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190119-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sogenannte Linksrheinische Radschnellroute durch die Rheinaue: Flächenversiegelung am Rheinufer (alt: 1912151)

Nummer
190119-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190119 Sogenannte Linksrheinische Radschnellroute durch die Rheinaue: Flächenversiegelung am Rheinufer (alt: 1912151)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190119-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Sogenannte Linksrheinische Radschnellroute durch
die Rheinaue: Flächenversiegelung am Rheinufer
(alt: 1912151)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit Ratsbeschluss vom 28.03.2019 (DS-Nr.: 1910687) hat sich die Bundesstadt
Bonn bereit erklärt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, das Projekt
„Emissionsfreie Innenstadt“ umzusetzen.
Bestandteil dieses Projektes ist auch die linksrheinische Radschnellroute.
In der Stellungnahme zur DS-Nr.: 1910307ST2 hat die Verwaltung ausführlich
zu der o.g. Radschnellroute dargelegt, welche Ziele damit verfolgt werden.
1. Wie viel der im Landschaftsschutzgebiet liegenden Grünfläche
soll im Zuge des Baus der Radschnellroute am Rhein entlang mit
Asphalt versiegelt werden? Bitte exakte Quadratmeterzahl
benennen.
Abschnitt 2.2 1000 m x 2,00 m (Verbreiterung) = 2000 qm
Abschnitt 2.3 2400 m x 0,50 m (Verbreiterung) = 1200 qm
∑ 3200 qm
2. An wie vielen Tagen im Jahr wurde in den vergangenen 20 Jahren
auf dem Gebiet von „Alt Bonn“ das für die Linksrheinische
Radschnellroute vorgesehene Rheinufer von Hochwasser
überspült? Bitte tabellarisch auflisten.
Der geplante Radweg verläuft zwischen dem „Langen Eugen“ und der
Südbrücke direkt am Rhein und liegt in diesem Bereich im gesetzlich
festgelegten Überschwemmungsgebiet. Bei einem 100 jährlichen Ereignis wird
der Radweg in diesem Bereich überschwemmt. Die derzeitige Planung sieht
eine Höhenlage der Wegeoberkante zwischen 49,3m und 50,5m für den
geplanten Radweg vor. Diese Höhe würde bei einem Rhein-Pegel von 7,25 m
überschwemmt werden. Die folgende Liste zeigt, wie häufig der Rheinpegel
eine Höhe von 7,25 m überstiegen hat. Damit zeigt die Tabelle dieSeite 1 von 3

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Überschwemmungen zwischen 1998 und 2018 im Bereich des geplanten
Radweges.
3. Ist es richtig, dass auf dem rheinnahen Hochufer in der Rheinaue
bereits eine durchgängige 3,50 Meter breite und nicht durch
Hochwasser gefährdete Fahrbahn gibt, die den Bismarckturm
östlich und das Gelände des Grundstücks Charles-de-Gaulle-Str. 4
westlich tangiert?
4. Warum wurde diese Fahrbahn bislang nicht spezifisch für den
Radverkehr ausgewiesen, könnten hierdurch doch die in der
Planung der Radschnellroute vorgesehenen Baumfällungen und
Flächenversiegelungen zur Gänze vermieden werden?
Es existieren breite, teilweise unbefestigte und nur teilweise durchgängige
fußläufige Wegeflächen, die den Bismarckturm östlich und das Gelände des
Grundstückes Charles-de-Gaulle-Straße westlich tangieren.
Da Teile mit wassergebundener Decke versehen, nicht durchgängig sind und
von Fußgängern stark frequentiert werden, ist diese Wegefläche bisher nicht
spezifisch als Radwegeverbindung ausgewiesen.
5. Stimmt es, dass durch die geplante Radschnellroute mehrere
Wegeknotenpunkte durchkreuzt werden, die seit Jahren mit
Spieltischen und Pavillons als Aufenthalts- und Erholungszonen
Anzahl der Überschreitungen (Tage)
Jahreszahl Winter Sommer
1998 0 6
1999 8 0
2000 0 0
2001 10 0
2002 7 0
2003 6 0
2004 2 0
2005 0 0
2006 0 0
2007 0 0
2008 0 0
2009 0 0
2010 0 0
2011 11 0
2012 1 0
2013 0 2
2014 0 0
2015 0 0
2016 0 0
2017 0 0
2018 10 0Seite 2 von 3

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in der Rheinaue definiert? Falls ja, wie gedenkt die
Stadtverwaltung die an diesen Stellen zu erwartende Konflikte
zwischen schnellfahrenden Radfahrenden und Fußgängern/innen
präventiv abzuwenden?
Die schon heute bestehende Wegeführung wird nur geringfügig geändert. Es
werden nur wenige Wegeknoten tangiert, wo sich Aufenthaltszonen befinden.
Zur Verdeutlichung der Verkehrsführung sind entsprechende Markierungen
vorgesehen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Maßnahme in der Gesamtschau zu
einer Verbesserung der Radverkehrsführung führt.
6. Stimmt es, dass in der vorliegenden Planung im Abschnitt
zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und Stresemannufer der aus
Bonn über den Leinpfad geführte Radweg und der aus Bad
Godesberg über den Leinpfad geführte Fußweg, d.h. zwei sehr
unterschiedliche Nutzergruppen, in einander geführt werden statt
sie konsequent zu trennen?
Durch die vorgesehene Ausschilderung (im Bereich des 2. Wegeknotens durch
die Entsiegelung) werden die Fußgänger am 2. Wegeknoten südlich der
Konrad-Adenauer-Brücke nach oben geführt, sodass ein Konflikt zwischen den
Nutzergruppen auf dem Heimkehrerweg zukünftig nicht bestehen sollte.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de