190147-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Änderung der geplanten Verkehrsführung zwischen dem Alten Friedhof und der Viktoriabrücke (alt: 1912436)
Kerndaten
- Nummer
- 190147-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 18.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190147-1 ST Bürgerantrag: Änderung der geplanten Verkehrsführung zwischen dem Alten Friedhof und der Viktoriabrücke (alt: 1912436) Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die vorgeschlagene Verkehrsführung steht dem Ziel der Reduktion der Verkehrsbelastung auf der Bornheimer Straße entgegen. Die Bornheimer Straße soll vom Durchfahrtsverkehr entlastet werden. Ohne eine Reduktion der Verkehrsbelastung wäre die geplante Straßenumgestaltung mit verändertem Querschnitt und einer Verbesserung des Radverkehrs nicht umsetzbar. Eine Einsparung von Emissionen, bei einer Führung des stadtauswärtigen Verkehrs über die Bornheimer Straße mit drei Lichtsignalanlagen und mögliche weitere Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses durch Lieferverkehr sowie ein- und ausparkende Fahrzeuge, wird nicht gesehen. Die vorgeschlagene Umweg- Führung bringt erhöhte Belastungen für Bewohner in anderen Bereichen mit sich. Die Argumentation zum vermehrten Schadstoff- und Feinstaubausstoß beim Befahren und beim Anfahren auf der Rampe kann nicht nachvollzogen werden. Die heutige Motorentechnik und Fahrzeugsteuerung erlaubt ein geregeltes Anfahren auch auf einer Rampenneigung. Aus Sicht der Verwaltung würden die anfallenden Emissionen nur auf andere Streckenabschnitte verlagert werden. Im Übrigen muss die Viktoriabrücke auch aus Richtung des Hochstadenrings mittels einer Rampe befahren werden. Die Antragstellerin beschreibt fünf Maßnahmen, die nach ihrer Auffassung dazu führen können, dass auch bei Umsetzung ihrer Idee die Verkehrsbelastung auf der Bornheimer Straße nicht ansteigt. Hiervon sind jedoch nach Auffassung der Verwaltung nur die ohnehin vorgesehene Unterbindung des Geradeausfahrens auf die Bornheimer Straße an der Kreuzung mit dem Hochstadenring sowie die weiterhin bestehende Erreichbarkeit des Einkaufszentrums an der Bornheimer Straße zutreffend. Hingegen sind die weiter genannten Maßnahmen nach Auffassung der Verwaltung nicht zielführend. - Die Zufahrt von Norden auf die Viktoriabrücke kann nicht durch Fahrten über die BAB 565 substituiert werden, da nicht alle innerstädtischen Verkehre die Autobahn benutzen können. Vielmehr wäre zu befürchten, dass diese in der Feinverteilung über die Wohnstraßen fahren würden. - Die Einrichtung einer Einbahnstraße von Am Alten Friedhof bis Hochstadenring stadtauswärts bei gleichzeitiger Beschränkung der Gegenfahrbahn auf die Benutzung von Bussen, Taxis, Polizei- und Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 Rettungsfahrzeugen führt zu Mehrbelastungen auf den Ausweichstraßen in der Umgebung. - Eine „geschickte Verkehrsführung“, die unterbindet, dass sogenannte Schleichverkehre den Weg durch die Bornheimer Straße nehmen, wird aus Sicht der Verwaltung durch den Antragsvorschlag verhindert, weil der Verkehrsführung über die Rampe zur Viktoriabrücke aus Verwaltungssicht der Vorzug zu geben ist. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der von der Verwaltung vorgesehenen zukünftigen Verkehrsführung auch die Lärmbelastung auf der Bornheimer Straße zurückgehen wird. Zur geplanten Verkehrsführung (Rampe kombiniert mit Unterführung) liegt eine grundsätzliche Förderzusage des Zuschussgebers vor. Eine geänderte Verkehrsführung würde eine Umplanung zur Folge haben und der Zuschussgeber müsste die Förderfähigkeit neu prüfen. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt, die Antragstellenden werden entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert. Mit der Beratung im Bürgerausschuss und diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt . Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de