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190116 · Beschlussvorlage

Beitritt der Stadt Bonn zum Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie(Alt: 1912840, FF: Amt 56-LSK und Amt02)

Nummer
190116
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190116
Beitritt der Stadt Bonn zum Konvent der
Bürgermeister für Klima und Energie(Alt: 1912840,
FF: Amt 56-LSK und Amt02)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bonn tritt dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie
(Covenant of Mayors for Climate and Energy) der EU bei.
Begründung
Die Stadt Bonn ist durch Ratsbeschluss (DS.-Nr. 0910218) vom 25.03.2009
dem Konvent der Bürgermeister (Covenant of Mayors) beigetreten. Mit dem
Beitritt hatte sie sich seinerzeit verpflichtet, bis zum Jahr 2020 mindestens 20%
der CO2-Emissionen pro Kopf und Jahr zu reduzieren. Mit dem Bilanzjahr 2014
waren die CO2-Emissionen in Bonn – bezogen auf das Bilanzjahr 1990 – um
22% zurückgegangen. Sofern sich dieser Wert bis 2020 mindestens halten
wird, wird die Stadt Bonn ihr Ziel im Rahmen des Konvents der Bürgermeister
erreichen.
Die eingegangene Verpflichtung läuft Ende des nächsten Jahres aus und
erfordert für den Zeitraum danach eine neue Positionierung auf EU-Ebene. Mit
dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie stellt die EU ein
Instrument zur Verfügung, das auf das Jahr 2030 als Ziel ausgerichtet ist.
Damit bildet es einerseits einen nahtlosen Anschluss an den Zeitraum bis 2020
und andererseits ein planbares Zwischenziel für die Perspektive bis 2050 (vgl.
Leitbild Klimaschutz DS-Nr.: 1912841)
Mit dem Beitritt Stadt Bonn zum Konvent der Bürgermeister für Klima und
Energie verpflichtet sich die Stadt Bonn
• die Emissionen von Kohlendioxid (und möglicherweise anderer
Treibhausgase) auf ihrem Gebiet bis 2030 um mindestens 40% zu reduzieren,
insbesondere durch eine verbesserte Energieeffizienz und eine verstärkte
Nutzung erneuerbarer Energiequellen;
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 18

Seite 2
• ihre Klimaresilienz durch Anpassung an die Auswirkungen des
Klimawandels zu erhöhen.
Um diese Verpflichtungen in die Tat umzusetzen, verpflichtet sich die
Stadt/Gemeinde zu folgenden Schritten:
• Erstellung einer Basis-Emissionsbilanz und Durchführung einer Risiko- und
Vulnerabilitätsbewertung des Klimawandels;
• Vorlage eines Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den
Klimawandel innerhalb von zwei Jahren nach dem Gemeinderatsbeschluss;
• Einreichung eines Fortschrittsberichts mindestens alle zwei Jahre nach
Vorlage des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den
Klimawandel zu Bewertungs-, Überwachungs- und Überprüfungszwecken.
Die Stadt Bonn verfügt bereits seit langem über eine Emissionsbilanz und einen
Aktionsplan für nachhaltige Energie, die beide im Rahmen des Konvents der
Bürgermeister erstellt wurden und über deren Entwicklung regelmäßig
gegenüber der EU berichtet wird.
Neu im weiterentwickelten Konvent ist die Aufnahme des Handlungsfelds
Klimaanpassung. Maßnahmen hierzu müssen zusätzlich in den Aktionsplan
eingearbeitet und bei den Fortschrittsberichten berücksichtigt werden. Mit der
Klimaanalyse und der Planungshinweiskarte aus dem ZURES-Projekt, den
Maßnahmen gegen Starkregen und den vorliegenden online verfügbaren
Überflutungsanalysen verfügt die Stadt Bonn hier über gute Grundlagen.
Für die Erreichung des Ziels einer Reduktion von 40% bis zum Jahr 2030 und
damit einer Verdoppelung des erreichten Rückgangs in 30 Jahren – von 1990
bis 2020 – werden deutlich größere Anstrengungen im Klimaschutz erforderlich
sein. Wenn man sich die CO2-Einspardimension und die damit verbundenen
finanziellen Größenordnungen zahlreicher in der Vergangenheit durchgeführter
und derzeit geplanter Maßnahmen vor Augen führt (vgl. Integriertes
Klimaschutzkonzept), wird aber deutlich, dass eine Kommune allein diese
Aufgabe nicht stemmen kann. Um ein solches Ziel zu erreichen, bedarf es
deshalb nationaler und internationaler Rahmenbedingungen, um Anreize für
klimafreundliches Handeln zu setzen aber auch der Nutzung legislativer
Instrumente, um klimaschädliches Verhalten zu unterbinden.Seite 2 von 18

