← Vorlagen

190147-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Änderung der geplanten Verkehrsführung zwischen dem Alten Friedhof und der Viktoriabrücke (alt: 1912436)

Nummer
190147-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 78,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190147 Bürgerantrag: Änderung der geplanten Verkehrsführung zwischen dem Alten Friedhof und der Viktoriabrücke (alt: 1912436)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.915 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190147-1 ST
Bürgerantrag: Änderung der geplanten
Verkehrsführung zwischen dem Alten Friedhof und
der Viktoriabrücke (alt: 1912436)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
19.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die vorgeschlagene Verkehrsführung steht dem Ziel der Reduktion der
Verkehrsbelastung auf der Bornheimer Straße entgegen. Die Bornheimer
Straße soll vom Durchfahrtsverkehr entlastet werden. Ohne eine Reduktion der
Verkehrsbelastung wäre die geplante Straßenumgestaltung mit verändertem
Querschnitt und einer Verbesserung des Radverkehrs nicht umsetzbar.
Eine Einsparung von Emissionen, bei einer Führung des stadtauswärtigen
Verkehrs über die Bornheimer Straße mit drei Lichtsignalanlagen und mögliche
weitere Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses durch Lieferverkehr sowie ein-
und ausparkende Fahrzeuge, wird nicht gesehen. Die vorgeschlagene Umweg-
Führung bringt erhöhte Belastungen für Bewohner in anderen Bereichen mit
sich. Die Argumentation zum vermehrten Schadstoff- und Feinstaubausstoß
beim Befahren und beim Anfahren auf der Rampe kann nicht nachvollzogen
werden. Die heutige Motorentechnik und Fahrzeugsteuerung erlaubt ein
geregeltes Anfahren auch auf einer Rampenneigung. Aus Sicht der Verwaltung
würden die anfallenden Emissionen nur auf andere Streckenabschnitte
verlagert werden. Im Übrigen muss die Viktoriabrücke auch aus Richtung des
Hochstadenrings mittels einer Rampe befahren werden.
Die Antragstellerin beschreibt fünf Maßnahmen, die nach ihrer Auffassung dazu
führen können, dass auch bei Umsetzung ihrer Idee die Verkehrsbelastung auf
der Bornheimer Straße nicht ansteigt. Hiervon sind jedoch nach Auffassung der
Verwaltung nur die ohnehin vorgesehene Unterbindung des Geradeausfahrens
auf die Bornheimer Straße an der Kreuzung mit dem Hochstadenring sowie die
weiterhin bestehende Erreichbarkeit des Einkaufszentrums an der Bornheimer
Straße zutreffend. Hingegen sind die weiter genannten Maßnahmen nach
Auffassung der Verwaltung nicht zielführend.
- Die Zufahrt von Norden auf die Viktoriabrücke kann nicht durch Fahrten
über die BAB 565 substituiert werden, da nicht alle innerstädtischen
Verkehre die Autobahn benutzen können. Vielmehr wäre zu befürchten,
dass diese in der Feinverteilung über die Wohnstraßen fahren würden.
- Die Einrichtung einer Einbahnstraße von Am Alten Friedhof bis
Hochstadenring stadtauswärts bei gleichzeitiger Beschränkung der
Gegenfahrbahn auf die Benutzung von Bussen, Taxis, Polizei- und
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
Rettungsfahrzeugen führt zu Mehrbelastungen auf den
Ausweichstraßen in der Umgebung.
- Eine „geschickte Verkehrsführung“, die unterbindet, dass sogenannte
Schleichverkehre den Weg durch die Bornheimer Straße nehmen, wird
aus Sicht der Verwaltung durch den Antragsvorschlag verhindert, weil
der Verkehrsführung über die Rampe zur Viktoriabrücke aus
Verwaltungssicht der Vorzug zu geben ist.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der Verwaltung
vorgesehenen zukünftigen Verkehrsführung auch die Lärmbelastung auf der
Bornheimer Straße zurückgehen wird.
Zur geplanten Verkehrsführung (Rampe kombiniert mit Unterführung) liegt eine
grundsätzliche Förderzusage des Zuschussgebers vor. Eine geänderte
Verkehrsführung würde eine Umplanung zur Folge haben und der
Zuschussgeber müsste die Förderfähigkeit neu prüfen.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, die Antragstellenden
werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung
über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit
der Beratung im Bürgerausschuss und diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt .
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de