190111-3 · Mitteilungsvorlage
Prüfauftrag: Fahrradgerechte Erweiterung des Fußwegs zwischen den Straßen "Am Burgfriedhof" Ecke "Burgblick" und "Promenadenweg" (alt: 1912295)
Kerndaten
- Nummer
- 190111-3
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 14.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190111-3 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Prüfauftrag: Fahrradgerechte Erweiterung des Fußwegs zwischen den Straßen "Am Burgfriedhof" Ecke "Burgblick" und "Promenadenweg" (alt: 1912295) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 23.04.2020 (190111-2) zum o.g. Betreff beschlossen, dass die Stadtverwaltung die Umsetzbarkeit prüft und die Kosten für eine fahrradgerechte Erweiterung inklusive Beleuchtung des Fußwegs zwischen den Straßen „Am Burgfriedhof“ Ecke „Burgblick“ und „Promenadenweg“ ermittelt sowie dessen Aufnahme nach Ausbau in die städtische Streu- und Schneeräumpflicht vornimmt. Die Verwaltung kommt bei der Prüfung zu folgendem Ergebnis: Bei dem angesprochenen Fußweg zwischen den Straßen "Am Burgfriedhof" Ecke "Burgblick" und "Promenadenweg" handelt es sich um einen Weg mit Treppenanlage einschließlich Bankette. Der Weg liegt im Landschaftsschutzgebiet, ist in wassergebundener Bauweise ausgebaut und wurde unlängst vom Amt für Stadtgrün überarbeitet. Im aktuellen Bestand haben sich seitlich der Treppen kleine Pfade durch eine Radnutzung ergeben. Diese schmalen Pfade können nach Auffassung der Verwaltung jedoch nur durch gut geübte Mountainbiker genutzt werden und wären für den „normalen“ Radverkehr nicht nutzbar. Unter dem Aspekt der direkten Netzverbindung wäre die Umwidmung des Weges in einen Radweg sicherlich von Vorteil. Er wäre eine direkte und schnelle Verbindung ohne Umwege für den Radverkehr von und nach Schweinheim. Jedoch ist der Weg aufgrund der topographischen Verhältnisse und der Lage innerhalb eines Waldes im Prinzip nicht geeignet, um als Radweg umgewidmet und ausgebaut zu werden. In der jetzigen direkten Führungsform hat der Weg eine Höhendifferenz von rd. 25 Metern auf einer Länge von 180 Metern. Daraus ergibt sich eine Steigung von fast 14 %. Die Akzeptanzgrenze bei Steigungen liegt für den Radverkehr bei max. 10-11 % auf Strecken, die nicht ausschließlich mit einer sportlichenSeite 1 von 2 Seite 2 Motivation gefahren werden. Insbesondere im Winter wäre es zudem hochgradig gefährlich diesen Weg bei möglicher Glätte zu befahren. Bei einem entsprechenden Ausbau müsste der Weg egalisiert (mit einem durchgängigen Gefälle gebaut) werden. Bei der Treppe bedeutet dies einerseits einen wesentlichen Massenabtrag und andererseits wieder einen Auftrag. Hierdurch würde ein erheblicher Eingriff in den Forst notwendig. Des Weiteren müsste der Weg auf Grund des entstehenden durchgängig steileren Gefälles vollständig versiegelt werden. Da der gesamte Bereich Teil eines Landschaftsschutzgebietes ist, würden hier weitere mit hohem Aufwand verbundene Auflagen entstehen. Des Weiteren entstünden durch das Entfernen der Treppe Nachteile für Fußgänger, da ein Weg mit einer solchen Steigung für Fußgänger über eine Treppe besser begehbar ist. Im Verhältnis zu dem hohen Aufwand, zu den hohen Kosten sowie ein Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet, welcher mit einem Ausbau einhergehen würde, sowie einem Lückenschluss, der nur für einen bestimmten Anteil von Radfahrenden eine attraktive Alternative zum Bestand darstellen würde, sieht die Verwaltung einen Umweg für den Radverkehr ausnahmsweise als zumutbar an, zumal eine entsprechende Fahrt mit Pedelecs/E-Bikes, wie sie im ursprünglichen Antrag genannt wurde, ohnehin zumutbar ist. Aus Sicht der Verwaltung ist es demnach nicht vertretbar, diese Verbindung als Radweg umzuwidmen bzw. umzubauen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de