190119-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Sogenannte Linksrheinische Radschnellroute durch die Rheinaue: Flächenversiegelung am Rheinufer (alt: 1912151)
Kerndaten
- Nummer
- 190119-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190119-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Sogenannte Linksrheinische Radschnellroute durch die Rheinaue: Flächenversiegelung am Rheinufer (alt: 1912151) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit Ratsbeschluss vom 28.03.2019 (DS-Nr.: 1910687) hat sich die Bundesstadt Bonn bereit erklärt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, das Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“ umzusetzen. Bestandteil dieses Projektes ist auch die linksrheinische Radschnellroute. In der Stellungnahme zur DS-Nr.: 1910307ST2 hat die Verwaltung ausführlich zu der o.g. Radschnellroute dargelegt, welche Ziele damit verfolgt werden. 1. Wie viel der im Landschaftsschutzgebiet liegenden Grünfläche soll im Zuge des Baus der Radschnellroute am Rhein entlang mit Asphalt versiegelt werden? Bitte exakte Quadratmeterzahl benennen. Abschnitt 2.2 1000 m x 2,00 m (Verbreiterung) = 2000 qm Abschnitt 2.3 2400 m x 0,50 m (Verbreiterung) = 1200 qm ∑ 3200 qm 2. An wie vielen Tagen im Jahr wurde in den vergangenen 20 Jahren auf dem Gebiet von „Alt Bonn“ das für die Linksrheinische Radschnellroute vorgesehene Rheinufer von Hochwasser überspült? Bitte tabellarisch auflisten. Der geplante Radweg verläuft zwischen dem „Langen Eugen“ und der Südbrücke direkt am Rhein und liegt in diesem Bereich im gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet. Bei einem 100 jährlichen Ereignis wird der Radweg in diesem Bereich überschwemmt. Die derzeitige Planung sieht eine Höhenlage der Wegeoberkante zwischen 49,3m und 50,5m für den geplanten Radweg vor. Diese Höhe würde bei einem Rhein-Pegel von 7,25 m überschwemmt werden. Die folgende Liste zeigt, wie häufig der Rheinpegel eine Höhe von 7,25 m überstiegen hat. Damit zeigt die Tabelle dieSeite 1 von 3 Seite 2 Überschwemmungen zwischen 1998 und 2018 im Bereich des geplanten Radweges. 3. Ist es richtig, dass auf dem rheinnahen Hochufer in der Rheinaue bereits eine durchgängige 3,50 Meter breite und nicht durch Hochwasser gefährdete Fahrbahn gibt, die den Bismarckturm östlich und das Gelände des Grundstücks Charles-de-Gaulle-Str. 4 westlich tangiert? 4. Warum wurde diese Fahrbahn bislang nicht spezifisch für den Radverkehr ausgewiesen, könnten hierdurch doch die in der Planung der Radschnellroute vorgesehenen Baumfällungen und Flächenversiegelungen zur Gänze vermieden werden? Es existieren breite, teilweise unbefestigte und nur teilweise durchgängige fußläufige Wegeflächen, die den Bismarckturm östlich und das Gelände des Grundstückes Charles-de-Gaulle-Straße westlich tangieren. Da Teile mit wassergebundener Decke versehen, nicht durchgängig sind und von Fußgängern stark frequentiert werden, ist diese Wegefläche bisher nicht spezifisch als Radwegeverbindung ausgewiesen. 5. Stimmt es, dass durch die geplante Radschnellroute mehrere Wegeknotenpunkte durchkreuzt werden, die seit Jahren mit Spieltischen und Pavillons als Aufenthalts- und Erholungszonen Anzahl der Überschreitungen (Tage) Jahreszahl Winter Sommer 1998 0 6 1999 8 0 2000 0 0 2001 10 0 2002 7 0 2003 6 0 2004 2 0 2005 0 0 2006 0 0 2007 0 0 2008 0 0 2009 0 0 2010 0 0 2011 11 0 2012 1 0 2013 0 2 2014 0 0 2015 0 0 2016 0 0 2017 0 0 2018 10 0Seite 2 von 3 Seite 3 in der Rheinaue definiert? Falls ja, wie gedenkt die Stadtverwaltung die an diesen Stellen zu erwartende Konflikte zwischen schnellfahrenden Radfahrenden und Fußgängern/innen präventiv abzuwenden? Die schon heute bestehende Wegeführung wird nur geringfügig geändert. Es werden nur wenige Wegeknoten tangiert, wo sich Aufenthaltszonen befinden. Zur Verdeutlichung der Verkehrsführung sind entsprechende Markierungen vorgesehen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Maßnahme in der Gesamtschau zu einer Verbesserung der Radverkehrsführung führt. 6. Stimmt es, dass in der vorliegenden Planung im Abschnitt zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und Stresemannufer der aus Bonn über den Leinpfad geführte Radweg und der aus Bad Godesberg über den Leinpfad geführte Fußweg, d.h. zwei sehr unterschiedliche Nutzergruppen, in einander geführt werden statt sie konsequent zu trennen? Durch die vorgesehene Ausschilderung (im Bereich des 2. Wegeknotens durch die Entsiegelung) werden die Fußgänger am 2. Wegeknoten südlich der Konrad-Adenauer-Brücke nach oben geführt, sodass ein Konflikt zwischen den Nutzergruppen auf dem Heimkehrerweg zukünftig nicht bestehen sollte. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de