190116 · Beschlussvorlage
Beitritt der Stadt Bonn zum Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie(Alt: 1912840, FF: Amt 56-LSK und Amt02)
Kerndaten
- Nummer
- 190116
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 14.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190116 Beitritt der Stadt Bonn zum Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie(Alt: 1912840, FF: Amt 56-LSK und Amt02) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadt Bonn tritt dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie (Covenant of Mayors for Climate and Energy) der EU bei. Begründung Die Stadt Bonn ist durch Ratsbeschluss (DS.-Nr. 0910218) vom 25.03.2009 dem Konvent der Bürgermeister (Covenant of Mayors) beigetreten. Mit dem Beitritt hatte sie sich seinerzeit verpflichtet, bis zum Jahr 2020 mindestens 20% der CO2-Emissionen pro Kopf und Jahr zu reduzieren. Mit dem Bilanzjahr 2014 waren die CO2-Emissionen in Bonn – bezogen auf das Bilanzjahr 1990 – um 22% zurückgegangen. Sofern sich dieser Wert bis 2020 mindestens halten wird, wird die Stadt Bonn ihr Ziel im Rahmen des Konvents der Bürgermeister erreichen. Die eingegangene Verpflichtung läuft Ende des nächsten Jahres aus und erfordert für den Zeitraum danach eine neue Positionierung auf EU-Ebene. Mit dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie stellt die EU ein Instrument zur Verfügung, das auf das Jahr 2030 als Ziel ausgerichtet ist. Damit bildet es einerseits einen nahtlosen Anschluss an den Zeitraum bis 2020 und andererseits ein planbares Zwischenziel für die Perspektive bis 2050 (vgl. Leitbild Klimaschutz DS-Nr.: 1912841) Mit dem Beitritt Stadt Bonn zum Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie verpflichtet sich die Stadt Bonn • die Emissionen von Kohlendioxid (und möglicherweise anderer Treibhausgase) auf ihrem Gebiet bis 2030 um mindestens 40% zu reduzieren, insbesondere durch eine verbesserte Energieeffizienz und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen; Federführung: 56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat: Dez. IIISeite 1 von 18 Seite 2 • ihre Klimaresilienz durch Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen. Um diese Verpflichtungen in die Tat umzusetzen, verpflichtet sich die Stadt/Gemeinde zu folgenden Schritten: • Erstellung einer Basis-Emissionsbilanz und Durchführung einer Risiko- und Vulnerabilitätsbewertung des Klimawandels; • Vorlage eines Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel innerhalb von zwei Jahren nach dem Gemeinderatsbeschluss; • Einreichung eines Fortschrittsberichts mindestens alle zwei Jahre nach Vorlage des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel zu Bewertungs-, Überwachungs- und Überprüfungszwecken. Die Stadt Bonn verfügt bereits seit langem über eine Emissionsbilanz und einen Aktionsplan für nachhaltige Energie, die beide im Rahmen des Konvents der Bürgermeister erstellt wurden und über deren Entwicklung regelmäßig gegenüber der EU berichtet wird. Neu im weiterentwickelten Konvent ist die Aufnahme des Handlungsfelds Klimaanpassung. Maßnahmen hierzu müssen zusätzlich in den Aktionsplan eingearbeitet und bei den Fortschrittsberichten berücksichtigt werden. Mit der Klimaanalyse und der Planungshinweiskarte aus dem ZURES-Projekt, den Maßnahmen gegen Starkregen und den vorliegenden online verfügbaren Überflutungsanalysen verfügt die Stadt Bonn hier über gute Grundlagen. Für die Erreichung des Ziels einer Reduktion von 40% bis zum Jahr 2030 und damit einer Verdoppelung des erreichten Rückgangs in 30 Jahren – von 1990 bis 2020 – werden deutlich größere Anstrengungen im Klimaschutz erforderlich sein. Wenn man sich die CO2-Einspardimension und die damit verbundenen finanziellen Größenordnungen zahlreicher in der Vergangenheit durchgeführter und derzeit geplanter Maßnahmen vor Augen führt (vgl. Integriertes Klimaschutzkonzept), wird aber deutlich, dass eine Kommune allein diese Aufgabe nicht stemmen kann. Um ein solches Ziel zu erreichen, bedarf es deshalb nationaler und internationaler