190129 · Beschlussvorlage
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn (Alt: 1912830, FF Amt 37)
Kerndaten
- Nummer
- 190129
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 190129 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn (Alt: 1912830, FF Amt 37) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. Begründung I. Allgemeine Rechtsgrundlagen Nach § 52 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für bestimmte Pflichtleistungen der Feuerwehr Kostenersatz aufgrund einer Satzung erheben. II. Städtische Rechtsgrundlagen Der Kostenersatz wird zurzeit aufgrund der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonnvom 01. März 2016 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt zum 01.01.2019 (DS-Nr.1812728) angepasst. III. Kostenanpassung Die Anpassung der Personalkostentarife erfolgt aufgrund der in 2019 erfolgten Erhöhungen der Bezüge der Beamten.Für die Besoldungsanpassung in 2020 wurde ein kalkulatorischer Zuschlag von 3,2 % zugrunde gelegt. Bei einigen Tarifen ist es aufgrund einer anderen Zusammensetzung des eingesetzten Personals und der damit verbundenen Alters-und Besoldungsstruktur nur zu einer geringfügigen Steigerung gekommen, in anderen Bereichen zu einer größeren Steigerung. Bei den Fahrzeugkosten gibt es in den einzelnen Tarifpositionen sowohl Veränderungen nach oben als auch nach unten, insbesondere aufgrund der Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 12 Seite 2 unterschiedlichen variablen Kosten (z.B. für Reparaturen), die auf die tatsächliche Nutzung der Fahrzeuge (Jahreskilometer) umgelegt werden. Einige Fahrzeuge, die bereits über die im Brandschutzbedarfsplan festgelegte Abschreibungszeit genutzt werden, fallen mit höheren Reparaturkosten stärker ins Gewicht. Unabhängig davon sind die fixen Kosten je Fahrzeug zu sehen, die als sog. Vorhaltekosten auf die Jahresstunden umgelegt werden. Um eine Kontinuität zu erreichen und Schwankungen in den Kostenersatztarifen der Fahrzeuge zu vermeiden, wurden bei der Kalkulation die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage herangezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet. Auf Auf-und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze über mathematische Rundungen hinaus wird seit 2010 aufgrund eines Urteils des OVG Münster vom 04.06.2008 –9 A 208/05 verzichtet, da dieses in dem verhandelten Fall wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz zu einer Nichtigkeit der Gebührensätze geführt hat. Die Berechnung der Tarife ergibt sich aus Anlage B. Eine Gegenüberstellung von alten und neuen Tarifen ist als Anlage C beigefügt. Ein interkommunaler Vergleich der Tarife mit denen der Städte Aachen, Bielefeld und Münster ist als Anlage D beigefügt. In Relation zum vorzuhaltenden Aufwand für Personal, den hohen Kosten für die Beschaffung und Unterhaltung der technischen Spezialgeräte und – fahrzeuge sind die entsprechenden Einnahmen aus dem Kostenersatz gering, weil die Städte und Gemeinden im Rahmen der von den Feuerwehren gesetzlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Ersatz der Kosten nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen verlangen können. Die