← Vorlagen

190136-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Maßnahmen zur Umgestaltung des Platzes Auerberger Mitte

Nummer
190136-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190136 Maßnahmen zur Umgestaltung des Platzes Auerberger Mitte (alt: 1912297)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.901 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190136-3 ST
Maßnahmen zur Umgestaltung des Platzes
Auerberger Mitte
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Umsetzung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) hat die Verwaltung
ein Begleitgremium gebildet, in dem die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
koordiniert wird. Hier bringen die jeweils federführenden Fachämter Berichte
über die aktuellen Sachstände und den Fortgang ein. Die Koordination des
Gesamtprozesses hat das Amt für Soziales und Wohnen übernommen.
Unabhängig von der Koordinationsverantwortung des Amtes 50 obliegt die
Verantwortung für die Umsetzung den zuständigen Fachämtern.
Die Durchführung eines kooperativen Werkstattverfahrens zur Erhöhung der
Aufenthaltsqualität auf dem Platzbereich der Auerberger Mitte ist seitens der
Verwaltung unter Beteiligung des Quartiersmanagements bis Juli 2020 geplant.
Mit Unterstützung von Fachexperten sollen in dem Werkstattverfahren
gemeinsam mit der Bewohnerschaft Ziele, Ideen und Szenarien für Gestaltung
und Nutzung der Platzfläche gebündelt werden. Neben der atmosphärischen
Gestaltung und weiteren Ausstattung der Auerberger Mitte soll es im
Werkstattverfahren auch um die Diskussion und Identifizierung eines
unverwechselbaren und wiedererkennbaren Symbols gehen, welches auf
andere Teilbereiche Auerbergs übertragen werden kann.
Der Ablauf des Werkstattverfahrens soll folgende Elemente beinhalten:
Um einen gleichen Wissensstand der Teilnehmenden zu ermöglichen, wird eine
Einführung zu den Möglichkeiten der Weiterentwicklung hinsichtlich der
technischen, ökonomischen und gestalterischen Aspekte gegeben. Aufbauend
auf den bereits gewonnenen Einschätzungen wird das Werkstattverfahren mit
einer Bestandsaufnahme zur derzeitigen Situation sowie zu den
wahrgenommenen Qualitäten und Defiziten beginnen.
In einer sich anschließenden Workshop- und Arbeitsphase werden Ideen und
kleinteilige Gestaltungsansätze für die Platzfläche ermittelt und unter ein
übergeordnetes Motto gestellt. Gerade die Identifizierung eines übergeordneten
Mottos für die Auerberger Mitte kann wichtige Hinweise für die kleinteilige
Umgestaltung geben.
Parallel sollen eine Workshop- und Arbeitsphase zu den erweiterten
Nutzungsmöglichkeiten der Auerberger Mitte (u. a. Wochenmarkt, Flohmarkt,
Weihnachtsmarkt, Open-Air-Kino, Street-Food-Festivals etc.) durchgeführt
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 3