Rahmenbedingungen, um Anreize für klimafreundliches Handeln zu setzen aber auch der Nutzung legislativer Instrumente, um klimaschädliches Verhalten zu unterbinden.Seite 2 von 18 Seite 3 Sofern man den Trend der Entwicklung der CO2-Emissionen für die Stadt Bonn bis 2030 linear fortschreibt, lässt sich daraus unter Vorbehalt der Entwicklung zukünftiger Rahmenbedingungen und der eigenen städtischen Klimaschutzaktivitäten in den nächsten zehn Jahren ein Korridor der Zielerreichung abschätzen. Dabei ist in der nachfolgenden Graphik zwischen einer linearen Trendfortschreibung des Zeitraumes zwischen 1990 und 2014 und 2005 bis 2014 unterschieden. Der Regressionsgeraden zur Fortschreibung des Trends von 2005 bis 2014 liegt die Annahme zu Grunde, dass sich der ab 2005 abzeichnende stärkere Rückgang der CO2-Emissionen im Vergleich zum Zeitraum 1990 – 2005 in der Zukunft bis 2030 fortsetzen wird. -30,2% (Lineare Trendfortschreibung 1990 - 2014) -34,2% (Mittelwert) -38,3% (Lineare Trendfortschreibung 2005 - 2014) █ Steinkohle █ Braunkohle █ Biodiesel █ Flüssiggas █ Abfall █ Biogase █ Sonnenkollektoren █ Umweltwärme █ Holz █ Fernwärme █ Erdgas █ Kerosin Absenkpfad Covenant of Mayors: mehr als 20% Reduzierung bis 2020 █ Diesel Absenkpfad Klima-Bündnis: 50% Reduzierung bis 2030 █ Benzin Absenkpfad Covenant of Mayors for Climate & Energy: 40% Reduzierung bis 2030 █ Heizöl EL █ Strom Trendfortschreibung unter Verwendung unterschiedlicher linearer und exponentieller Trendverläufe ▬▬▬▬▬▬▬ ▬▬▬▬▬▬▬ ▬▬▬▬▬▬▬ 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Tonnen CO2 pro Kopf Prognose CO2-Emissionen pro Kopf in Bonn für 2030 Bei einer linearen Degression ab 1990 ergäbe sich ein Zielwert von 30,2% CO2-Minderung, legt man den Zeitraum 2005-2014 zu Grunde von 38,3%. Der mittlere Wert liegt bei 34,2% . Die Reduktion der CO2-Emissionen hat ihre Ursachen sowohl in veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Steigerung der Energieeffizienz und verstärkter Nutzung erneuerbarer Energien in nationalem Maßstab, als auch in Klimaschutzaktivitäten der Stadt Bonn. Einzelheiten über die Reduktionen in den einzelnen Sektoren sind der regelmäßigen Berichterstattung über die CO2- Bilanz in Bonn zu entnehmen. Über die Maßnahmen im Klimaschutz der letzten 9 Jahre informieren unter anderem die Tätigkeitsberichte der Leitstelle Klimaschutz (DS.-Nrn 1811483 und 1911015). Mit der Prognose der CO2-Emissionen pro Kopf in Bonn soll aufgezeigt werden, dass es mindestens der Reduktionsentwicklung der Jahre 2005-2014 bedarf, um die Größenordnung des Ziels von 40% CO2-Emissionen des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie zu erreichen. Dafür sind sowohl veränderte Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene erforderlich wieSeite 3 von 18 Seite 4 sie zurzeit diskutiert werden, als auch die Fortsetzung und Verstärkung kommunaler Klimaschutzaktivitäten vor Ort. Die Beitrittserklärung und das Verpflichtungsdokument sind als externe Dokumente beigefügt. Anlage/n 1 Beitrittserklärung, Verpflichtungsdokument (öffentlich)Seite 4 von 18 1 DER KONVENT DER BÜRGERMEISTER FÜR KLIMA UND ENERGIE Wir, die diesen Konvent unterzeichnenden Bürgermeister, haben unabhängig von der Größe unserer Städte und Gemeinden und deren Lage auf der Weltkarte eine gemeinsame Vision für eine nachhaltige Zukunft. Diese gemeinsame Vision spornt uns dazu an, uns den miteinander verbundenen Herausforderungen Klimaschutz, Anpassungsmaßnahmen und nachhaltige Energie zu stellen. Wir sind bereit, gemeinsam konkrete langfristige Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die gegenwärtigen und zukünftigen Generationen ein ökologisch, sozial und wirtschaftlich stabiles Umfeld bieten. