190133 · Dringlichkeitsantrag
Gastspiel des Zirkus Charles Knie auf der Rigal'schen Wiese (alt: 1912698, FF: LINKE)
Kerndaten
- Nummer
- 190133
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 23.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 190133 Gastspiel des Zirkus Charles Knie auf der Rigal'schen Wiese (alt: 1912698, FF: LINKE) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit, einem drohenden Vertragsabschluss mit dem Zirkus Charles Knie zur Überlassung der Veranstaltungsfläche auf der Rigal’schen Wiese für einen Gastauftritt im Juli 2020 vorzugreifen (vgl. Drs. 1912668). Inhalt des Dringlichkeitsantrags 1. Der Rat zieht die Entscheidung über den Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Zirkus Charles Knie (vgl. Drs. 1912668) für die Rigal´sche Wiese gem. § 41 Abs. 3 GO NRW an sich und lehnt eine Platzvergabe für die geplante mehrtägige Zirkusveranstaltungen wegen der gebotenen Sicherung des Platzes als Naherholungsgebiet und zur Vermeidung von Platzschäden ab. 2. Zukünftige Entscheidungen über die Verpachtung oder sonstige (Sonder- )Nutzungen der Rigal ́ schen Wiese im Rahmen ihrer Widmung sowie des angrenzenden Parkplatzes werden gem. § 41 Abs. 3 GO NRW der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorbehalten. Begründung Begründung Zu 1.: Die Rigal ́ sche Wiese dient Naherholungszwecken, insbesondere Spiel- und Freizeitzwecken. Die mehrtägige Nutzung für Zirkusveranstaltungen steht diesem Antragsteller/in: Die LINKESeite 1 von 4 Seite 2 Zweck entgegen, insbesondere auch vor dem Hintergrund nicht auszuschließender Schäden an der Fläche im Nachgang (vgl.: Drs. 1712267ST7 sowie 1812573ST2). Selbst wenn diese durch den Nutzer behoben oder die Behebung gezahlt werden muss, wird hierdurch der Naherholungszweck gerade im Hochsommer für eine längere Zeit erheblich beeinträchtigt. Der Umstand, dass die Verwaltung ausnahmsweise im Dezember 2017 dort einen Zirkusbetrieb zugelassen hatte, stellt eine Ausnahmeentscheidung dar. Diese bindet mit Blick auf die seinerzeitige Sondersituation und die im Winter nur eingeschränkt mögliche Nutzung für Spiel- und Freizeitzwecke nicht zu einer verpflichtenden Nutzungseinräumung für zukünftige Zirkusveranstaltungen dort, insbesondere nicht für solche in der Hauptnutzungszeit der Wiese im Hochsommer. Auch die Verwaltung erkennt keine Bindung wegen der Entscheidung in 2017 (Drs.1712415ST2). Hier sollte eine Nutzungsüberlassung an einen Zirkus vor dem Hintergrund damit verbundener Einschränkungen des Naherholungscharakters und nicht auszuschließender Folgeschäden unterbleiben, so dass es auf den zumindest für die Antragsteller auch gewichtigen Punkt der ungewollten Mitführung von Wildtieren durch den betreffenden Zirkus nicht mehr ankommt. Zu 2.: Die Gewährung zukünftiger Sondernutzungen und Platzvergaben für die Rigal ́ sche Wiese im Rahmen der Widmung sowie für den angrenzenden Parkplatz soll fortan kein Geschäft der laufenden Verwaltung mehr sein, sondern einem Zustimmungserfordernis der Bezirksvertretung unterliegen. Anlage/n 1 EB aus dem Rat (öffentlich)Seite 2 von 4 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm Der Oberbürgermeister BE OB-1 Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1912698EB3 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 30.09.2019 Betreff Gastspiel des Zirkus Charles Knie auf der Rigal’schen Wiese Gremium Sitzung Ergebnis * Rat 26.09.2019 ziffernweise Abstimmung: Ziffer 1.: einstimmig Ziffer 2.: SPD, Grüne, Linke, BBB, SoLi und einige CDU Beschluss 1. Der Rat zieht die Entscheidung über einen Vertragsabschluss mit dem Zirkus Charles Knie für ein Gastspiel im Jahr 2020 auf der Rigal’schen Wiese an sich und überträgt diese Entscheidung der BV Bad Godesberg. Insoweit wird der Antrag an die BV Bad Godesberg verwiesen. Bis zur Entscheidung der BV Bad Godesberg wird die Verwaltung keine endgültigen Tatsachen schaffen, insbesondere keine Verträge mit dem Zirkus Charles Knie abschließen. 2. Zukünftige Entscheidungen über die Verpachtung oder sonstige (Sonder-)Nutzungen der Rigal’schen Wiese im Rahmen ihrer Widmung sowie des angrenzenden Parkplatzes werden gem. § 41 Abs. 3 GO NRW der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorbehalten. - - - Der vorstehende Beschluss entspricht in Ziffer 2. dem ursprünglichen Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke (DS-Nr.: 1912698); die fettgedruckte Modifizierung in Ziffer 1. entspricht dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, vgl.: DS-Nr.: 1912698AA2. - - - An einer Aussprache beteiligen sich Stv. Dr. Faber –Die Linke-, der den Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion erläutert und um Zustimmung bittet (DS-Nr.: 1912698), Frau Stv. Heinzel –Bündnis 90/Grüne-, die namens ihrer Fraktion Zustimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke signalisiert, Stv. Dr. Redeker –SPD-, der namens seiner Fraktion einen Änderungsantrag zu Ziffer 1. des Dringlichkeitsantrages formuliert und zur Beratung einbringt (vgl.: DS-Nr.: 1912698AA2), Stv.Seite 3 von 4 Schmitt –BBB-, der eine Nachfrage an die Verwaltung richtet, die durch StD Fuchs –Dez. I- umgehend beantwortet wird, Stv. Schröder –FDP-, Stv. Dr. Faber –Die Linke-, Stv. Lohmeyer –Bündnis 90/Grüne- sowie Stv. Jansen –CDU-. Der Rat stimmt zunächst einstimmig dem Änderungsantrag der SPD- Fraktion (DS-Nr.: 1912698AA2)zu. Alsdann fasst der Rat den vorstehenden, modifizierten Beschluss. - - - Der ursprüngliche Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke (DS-Nr.: 1912698) hatte vorstehenden Fettdruck nicht und stattdessen nachstehende Ziffer 1. zum Inhalt: „1. Der Rat zieht die Entscheidung über den Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Zirkus Charles Knie (vgl. Drs. 1912668) für die Rigal´sche Wiese gem. § 41 Abs. 3 GO NRW an sich und lehnt eine Platzvergabe für die geplante mehrtägige Zirkusveranstaltungen wegen der gebotenen Sicherung des Platzes als Naherholungsgebiet und zur Vermeidung von Platzschäden ab.“Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de