Seite 3
Sofern man den Trend der Entwicklung der CO2-Emissionen für die Stadt Bonn
bis 2030 linear fortschreibt, lässt sich daraus unter Vorbehalt der Entwicklung
zukünftiger Rahmenbedingungen und der eigenen städtischen
Klimaschutzaktivitäten in den nächsten zehn Jahren ein Korridor der
Zielerreichung abschätzen. Dabei ist in der nachfolgenden Graphik zwischen
einer linearen Trendfortschreibung des Zeitraumes zwischen 1990 und 2014
und 2005 bis 2014 unterschieden. Der Regressionsgeraden zur Fortschreibung
des Trends von 2005 bis 2014 liegt die Annahme zu Grunde, dass sich der ab
2005 abzeichnende stärkere Rückgang der CO2-Emissionen im Vergleich zum
Zeitraum 1990 – 2005 in der Zukunft bis 2030 fortsetzen wird.
-30,2% (Lineare Trendfortschreibung 1990 - 2014)
-34,2% (Mittelwert)
-38,3% (Lineare Trendfortschreibung 2005 - 2014)
█ Steinkohle
█ Braunkohle
█ Biodiesel
█ Flüssiggas
█ Abfall
█ Biogase
█ Sonnenkollektoren
█ Umweltwärme
█ Holz
█ Fernwärme
█ Erdgas
█ Kerosin
Absenkpfad Covenant of Mayors: mehr als 20% Reduzierung bis 2020 █ Diesel
Absenkpfad Klima-Bündnis: 50% Reduzierung bis 2030 █ Benzin
Absenkpfad Covenant of Mayors for Climate & Energy: 40% Reduzierung bis 2030 █ Heizöl EL
█ Strom
Trendfortschreibung unter Verwendung unterschiedlicher linearer und exponentieller Trendverläufe
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0
1
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6
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1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
2029
2030
Tonnen CO2 pro Kopf
Prognose CO2-Emissionen pro Kopf in Bonn für 2030
Bei einer linearen Degression ab 1990 ergäbe sich ein Zielwert von 30,2%
CO2-Minderung, legt man den Zeitraum 2005-2014 zu Grunde von 38,3%. Der
mittlere Wert liegt bei 34,2% .
Die Reduktion der CO2-Emissionen hat ihre Ursachen sowohl in veränderten
gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Steigerung der Energieeffizienz und
verstärkter Nutzung erneuerbarer Energien in nationalem Maßstab, als auch in
Klimaschutzaktivitäten der Stadt Bonn. Einzelheiten über die Reduktionen in
den einzelnen Sektoren sind der regelmäßigen Berichterstattung über die CO2-
Bilanz in Bonn zu entnehmen. Über die Maßnahmen im Klimaschutz der letzten
9 Jahre informieren unter anderem die Tätigkeitsberichte der Leitstelle
Klimaschutz (DS.-Nrn 1811483 und 1911015).
Mit der Prognose der CO2-Emissionen pro Kopf in Bonn soll aufgezeigt
werden, dass es mindestens der Reduktionsentwicklung der Jahre 2005-2014
bedarf, um die Größenordnung des Ziels von 40% CO2-Emissionen des
Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie zu erreichen. Dafür sind
sowohl veränderte Rahmenbedingungen auf nationaler Ebene erforderlich wieSeite 3 von 18

Seite 4
sie zurzeit diskutiert werden, als auch die Fortsetzung und Verstärkung
kommunaler Klimaschutzaktivitäten vor Ort.
Die Beitrittserklärung und das Verpflichtungsdokument sind als externe
Dokumente beigefügt.
Anlage/n
1 Beitrittserklärung, Verpflichtungsdokument (öffentlich)Seite 4 von 18

