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190137-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gleichmäßige Stadtentwicklung in Bad Godesberg (alt: 1912779)

Nummer
190137-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190137 Gleichmäßige Stadtentwicklung in Bad Godesberg (alt: 1912779. FF: FDP-Fraktion)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190137-1 ST
Gleichmäßige Stadtentwicklung in Bad Godesberg
(alt: 1912779)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1: Was unternimmt die Stadtverwaltung, um den Siedlungsdruck
auf Bad Godesberg zu reduzieren und gleichmäßig auf das gesamte
Stadtgebiet zu verteilen?
Stadtentwicklung, insbesondere Steuerung der Siedlungsentwicklung ist
gemeinsame Aufgabe von Rat und Verwaltung, nicht der Stadtverwaltung
allein. Dies vorausgeschickt informiert die Verwaltung wie folgt:
Zwischen 2010 und 2018 ist ein Bevölkerungswachstum von 6,8 % im
Stadtbezirk Bad Godesberg zu verzeichnen. Im gleichen Zeitraum hat sich die
Bevölkerungszahl der Gesamtstadt um 6,4 % erhöht1. Das
Bevölkerungswachstum in Bad Godesberg entspricht also ungefähr der
gesamtstädtischen Entwicklung. Der Landesbetrieb IT.NRW prognostiziert für
die Stadt Bonn bis 2040 ein Bevölkerungswachstum von 12,1% auf ca. 365.000
Einwohner2. Daraus resultiert auch in Zukunft ein hoher gesamtstädtischer
Wohnraumbedarf.
Zur Deckung des aus dem Bevölkerungswachstum entstehenden dringenden
Wohnraumbedarfs muss im Sinne einer nachhaltigen, flächenschonenden
Siedlungsentwicklung insbesondere die Nachverdichtung im Zuge der
Innenentwicklung forciert werden, um auf die Ausweisung von Flächen im
Außenbereich so weit möglich verzichten zu können und somit den
Flächenverbrauch zu reduzieren. Im Stadtgebiet besteht jedoch nur noch ein
begrenztes Angebot entsprechender Wohnbaupotentialflächen. Die Verwaltung
hat ein Konzept zur Wohnbaulandaktivierung erarbeitet und dieses den
politischen Gremien vorgelegt (DS-Nr. 1912433). Insgesamt wurden 56
Potentialflächen für den Wohnungsbau mit insgesamt ca. 5.645 zu
realisierenden Wohneinheiten identifiziert. Im Stadtbezirk Bad Godesberg
wurden fünf Potentialflächen mit ca. 370 Wohneinheiten identifiziert. Es handelt
sich also um eine vergleichsweise geringe Anzahl zusätzlicher Wohneinheiten.
Die Innenentwicklung kann auch ohne Bauleitplanung zu einer Vielzahl
kleinteiliger, von privaten Eigentümern angestoßenen
Nachverdichtungsvorhaben (Aufstockung, Anbau / Erweiterung, Abriss und
größerer Neubau im Rahmen des vorhandenen Planungsrechts) führen.
1 http://www2.bonn.de/statistik/default.asp?2.2
2 https://www.landesdatenbank.nrw.de/link/statistikTabellen/12421
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

Seite 2
Im Stadtbezirk Bad Godesberg wurden und werden weiterhin
Wohnungsbauvorhaben planungsrechtlich vorbereitet. Hierzu zählen unter
anderem:
 Hochkreuz: Kennedyallee 41, ca. 75 Wohneinheiten
 Mehlem: Mainzer Straße 250, ca. 80 Wohneinheiten
 Lannesdorf: In den Schleiden, ca. 175 Wohneinheiten
Der Rat der Stadt Bonn hat mit dem Grundsatzbeschluss vom 30.03.2017 (DS-
Nr. 1613742EB5) und dem modifizierten Beschluss vom 10.07.2018 (DS-Nr.
1811574EB5) die Einführung des Bonner Baulandmodells beschlossen. Bei der
Schaffung von Planungsrecht und ab einer definierten Größe eines
Wohnungsbauvorhabens werden Vorhabenträger verpflichtet 40% der für
Wohnzwecke vorgesehenen Bruttogrundfläche als öffentlich geförderter
Wohnraum zu errichten. Zudem sieht das Modell eine Beteiligung an den
Folgekosten für die Schaffung von Plätzen in Kindertagesstätten vor. Die
Realisierung von Wohnungsbauvorhaben wird also auch zu einem Ausbau der
sozialen Infrastruktur führen.
Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, ein bis
Dezember 2022 befristetes Moratorium beim Verkauf von städtischen
Grundstücken zum großflächigen Wohnungsbau in Bad Godesberg
umzusetzen?
Die Stadt Bonn verfügt im Stadtbezirk Bad Godesberg nicht über Grundbesitz,
der für großflächigen Wohnungsbau geeignet wäre. Ein letztes, für den
großflächigen Geschosswohnungsbau geeignetes Grundstück (insgesamt rd.
5.850 qm) befindet sich lediglich noch im Ortsteil Rüngsdorf
(Seufertstraße/Kapellenweg). Auf der Basis des Aufstellungsbeschlusses vom
21.01.2015 (DS-Nr. 1412570NV5) werden derzeit Verkaufsverhandlungen mit
der Eigentümerin der angrenzenden Wohnanlage zur Arrondierung ihres
Grundbesitzes geführt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de