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190129 · Beschlussvorlage

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn (Alt: 1912830, FF Amt 37)

Nummer
190129
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
190129
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der
Feuerwehr der Bundesstadt Bonn (Alt: 1912830,
FF Amt 37)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz
für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A
beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
I. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Nach § 52 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für bestimmte
Pflichtleistungen der Feuerwehr Kostenersatz aufgrund einer Satzung erheben.
II. Städtische Rechtsgrundlagen
Der Kostenersatz wird zurzeit aufgrund der Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonnvom 01.
März 2016 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt zum 01.01.2019
(DS-Nr.1812728) angepasst.
III. Kostenanpassung
Die Anpassung der Personalkostentarife erfolgt aufgrund der in 2019 erfolgten
Erhöhungen der Bezüge der Beamten.Für die Besoldungsanpassung in 2020
wurde ein kalkulatorischer Zuschlag von 3,2 % zugrunde gelegt. Bei einigen
Tarifen ist es aufgrund einer anderen Zusammensetzung des eingesetzten
Personals und der damit verbundenen Alters-und Besoldungsstruktur nur zu
einer geringfügigen Steigerung gekommen, in anderen Bereichen zu einer
größeren Steigerung.
Bei den Fahrzeugkosten gibt es in den einzelnen Tarifpositionen sowohl
Veränderungen nach oben als auch nach unten, insbesondere aufgrund der
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 12

Seite 2
unterschiedlichen variablen Kosten (z.B. für Reparaturen), die auf die
tatsächliche Nutzung der Fahrzeuge (Jahreskilometer) umgelegt werden.
Einige Fahrzeuge, die bereits über die im Brandschutzbedarfsplan festgelegte
Abschreibungszeit genutzt werden, fallen mit höheren Reparaturkosten stärker
ins Gewicht. Unabhängig davon sind die fixen Kosten je Fahrzeug zu sehen,
die als sog. Vorhaltekosten auf die Jahresstunden umgelegt werden.
Um eine Kontinuität zu erreichen und Schwankungen in den
Kostenersatztarifen der Fahrzeuge zu vermeiden, wurden bei der Kalkulation
die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage herangezogen und
hieraus ein Mittelwert gebildet.
Auf Auf-und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze über
mathematische Rundungen hinaus wird seit 2010 aufgrund eines Urteils des
OVG Münster vom 04.06.2008 –9 A 208/05 verzichtet, da dieses in dem
verhandelten Fall wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz zu
einer Nichtigkeit der Gebührensätze geführt hat.
Die Berechnung der Tarife ergibt sich aus Anlage B. Eine Gegenüberstellung
von alten und neuen Tarifen ist als Anlage C beigefügt.
Ein interkommunaler Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen,
Bielefeld und Münster ist als Anlage D beigefügt.
In Relation zum vorzuhaltenden Aufwand für Personal, den hohen Kosten für
die Beschaffung und Unterhaltung der technischen Spezialgeräte und –
fahrzeuge sind die entsprechenden Einnahmen aus dem Kostenersatz gering,
weil die Städte und Gemeinden im Rahmen der von den Feuerwehren
gesetzlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Ersatz der Kosten nur in gesetzlich
festgelegten Ausnahmefällen verlangen können.
Die mit dieser Beschlussvorlage dargestellten Veränderungen haben keine
Auswirkungen auf dieHaushaltsplanung 2020.
Anlage/n
1 Satzung, Erläuterungen, Gegenüberstellung alt - neu, Interkommunaler
Vergleich Tarife (öffentlich)Seite 2 von 12