1
DER KONVENT DER BÜRGERMEISTER FÜR KLIMA UND
ENERGIE
Wir, die diesen Konvent unterzeichnenden Bürgermeister, haben unabhängig von der Größe
unserer Städte und Gemeinden und deren Lage auf der Weltkarte eine gemeinsame Vision
für eine nachhaltige Zukunft. Diese gemeinsame Vision spornt uns dazu an, uns den
miteinander verbundenen Herausforderungen Klimaschutz, Anpassungsmaßnahmen und
nachhaltige Energie zu stellen. Wir sind bereit, gemeinsam konkrete langfristige
Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die gegenwärtigen und zukünftigen Generationen ein
ökologisch, sozial und wirtschaftlich stabiles Umfeld bieten. Wir tragen gemeinsam die
Verantwortung dafür, nachhaltigere, attraktivere, lebenswertere, widerstandsfähigere und
energieeffizientere Lebensräume zu schaffen.
WIR, DIE BÜRGERMEISTER, ERKENNEN AN, DASS
der Klimawandel, eine der weltweit größten Herausforderungen unserer Zeit, bereits Realität ist und
sofortiges Handeln und weltweite Zusammenarbeit zwischen lokalen, regionalen und nationalen
Behörden erfordert;
lokale Gebietskörperschaften als bürgernächste Verwaltungsebene die Hauptakteure bei
Energiewende und Bekämpfung des Klimawandels sind. Sie tragen gemeinsam mit den Akteuren
der regionalen und nationalen Ebenen die Verantwortung für Klimaschutzmaßnahmen und sind –
unabhängig vom Engagement anderer Parteien – bereit, zu handeln. Lokale und regionale
Gebietskörperschaften stehen in jeder sozio-ökonomischen Situation und an jedem
geographischen Standort bei der Verringerung der Vulnerabilität ihres Gebiets gegenüber den
Auswirkungen des Klimawandels an vorderster Front. Über die bereits laufenden Bemühungen zur
Emissionsreduzierung hinaus bleiben Anpassungsmaßnahmen eine notwendige und
unverzichtbare Ergänzung zum Klimaschutz;
Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen können zahlreiche Vorteile für Umwelt, Gesellschaft und
Wirtschaft erzielen. Werden diese Herausforderungen zusammen angegangen, so ergeben sich
neue Chancen für die Förderung einer nachhaltigen lokalen Entwicklung. Dabei geht es um den
Aufbau inklusiver, klimaresistenter, energieeffizienter Gemeinschaften, die Verbesserung der
Lebensqualität, Investitions- und Innovationsförderung, das Ankurbeln der lokalen Konjunktur durch
die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Stärkung des Engagements und der Zusammenarbeit
der Interessenträger;
lokale Lösungen für energie- und klimapolitische Herausforderungen dazu beitragen können, dass
die Bürger mit sicherer, nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und bezahlbarer Energie versorgt werden
und somit die Energieabhängigkeit verringert und der Schutz sozial schwächerer Verbraucher
gewährleistet wird.Seite 5 von 18

2
WIR, DIE BÜRGERMEISTER, TEILEN EINE GEMEINSAME VISION FÜR 2050 MIT DEM ZIEL,
die Dekarbonisierung in unseren Regionen zu beschleunigen und somit dazu beizutragen,
die durchschnittliche globale Erwärmung im Einklang mit dem im Dezember 2015 auf der
COP21-Konferenz in Paris beschlossenen internationalen Klimaübereinkommen auf
deutlich weniger als 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen;
unsere Anpassungsfähigkeit an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels zu
stärken und somit unsere Städte und Gemeinden widerstandsfähiger zu machen;
allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu sicheren, nachhaltigen und bezahlbaren
Energiedienstleistungen zu ermöglichen und dadurch die Lebensqualität und die
Energieversorgungssicherheit zu erhöhen.
WIR, DIE BÜRGERMEISTER, VERPFLICHTEN UNS, ZU DIESER VISION BEIZUTRAGEN,
INDEM WIR
die Emissionen von Kohlendioxid (und möglicherweise anderer Treibhausgase) auf dem
Gebiet unserer Städte und Gemeinden bis 2030 um mindestens 40 % reduzieren,
insbesondere durch eine verbesserte Energieeffizienz und eine verstärkte Nutzung
erneuerbarer Energiequellen;
unsere Klimaresistenz durch Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels erhöhen;
unsere Vision, unsere Ergebnisse und Erfahrungen und unser Know-how mit lokalen und
regionalen Partnerbehörden innerhalb und außerhalb der EU durch direkte
Zusammenarbeit und Peer-to-Peer-Austausch im Rahmen des Globalen
Bürgermeisterkonvents teilen.
Um die Absichtserklärungen unserer lokalen Behörden in die Tat umzusetzen, werden wir dem in
Anhang I aufgeführten Fahrplan folgen und einen Aktionsplan für nachhaltige Energie und
Klimaschutzmaßnahmen vorlegen sowie die Fortschritte kontinuierlich überwachen.
WIR, DIE BÜRGERMEISTER, ERKENNEN AN, DASS FÜR DIE ERFÜLLUNG UNSERER
SELBSTVERPFLICHTUNG FOLGENDE PUNKTE NÖTIG SIND:
politische Führungsstärke;
die Festlegung ehrgeiziger, langfristiger, über politische Mandate hinausgehender Ziele;
eine koordinierte (Inter-)Aktion zwischen Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen durch
die Mobilisierung aller beteiligten kommunalen Dienststellen;
ein sektorenübergreifender, ganzheitlicher territorialer Ansatz;Seite 6 von 18

