190131-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grunderneuerung der Justus-von-Liebig-Straße (alt: 1912286)
Kerndaten
- Nummer
- 190131-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190131-1 ST Grunderneuerung der Justus-von-Liebig-Straße (alt: 1912286) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Hierzu wird auf die mit DS-Nr. 1511014 bereits beschlossene Querungshilfe an der Einmündung Robert-Kirchhoff-Straße, also ca. 200m von der nun beantragten Stelle entfernt, verwiesen (siehe 1511014ED3). Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, ob eine weitere Querungshilfe in diesem Abstand angelegt und die Sanierungsplanung entsprechend ergänzt werden kann. Zu 2. Die Verwaltung hat im Rahmen der Radpendlerroute Bonn – Alfter – Bornheim eine Vorplanung für einen Kreisverkehrsplatz am Knotenpunkt Brühler-Straße / Soenneckenstraße / Justus-von-Liebig-Straße erarbeitet. Eine Finanzierung aus Fördermitteln des Bereichs Nahmobilität ist nicht möglich. Dadurch kann eine zeitnahe Realisierung in Verbindung mit der Umsetzung der angedachten Querungshilfe ebenfalls nicht erfolgen. Die Vorplanung wurde aufgrund der noch ungesicherten Finanzierung den politischen Gremien bisher noch nicht als Beschlussvorlage vorgelegt. Anlage/n Keine Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. ISeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de