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, nachhaltigere, attraktivere, lebenswertere, widerstandsfähigere und energieeffizientere Lebensräume zu schaffen. WIR, DIE BÜRGERMEISTER, ERKENNEN AN, DASS der Klimawandel, eine der weltweit größten Herausforderungen unserer Zeit, bereits Realität ist und sofortiges Handeln und weltweite Zusammenarbeit zwischen lokalen, regionalen und nationalen Behörden erfordert; lokale Gebietskörperschaften als bürgernächste Verwaltungsebene die Hauptakteure bei Energiewende und Bekämpfung des Klimawandels sind. Sie tragen gemeinsam mit den Akteuren der regionalen und nationalen Ebenen die Verantwortung für Klimaschutzmaßnahmen und sind – unabhängig vom Engagement anderer Parteien – bereit, zu handeln. Lokale und regionale Gebietskörperschaften stehen in jeder sozio-ökonomischen Situation und an jedem geographischen Standort bei der Verringerung der Vulnerabilität ihres Gebiets gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels an vorderster Front. Über die bereits laufenden Bemühungen zur Emissionsreduzierung hinaus bleiben Anpassungsmaßnahmen eine notwendige und unverzichtbare Ergänzung zum Klimaschutz; Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen können zahlreiche Vorteile für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft erzielen. Werden diese Herausforderungen zusammen angegangen, so ergeben sich neue Chancen für die Förderung einer nachhaltigen lokalen Entwicklung. Dabei geht es um den Aufbau inklusiver, klimaresistenter, energieeffizienter Gemeinschaften, die Verbesserung der Lebensqualität, Investitions- und Innovationsförderung, das Ankurbeln der lokalen Konjunktur durch die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Stärkung des Engagements und der Zusammenarbeit der Interessenträger; lokale Lösungen für energie- und klimapolitische Herausforderungen dazu beitragen können, dass die Bürger mit sicherer, nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und bezahlbarer Energie versorgt werden und somit die Energieabhängigkeit verringert und der Schutz sozial schwächerer Verbraucher gewährleistet wird.Seite 5 von 18 2 WIR, DIE BÜRGERMEISTER, TEILEN EINE GEMEINSAME VISION FÜR 2050 MIT DEM ZIEL, die Dekarbonisierung in unseren Regionen zu beschleunigen und somit dazu beizutragen, die durchschnittliche globale Erwärmung im Einklang mit dem im Dezember 2015 auf der COP21-Konferenz in Paris beschlossenen internationalen Klimaübereinkommen auf deutlich weniger als 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen; unsere Anpassungsfähigkeit an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels zu stärken und somit unsere Städte und Gemeinden widerstandsfähiger zu machen; allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu sicheren, nachhaltigen und bezahlbaren Energiedienstleistungen zu ermöglichen und dadurch die Lebensqualität und die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen. WIR, DIE BÜRGERMEISTER, VERPFLICHTEN UNS, ZU DIESER VISION BEIZUTRAGEN, INDEM WIR die Emissionen von Kohlendioxid (und möglicherweise anderer Treibhausgase) auf dem Gebiet unserer Städte und Gemeinden bis 2030 um mindestens 40 % reduzieren, insbesondere durch eine verbesserte Energieeffizienz und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen; unsere Klimaresistenz durch Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels erhöhen; unsere Vision, unsere Ergebnisse und Erfahrungen und unser Know-how mit lokalen und regionalen Partnerbehörden innerhalb und außerhalb der EU durch direkte Zusammenarbeit und Peer-to-Peer-Austausch im Rahmen des Globalen Bürgermeisterkonvents teilen. Um die Absichtserklärungen unserer lokalen Behörden in die Tat umzusetzen, werden wir dem in Anhang I aufgeführten Fahrplan folgen und einen Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klimaschutzmaßnahmen vorlegen sowie die Fortschritte kontinuierlich überwachen. WIR, DIE BÜRGERMEISTER, ERKENNEN AN, DASS FÜR DIE ERFÜLLUNG UNSERER SELBSTVERPFLICHTUNG FOLGENDE PUNKTE NÖTIG SIND: politische Führungsstärke; die Festlegung ehrgeiziger, langfristiger, über politische Mandate hinausgehender Ziele; eine koordinierte (Inter-)Aktion zwischen Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen durch die Mobilisierung aller beteiligten kommunalen Dienststellen; ein sektorenübergreifender, ganzheitlicher territorialer