbesserung der Attraktivität der B9 als Fahrradpendlerstrecke (alt: 1912243ST4, FF: Amt 33)
Kerndaten
- Nummer
- 190154-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190154-1 ST Bürgerantrag: Verbesserung der Attraktivität der B9 als Fahrradpendlerstrecke (alt: 1912243ST4, FF: Amt 33) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Eine Verbesserung der Attraktivität der B 9 als Fahrradpendlerstrecke ist wegen der hohen Kfz-Belastung nicht einfach zu erzielen, wird aber auch verwaltungsseitig generell als sinnvoll angesehen. Die Zielsetzung, für Fahrradfahrende eine möglichst schnelle Verbindung zur Kaiserstraße durch die Einrichtung von gesonderten Grünpfeilen einzurichten, kann allerdings nur teilweise realisiert werden. Nach den derzeitigen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung darf ein Grünpfeil nicht verwendet werden, wenn dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung an der Einmündung Adenauerallee/ Am Hofgarten nicht möglich. Aufgrund der nicht unerheblichen Querungsfrequenz von Fußgängerinnen/Fußgängern empfiehlt die Verwaltung nicht, einen Grünpfeil im Bereich Adenauerallee/ Weberstraße einzurichten. Lediglich im Bereich Adenauerallee/Schedestraße hält die Verwaltung die Anordnung eines Grünpfeils (VZ 720 der Straßenverkehrsordnung) für sinnvoll. Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung die entsprechende Beschilderung anbringen und damit eine schnellere Verbindung für den Radverkehr zur Kaiserstraße realisieren. Ob nach einer straßenverkehrsrechtlichen Neuregelung der Einsatzmöglichkeiten von Grünpfeilen für Radfahrer eine andere Beurteilung der genannten Kreuzungen möglich wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen. Hier ist die Änderung in der Straßenverkehrsordnung abzuwarten. Beschlussvorschlag für Votum des Bürgerausschusses Dem Bürgerantrag wird hinsichtlich der Anordnung eines Grünpfeils im Bereich Adenauerallee / Weberstraße entsprochen. Bezogen auf die weiteren beantragten Bereiche wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller wird hierzu über die für die ablehnenden Entscheidungen maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen zum Abschluss gelangt. Federführung: OB-1 Referat Oberbürgermeister und Verwaltungssteuerung Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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