190137-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Gleichmäßige Stadtentwicklung in Bad Godesberg (alt: 1912779)
Kerndaten
- Nummer
- 190137-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190137-1 ST Gleichmäßige Stadtentwicklung in Bad Godesberg (alt: 1912779) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Frage 1: Was unternimmt die Stadtverwaltung, um den Siedlungsdruck auf Bad Godesberg zu reduzieren und gleichmäßig auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen? Stadtentwicklung, insbesondere Steuerung der Siedlungsentwicklung ist gemeinsame Aufgabe von Rat und Verwaltung, nicht der Stadtverwaltung allein. Dies vorausgeschickt informiert die Verwaltung wie folgt: Zwischen 2010 und 2018 ist ein Bevölkerungswachstum von 6,8 % im Stadtbezirk Bad Godesberg zu verzeichnen. Im gleichen Zeitraum hat sich die Bevölkerungszahl der Gesamtstadt um 6,4 % erhöht1. Das Bevölkerungswachstum in Bad Godesberg entspricht also ungefähr der gesamtstädtischen Entwicklung. Der Landesbetrieb IT.NRW prognostiziert für die Stadt Bonn bis 2040 ein Bevölkerungswachstum von 12,1% auf ca. 365.000 Einwohner2. Daraus resultiert auch in Zukunft ein hoher gesamtstädtischer Wohnraumbedarf. Zur Deckung des aus dem Bevölkerungswachstum entstehenden dringenden Wohnraumbedarfs muss im Sinne einer nachhaltigen, flächenschonenden Siedlungsentwicklung insbesondere die Nachverdichtung im Zuge der Innenentwicklung forciert werden, um auf die Ausweisung von Flächen im Außenbereich so weit möglich verzichten zu können und somit den Flächenverbrauch zu reduzieren. Im Stadtgebiet besteht jedoch nur noch ein begrenztes Angebot entsprechender Wohnbaupotentialflächen. Die Verwaltung hat ein Konzept zur Wohnbaulandaktivierung erarbeitet und dieses den politischen Gremien vorgelegt (DS-Nr. 1912433). Insgesamt wurden 56 Potentialflächen für den Wohnungsbau mit insgesamt ca. 5.645 zu realisierenden Wohneinheiten identifiziert. Im Stadtbezirk Bad Godesberg wurden fünf Potentialflächen mit ca. 370 Wohneinheiten identifiziert. Es handelt sich also um eine vergleichsweise geringe Anzahl zusätzlicher Wohneinheiten. Die Innenentwicklung kann auch ohne Bauleitplanung zu einer Vielzahl kleinteiliger, von privaten Eigentümern angestoßenen Nachverdichtungsvorhaben (Aufstockung, Anbau / Erweiterung, Abriss und größerer Neubau im Rahmen des vorhandenen Planungsrechts) führen. 1 http://www2.bonn.de/statistik/default.asp?2.2 2 https://www.landesdatenbank.nrw.de/link/statistikTabellen/12421 Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 2 Seite 2 Im Stadtbezirk Bad Godesberg wurden und werden weiterhin Wohnungsbauvorhaben planungsrechtlich vorbereitet. Hierzu zählen unter anderem: Hochkreuz: Kennedyallee 41, ca. 75 Wohneinheiten Mehlem: Mainzer Straße 250, ca. 80 Wohneinheiten Lannesdorf: In den Schleiden, ca. 175 Wohneinheiten Der Rat der Stadt Bonn hat mit dem Grundsatzbeschluss vom 30.03.2017 (DS- Nr. 1613742EB5) und dem modifizierten Beschluss vom 10.07.2018 (DS-Nr. 1811574EB5) die Einführung des Bonner Baulandmodells beschlossen. Bei der Schaffung von Planungsrecht und ab einer definierten Größe eines Wohnungsbauvorhabens werden Vorhabenträger verpflichtet 40% der für Wohnzwecke vorgesehenen Bruttogrundfläche als öffentlich geförderter Wohnraum zu errichten. Zudem sieht das Modell eine Beteiligung an den Folgekosten für die Schaffung von Plätzen in Kindertagesstätten vor. Die Realisierung von Wohnungsbauvorhaben wird also auch zu einem Ausbau der sozialen Infrastruktur führen. Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, ein bis Dezember 2022 befristetes Moratorium beim Verkauf von städtischen Grundstücken zum großflächigen Wohnungsbau in Bad Godesberg umzusetzen? Die Stadt Bonn verfügt im Stadtbezirk Bad Godesberg nicht über Grundbesitz, der für großflächigen Wohnungsbau geeignet wäre. Ein letztes, für den großflächigen Geschosswohnungsbau geeignetes Grundstück (insgesamt rd. 5.850 qm) befindet sich lediglich noch im Ortsteil Rüngsdorf (Seufertstraße/Kapellenweg). Auf der Basis des Aufstellungsbeschlusses vom 21.01.2015 (DS-Nr. 1412570NV5) werden derzeit Verkaufsverhandlungen mit der Eigentümerin der angrenzenden Wohnanlage zur Arrondierung ihres Grundbesitzes geführt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de