Anlage A
4. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der
Bundesstadt Bonn
Vom
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 52 des
Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
vom 17. Dezember 2015 (GV.NRW. S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes
vom 17. Mai 2018 (GV.NRW. S. 244) sowie des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.
666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019
(GV.NRW. S. 202) und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nord-
rhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/SGV.NRW. 610), zuletzt geändert
durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV.NRW. S.90), folgende Satzung
beschlossen:
Artikel I
Der Tarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr
der Bundesstadt Bonn vom 01. März 2016 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 112), zuletzt
geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2018 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S.
1500), erhält folgende Fassung:
„Tarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der
Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Tarif-
Nr.
Tarifart Euro
1 Einsatz von Personal je 15 min.
1.1 Feuerwehrtechnisches Personal
1.1.1 Beamter/ Beamtin d. Einsatz-
dienstes
14,48 €
1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) 17,68 €
1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) 21,50 €
1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen
Feuerwehr
8,17 €
2 Einsatz von Fahrzeugen je 15 min.Seite 3 von 12

2.1 Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug 12,90 €
2.2 Tanklöschfahrzeug 9,93 €
2.3 Drehleiter 17,96 €
2.4 Kranwagen und Rüstwagen 35,93 €
2.5 Wechselaufbaufahrzeug inkl.
Abrollbehälter
60,95 €
2.6 Gerätewagen, LKW 16,50 €
2.7 Tierrettungswagen 3,66 €
2.8 Einsatzleitfahrzeug 5,03 €
2.9 Kommandowagen 5,88 €
2.10 Mannschaftstransportwagen 4,06 €
2.11 Wasserfahrzeuge
2.11.1 Mehrzweckboot 20,21 €
2.11.2 Feuerlöschboot 41,57 €
3. Verbrauchsmaterial Selbstkosten zuzgl. 10%
Verwaltungskostenzuschlag“
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.Seite 4 von 12

Anlage B
Berechnung der Gebührensätze
1 Einsatz von Personal
1.1 Feuerwehrtechnisches Personal
1.1.1 Beamte / Beamtinnen des Einsatzdienstes
Für die Berechnung der Stundensätze wird von folgenden Grundlagen ausgegangen:
Berücksichtigt werden die tatsächlich im Einsatzdienst (Alarmdienst) des Brandschutzes
und der Hilfeleistung eingesetzten Mitarbeiter nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird
ein Durchschnitts-Stundensatz (Mittelwert) gebildet.
1. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personalamt festgestell-
ten Arbeitsplatzkosten für einen Nicht-Büroarbeitsplatz auf der Basis der tatsächlich
entstandenen Jahresdurchschnittskosten des Jahres 2019 zuzüglich eines kalkulato-
rischen Zuschlags von 3,2 % für eine Besoldungsanpassung für das Jahr 2020. In
den Arbeitsplatzkosten enthalten ist auch ein Sachkostenzuschlag von 10%. Dieser
beinhaltet Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und Schutzkleidung
sowie kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmeldetechnik, Einsatz-
leitrechner). Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsgemeinkostenpau-
schale von 15 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs- und Serviceauf-
gaben (u.a. Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteilige Verwaltungs-
kosten anderer Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben.
2. Als Jahresarbeitszeit werden 1.839 Stunden (48 Stunden-Woche) zugrunde gelegt.
Berechnung:
12.479,12 € (Gesamtstundensatz : 252 (Gesamtzahl = 49,52 €
der Mitarbeiter) Beamte Einsatzdienst)
zuzüglich Kosten für Bescheiderstellung:
15 % A 9 = 8,39 €
insgesamt: 57,91 €
je Viertelstunde 57,91 € : 4 = 14,48 €
1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst)
Für die Berechnung der Stundensätze wird von folgenden Grundlagen ausgegangen:
Berücksichtigt werden die tatsächlich im B-Dienst der Feuerwehr eingesetzten Mitarbeiter
nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet.
1. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personalamt festgestell-
ten Arbeitsplatzkosten für einen Büroarbeitsplatz (Feuerwehr) auf der Basis der tat-Seite 5 von 12