mit dieser Beschlussvorlage dargestellten Veränderungen haben keine Auswirkungen auf dieHaushaltsplanung 2020. Anlage/n 1 Satzung, Erläuterungen, Gegenüberstellung alt - neu, Interkommunaler Vergleich Tarife (öffentlich)Seite 2 von 12 Anlage A 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn Vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 52 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 (GV.NRW. S. 886), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Mai 2018 (GV.NRW. S. 244) sowie des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW. S. 202) und der §§ 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nord- rhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 712/SGV.NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV.NRW. S.90), folgende Satzung beschlossen: Artikel I Der Tarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn vom 01. März 2016 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 112), zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2018 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 1500), erhält folgende Fassung: „Tarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn Tarif- Nr. Tarifart Euro 1 Einsatz von Personal je 15 min. 1.1 Feuerwehrtechnisches Personal 1.1.1 Beamter/ Beamtin d. Einsatz- dienstes 14,48 € 1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) 17,68 € 1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) 21,50 € 1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr 8,17 € 2 Einsatz von Fahrzeugen je 15 min.Seite 3 von 12 2.1 Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug 12,90 € 2.2 Tanklöschfahrzeug 9,93 € 2.3 Drehleiter 17,96 € 2.4 Kranwagen und Rüstwagen 35,93 € 2.5 Wechselaufbaufahrzeug inkl. Abrollbehälter 60,95 € 2.6 Gerätewagen, LKW 16,50 € 2.7 Tierrettungswagen 3,66 € 2.8 Einsatzleitfahrzeug 5,03 € 2.9 Kommandowagen 5,88 € 2.10 Mannschaftstransportwagen 4,06 € 2.11 Wasserfahrzeuge 2.11.1 Mehrzweckboot 20,21 € 2.11.2 Feuerlöschboot 41,57 € 3. Verbrauchsmaterial Selbstkosten zuzgl. 10% Verwaltungskostenzuschlag“ Artikel II Diese Satzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.Seite 4 von 12 Anlage B Berechnung der Gebührensätze 1 Einsatz von Personal 1.1 Feuerwehrtechnisches Personal 1.1.1 Beamte / Beamtinnen des Einsatzdienstes Für die Berechnung der Stundensätze wird von folgenden Grundlagen ausgegangen: Berücksichtigt werden die tatsächlich im Einsatzdienst (Alarmdienst) des Brandschutzes und der Hilfeleistung eingesetzten Mitarbeiter nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnitts-Stundensatz (Mittelwert) gebildet. 1. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personalamt festgestell- ten Arbeitsplatzkosten für einen Nicht-Büroarbeitsplatz auf der Basis der tatsächlich entstandenen Jahresdurchschnittskosten des Jahres 2019 zuzüglich eines kalkulato- rischen Zuschlags von 3,2 % für eine Besoldungsanpassung für das Jahr 2020. In den Arbeitsplatzkosten enthalten ist auch ein Sachkostenzuschlag von 10%. Dieser beinhaltet Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und Schutzkleidung sowie kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmeldetechnik, Einsatz- leitrechner). Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsgemeinkostenpau- schale von 15 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs- und Serviceauf- gaben (u.a. Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteilige Verwaltungs- kosten anderer Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben. 2. Als Jahresarbeitszeit werden 1.839 Stunden (48 Stunden-Woche) zugrunde gelegt. Berechnung: 12.479,12 € (Gesamtstundensatz : 252 (Gesamtzahl = 49,52 € der Mitarbeiter) Beamte Einsatzdienst) zuzüglich Kosten für Bescheiderstellung: 15 % A 9 = 8,39 € insgesamt: 57,91 € je Viertelstunde 57,91 € : 4 = 14,48 € 1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) Für die Berechnung der Stundensätze wird von folgenden Grundlagen ausgegangen: Berücksichtigt werden die tatsächlich im B-Dienst der Feuerwehr eingesetzten Mitarbeiter nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet. 1. Die Höhe der Kosten pro Stunde richtet sich nach den vom Personalamt festgestell- ten Arbeitsplatzkosten für einen Büroarbeitsplatz (Feuerwehr) auf der Basis der tat-Seite 5 von 12 sächlich entstandenen Jahresdurchschnittskosten des Jahres 2019 zuzüglich eines kalkulatorischen Zuschlags von 3,2 % für eine Besoldungsanpassung für das Jahr 2020. In den Arbeitsplatzkosten enthalten ist ein Sachkostenzuschlag von 9.700,00 €. Dieser beinhaltet Anteile für Gebäude, Räume und Einrichtung, Dienst- und Schutzkleidung sowie kommunikationstechnische Einrichtung (Funk- und Fernmelde- technik, Einsatzleitrechner). Die in den Kosten ebenfalls enthaltene Verwaltungsge- meinkostenpauschale von 20 % berücksichtigt Kosten für Leitungs-, Verwaltungs- und Serviceaufgaben (u.a. Leitstelle der Feuerwehr) des eigenen Amtes und anteili- ge Verwaltungskosten anderer Ämter und Einrichtungen mit zentralen Aufgaben. Für die Berechnung der Stundensätze gelten die Grundlagen gemäß Ziffer 1.1.1. Als Jah- resarbeitszeit werden hier jedoch 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) zugrunde gelegt, da die B-Dienst-Beamten außerhalb des Alarmdienstes im Tagesdienst tätig sind. Berechnung: 1.131,40 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeiter : 16 (Anzahl Beamte B-Dienst) = 70,71 € je Viertelstunde 70,71 € : 4 = 17,68 € Die Kosten für die Rechnungserstellung werden nur in den Stundensatz für die Beamten des Einsatzdienstes eingerechnet, weil die B-Dienst-Beamten oder A-Dienst-Beamten nie separat abgerechnet werden, sondern immer in Kombination mit Beamten des Einsatz- dienstes. 1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) Für die Berechnung der Stundensätze gelten die Grundlagen gemäß Ziffer 1.1.2. Als Jah- resarbeitszeit werden hier ebenfalls 1.671 Stunden (41 Stunden-Woche) zugrunde gelegt, da die A-Dienst-Beamten außerhalb des Alarmdienstes im Tagesdienst tätig sind. Berücksichtigt werden die tatsächlich im A-Dienst der Feuerwehr eingesetzten Mitarbeiter nach Anzahl und Besoldungsgruppe. Es wird ein Durchschnittssatz (Mittelwert) gebildet. Berechnung: 1.289,96 € (Gesamtstundensatz der Mitarbeiter) : 15 (Anzahl Beamte A-Dienst) = 86,00 € je Viertelstunde 86,00 € : 4 = 21,50 € 1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr Zur Berechnung des Stundensatzes für die Freiwillige Feuerwehr sind die Gesamtkosten der Freiwilligen Feuerwehr, die einsatzbedingt entstehen, ermittelt worden. Darin enthalten sind Kosten für die Ausbildung, die persönliche Ausrüstung und Schutzbekleidung, die Ver- sicherung, erforderliche Tauglichkeitsuntersuchungen, Lohnersatzzahlungen an den jeweili- gen Arbeitgeber, Einsatzentgelte und anteilige Kosten der Feuerwehrgerätehäuser. Diese Kosten sind in Verhältnis zu den Jahrespflichtstunden der aktiven Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr gesetzt worden.Seite 6 von 12 Berechnung: 765.859,78 € (Gesamteinsatzkosten FF p.a.) : 23.440 (Jahrespflichtstunden (586 Aktive x 40 Std.) = 32,67 € je Viertelstunde 32,67 € : 4 = 8,17 € 2 Einsatz von Fahrzeugen Bei den Fahrzeugkosten sind kalkulatorische Kosten für Abschreibung nach Wiederbe- schaffungswert, Verzinsung und Unterbringung (Fixkosten) sowie Wartungs-, Instandhal- tungs-, Reparatur- und Materialkosten (variable Kosten) berücksichtigt. Die kalkulatorischen Kosten für die Verzinsung sind nur für den städtischen Eigenanteil, d.h. nach Abzug der Landeszuwendungen, berechnet worden. Die Unterbringung der Fahrzeu- ge in Kfz-Hallen, Garagen und Feuerwehrhäusern wird mit einem kalkulatorischen Mietzins plus Bewirtschaftungskosten berechnet. Für die Unterhaltung und den Betrieb der Fahrzeuge werden die entstandenen Betriebskos- ten bei bonnOrange sowie die Werkstattkosten bei Amt 37 angesetzt. Nach einem Urteil des OVG Münster (Az. 9 A 780/93) ist bei der Kalkulation von Kostentari- fen für Feuerwehreinsätze zwischen Kosten, die unabhängig von den Einsätzen anfallen (Vorhaltekosten) und den Kosten, die Folge konkreter Einsätze sind, zu unterscheiden. Da- nach dürfen Vorhaltekosten (Fixkosten) nicht allein auf die Einsatzstunden umgelegt, son- dern müssen auf die Jahres-Vorhaltestunden (= 8.760) verteilt werden. Aus diesem Grunde ist bei der Berechnung des Kostenersatztarifs zwischen Fixkosten und variablen Kosten unterschieden worden. Einige Fahrzeugkosten fallen nicht jährlich an wie z.B. TÜV-Untersuchungen, UVV- Untersuchungen etc. Für die Kontinuität und zur Vermeidung von Schwankungen im Kos- tenersatztarif der Fahrzeuge wurden daher die Fahrzeugkosten der letzten 3 Jahre als Grundlage herangezogen und hieraus ein Mittelwert gebildet.Seite 7 von 12 Fahrzeugtyp Lösch- u. Hilfe- leistungsfahr- zeug Tanklöschfahr- zeug Drehleiter Rüst- u. Kran- wagen Wechselauf- baufahrzeug (mit Abrollbe- hälter) Gerätewagen, Lkw 1. Abschreibung 17.884,32 € 17.517,25 € 36.268,60 € 14.683,67 € 8.724,78 € 6.937,33 € (20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (20 Jahre) (WLF 20 Jahre, AB 25 Jahre) (15 Jahre) 2. Verzinsung 13.930,08 € 10.632,00 € 15.924,67 € 582,33 € 3.201,28 € 1.872,27 € vom Nettoaufwand 3. Fixkosten BonnOrange 576,75 € 576,75 € 3.732,84 € 576,75 € 576,75 € 576,75 € 4. kalk. Mietzins 4.176,00 € 4.176,00 € 5.220,00 € 5.220,00 € 10.260,00 € 3.628,80 € Flächenbedarf nach DIN 14092-1 Feuerwehrhäuser 45 qm 45 qm 56,25 qm 56,25 qm WLF: 56,25 qm AB: 56,25 qm 45 qm 5. Unterhaltung u. Betrieb - eigene Werkstätten 13.170,66 € 13.562,50 € 13.334,15 € 12.757,85 € 13.066,21 € 4.262,31 € - BonnOrange 6.439,19 € 13.615,78 € 11.494,43 € 9.183,87 € 4.012,54 € 1.224,76 € Einsatzstunden p.a. 413,45 755,65 382,79 155,28 70,80 85,09 Summe Fixkosten (Nr. 1 – 4) 36.567,15 € 32.902,00 € 61.146,10 € 21.062,75 € 22.762,81 € 13.015,15 € Fixkosten pro Jahresstunde (1/8760) 4,17 € 3,76 € 6,98 € 2,40 € 2,60 € 1,49 € variable Kosten (Nr. 5) 19.609,86 € 27.178,28 € 24.828,58 € 21.941,72 € 17.078,74 € 5.487,07 € variable Kosten pro Einsatz- stunde 47,43 € 35,97 € 64,862 € 141,307 € 241,22 € 64,49 € Kosten pro Einsatzstunde 51,60 € 39,72 € 71,842 € 143,711 € 243,81 € 65,98 € je Viertelstunde 12,901 € 9,930 € 17,961 € 35,928 € 60,954 € 16,495 € gerundet 12,90 € 9,93 € 17,96 € 35,93 € 60,95 € 16,50 €Seite 8 von 12 Fahrzeugtyp Tierrettungs- wagen Einsatzleitwa- gen Funkkomman- dowagen Mannschafts- transportwagen Mehrzweck- boot Feuerlösch- boot 1. Abschreibung 5.807,33 € 799,17 € 2.092,78 € 2.658,83 € 3.792,67 € 1.442,67 € (15 Jahre) (10 Jahre) (8 Jahre) (12 Jahre) (20 Jahre) Steigeranlage 2. Verzinsung 1.788,00 € 22,67 € 33,72 € 750,92 € 2.782,17 € 1.015,67 € vom Nettoaufwand Steigeranlage 3. Fixkosten BonnOrange 576,75 € 576,75 € 576,75 € 576,75 € 83,33 € 7.952,09 € 4. kalk. Mietzins 4.176,00 € 3.628,80 € 3.628,80 € 3.628,80 € 1.814,40 € Flächenbedarf nach DIN 14092-1 Feuerwehrhäuser 45 qm 45 qm 45 qm 45 qm 45 qm (für 1 MZB mit Anhänger, 2. MZB 0 qm) 5. Unterhaltung u. Betrieb - eigene Werkstätten 4.260,46 € 4.234,46 € 4.159,49 € 4.159,49 € 1.796,30 € 20.729,87 € - BonnOrange 9.124,84 € 3.786,33 € 4.910,19 € 2.401,39 € 395,50 € 0,00 € - Strom gem. Zähler 6.195,94 € Einsatzstunden p.a. 1.012,50 410,75 398,05 426,85 27,44 163,09 Summe Fixkosten (Nr. 1 – 4) 12.348,08 € 5.027,38 € 6.332,05 € 7.615,30 € 8.472,56 € 10.410,43 € Fixkosten pro Jahresstunde (1/8760) 1,41 € 0,57 € 0,72 € 0,87 € 0,97 € 1,188 € variable Kosten (Nr. 5) 13.385,30 € 8.020,80 € 9.069,69 € 6.560,89 € 2.191,79 € 26.925,81 € variable Kosten pro Einsatz- stunde 13,22 € 19,53 € 22,79 € 15,37 € 79,89 € 165,101 € Kosten pro Einsatzstunde 14,63 € 20,10 € 23,51 € 16,24 € 80,85 € 166,290 € je Viertelstunde 3,658 € 5,025 € 5,878 € 4,060 € 20,213 € 41,573 € gerundet 3,66 € 5,03 € 5,88 € 4,06 € 20,21 € 41,57 €Seite 9 von 12 Anlage C Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Tarife für die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn neu alt Tarif-Nr. Tarifart Euro Euro 1 Einsatz von Personal je 15 min. je 15 min. 1.1 Feuerwehrtechnisches Personal 1.1.1 Beamte/ Beamtinnen d. Einsatzdienstes 14,48 14,46 1.1.2 B-Dienst (Führungsdienst) 17,68 16,57 1.1.3 A-Dienst (Führungsdienst) 21,50 20,46 1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr 8,17 8,75 2 Einsatz von Fahrzeugen je 15 min. je 15 min. 2.1 Lösch- u. Hilfeleistungsfahrzeug 12,90 13,83 2.2 Tanklöschfahrzeug 9,93 9,47 2.3 Drehleiter 17,96 16,76 2.4 Kranwagen und Rüstwagen 35,93 34,78 2.5 Wechselaufbaufahrzeug inkl. Abrollbehälter 60,95 58,59 2.6 Gerätewagen, LKW 16,50 19,55 2.7 Tierrettungswagen 3,66 3,39 2.8 Einsatzleitfahrzeug 5,03 5,42 2.9 Kommandowagen 5,88 6,21 2.10 Mannschaftstransportwagen 4,06 4,10 2.11 Wasserfahrzeuge 2.11.1 Mehrzweckboot 20,21 21,21 2.11.2 Feuerlöschboot 41,57 40,31 3. Verbrauchsmaterial Selbstkosten zuzgl. 