Ansatz;Seite 6 von 18 3 eine angemessene Mittelzuweisung in den Bereichen Personal, Technik und Finanzen; das Engagement aller relevanten Interessenträger in unseren Regionen; die Stärkung der Rolle der Bürger als Hauptverbraucher von Energie, als „Prosumer“ und als Teilnehmer in einem nachfrageorientierten Energiesystem; Sofortmaßnahmen, insbesondere „No-regret-Maßnahmen“ und flexible Maßnahmen; die Umsetzung von intelligenten Lösungen, um die technischen und gesellschaftlichen Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen; die regelmäßige Anpassung unserer Maßnahmen gemäß den Ergebnissen aus Monitoring und Bewertung; eine kombinierte horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen lokalen Gebietskörperschaften und allen anderen Verwaltungsebenen. WIR, DIE BÜRGERMEISTER, BEGRÜSSEN die Initiative der Europäischen Kommission, die die beiden bei der Bekämpfung des Klimawandels wichtigen Säulen – Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen – zu einer Dachinitiative vereinigt und die weitere Stärkung der Synergien mit anderen relevanten EU-Politikbereichen und Initiativen vorantreibt; die Unterstützung der Europäischen Kommission für die Erweiterung des Modells des Konvents der Bürgermeister auf andere Teile der Welt über den Globalen Bürgermeisterkonvent; die Unterstützung des Ausschusses der Regionen – als institutionelles Sprachrohr der europäischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften – für den Konvent der Bürgermeister und seine Ziele; die Unterstützung durch Mitgliedsstaaten, Regionen, Provinzen, Mentorenstädte und andere institutionelle Strukturen für Kommunen bei der Einhaltung ihrer im Rahmen des Konvents der Bürgermeister eingegangenen Verpflichtungen bezüglich Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen.Seite 7 von 18 4 WIR, DIE BÜRGERMEISTER, ‒ FORDERN ANDERE KOMMUNEN AUF, sich dem Bürgermeisterkonvent anzuschließen; Wissen auszutauschen und sich an Maßnahmen zum Kapazitätsausbau im Rahmen des Bürgermeisterkonvents zu beteiligen. ‒ FORDERN REGIONALE / SUB-NATIONALE BEHÖRDEN AUF, uns bei der Entwicklung, der Umsetzung und dem Monitoring unseres Aktionsplans/unserer Aktionspläne sowie der darin enthaltenden Maßnahmen strategisch zu begleiten und technische und finanzielle Unterstützung zu geben; uns bei der Förderung von Zusammenarbeit und gemeinsamen Ansätzen für eine effizientere und integrierte Vorgehensweise zu unterstützen. ‒ FORDERN NATIONALE REGIERUNGEN AUF, ihre Verantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels wahrzunehmen und angemessene Strategien und technische sowie finanzielle Unterstützung für Vorbereitung und Umsetzung unserer lokalen Klimaschutz- und Anpassungsstrategien bereitzustellen; uns in die Vorbereitung und die Umsetzung der nationalen Klimaschutz- und Anpassungsstrategien einzubeziehen; Zugang zu Finanzierungsinstrumenten sicherzustellen, um lokale Klimaschutz- und Energiemaßnahmen zu unterstützen; die Bedeutung unserer lokalen Bemühungen anzuerkennen, unsere Bedürfnisse zu berücksichtigen und unsere Ansichten in den europäischen und internationalen Klimaschutzprozessen wiederzugeben. ‒ FORDERN DIE EUROPÄISCHEN INSTITUTIONEN AUF, politische Rahmenbedingungen zu konsolidieren, mit denen die Umsetzung lokaler Klimaschutz- und Energiestrategien und die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen unterstützt werden; uns operativ, technisch und bei der Öffentlichkeitsarbeit angemessen zu unterstützen;Seite 8 von 18 5 den Konvent der Bürgermeister weiterhin an der Entwicklung von Strategien, Förderprogrammen und Tätigkeiten der Europäischen Union zu beteiligen und uns gleichzeitig in die Vorbereitungs- und Umsetzungsphasen einzubeziehen; weiterhin Finanzierungsmöglichkeiten für die Umsetzung unserer Verpflichtungen verfügbar zu machen und ebenso geeignete Programme zur Unterstützung bei der Projektentwicklung anzubieten, mit denen wir Investitionsprogramme entwickeln, ausschreiben und starten können; unsere Rolle und unsere Bemühungen beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel anzuerkennen und unsere Erfolge mit der internationalen Gemeinschaft zu teilen. ‒ FORDERN ANDERE INTERESSENTRÄGER1 AUF, Fachwissen und Know-how auszutauschen sowie Technologie und Finanzmittel bereitzustellen, die unsere lokalen Bemühungen ergänzen und fördern, unsere Fähigkeiten stärken, Innovationen fördern und Investitionen ankurbeln; sich bei der Energiewende und in unsere lokalen Bemühungen aktiv einzubringen und uns zu unterstützen. 