3
eine angemessene Mittelzuweisung in den Bereichen Personal, Technik und Finanzen;
das Engagement aller relevanten Interessenträger in unseren Regionen;
die Stärkung der Rolle der Bürger als Hauptverbraucher von Energie, als „Prosumer“ und
als Teilnehmer in einem nachfrageorientierten Energiesystem;
Sofortmaßnahmen, insbesondere „No-regret-Maßnahmen“ und flexible Maßnahmen;
die Umsetzung von intelligenten Lösungen, um die technischen und gesellschaftlichen
Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen;
die regelmäßige Anpassung unserer Maßnahmen gemäß den Ergebnissen aus Monitoring
und Bewertung;
eine kombinierte horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen lokalen
Gebietskörperschaften und allen anderen Verwaltungsebenen.
WIR, DIE BÜRGERMEISTER, BEGRÜSSEN
die Initiative der Europäischen Kommission, die die beiden bei der Bekämpfung des
Klimawandels wichtigen Säulen – Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen – zu einer
Dachinitiative vereinigt und die weitere Stärkung der Synergien mit anderen relevanten
EU-Politikbereichen und Initiativen vorantreibt;
die Unterstützung der Europäischen Kommission für die Erweiterung des Modells des
Konvents der Bürgermeister auf andere Teile der Welt über den Globalen
Bürgermeisterkonvent;
die Unterstützung des Ausschusses der Regionen – als institutionelles Sprachrohr der
europäischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften – für den Konvent der
Bürgermeister und seine Ziele;
die Unterstützung durch Mitgliedsstaaten, Regionen, Provinzen, Mentorenstädte und andere
institutionelle Strukturen für Kommunen bei der Einhaltung ihrer im Rahmen des Konvents
der Bürgermeister eingegangenen Verpflichtungen bezüglich Klimaschutz und
Anpassungsmaßnahmen.Seite 7 von 18

4
WIR, DIE BÜRGERMEISTER,
‒ FORDERN ANDERE KOMMUNEN AUF,
sich dem Bürgermeisterkonvent anzuschließen;
Wissen auszutauschen und sich an Maßnahmen zum Kapazitätsausbau im Rahmen des
Bürgermeisterkonvents zu beteiligen.
‒ FORDERN REGIONALE / SUB-NATIONALE BEHÖRDEN AUF,
uns bei der Entwicklung, der Umsetzung und dem Monitoring unseres Aktionsplans/unserer
Aktionspläne sowie der darin enthaltenden Maßnahmen strategisch zu begleiten und
technische und finanzielle Unterstützung zu geben;
uns bei der Förderung von Zusammenarbeit und gemeinsamen Ansätzen für eine
effizientere und integrierte Vorgehensweise zu unterstützen.
‒ FORDERN NATIONALE REGIERUNGEN AUF,
ihre Verantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels wahrzunehmen und
angemessene Strategien und technische sowie finanzielle Unterstützung für Vorbereitung
und Umsetzung unserer lokalen Klimaschutz- und Anpassungsstrategien bereitzustellen;
uns in die Vorbereitung und die Umsetzung der nationalen Klimaschutz- und
Anpassungsstrategien einzubeziehen;
Zugang zu Finanzierungsinstrumenten sicherzustellen, um lokale Klimaschutz- und
Energiemaßnahmen zu unterstützen;
die Bedeutung unserer lokalen Bemühungen anzuerkennen, unsere Bedürfnisse zu
berücksichtigen und unsere Ansichten in den europäischen und internationalen
Klimaschutzprozessen wiederzugeben.
‒ FORDERN DIE EUROPÄISCHEN INSTITUTIONEN AUF,
politische Rahmenbedingungen zu konsolidieren, mit denen die Umsetzung lokaler
Klimaschutz- und Energiestrategien und die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen
unterstützt werden;
uns operativ, technisch und bei der Öffentlichkeitsarbeit angemessen zu unterstützen;Seite 8 von 18

