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190114-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (Alt: 1912841, FF Amt 56-LSK)

Nummer
190114-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190114 Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (Alt: 1912841, FF Amt 56-LSK)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190114-1 ST
Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (Alt: 1912841, FF Amt 56-LSK)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 28.11.2019 Kenntnisnahme
Rat 12.12.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage „Leitbild der Stadt Bonn zu
Klimaschutz und Klimaanpassung“ (1912841) das Ziel einer CO2-neutralen
Gesellschaft bis 2050 formuliert. Die Energieversorgung sollte bis dahin nahezu
vollständig auf regenerative Energien umgestellt werden.
Der Ratsbeschlusses „Klimaneutralität bis 2035 (1912579)“ erfordert eine
Anpassung dieser Ziele. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Spiegelstrich
„Bis zum Jahr 2050 wird eine CO2-neutrale Gesellschaft angestrebt“ durch „Die
Stadt wird bis spätestens 2035 klimaneutral“ zu ersetzen. Der Passus „Die
Energieversorgung wird sukzessive bis 2050 nahezu vollständig auf
regenerative Energien umgestellt“ wird gestrichen.
Die Verwaltung schlägt vor, das formulierte Ziel der Treibhausgasminderung
„um 40% bis 2030“ (Referenzjahr 1990) abzuändern auf „um mindestens 40%
bis 2030“ (Referenzjahr 1990). Zum einen korrespondiert das 40% Ziel und der
Zeithorizont mit dem vorgeschlagenen Beitritt zum Konvent der Bürgermeister
für Klima und Energie“, zum anderen sieht der Ratsbeschluss zur
Klimaneutralität bis 2035 explizit auch das Instrument der Kompensation nicht
reduzierbarer CO2-Emissionen vor. Die Formulierung eines eigenen
Reduktionsziels hält die Verwaltung gerade auch im internationalen Kontext für
erforderlich.
Anlage/n
Keine
Federführung:
56 Amt für Umwelt-, Verbraucherschutz und Lokale Agenda Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 12:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de