1 Z. B. den privaten Sektor, Finanzinstitute, die Zivilgesellschaft sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen.Seite 9 von 18 6 ANHANG I EINZELSCHRITTE UND LEITPRINZIPIEN DES KONVENTS DER BÜRGERMEISTER EIN ALLGEMEINER FAHRPLAN FÜR EINE GEMEINSAME VISION: Die Unterzeichner des Konvents der Bürgermeister verpflichten sich mit Blick auf die Erfüllung ihrer Klimaschutz- und Anpassungsziele zu einer Reihe von Maßnahmen: MASSNAHMEN / SÄULEN KLIMASCHUTZ ANPASSUNG 1) Einführung und Baseline Review Erstellen einer Basis- Emissionsbilanz Erstellen einer Risiko- und Vulnerabilitätsbewertung des Klimawandels 2) Strategische Zielsetzung und Planung Vorlage eines Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel (SECAP) und die Integration von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen* in einschlägige politische Maßnahmen, Strategien und Pläne innerhalb von zwei Jahren nach dem Gemeinderatsbeschluss 3) Umsetzung, Überwachung und Berichterstattung Fortschrittsbericht, alle zwei Jahre nach Vorlage des SECAP auf der Plattform der Initiative * Die Anpassungsstrategie sollte Bestandteil des SECAP sein und/oder in (einem) gesonderten Dokument(en) entwickelt und integriert werden. Die Unterzeichner können ihr gewünschtes Format wählen – siehe Abschnitt „Klimaanpassungspfad“. In den ersten beiden Jahren werden die Grundlagen für die Erstellung des Plans gelegt. Schwerpunkte bilden hierbei die Bewertung der Ausgangssituation (Hauptverursacher der Emissionen und ihr jeweiliges Reduzierungspotenzial, wesentliche Klimarisiken und Anfälligkeiten und damit verbundene aktuelle/zukünftige Aufgaben), Ermittlung von Klimaschutz- und Anpassungsprioritäten sowie „Early wins“, Förderung der Beteiligung der Gesellschaft und Mobilisierung ausreichender Ressourcen und Fähigkeiten, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. In den nächsten Jahren wird es vor allem darum gehen, die Maßnahmen und Projekte auszubauen, mit denen Veränderungsprozesse beschleunigt werden sollen.Seite 10 von 18 7 FLEXIBLE PFADE, DIE AN LOKALE GEGEBENHEITEN ANGEPASST WERDEN KÖNNEN: Der Konvent der Bürgermeister bildet einen Aktionsrahmen, der die Kommunen dabei unterstützt, ihre Klimaschutz- und Anpassungspläne unter Berücksichtigung unterschiedlicher lokaler Gegebenheiten umzusetzen. Den teilnehmenden Gemeinden wird genügend Flexibilität geboten, so dass sie wählen können, wie sie ihre lokalen Maßnahmen am besten durchführen. Auch wenn sich die Prioritäten unterscheiden, sind die Kommunen aufgefordert, bei ihren Maßnahmen einen integrierten und ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen. ‒ Klimaschutzpfad Der „Pfad“ für den Klimaschutz bietet den Unterzeichnern ein gewisses Maß an Flexibilität – insbesondere für die THG-Emissionsbilanz (z. B. Basisjahr, zu berücksichtigende Schlüsselsektoren, für die Berechnung zu verwendende Emissionsfaktoren, für die Berichterstattung zu verwendende Emissionseinheiten2 etc.). ‒ Klimaanpassungspfad Der „Pfad“ für die Klimaanpassung ist flexibel genug gehalten, um neues Wissen und Erkenntnisse zu integrieren und sich ändernde Bedingungen und Fähigkeiten der Unterzeichner widerzuspiegeln. Innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens von zwei Jahren muss eine Risiko- und Vulnerabilitätsbewertung durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden als Grundlage für die 2 Die Unterzeichner können ihre Emissionen in CO2 (Kohlendioxid) oder in CO2-Äquivalenten angeben. Letzteres ermöglicht es ihnen, auch andere Treibhausgasemissionen, insbesondere