5
den Konvent der Bürgermeister weiterhin an der Entwicklung von Strategien,
Förderprogrammen und Tätigkeiten der Europäischen Union zu beteiligen und uns
gleichzeitig in die Vorbereitungs- und Umsetzungsphasen einzubeziehen;
weiterhin Finanzierungsmöglichkeiten für die Umsetzung unserer Verpflichtungen verfügbar
zu machen und ebenso geeignete Programme zur Unterstützung bei der
Projektentwicklung anzubieten, mit denen wir Investitionsprogramme entwickeln,
ausschreiben und starten können;
unsere Rolle und unsere Bemühungen beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den
Klimawandel anzuerkennen und unsere Erfolge mit der internationalen Gemeinschaft zu
teilen.
‒ FORDERN ANDERE INTERESSENTRÄGER1 AUF,
Fachwissen und Know-how auszutauschen sowie Technologie und Finanzmittel
bereitzustellen, die unsere lokalen Bemühungen ergänzen und fördern, unsere
Fähigkeiten stärken, Innovationen fördern und Investitionen ankurbeln;
sich bei der Energiewende und in unsere lokalen Bemühungen aktiv einzubringen und uns
zu unterstützen.
1 Z. B. den privaten Sektor, Finanzinstitute, die Zivilgesellschaft sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen.Seite 9 von 18

6
ANHANG I
EINZELSCHRITTE UND LEITPRINZIPIEN DES KONVENTS DER
BÜRGERMEISTER
EIN ALLGEMEINER FAHRPLAN FÜR EINE GEMEINSAME VISION:
Die Unterzeichner des Konvents der Bürgermeister verpflichten sich mit Blick auf die Erfüllung ihrer
Klimaschutz- und Anpassungsziele zu einer Reihe von Maßnahmen:
MASSNAHMEN /
SÄULEN KLIMASCHUTZ ANPASSUNG
1) Einführung und
Baseline Review
Erstellen einer Basis-
Emissionsbilanz
Erstellen einer Risiko- und
Vulnerabilitätsbewertung des
Klimawandels
2) Strategische
Zielsetzung und
Planung
Vorlage eines Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an
den Klimawandel (SECAP)
und die Integration von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen*
in einschlägige politische Maßnahmen, Strategien und Pläne
innerhalb von zwei Jahren nach dem Gemeinderatsbeschluss
3) Umsetzung,
Überwachung und
Berichterstattung
Fortschrittsbericht, alle zwei Jahre nach Vorlage des SECAP
auf der Plattform der Initiative
* Die Anpassungsstrategie sollte Bestandteil des SECAP sein und/oder in (einem) gesonderten
Dokument(en) entwickelt und integriert werden. Die Unterzeichner können ihr gewünschtes Format
wählen – siehe Abschnitt „Klimaanpassungspfad“.
In den ersten beiden Jahren werden die Grundlagen für die Erstellung des Plans gelegt.
Schwerpunkte bilden hierbei die Bewertung der Ausgangssituation (Hauptverursacher der
Emissionen und ihr jeweiliges Reduzierungspotenzial, wesentliche Klimarisiken und Anfälligkeiten
und damit verbundene aktuelle/zukünftige Aufgaben), Ermittlung von Klimaschutz- und
Anpassungsprioritäten sowie „Early wins“, Förderung der Beteiligung der Gesellschaft und
Mobilisierung ausreichender Ressourcen und Fähigkeiten, um die notwendigen Maßnahmen zu
ergreifen. In den nächsten Jahren wird es vor allem darum gehen, die Maßnahmen und Projekte
auszubauen, mit denen Veränderungsprozesse beschleunigt werden sollen.Seite 10 von 18

7
FLEXIBLE PFADE, DIE AN LOKALE GEGEBENHEITEN ANGEPASST WERDEN KÖNNEN:
Der Konvent der Bürgermeister bildet einen Aktionsrahmen, der die Kommunen dabei unterstützt,
ihre Klimaschutz- und Anpassungspläne unter Berücksichtigung unterschiedlicher lokaler
Gegebenheiten umzusetzen. Den teilnehmenden Gemeinden wird genügend Flexibilität geboten,
so dass sie wählen können, wie sie ihre lokalen Maßnahmen am besten durchführen. Auch wenn
sich die Prioritäten unterscheiden, sind die Kommunen aufgefordert, bei ihren Maßnahmen einen
integrierten und ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen.
‒ Klimaschutzpfad
Der „Pfad“ für den Klimaschutz bietet den Unterzeichnern ein gewisses Maß an Flexibilität –
insbesondere für die THG-Emissionsbilanz (z. B. Basisjahr, zu berücksichtigende
Schlüsselsektoren, für die Berechnung zu verwendende Emissionsfaktoren, für die
Berichterstattung zu verwendende Emissionseinheiten2 etc.).
‒ Klimaanpassungspfad
Der „Pfad“ für die Klimaanpassung ist flexibel genug gehalten, um neues Wissen und Erkenntnisse
zu integrieren und sich ändernde Bedingungen und Fähigkeiten der Unterzeichner
widerzuspiegeln. Innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens von zwei Jahren muss eine Risiko- und
Vulnerabilitätsbewertung durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden als Grundlage für die
2 Die Unterzeichner können ihre Emissionen in CO2 (Kohlendioxid) oder in CO2-Äquivalenten angeben. Letzteres ermöglicht es
ihnen, auch andere Treibhausgasemissionen, insbesondere von CH4 (Methan) und NO2 (Distickstoffoxid), zu berücksichtigen.Seite 11 von 18

