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190120-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Tempo 30 in der Klufterstraße, Annaberger Straße und Hochkreuzallee, zwischen Bernkastelerstraße und Klufterstraße (alt: 1912398)

Nummer
190120-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190120 Tempo 30 in der Klufterstraße, Annaberger Straße und Hochkreuzallee, zwischen Bernkastelerstraße und Klufterstraße (alt: 1912398)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190120-1 ST
Tempo 30 in der Klufterstraße, Annaberger Straße
und Hochkreuzallee, zwischen Bernkastelerstraße
und Klufterstraße (alt: 1912398)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften
kann die Stadt Bonn als kommunale
Ordnungsbehörde Geschwindigkeitskontrollen an sogenannten Gefahrenstellen
durchführen.
Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Demnach handelt es sich um
Gefahrenstellen, wenn sich in unmittelbarer Nähe vermehrt schwächere
Verkehrsteilnehmer (Kinder, Hilfsbedürftige, ältere Menschen und
Fahrradfahrer) aufhalten oder überdurchschnittlich häufige
Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden.
Sowohl in der Annaberger Str. als auch in der Klufterstraße liegt die
Messbefugnis auf Grund des Bestehens schutzwürdiger Einrichtungen vor.
Die Hochkreuzallee (zwischen Bernkasteler- und Klufterstraße) könnte im
Sinne des OBG als Gefahrenstelle eingestuft werden, wenn dort
überdurchschnittlich häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt
werden können.
Um dies bewerten zu können, wird mittels einer mehrtägigen Verkehrsanalyse
(Seitenradargerät) geprüft, ob überdurchschnittlich häufig gegen die
Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen wird. Hierzu wird die Anzahl der
Fahrzeuge, sowie deren gefahrene Geschwindigkeit dokumentiert. Nachdem
das Ergebnis der Verkehrsanalyse vorliegt, wird die Verwaltung prüfen, ob die
rechtlichen Voraussetzungen für kommunale Geschwindigkeitskontrollen auch
in der Hochkreuzallee vorliegen. Sofern diese Prüfung zu einem positiven
Ergebnis kommt, wird die Hochkreuzallee (zwischen Bernkasteler- und
Klufterstraße) als Gefahrenstelle in die Liste der Messstellen aufgenommen.
Anlage/n
Keine
Federführung:
33 Bürgerdienste Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 03:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de