von CH4 (Methan) und NO2 (Distickstoffoxid), zu berücksichtigen.Seite 11 von 18 8 Festlegung von Maßnahmen dienen, die zu klimaresistenten Regionen führen sollen. Die Anpassungsstrategie, die in den Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel und/oder in andere relevante Planungsdokumente integriert werden sollte, kann im Laufe der Zeit gestärkt und angepasst werden. „No-regrets“-Maßnahmen könnten zuerst berücksichtigt werden und dann im Laufe der Jahre durch andere Maßnahmen ergänzt werden (z. B. nach der alle zwei Jahre stattfindenden Neubewertung der Situation, im Zuge der Überarbeitungen des Aktionsplans) – dies ermöglicht eine rechtzeitige Anpassung, was mit niedrigeren Kosten verbunden ist. EINE GLAUBWÜRDIGE TRANSPARENTE BEWEGUNG: Politische Unterstützung: Diese Selbstverpflichtung, der Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel und andere relevante Planungsdokumente werden durch Beschluss des Gemeinderats ratifiziert. Dies sichert langfristig politische Unterstützung. Der Berichtsrahmen und die Datenzusammenstellung sind robust, einheitlich, transparent und harmonisiert: Die gemeinsam mit der Europäischen Kommission entwickelte Methodik des Konvents der Bürgermeister basiert auf praktischen Erfahrungen von Gemeinden, Regionen und kommunalen Netzwerken und stützt sich auf solide technische und wissenschaftliche Grundlagen. Mittels der erarbeiteten gemeinsamen methodologischen Ansätze und Berichtsvorlagen können die Unterzeichner ihre Fortschritte strukturiert und systematisch verfolgen, melden und veröffentlichen. Der vorgelegte Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel ist über das Online-Profil der jeweiligen Unterzeichner auf der Website des Konvents der Bürgermeister öffentlich zugänglich. Auf diese Weise werden Transparenz, Rechenschaftspflicht und Vergleichbarkeit der lokalen Klimamaßnahmen gewährleistet. Anerkennung und hohe Sichtbarkeit der unternommenen Anstrengungen: Die durch die Berichtsvorlagen zusammengetragenen Einzel- und Gesamtergebnisse sind auf der Website des Konvents der Bürgermeister öffentlich verfügbar und dienen zur Inspiration und zur Erleichterung des Austauschs und der Selbsteinschätzung. Durch die Übermittlung von Daten im Rahmen des Bürgermeisterkonvents können die Unterzeichner aufzeigen, wie sich ihre Maßnahmen vor Ort auswirken. Die durch den Berichtsrahmen des Konvents gesammelten Daten geben auch nationalen, europäischen und internationalen politischen Entscheidungsträgern ein wichtiges Feedback zu lokalen Maßnahmen. Bewertung der von den Unterzeichnern übermittelten Daten: Diese Qualitätskontrolle trägt dazu bei, die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der gesamten Initiative „Konvent der Bürgermeister“ zu gewährleisten.Seite 12 von 18 9 Aussetzung der Teilnahme am Konvent bei Nichteinhaltung: Die Unterzeichner akzeptieren im Falle der Nichtvorlage der oben genannten Dokumente (d. h. des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel und der Fortschrittsberichte) innerhalb der vorgesehenen Fristen, die Aussetzung der Teilnahme an der Initiative. Voraussetzung ist die schriftliche Vorankündigung durch das Büro des Konvents der Bürgermeister. Dieses Verfahren gewährleistet Transparenz und Robustheit sowie Fairness gegenüber anderen Unterzeichnern, die ihren Verpflichtungen nachkommen.Seite 13 von 18 10 ANHANG II HINTERGRUND UND KONTEXT Die Unterzeichner des Konvents der Bürgermeister verpflichten sich zur Teilnahme an dieser europäischen Bewegung in dem vollen Bewusstsein der folgenden Erwägungen: der Weltklimarat (IPCC) hat in seinem fünften Sachstandsbericht erneut bekräftigt, dass der Klimawandel bereits eine Realität ist und das menschliche Handeln weiterhin Auswirkungen auf das Weltklima hat; nach Erkenntnissen des IPCC sind Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen über verschiedene Zeiträume komplementäre Ansätze, um die Auswirkungen des Klimawandels zu verringern; die nationalen Regierungen haben mit dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) das