10% Verwaltungs- kostenzuschlag Selbstkosten zuzgl. 10% Verwaltungs- kostenzuschlagSeite 10 von 12 Anlage D Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn Kostenersatz in Bonn Tarifänderung vorletzte letzte geplante am/zum 01.01.2018 01.01.2019 01.01.2020 Interkommunaler Vergleich Stadt Letzte Änderung bzw. Satzung gültig ab 1.1.1 Beamter/ Beamtin des Einsatzdienstes je 15 Minuten 1.1.2 B-Dienst (Führungs- dienst) je 15 Minuten 1.1.3 A-Dienst (Führungs- dienst) je 15 Minuten 1.1.4 Einsatzkraft der Freiwilligen Feuerwehr je 15 Minuten 2.1 Lösch- und Hilfeleistungs- fahrzeug je 15 Minuten 2.2 Tanklösch- fahrzeug je 15 Minuten 2.3 Dreh- leiter je 15 Minuten 2.4 Kran- wagen und Rüst- wagen je 15 Minuten 2.5 Wechsel- aufbau- fahrzeug inkl. Abrollbehälter je 15 Minuten Bonn (derzeit) 01.01. 2019 14,46 € 16,57 € 20,46 € 8,75 € 13,83 € 9,47 € 16,76 € 34,78 € 58,59 € Bonn (geplant) 01.01. 2020 14,48 € 17,68 € 21,50 € 8,17 € 12,90 € 9,93 € 17,96 € 35,93 € 60,95 € Vergleichsstädte Aachen 01.01. 2017 10,00 € (mD) 16,00 € (gD) 21,00 € (hD), 16,00 € (gD) 8,00 € 11,75 € (Löschfahr- zeug) 11,75 € (Löschfahr- zeug) 11,00 € 15,75 € (Kran) 2,00 € (Rüst- wagen) 3,50 € (WLF) 0,75 € (Abrollbehälter) Bielefeld 30.05. 2009 7,75 € (mD) 12,00 € (gD) 17,00 € (hD), 12,00 € (gD) 7,75 € 21,22 € (Gesamt- gewicht über 7,5t) 21,22 € (Gesamt- gewicht über 7,5t) 24,80 € 21,22 € (Gesamt- gewicht über 7,5t) 27,10 € (AB- Chemie) 27,10 € (AB Schiene) 8,95 € (AB- Ladeboden Pritsche) Münster 14.12. 2018 15,75 € (mD) 18,00 € (gD) 21,75 € (hD), 18,00 € (gD) 9,00 € 13,25 € 13,25 € (Löschfahr- zeug) 12,75 € 12,75 € 42,75 €Seite 11 von 12 Anlage D Stadt Letzte Änderung bzw. Satzung gültig ab 2.6 Geräte- wagen, LKW je 15 Minuten 2.7 Tier- rettungs- wagen je 15 Minuten 2.8 Einsatz- leitfahrzeug je 15 Minuten 2.9 Kommando- wagen je 15 Minuten 2.10 Mannschafts- transportwagen je 15 Minuten 2.11.1 Mehr- zweckboot je 15 Minuten 2.11.2 Feuer- löschboot je 15 Minuten 3. Verbrauchs- material Bonn (derzeit) 01.01. 2019 19,55 € 3,39 € 5,42 € 6,21 € 4,10 € 21,21 € 40,31 € Selbstkosten zzgl. 10% Verwaltungs- kostenzuschlag Bonn (geplant) 01.01. 2020 16,50 € 3,66 € 5,03 € 5,88 € 4,06 € 20,21 € 41,57 € Selbstkosten zzgl. 10% Verwaltungs- kostenzuschlag Vergleichsstädte Aachen 01.01. 2017 2,00 € (Geräte- wagen) kein Tarif 2,00 € 2,00 € 2,00 € kein Tarif kein Tarif Selbstkosten zum Tagespreis Bielefeld 30.05. 2009 21,22 € (Gesamt- gewicht über 7,5t) 16,24 € (Gesamt- gewicht bis 7,5t) 16,24 € (Gesamt- gewicht bis 7,5t) 16,24 € (Gesamt- gewicht bis 7,5t) 16,24 € (Gesamt- gewicht bis 7,5t) kein Tarif kein Tarif Selbstkosten zum Tagespreis, Entsorgung von Ölbindemitteln 1,85 €/kg Münster 14.12. 2018 10,50 € kein Tarif 8,00 € 8,00 € 8,00 € kein Tarif kein Tarif nach Tagespreis Die Tarife der Vergleichsstädte sind wegen unterschiedlicher Fahrzeuge (Ausstattung, Beladung, Alter) und aufgrund anderer örtlicher Verhältnisse nicht aussagekräftig vergleichbar. Weiterhin ist die Aktualität der Satzungen zu berücksichtigen.Seite 12 von 12
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de