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190117-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Reduzierung der Lichtverschmutzung im Landschaftsschutzgebiet am Engelsbach (alt: 1911665ST2, FF: Amt 66)

Nummer
190117-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190117 Reduzierung der Lichtverschmutzung im Landschaftsschutzgebiet am Engelsbach (alt: 1911665)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190117-1 ST
Reduzierung der Lichtverschmutzung im
Landschaftsschutzgebiet am Engelsbach (alt:
1911665ST2, FF: Amt 66)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2019 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.: Der Abstrahlwinkel der Beleuchtung auf dem Wingert und auf der
Trierer Straße wird mittels einer einfachen Abschirmung so verändert,
dass der Wald weniger von Lichtimmissionen ausgesetzt ist. sowie
zu 2.: Auf die Beleuchtung des Nachtigallenwegs zwischen Robert-Koch-Straße
und Melbweg sowie des Melbwegs zwischen Robert-Koch-Straße
und der Brücke am Eingang des Melbtals wird von möglich komplett
verzichtet. Sollte dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich
sein, ergreift die Verwaltung Maßnahmen, um die Lichtimmissionen
zumindest zu reduzieren.
Seitens der Verwaltung wird nicht angestrebt den Umfang der Beleuchtungsanlagen in
dem genannten Bereich auszuweiten. Eine Ausnahme bilden hierbei lediglich
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) für die ggf. eine gesetzliche Beleuchtungspflicht
besteht und Erschließungsgebiete (falls vorhanden), bei denen beleuchtete Zuwegungen
erstellt werden.
Im genannten Bereich wurde in den letzten Jahren mehrfach der Ausbau der Beleuchtung
am Nachtigallenweg und den angrenzenden Waldwegen gefordert, diese wurden jedoch
nie erweitert.
Vereinzelt werden im Stadtgebiet i.d.R. aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht
einzelne Laternen nachgerüstet. Dies kann auch für das genannte Gebiet eintreten.
In dem relevanten Bereich stehen die Leuchten unmittelbar an Waldwegen und bestehen
zu über 60 Prozent aus Pilzleuchten der 70er Jahre, die Beleuchtung des Melbweges, der
sich komplett durch den Grüngürtel zieht, besteht nur aus diesen Leuchten.
Weiterhin sind Teile des Nachtigallenweges im Bereich der Waldwege ebenfalls mit diesen
Pilzleuchten ausgestattet.
Da eine komplette Abschirmung der Leuchten nicht umsetzbar sein wird, ergibt sich hier
nur die Möglichkeit eines kompletten Tausches der Leuchtenköpfe gegen Leuchten mit
LED-Technik und einer warmweißen Lichtfarbe. Diese verhindern aufgrund der modernen
Lichttechnik eine Abstrahlung des Lichtes in den oberen Halbraum. Weiterhin gibt es an
einigen Stellen noch alte Peitschenleuchten bei denen zur Verbesserung der Situation
ebenfalls nur ein Leuchtentausch hilft.
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Hinsichtlich der Bestandsbeleuchtung ist festzustellen, dass neue Leuchtenköpfe
grundsätzlich über eine exaktere Lichtlenkung verfügen. Bewertet wird dies über die
Systemeffizienz. Streulicht in die Umgebung wird so vermindert. Ein Leuchtenkopf- oder
Laternenwechsel findet über den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag durch die
BonnNetz GmbH kontinuierlich statt. Dies wird gefördert durch den geringeren
Energieverbrauch, den der Wechsel für den Beleuchtungsvertragspartner mit sich bringt.
Der Austausch kann jedoch nicht flächendeckend, sondern nur entsprechend den
Wirtschaftsplänen der SWB-Holding erfolgen. Dabei ergibt sich das natürliche Prinzip, dass
die ineffizientesten Systeme zuerst ausgetauscht werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de