sächlich entstandenen Jahresdurchschnittskosten des Jahres 2019 zuzüglich eines
kalkulatorischen Zuschlags von 3,2 % für eine Besoldungsanpassung für das Jahr
2020. In den Arbeitsplatzkosten enthalten ist ein Sachkostenzuschlag von 9.700,00
€. Dieser beinhaltet Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und
Schutzkleidung sowie kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmelde-
technik, Einsatzleitrechner). Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsge-
meinkostenpauschale von 20 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs-
und Serviceaufgaben (u.a. Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteili-
ge Verwaltungskosten anderer Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben.
Für die Berechnung der Stundensätze gelten die Grundlagen gemäß Ziffer 1.1.1. Als Jah-
resarbeitszeit werden hier jedoch 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) zugrunde gelegt, da
die B-Dienst-Beamten außerhalb des Alarmdienstes im Tagesdienst tätig sind.
Berechnung:
1.131,40 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeiter : 16 (Anzahl Beamte B-Dienst) = 70,71 €
je Viertelstunde 70,71 € : 4 = 17,68 €
Die Kosten für die Rechnungserstellung werden nur in den Stundensatz für die Beamten
des Einsatzdienstes eingerechnet, weil die B-Dienst-Beamten oder A-Dienst-Beamten nie
separat abgerechnet werden, sondern immer in Kombination mit Beamten des Einsatz-
dienstes.
1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst)
Für die Berechnung der Stundensätze gelten die Grundlagen gemäß Ziffer 1.1.2. Als Jah-
resarbeitszeit werden hier ebenfalls 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) zugrunde gelegt,
da die A-Dienst-Beamten außerhalb des Alarmdienstes im Tagesdienst tätig sind.
Berücksichtigt werden die tatsächlich im A-Dienst der Feuerwehr eingesetzten Mitarbeiter
nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet.
Berechnung:
1.289,96 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeiter) : 15 (Anzahl Beamte A-Dienst) = 86,00 €
je Viertelstunde 86,00 € : 4 = 21,50 €
1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr
Zur Berechnung des Stundensatzes für die Freiwillige Feuerwehr sind die Gesamtkosten
der Freiwilligen Feuerwehr, die einsatzbedingt entstehen, ermittelt worden. Darin enthalten
sind Kosten für die Ausbildung, die persönliche Ausrüstung und Schutzbekleidung, die Ver-
sicherung, erforderliche Tauglichkeitsuntersuchungen, Lohnersatzzahlungen an den jeweili-
gen Arbeitgeber, Einsatzentgelte und anteilige Kosten der Feuerwehrgerätehäuser. Diese
Kosten sind in Verhältnis zu den Jahrespflichtstunden der aktiven Kräfte der Freiwilligen
Feuerwehr gesetzt worden.Seite 6 von 12

Berechnung:
765.859,78 € (Gesamteinsatzkosten FF p.a.) : 23.440 (Jahrespflichtstunden (586 Aktive x
40 Std.) = 32,67 €
je Viertelstunde 32,67 € : 4 = 8,17 €
2 Einsatz von Fahrzeugen
Bei den Fahrzeugkosten sind kalkulatorische Kosten für Abschreibung nach Wiederbe-
schaffungswert, Verzinsung und Unterbringung (Fixkosten) sowie Wartungs-, Instandhal-
tungs-, Reparatur- und Materialkosten (variable Kosten) berücksichtigt.
Die kalkulatorischen Kosten für die Verzinsung sind nur für den städtischen Eigenanteil, d.h.
nach Abzug der Landeszuwendungen, berechnet worden. Die Unterbringung der Fahrzeu-
ge in Kfz-Hallen, Garagen und Feuerwehrhäusern wird mit einem kalkulatorischen Mietzins
plus Bewirtschaftungskosten berechnet.
Für die Unterhaltung und den Betrieb der Fahrzeuge werden die entstandenen Betriebskos-
ten bei bonnOrange sowie die Werkstattkosten bei Amt 37 angesetzt.
Nach einem Urteil des OVG Münster (Az. 9 A 780/93) ist bei der Kalkulation von Kostentari-
fen für Feuerwehreinsätze zwischen Kosten, die unabhängig von den Einsätzen anfallen
(Vorhaltekosten) und den Kosten, die Folge konkreter Einsätze sind, zu unterscheiden. Da-
nach dürfen Vorhaltekosten (Fixkosten) nicht allein auf die Einsatzstunden umgelegt, son-
dern müssen auf die Jahres-Vorhaltestunden (= 8.760) verteilt werden. Aus diesem Grunde
ist bei der Berechnung des Kostenersatztarifs zwischen Fixkosten und variablen Kosten
unterschieden worden.
Einige Fahrzeugkosten fallen nicht jährlich an wie z.B. TÜV-Untersuchungen, UVV-
Untersuchungen etc. Für die Kontinuität und zur Vermeidung von Schwankungen im Kos-
tenersatztarif der Fahrzeuge wurden daher die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als
Grundlage herangezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet.Seite 7 von 12

