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190133 · Dringlichkeitsantrag

Gastspiel des Zirkus Charles Knie auf der Rigal'schen Wiese (alt: 1912698, FF: LINKE)

Nummer
190133
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
23.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.11.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
190133
Gastspiel des Zirkus Charles Knie auf der
Rigal'schen Wiese (alt: 1912698, FF: LINKE)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, einem drohenden
Vertragsabschluss mit dem Zirkus Charles Knie zur Überlassung der
Veranstaltungsfläche auf der Rigal’schen Wiese für einen Gastauftritt im Juli
2020 vorzugreifen (vgl. Drs. 1912668).
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
1. Der Rat zieht die Entscheidung über den Abschluss eines Pachtvertrages mit
dem Zirkus Charles Knie (vgl. Drs. 1912668) für die Rigal´sche Wiese gem. § 41
Abs. 3 GO NRW an sich und lehnt eine Platzvergabe für die geplante
mehrtägige Zirkusveranstaltungen wegen der gebotenen Sicherung des Platzes
als Naherholungsgebiet und zur Vermeidung von Platzschäden ab.
2. Zukünftige Entscheidungen über die Verpachtung oder sonstige (Sonder-
)Nutzungen der Rigal ́ schen Wiese im Rahmen ihrer Widmung sowie des
angrenzenden Parkplatzes werden gem. § 41 Abs. 3 GO NRW der
Bezirksvertretung Bad Godesberg vorbehalten.
Begründung
Begründung
Zu 1.: Die Rigal ́ sche Wiese dient Naherholungszwecken, insbesondere Spiel- und
Freizeitzwecken. Die mehrtägige Nutzung für Zirkusveranstaltungen steht diesem
Antragsteller/in:
Die LINKESeite 1 von 4

Seite 2
Zweck entgegen, insbesondere auch vor dem Hintergrund nicht auszuschließender
Schäden an der Fläche im Nachgang (vgl.: Drs. 1712267ST7 sowie 1812573ST2). Selbst
wenn diese durch den Nutzer behoben oder die Behebung gezahlt werden muss, wird
hierdurch der Naherholungszweck gerade im Hochsommer für eine längere Zeit
erheblich beeinträchtigt. Der Umstand, dass die Verwaltung ausnahmsweise im
Dezember 2017 dort einen Zirkusbetrieb zugelassen hatte, stellt eine
Ausnahmeentscheidung dar. Diese bindet mit Blick auf die seinerzeitige
Sondersituation und die im Winter nur eingeschränkt mögliche Nutzung für Spiel- und
Freizeitzwecke nicht zu einer verpflichtenden Nutzungseinräumung für zukünftige
Zirkusveranstaltungen dort, insbesondere nicht für solche in der Hauptnutzungszeit
der Wiese im Hochsommer. Auch die Verwaltung erkennt keine Bindung wegen der
Entscheidung in 2017 (Drs.1712415ST2). Hier sollte eine Nutzungsüberlassung an
einen Zirkus vor dem Hintergrund damit verbundener Einschränkungen des
Naherholungscharakters und nicht auszuschließender Folgeschäden unterbleiben, so
dass es auf den zumindest für die Antragsteller auch gewichtigen Punkt der
ungewollten Mitführung von Wildtieren durch den betreffenden Zirkus nicht mehr
ankommt.
Zu 2.: Die Gewährung zukünftiger Sondernutzungen und Platzvergaben für die
Rigal ́ sche Wiese im Rahmen der Widmung sowie für den angrenzenden
Parkplatz soll fortan kein Geschäft der laufenden Verwaltung mehr sein,
sondern einem Zustimmungserfordernis der Bezirksvertretung unterliegen.
Anlage/n
1 EB aus dem Rat (öffentlich)Seite 2 von 4

Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
OB-1 Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1912698EB3
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
30.09.2019
Betreff
Gastspiel des Zirkus Charles Knie auf der Rigal’schen Wiese
Gremium Sitzung Ergebnis *
Rat 26.09.2019 ziffernweise
Abstimmung:
Ziffer 1.:
einstimmig
Ziffer 2.: SPD,
Grüne, Linke, BBB,
SoLi und einige CDU
Beschluss
1. Der Rat zieht die Entscheidung über einen Vertragsabschluss mit
dem Zirkus Charles Knie für ein Gastspiel im Jahr 2020 auf der
Rigal’schen Wiese an sich und überträgt diese Entscheidung der BV
Bad Godesberg. Insoweit wird der Antrag an die BV Bad Godesberg
verwiesen. Bis zur Entscheidung der BV Bad Godesberg wird die
Verwaltung keine endgültigen Tatsachen schaffen, insbesondere
keine Verträge mit dem Zirkus Charles Knie abschließen.
2. Zukünftige Entscheidungen über die Verpachtung oder sonstige
(Sonder-)Nutzungen der Rigal’schen Wiese im Rahmen ihrer Widmung
sowie des angrenzenden Parkplatzes werden gem. § 41 Abs. 3 GO NRW
der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorbehalten.
- - -
Der vorstehende Beschluss entspricht in Ziffer 2. dem ursprünglichen
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke (DS-Nr.: 1912698); die
fettgedruckte Modifizierung in Ziffer 1. entspricht dem
Änderungsantrag der SPD-Fraktion, vgl.: DS-Nr.: 1912698AA2.
- - -
An einer Aussprache beteiligen sich Stv. Dr. Faber –Die Linke-, der
den Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion erläutert und um Zustimmung
bittet (DS-Nr.: 1912698), Frau Stv. Heinzel –Bündnis 90/Grüne-, die
namens ihrer Fraktion Zustimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion
Die Linke signalisiert, Stv. Dr. Redeker –SPD-, der namens seiner
Fraktion einen Änderungsantrag zu Ziffer 1. des Dringlichkeitsantrages
formuliert und zur Beratung einbringt (vgl.: DS-Nr.: 1912698AA2), Stv.Seite 3 von 4

Schmitt –BBB-, der eine Nachfrage an die Verwaltung richtet, die durch
StD Fuchs –Dez. I- umgehend beantwortet wird, Stv. Schröder –FDP-,
Stv. Dr. Faber –Die Linke-, Stv. Lohmeyer –Bündnis 90/Grüne- sowie
Stv. Jansen –CDU-.
Der Rat stimmt zunächst einstimmig dem Änderungsantrag der SPD-
Fraktion (DS-Nr.: 1912698AA2)zu.
Alsdann fasst der Rat den vorstehenden, modifizierten Beschluss.
- - -
Der ursprüngliche Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke (DS-Nr.:
1912698) hatte vorstehenden Fettdruck nicht und stattdessen
nachstehende Ziffer 1. zum Inhalt:
„1. Der Rat zieht die Entscheidung über den Abschluss eines
Pachtvertrages mit dem Zirkus Charles Knie (vgl. Drs. 1912668) für
die Rigal´sche Wiese gem. § 41 Abs. 3 GO NRW an sich und lehnt
eine Platzvergabe für die geplante mehrtägige
Zirkusveranstaltungen wegen der gebotenen Sicherung des Platzes
als Naherholungsgebiet und zur Vermeidung von Platzschäden ab.“Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 05:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de