gemeinsame Ziel vereinbart, die durchschnittliche globale Erwärmung auf deutlich weniger als 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen; im Rahmen der Rio+20-Konferenz der Vereinten Nationen vereinbarten die nationalen Regierungen eine Reihe von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG). Laut SDG7 soll die internationale Gemeinschaft den „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern”, laut SDG11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen” und laut SDG13 „umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“; im Zentrum der Initiative Nachhaltige Energie für alle des UN-Generalsekretärs von 2011 steht das Erreichen der drei miteinander verbundenen Ziele bis spätestens 2030: „Gewährleistung universalen Zugangs zu modernen Energiedienstleistungen“, „Verdopplung der Geschwindigkeit, mit der die Energieeffizienz weltweit verbessert wird“ und „Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien am weltweiten Energiemix“; die Europäische Kommission (EK) hat 2008 den Konvent der Bürgermeister und 2014 die Initiative „Mayors Adapt“ als Leitaktion der EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (EK, 2013) ins Leben gerufen, um die Kommunen einzubinden und sie in ihren Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen; der Konvent der Bürgermeister wurde von Beginn an als wichtiges EU-Instrument angesehen, um die Energiewende voranzutreiben und die Energieversorgungssicherheit zu verbessern, dies wird insbesondere in der Strategie für die Energieunion (EK, 2015) und in der Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung deutlich (EK, 2014);Seite 14 von 18 11 die EU hat im Oktober 2014 den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 verabschiedet, mit dem neue Klima- und Energieziele gesetzt werden. So sollen z. B. die heimischen Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % reduziert, mindestens 27 % der verbrauchten Energie der EU aus erneuerbaren Quellen bezogen und mindestens 27 % der Energie eingespart werden; die Europäische Kommission hat 2011 den Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 mit dem Ziel verabschiedet, bis 2050 im Vergleich zu 1990 die Treibhausgasemissionen in der EU um 80-95 % zu senken. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union begrüßten diese Initiative; der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) unterstreicht sein verstärktes Engagement für die weitere Unterstützung des Konvents der Bürgermeister, z. B. wie in der Stellungnahme zur Zukunft des Bürgermeisterkonvents (ENVE-VI-006) ausgeführt wurde, durch eine spezielle Plattform innerhalb des AdR und andere Tools.Seite 15 von 18 12 ANHANG III GLOSSAR Anpassung: Maßnahmen, mit denen nachteilige Auswirkungen des Klimawandels antizipiert, potenzielle Schäden verhindert oder begrenzt oder neue Möglichkeiten genutzt werden sollen. Klimawandel: jede Klimaveränderung im Laufe der Zeit, unabhängig davon, ob sie auf natürliche Variabilität oder menschliche Aktivitäten zurückzuführen ist. Emissionsbilanz: Quantifizierung der Treibhausgasemissionen (CO2 oder CO2- Äquivalente) infolge des Energieverbrauchs im Gebiet eines Unterzeichners des Konvents in einem bestimmten Jahr. Mithilfe der Bilanz können Hauptemissionsquellen und ihre jeweiligen Reduktionspotenziale festgestellt werden. Klimaschutz: Maßnahmen zur Reduzierung der Konzentrationen von Treibhausgasen in der Atmosphäre. Fortschrittsbericht: die Unterzeichner des Konvents verpflichten sich, alle zwei Jahre nach der Einreichung ihres Aktionsplans dieses Dokument vorzulegen, das die Zwischenergebnisse ihrer Umsetzung wiedergibt. Das Ziel dieses Dokuments ist, festzustellen, ob die vorliegenden Ergebnisse mit den vorgesehenen Zielsetzungen übereinstimmen. „No-regret“(Anpassungs)-Optionen: Maßnahmen, bei denen unmittelbar wirtschaftliche und ökologische Vorteile entstehen. Diese sind in allen plausiblen Klima-Szenarien lohnende Maßnahmen. „Prosumer“: Proaktive Konsumenten, d. h. Verbraucher, die nicht