Fahrzeugtyp Lösch- u. Hilfe-
leistungsfahr-
zeug
Tanklöschfahr-
zeug
Drehleiter Rüst- u. Kran-
wagen
Wechselauf-
baufahrzeug
(mit Abrollbe-
hälter)
Gerätewagen,
Lkw
1. Abschreibung 17.884,32 € 17.517,25 € 36.268,60 € 14.683,67 € 8.724,78 € 6.937,33 €
(20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (WLF 20 Jahre,
AB 25 Jahre)
(15 Jahre)
2. Verzinsung 13.930,08 € 10.632,00 € 15.924,67 € 582,33 € 3.201,28 € 1.872,27 €
vom Nettoaufwand
3. Fixkosten BonnOrange 576,75 € 576,75 € 3.732,84 € 576,75 € 576,75 € 576,75 €
4. kalk. Mietzins 4.176,00 € 4.176,00 € 5.220,00 € 5.220,00 € 10.260,00 € 3.628,80 €
Flächenbedarf nach DIN
14092-1 Feuerwehrhäuser
45 qm 45 qm 56,25 qm 56,25 qm WLF: 56,25 qm
AB: 56,25 qm
45 qm
5. Unterhaltung u. Betrieb
- eigene Werkstätten 13.170,66 € 13.562,50 € 13.334,15 € 12.757,85 € 13.066,21 € 4.262,31 €
- BonnOrange 6.439,19 € 13.615,78 € 11.494,43 € 9.183,87 € 4.012,54 € 1.224,76 €
Einsatzstunden p.a. 413,45 755,65 382,79 155,28 70,80 85,09
Summe Fixkosten (Nr. 1 – 4) 36.567,15 € 32.902,00 € 61.146,10 € 21.062,75 € 22.762,81 € 13.015,15 €
Fixkosten pro Jahresstunde
(1/8760)
4,17 € 3,76 € 6,98 € 2,40 € 2,60 € 1,49 €
variable Kosten (Nr. 5) 19.609,86 € 27.178,28 € 24.828,58 € 21.941,72 € 17.078,74 € 5.487,07 €
variable Kosten pro Einsatz-
stunde
47,43 € 35,97 € 64,862 € 141,307 € 241,22 € 64,49 €
Kosten pro Einsatzstunde 51,60 € 39,72 € 71,842 € 143,711 € 243,81 € 65,98 €
je Viertelstunde 12,901 € 9,930 € 17,961 € 35,928 € 60,954 € 16,495 €
gerundet 12,90 € 9,93 € 17,96 € 35,93 € 60,95 € 16,50 €Seite 8 von 12