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Festlegung von Maßnahmen dienen, die zu klimaresistenten Regionen führen sollen. Die
Anpassungsstrategie, die in den Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den
Klimawandel und/oder in andere relevante Planungsdokumente integriert werden sollte, kann im
Laufe der Zeit gestärkt und angepasst werden. „No-regrets“-Maßnahmen könnten zuerst
berücksichtigt werden und dann im Laufe der Jahre durch andere Maßnahmen ergänzt werden
(z. B. nach der alle zwei Jahre stattfindenden Neubewertung der Situation, im Zuge der
Überarbeitungen des Aktionsplans) – dies ermöglicht eine rechtzeitige Anpassung, was mit
niedrigeren Kosten verbunden ist.
EINE GLAUBWÜRDIGE TRANSPARENTE BEWEGUNG:
Politische Unterstützung: Diese Selbstverpflichtung, der Aktionsplan für nachhaltige
Energie und Anpassung an den Klimawandel und andere relevante Planungsdokumente
werden durch Beschluss des Gemeinderats ratifiziert. Dies sichert langfristig politische
Unterstützung.
Der Berichtsrahmen und die Datenzusammenstellung sind robust, einheitlich,
transparent und harmonisiert: Die gemeinsam mit der Europäischen Kommission
entwickelte Methodik des Konvents der Bürgermeister basiert auf praktischen Erfahrungen
von Gemeinden, Regionen und kommunalen Netzwerken und stützt sich auf solide
technische und wissenschaftliche Grundlagen. Mittels der erarbeiteten gemeinsamen
methodologischen Ansätze und Berichtsvorlagen können die Unterzeichner ihre
Fortschritte strukturiert und systematisch verfolgen, melden und veröffentlichen. Der
vorgelegte Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel ist
über das Online-Profil der jeweiligen Unterzeichner auf der Website des Konvents der
Bürgermeister öffentlich zugänglich. Auf diese Weise werden Transparenz,
Rechenschaftspflicht und Vergleichbarkeit der lokalen Klimamaßnahmen gewährleistet.
Anerkennung und hohe Sichtbarkeit der unternommenen Anstrengungen: Die durch
die Berichtsvorlagen zusammengetragenen Einzel- und Gesamtergebnisse sind auf der
Website des Konvents der Bürgermeister öffentlich verfügbar und dienen zur Inspiration
und zur Erleichterung des Austauschs und der Selbsteinschätzung. Durch die
Übermittlung von Daten im Rahmen des Bürgermeisterkonvents können die Unterzeichner
aufzeigen, wie sich ihre Maßnahmen vor Ort auswirken. Die durch den Berichtsrahmen
des Konvents gesammelten Daten geben auch nationalen, europäischen und
internationalen politischen Entscheidungsträgern ein wichtiges Feedback zu lokalen
Maßnahmen.
Bewertung der von den Unterzeichnern übermittelten Daten: Diese Qualitätskontrolle
trägt dazu bei, die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der gesamten Initiative „Konvent
der Bürgermeister“ zu gewährleisten.Seite 12 von 18

9
Aussetzung der Teilnahme am Konvent bei Nichteinhaltung: Die Unterzeichner
akzeptieren im Falle der Nichtvorlage der oben genannten Dokumente (d. h. des
Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel und der
Fortschrittsberichte) innerhalb der vorgesehenen Fristen, die Aussetzung der Teilnahme
an der Initiative. Voraussetzung ist die schriftliche Vorankündigung durch das Büro des
Konvents der Bürgermeister. Dieses Verfahren gewährleistet Transparenz und Robustheit
sowie Fairness gegenüber anderen Unterzeichnern, die ihren Verpflichtungen
nachkommen.Seite 13 von 18