Seite 2
werden. Dieser Schritt dient der Feststellung, inwiefern diese Nutzungen auch
Anforderungen an die technische Infrastruktur des Platzes erfordern.
Die Einbeziehung der Interessen und Meinungen der Anlieger, Mieter und
Einzelhändler der Auerberger Mitte ermöglicht dabei die frühzeitige Ermittlung
von Konflikten. Im Rahmen des Werkstattverfahrens sollen die ermittelten
Ideen auf ihr Konfliktpotenzial überprüft und ggf. weitere Aufgaben gemeinsam
erörtert werden.
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens werden dokumentiert und hinsichtlich
einer Kosten-Nutzen-Relation priorisiert.
Das Werkstattverfahren erfolgt unter Mitwirkung des Quartiersmanagements.
Beteiligt werden sollen Bewohnerschaft Auerbergs, Anlieger und Mieter,
Gewerbetreibende aus der Auerberger Mitte. Dieses wird voraussichtlich bis
Juli 2020 durchgeführt werden können.
30.000€ Verfahrenskosten (Planungs- und Moderationsleistungen) werden für
das Werkstattverfahren vorgesehen. Investitionskosten können erst auf
Grundlage einer Konzeption ermittelt werden.
Derzeit sind die für derartige Aufgaben vorhandenen personellen Ressourcen
des Stadtplanungsamtes jedoch in anderen wichtigen Projekten der
Bauleitplanung und der Erarbeitung integrierter Stadtentwicklungskonzepte als
Voraussetzung für die Akquirierung von Fördermitteln gebunden, so dass eine
kurzfristige Vorbereitung und Durchführung eines Werkstattverfahrens nicht
möglich ist.
Zu den Eingebrachten Aspekten zur Neugestaltung nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
1)Entsiegelung
Grundsätzlich sind Entsiegelungen zugunsten ökologisch wertiger
Bepflanzungen zu begrüßen, solange dies unter den gegebenen technischen
Voraussetzungen sowie unter Berücksichtigung von Nutzung und Funktion des
Platzes umsetzbar ist.
2)ökologische und hitzeresistente Bepflanzung
Ökologisch und hitzeresistent lässt sich nicht immer in allen Punkten
übereinbringen. Baumpflanzungen müssen in erster Linie standortgerecht sein,
was sich nach den Erfordernissen im Baumumfeld richtet. Es besteht die
Notwendigkeit bei der Auswahl von Baumarten auch auf nicht heimische
Gattungen, Arten und Sorten zurückzugreifen, um eine Artenvielfalt aufrecht zu
halten und noch zu vergrößern.
Bei der Auswahl von Baumarten im innerstädtischen Bereich spielen z.B. auch
die Wuchsform, die Trockentoleranz, Bienennährgehölz und die Erfahrungen in
Bonn eine Rolle, nicht nur die Herkunft.
3)Aufstellung von PflanzkübelnSeite 2 von 3

Seite 3
Kübelpflanzungen sind nicht optimal für eine hitzeresistente Ausgestaltung
einer Platzfläche. Alles was keinen Bodenschluss mit dem gewachsenen
Boden hat, ist auf zusätzliche, aufwendige Wassergaben oder auf aufwendige
technische Lösungen angewiesen.
4)Bepflanzung mit Bäumen
Drei fehlende Bäume (s. DS-Nr. 1711412) werden im Herbst 2019
nachgepflanzt, der vierte Baum kann aufgrund der sonst blockierten
Feuerwehrzufahrt nicht gepflanzt werden.
5)Sitzgelegenheiten
Aufgrund des verbindenden Charakters aller Gestaltungselemente ist eine
dauerhafte Lösung für die Schaffung von Sitzgelegenheiten im Kontext mit der
Durchführung des Werkstattverfahrens zu prüfen.
Als kurzfristige Übergangslösung werden jedoch zeitnah im Randbereich des
Platzes „der Querspange“ einfache Bänke (z. B. für die Boule-Spieler)
aufgestellt.
6)Dezentrale Sport- und Bewegungsflächen für den Freizeitsport mit ggf.
Freizeitspielfeldern für das spontane Mannschaftsspiel
Die Verwaltung begrüßt die Idee, öffentlichen Raum für Sport und Bewegung
zu aktivieren, und wird insbesondere im Kontext mit der
Sportentwicklungsplanung zu gegebener Zeit auf das Thema zurückkommen.
7)Aufstellung von Spielgerät
Die Entscheidung über das Aufstellen von Spielgeräten auf dem Platz
Auerberger Mitte wird zurückgestellt bis das Ergebnis der Spielleitplanung für
Auerberg vorliegt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des IEK Auerberg
wird eine Spielleitplanung durch ein externes Büro für ganz Auerberg erstellt.
Die Beauftragung wird zurzeit durch die Verwaltung vorbereitet. Mit der
Spielleitplanung wird eine Konzeption erarbeitet, die über die Ausgestaltung
einzelner Spielplätze hinausgeht und bei der auch die Bewertung von
Freiflächen und Wegebeziehungen im Sozialraum betrachtet wird. Der Platz
Auerberger Mitte wird in die Analyse einbezogen. Das Ergebnis der
Spielleitplanung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen werden den
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de