Fahrzeugtyp Tierrettungs-
wagen
Einsatzleitwa-
gen
Funkkomman-
dowagen
Mannschafts-
transportwagen
Mehrzweck-
boot
Feuerlösch-
boot
1. Abschreibung 5.807,33 € 799,17 € 2.092,78 € 2.658,83 € 3.792,67 € 1.442,67 €
(15 Jahre) (10 Jahre) (8 Jahre) (12 Jahre) (20 Jahre) Steigeranlage
2. Verzinsung 1.788,00 € 22,67 € 33,72 € 750,92 € 2.782,17 € 1.015,67 €
vom Nettoaufwand Steigeranlage
3. Fixkosten BonnOrange 576,75 € 576,75 € 576,75 € 576,75 € 83,33 € 7.952,09 €
4. kalk. Mietzins 4.176,00 € 3.628,80 € 3.628,80 € 3.628,80 € 1.814,40 €
Flächenbedarf nach DIN
14092-1 Feuerwehrhäuser
45 qm 45 qm 45 qm 45 qm 45 qm
(für 1 MZB mit
Anhänger, 2.
MZB 0 qm)
5. Unterhaltung u. Betrieb
- eigene Werkstätten 4.260,46 € 4.234,46 € 4.159,49 € 4.159,49 € 1.796,30 € 20.729,87 €
- BonnOrange 9.124,84 € 3.786,33 € 4.910,19 € 2.401,39 € 395,50 € 0,00 €
- Strom gem. Zähler 6.195,94 €
Einsatzstunden p.a. 1.012,50 410,75 398,05 426,85 27,44 163,09
Summe Fixkosten (Nr. 1 – 4) 12.348,08 € 5.027,38 € 6.332,05 € 7.615,30 € 8.472,56 € 10.410,43 €
Fixkosten pro Jahresstunde
(1/8760)
1,41 € 0,57 € 0,72 € 0,87 € 0,97 € 1,188 €
variable Kosten (Nr. 5) 13.385,30 € 8.020,80 € 9.069,69 € 6.560,89 € 2.191,79 € 26.925,81 €
variable Kosten pro Einsatz-
stunde
13,22 € 19,53 € 22,79 € 15,37 € 79,89 € 165,101 €
Kosten pro Einsatzstunde 14,63 € 20,10 € 23,51 € 16,24 € 80,85 € 166,290 €
je Viertelstunde 3,658 € 5,025 € 5,878 € 4,060 € 20,213 € 41,573 €
gerundet 3,66 € 5,03 € 5,88 € 4,06 € 20,21 € 41,57 €Seite 9 von 12

Anlage C
Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Tarife
für die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen
der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
neu alt
Tarif-Nr. Tarifart Euro Euro
1 Einsatz von Personal je 15 min. je 15 min.
1.1 Feuerwehrtechnisches Personal
1.1.1 Beamte/ Beamtinnen d. Einsatzdienstes 14,48 14,46
1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) 17,68 16,57
1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) 21,50 20,46
1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr 8,17 8,75
2 Einsatz von Fahrzeugen je 15 min. je 15 min.
2.1 Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug 12,90 13,83
2.2 Tanklöschfahrzeug 9,93 9,47
2.3 Drehleiter 17,96 16,76
2.4 Kranwagen und Rüstwagen 35,93 34,78
2.5 Wechselaufbaufahrzeug inkl.
Abrollbehälter 60,95 58,59
2.6 Gerätewagen, LKW 16,50 19,55
2.7 Tierrettungswagen 3,66 3,39
2.8 Einsatzleitfahrzeug 5,03 5,42
2.9 Kommandowagen 5,88 6,21
2.10 Mannschaftstransportwagen 4,06 4,10
2.11 Wasserfahrzeuge
2.11.1 Mehrzweckboot 20,21 21,21
2.11.2 Feuerlöschboot 41,57 40,31
3. Verbrauchsmaterial Selbstkosten zuzgl.
10% Verwaltungs-
kostenzuschlag
Selbstkosten zuzgl.
10% Verwaltungs-
kostenzuschlagSeite 10 von 12

