190120-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Tempo 30 in der Klufterstraße, Annaberger Straße und Hochkreuzallee, zwischen Bernkastelerstraße und Klufterstraße (alt: 1912398)
Kerndaten
- Nummer
- 190120-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190120-1 ST Tempo 30 in der Klufterstraße, Annaberger Straße und Hochkreuzallee, zwischen Bernkastelerstraße und Klufterstraße (alt: 1912398) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 06.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Gemäß § 48 Abs. 2 OBG und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften kann die Stadt Bonn als kommunale Ordnungsbehörde Geschwindigkeitskontrollen an sogenannten Gefahrenstellen durchführen. Der Begriff „Gefahrenstelle“ ist rechtlich definiert. Demnach handelt es sich um Gefahrenstellen, wenn sich in unmittelbarer Nähe vermehrt schwächere Verkehrsteilnehmer (Kinder, Hilfsbedürftige, ältere Menschen und Fahrradfahrer) aufhalten oder überdurchschnittlich häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. Sowohl in der Annaberger Str. als auch in der Klufterstraße liegt die Messbefugnis auf Grund des Bestehens schutzwürdiger Einrichtungen vor. Die Hochkreuzallee (zwischen Bernkasteler- und Klufterstraße) könnte im Sinne des OBG als Gefahrenstelle eingestuft werden, wenn dort überdurchschnittlich häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden können. Um dies bewerten zu können, wird mittels einer mehrtägigen Verkehrsanalyse (Seitenradargerät) geprüft, ob überdurchschnittlich häufig gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen wird. Hierzu wird die Anzahl der Fahrzeuge, sowie deren gefahrene Geschwindigkeit dokumentiert. Nachdem das Ergebnis der Verkehrsanalyse vorliegt, wird die Verwaltung prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für kommunale Geschwindigkeitskontrollen auch in der Hochkreuzallee vorliegen. Sofern diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommt, wird die Hochkreuzallee (zwischen Bernkasteler- und Klufterstraße) als Gefahrenstelle in die Liste der Messstellen aufgenommen. Anlage/n Keine Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. ISeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de