190117-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Reduzierung der Lichtverschmutzung im Landschaftsschutzgebiet am Engelsbach (alt: 1911665ST2, FF: Amt 66)
Kerndaten
- Nummer
- 190117-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190117-1 ST Reduzierung der Lichtverschmutzung im Landschaftsschutzgebiet am Engelsbach (alt: 1911665ST2, FF: Amt 66) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: zu 1.: Der Abstrahlwinkel der Beleuchtung auf dem Wingert und auf der Trierer Straße wird mittels einer einfachen Abschirmung so verändert, dass der Wald weniger von Lichtimmissionen ausgesetzt ist. sowie zu 2.: Auf die Beleuchtung des Nachtigallenwegs zwischen Robert-Koch-Straße und Melbweg sowie des Melbwegs zwischen Robert-Koch-Straße und der Brücke am Eingang des Melbtals wird von möglich komplett verzichtet. Sollte dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein, ergreift die Verwaltung Maßnahmen, um die Lichtimmissionen zumindest zu reduzieren. Seitens der Verwaltung wird nicht angestrebt den Umfang der Beleuchtungsanlagen in dem genannten Bereich auszuweiten. Eine Ausnahme bilden hierbei lediglich Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) für die ggf. eine gesetzliche Beleuchtungspflicht besteht und Erschließungsgebiete (falls vorhanden), bei denen beleuchtete Zuwegungen erstellt werden. Im genannten Bereich wurde in den letzten Jahren mehrfach der Ausbau der Beleuchtung am Nachtigallenweg und den angrenzenden Waldwegen gefordert, diese wurden jedoch nie erweitert. Vereinzelt werden im Stadtgebiet i.d.R. aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht einzelne Laternen nachgerüstet. Dies kann auch für das genannte Gebiet eintreten. In dem relevanten Bereich stehen die Leuchten unmittelbar an Waldwegen und bestehen zu über 60 Prozent aus Pilzleuchten der 70er Jahre, die Beleuchtung des Melbweges, der sich komplett durch den Grüngürtel zieht, besteht nur aus diesen Leuchten. Weiterhin sind Teile des Nachtigallenweges im Bereich der Waldwege ebenfalls mit diesen Pilzleuchten ausgestattet. Da eine komplette Abschirmung der Leuchten nicht umsetzbar sein wird, ergibt sich hier nur die Möglichkeit eines kompletten Tausches der Leuchtenköpfe gegen Leuchten mit LED-Technik und einer warmweißen Lichtfarbe. Diese verhindern aufgrund der modernen Lichttechnik eine Abstrahlung des Lichtes in den oberen Halbraum. Weiterhin gibt es an einigen Stellen noch alte Peitschenleuchten bei denen zur Verbesserung der Situation ebenfalls nur ein Leuchtentausch hilft. Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Hinsichtlich der Bestandsbeleuchtung ist festzustellen, dass neue Leuchtenköpfe grundsätzlich über eine exaktere Lichtlenkung verfügen. Bewertet wird dies über die Systemeffizienz. Streulicht in die Umgebung wird so vermindert. Ein Leuchtenkopf- oder Laternenwechsel findet über den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag durch die BonnNetz GmbH kontinuierlich statt. Dies wird gefördert durch den geringeren Energieverbrauch, den der Wechsel für den Beleuchtungsvertragspartner mit sich bringt. Der Austausch kann jedoch nicht flächendeckend, sondern nur entsprechend den Wirtschaftsplänen der SWB-Holding erfolgen. Dabei ergibt sich das natürliche Prinzip, dass die ineffizientesten Systeme zuerst ausgetauscht werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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