10
ANHANG II
HINTERGRUND UND KONTEXT
Die Unterzeichner des Konvents der Bürgermeister verpflichten sich zur Teilnahme an dieser
europäischen Bewegung in dem vollen Bewusstsein der folgenden Erwägungen:
der Weltklimarat (IPCC) hat in seinem fünften Sachstandsbericht erneut bekräftigt, dass der
Klimawandel bereits eine Realität ist und das menschliche Handeln weiterhin
Auswirkungen auf das Weltklima hat;
nach Erkenntnissen des IPCC sind Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen über
verschiedene Zeiträume komplementäre Ansätze, um die Auswirkungen des
Klimawandels zu verringern;
die nationalen Regierungen haben mit dem Rahmenübereinkommen der Vereinten
Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) das gemeinsame Ziel vereinbart, die
durchschnittliche globale Erwärmung auf deutlich weniger als 2 °C gegenüber dem
vorindustriellen Niveau zu begrenzen;
im Rahmen der Rio+20-Konferenz der Vereinten Nationen vereinbarten die nationalen
Regierungen eine Reihe von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable
Development Goals, SDG). Laut SDG7 soll die internationale Gemeinschaft den „Zugang
zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern”, laut
SDG11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen”
und laut SDG13 „umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner
Auswirkungen ergreifen“;
im Zentrum der Initiative Nachhaltige Energie für alle des UN-Generalsekretärs von 2011
steht das Erreichen der drei miteinander verbundenen Ziele bis spätestens 2030:
„Gewährleistung universalen Zugangs zu modernen Energiedienstleistungen“,
„Verdopplung der Geschwindigkeit, mit der die Energieeffizienz weltweit verbessert wird“
und „Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien am weltweiten Energiemix“;
die Europäische Kommission (EK) hat 2008 den Konvent der Bürgermeister und 2014 die
Initiative „Mayors Adapt“ als Leitaktion der EU-Strategie zur Anpassung an den
Klimawandel (EK, 2013) ins Leben gerufen, um die Kommunen einzubinden und sie in
ihren Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu
unterstützen;
der Konvent der Bürgermeister wurde von Beginn an als wichtiges EU-Instrument
angesehen, um die Energiewende voranzutreiben und die Energieversorgungssicherheit
zu verbessern, dies wird insbesondere in der Strategie für die Energieunion (EK, 2015)
und in der Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung deutlich (EK, 2014);Seite 14 von 18

11
die EU hat im Oktober 2014 den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030
verabschiedet, mit dem neue Klima- und Energieziele gesetzt werden. So sollen z. B. die
heimischen Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % reduziert, mindestens 27 % der
verbrauchten Energie der EU aus erneuerbaren Quellen bezogen und mindestens 27 %
der Energie eingespart werden;
die Europäische Kommission hat 2011 den Fahrplan für den Übergang zu einer
wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 mit dem Ziel verabschiedet, bis 2050
im Vergleich zu 1990 die Treibhausgasemissionen in der EU um 80-95 % zu senken. Das
Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union begrüßten diese Initiative;
der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) unterstreicht sein verstärktes
Engagement für die weitere Unterstützung des Konvents der Bürgermeister, z. B. wie in
der Stellungnahme zur Zukunft des Bürgermeisterkonvents (ENVE-VI-006) ausgeführt
wurde, durch eine spezielle Plattform innerhalb des AdR und andere Tools.Seite 15 von 18

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ANHANG III
GLOSSAR
Anpassung: Maßnahmen, mit denen nachteilige Auswirkungen des Klimawandels
antizipiert, potenzielle Schäden verhindert oder begrenzt oder neue Möglichkeiten
genutzt werden sollen.
Klimawandel: jede Klimaveränderung im Laufe der Zeit, unabhängig davon, ob sie auf
natürliche Variabilität oder menschliche Aktivitäten zurückzuführen ist.
Emissionsbilanz: Quantifizierung der Treibhausgasemissionen (CO2 oder CO2-
Äquivalente) infolge des Energieverbrauchs im Gebiet eines Unterzeichners des
Konvents in einem bestimmten Jahr. Mithilfe der Bilanz können Hauptemissionsquellen
und ihre jeweiligen Reduktionspotenziale festgestellt werden.
Klimaschutz: Maßnahmen zur Reduzierung der Konzentrationen von Treibhausgasen in
der Atmosphäre.
Fortschrittsbericht: die Unterzeichner des Konvents verpflichten sich, alle zwei Jahre nach
der Einreichung ihres Aktionsplans dieses Dokument vorzulegen, das die
Zwischenergebnisse ihrer Umsetzung wiedergibt. Das Ziel dieses Dokuments ist,
festzustellen, ob die vorliegenden Ergebnisse mit den vorgesehenen Zielsetzungen
übereinstimmen.
„No-regret“(Anpassungs)-Optionen: Maßnahmen, bei denen unmittelbar wirtschaftliche
und ökologische Vorteile entstehen. Diese sind in allen plausiblen Klima-Szenarien
lohnende Maßnahmen.
„Prosumer“: Proaktive Konsumenten, d. h. Verbraucher, die nicht nur mit ihrem
Energieverbrauch verantwortlich umgehen, sondern auch Verantwortung für die
Energieerzeugung übernehmen.
Widerstandsfähigkeit: die Fähigkeit sozialer oder ökologischer Systeme, Störungen zu
absorbieren, ohne grundlegende Funktionsmechanismen zu verändern, und die
Fähigkeit, sich Belastungen und dem (Klima-)Wandel anzupassen.
Risiko- und Vulnerabilitätsbewertung: eine Analyse, die die Art und das Ausmaß des
Risikos bestimmt, indem mögliche Gefährdungen und Anfälligkeiten bewertet werden, die
für Menschen, Eigentum, Existenzgrundlagen und die Umwelt, von der sie abhängig
sind, eine mögliche Gefahr darstellen. Mithilfe dieser Analyse lassen sich kritische
Sicherheitsbereiche feststellen. Sie bietet somit Informationen zur Entscheidungsfindung.
Die Bewertung könnte beispielsweise auf Gefahren eingehen, die durch
Überschwemmung, extreme Temperaturen und Hitzewellen, Dürren und
Wasserknappheit, Stürme und andere extreme Wetterereignisse, immer häufigere
Waldbrände, das Ansteigen des Meeresspiegels und Küstenerosion (falls zutreffend)
ausgelöst werden.Seite 16 von 18