nur mit ihrem Energieverbrauch verantwortlich umgehen, sondern auch Verantwortung für die Energieerzeugung übernehmen. Widerstandsfähigkeit: die Fähigkeit sozialer oder ökologischer Systeme, Störungen zu absorbieren, ohne grundlegende Funktionsmechanismen zu verändern, und die Fähigkeit, sich Belastungen und dem (Klima-)Wandel anzupassen. Risiko- und Vulnerabilitätsbewertung: eine Analyse, die die Art und das Ausmaß des Risikos bestimmt, indem mögliche Gefährdungen und Anfälligkeiten bewertet werden, die für Menschen, Eigentum, Existenzgrundlagen und die Umwelt, von der sie abhängig sind, eine mögliche Gefahr darstellen. Mithilfe dieser Analyse lassen sich kritische Sicherheitsbereiche feststellen. Sie bietet somit Informationen zur Entscheidungsfindung. Die Bewertung könnte beispielsweise auf Gefahren eingehen, die durch Überschwemmung, extreme Temperaturen und Hitzewellen, Dürren und Wasserknappheit, Stürme und andere extreme Wetterereignisse, immer häufigere Waldbrände, das Ansteigen des Meeresspiegels und Küstenerosion (falls zutreffend) ausgelöst werden.Seite 16 von 18 13 Risiko: die Wahrscheinlichkeit schädlicher Folgen oder Verluste in den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt (z. B. Leben, Gesundheitszustand, Existenzgrundlagen, Vermögenswerte und Dienstleistungen), die in einer bestimmten Gemeinschaft oder Gesellschaft eintreten könnten, die in einem bestimmten Zeitraum in der Zukunft von unsicheren Bedingungen betroffen ist. Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel (SECAP): ein Grundsatzdokument, in dem die Unterzeichner des Konvents umreißen, wie sie ihre Verpflichtungen erfüllen wollen. Dieses Dokument legt mit Zeiträumen und Verantwortlichkeiten versehene Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen fest, die zur Erreichung der Ziele aufgestellt wurden. Vulnerabilität: das Ausmaß, in dem ein System für negative Folgen des Klimawandels, einschließlich Klimavariabilität und Klimaextreme, anfällig ist und diese nicht bewältigen kann (Gegensatz von Widerstandsfähigkeit).Seite 17 von 18 203 0 Ich, [Name des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (oder eines gleichwertigen Vertreters)], [Bürgermeister/in (oder andere Amtsbezeichnung)] von [Name oder Stadt/Gemeinde] wurde vom [Stadtrat (oder gleichwertiges Entscheidungsgremium)] am [Datum] beauftragt, dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie beizutreten, und habe volle Kenntnis von den im offiziellen Verpflichtungsdokument festgelegten und nachstehend zusammengefassten Verpflichtungen. Somit verpflichtet sich meine Stadt/Gemeinde grundsätzlich dazu die Emissionen von Kohlendioxid (und möglicherweise anderer Treibhausgase) auf ihrem Gebiet bis 2030 um mindestens 40 % zu reduzieren, insbesondere durch eine verbesserte Energieeffizienz und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen; ihre Klimaresistenz durch Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen. Um diese Verpflichtungen in die Tat umzusetzen, verpflichtet sich meine Stadt/Gemeinde zu folgenden Schritten: Erstellung einer Basis-Emissionsbilanz und Durchführung einer Risiko- und Vulnerabilitätsbewertung des Klimawandels; Vorlage eines Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel innerhalb von zwei Jahren nach dem Gemeinderatsbeschluss; Einreichung eines Fortschrittsberichts mindestens alle zwei Jahre nach Vorlage des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel zu Bewertungs-, Überwachungs- und Überprüfungszwecken. Ich akzeptiere im Falle der Nichtvorlage der oben genannten Dokumente (d. h. des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel und der Fortschrittsberichte) innerhalb der vorgesehenen Fristen die Aussetzung der Teilnahme an der Initiative. Voraussetzung ist die schriftliche Vorankündigung durch das Büro des Konvents der Bürgermeister. [Name und vollständige Anschrift der Stadt/Gemeinde] [Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners] UNTERSCHRIFTSeite 18 von 18
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de