Anlage D
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn
Kostenersatz in Bonn
Tarifänderung vorletzte letzte geplante
am/zum 01.01.2018 01.01.2019 01.01.2020
Interkommunaler Vergleich
Stadt Letzte
Änderung
bzw.
Satzung
gültig ab
1.1.1 Beamter/
Beamtin des
Einsatzdienstes
je 15 Minuten
1.1.2 B-Dienst
(Führungs-
dienst) je 15
Minuten
1.1.3 A-Dienst
(Führungs-
dienst) je 15
Minuten
1.1.4
Einsatzkraft
der
Freiwilligen
Feuerwehr
je 15
Minuten
2.1 Lösch- und
Hilfeleistungs-
fahrzeug je 15
Minuten
2.2 Tanklösch-
fahrzeug je 15
Minuten
2.3 Dreh-
leiter je
15
Minuten
2.4 Kran-
wagen
und Rüst-
wagen je
15
Minuten
2.5 Wechsel-
aufbau-
fahrzeug inkl.
Abrollbehälter
je 15 Minuten
Bonn
(derzeit)
01.01.
2019
14,46 € 16,57 € 20,46 € 8,75 € 13,83 € 9,47 € 16,76 € 34,78 € 58,59 €
Bonn
(geplant)
01.01.
2020
14,48 € 17,68 € 21,50 € 8,17 € 12,90 € 9,93 € 17,96 € 35,93 € 60,95 €
Vergleichsstädte
Aachen 01.01.
2017
10,00 € (mD) 16,00 € (gD) 21,00 € (hD),
16,00 € (gD)
8,00 € 11,75 €
(Löschfahr-
zeug)
11,75 €
(Löschfahr-
zeug)
11,00 € 15,75 €
(Kran)
2,00 €
(Rüst-
wagen)
3,50 € (WLF)
0,75 €
(Abrollbehälter)
Bielefeld 30.05.
2009
7,75 € (mD) 12,00 € (gD) 17,00 € (hD),
12,00 € (gD)
7,75 € 21,22 €
(Gesamt-
gewicht über
7,5t)
21,22 €
(Gesamt-
gewicht über
7,5t)
24,80 € 21,22 €
(Gesamt-
gewicht
über 7,5t)
27,10 € (AB-
Chemie)
27,10 € (AB
Schiene)
8,95 € (AB-
Ladeboden
Pritsche)
Münster 14.12.
2018
15,75 € (mD) 18,00 € (gD) 21,75 € (hD),
18,00 € (gD)
9,00 € 13,25 € 13,25 €
(Löschfahr-
zeug)
12,75 € 12,75 € 42,75 €Seite 11 von 12

Anlage D
Stadt Letzte
Änderung
bzw.
Satzung
gültig ab
2.6
Geräte-
wagen,
LKW je 15
Minuten
2.7 Tier-
rettungs-
wagen je
15
Minuten
2.8 Einsatz-
leitfahrzeug
je 15
Minuten
2.9
Kommando-
wagen je 15
Minuten
2.10
Mannschafts-
transportwagen
je 15 Minuten
2.11.1 Mehr-
zweckboot je
15 Minuten
2.11.2 Feuer-
löschboot je
15 Minuten
3. Verbrauchs-
material
Bonn
(derzeit)
01.01.
2019
19,55 € 3,39 € 5,42 € 6,21 € 4,10 € 21,21 € 40,31 € Selbstkosten zzgl.
10% Verwaltungs-
kostenzuschlag
Bonn
(geplant)
01.01.
2020
16,50 € 3,66 € 5,03 € 5,88 € 4,06 € 20,21 € 41,57 € Selbstkosten zzgl.
10% Verwaltungs-
kostenzuschlag
Vergleichsstädte
Aachen 01.01.
2017
2,00 €
(Geräte-
wagen)
kein Tarif 2,00 € 2,00 € 2,00 € kein Tarif kein Tarif Selbstkosten zum
Tagespreis
Bielefeld 30.05.
2009
21,22 €
(Gesamt-
gewicht
über 7,5t)
16,24 €
(Gesamt-
gewicht
bis 7,5t)
16,24 €
(Gesamt-
gewicht bis
7,5t)
16,24 €
(Gesamt-
gewicht bis
7,5t)
16,24 € (Gesamt-
gewicht bis 7,5t)
kein Tarif kein Tarif Selbstkosten zum
Tagespreis,
Entsorgung von
Ölbindemitteln
1,85 €/kg
Münster 14.12.
2018
10,50 € kein Tarif 8,00 € 8,00 € 8,00 € kein Tarif kein Tarif nach Tagespreis
Die Tarife der Vergleichsstädte sind wegen unterschiedlicher Fahrzeuge (Ausstattung, Beladung, Alter) und aufgrund anderer örtlicher Verhältnisse nicht
aussagekräftig vergleichbar. Weiterhin ist die Aktualität der Satzungen zu berücksichtigen.Seite 12 von 12

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Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de