13
Risiko: die Wahrscheinlichkeit schädlicher Folgen oder Verluste in den Bereichen
Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt (z. B. Leben, Gesundheitszustand,
Existenzgrundlagen, Vermögenswerte und Dienstleistungen), die in einer bestimmten
Gemeinschaft oder Gesellschaft eintreten könnten, die in einem bestimmten Zeitraum in
der Zukunft von unsicheren Bedingungen betroffen ist.
Aktionsplan für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel (SECAP):
ein Grundsatzdokument, in dem die Unterzeichner des Konvents umreißen, wie sie ihre
Verpflichtungen erfüllen wollen. Dieses Dokument legt mit Zeiträumen und
Verantwortlichkeiten versehene Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen fest, die zur
Erreichung der Ziele aufgestellt wurden.
Vulnerabilität: das Ausmaß, in dem ein System für negative Folgen des Klimawandels,
einschließlich Klimavariabilität und Klimaextreme, anfällig ist und diese nicht bewältigen
kann (Gegensatz von Widerstandsfähigkeit).Seite 17 von 18

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Ich, [Name des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin (oder eines gleichwertigen
Vertreters)], [Bürgermeister/in (oder andere Amtsbezeichnung)] von [Name oder
Stadt/Gemeinde] wurde vom [Stadtrat (oder gleichwertiges Entscheidungsgremium)] am
[Datum] beauftragt, dem Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie beizutreten, und
habe volle Kenntnis von den im offiziellen Verpflichtungsdokument festgelegten und nachstehend
zusammengefassten Verpflichtungen.
Somit verpflichtet sich meine Stadt/Gemeinde grundsätzlich dazu
die Emissionen von Kohlendioxid (und möglicherweise anderer Treibhausgase) auf ihrem
Gebiet bis 2030 um mindestens 40 % zu reduzieren, insbesondere durch eine verbesserte
Energieeffizienz und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen;
ihre Klimaresistenz durch Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen.
Um diese Verpflichtungen in die Tat umzusetzen, verpflichtet sich meine Stadt/Gemeinde zu
folgenden Schritten:
Erstellung einer Basis-Emissionsbilanz und Durchführung einer Risiko- und
Vulnerabilitätsbewertung des Klimawandels;
Vorlage eines Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den
Klimawandel innerhalb von zwei Jahren nach dem Gemeinderatsbeschluss;
Einreichung eines Fortschrittsberichts mindestens alle zwei Jahre nach Vorlage des
Aktionsplans für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel zu Bewertungs-,
Überwachungs- und Überprüfungszwecken.
Ich akzeptiere im Falle der Nichtvorlage der oben genannten Dokumente (d. h. des Aktionsplans
für nachhaltige Energie und Anpassung an den Klimawandel und der Fortschrittsberichte)
innerhalb der vorgesehenen Fristen die Aussetzung der Teilnahme an der Initiative.
Voraussetzung ist die schriftliche Vorankündigung durch das Büro des Konvents der
Bürgermeister.
[Name und vollständige Anschrift der Stadt/Gemeinde]
[Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners]
UNTERSCHRIFTSeite 18 von 18

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Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de