← Vorlagen

190111-3 · Mitteilungsvorlage

Prüfauftrag: Fahrradgerechte Erweiterung des Fußwegs zwischen den Straßen "Am Burgfriedhof" Ecke "Burgblick" und "Promenadenweg" (alt: 1912295)

Nummer
190111-3
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
14.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62,5 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190111 Prüfauftrag: Fahrradgerechte Erweiterung des Fußwegs zwischen den Straßen "Am Burgfriedhof" Ecke "Burgblick" und "Promenadenweg" (alt: 1912295)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.587 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
190111-3
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Prüfauftrag: Fahrradgerechte Erweiterung des
Fußwegs zwischen den Straßen "Am Burgfriedhof"
Ecke "Burgblick" und "Promenadenweg" (alt:
1912295)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 23.04.2020 (190111-2) zum
o.g. Betreff beschlossen, dass die Stadtverwaltung die Umsetzbarkeit prüft und
die Kosten für eine fahrradgerechte Erweiterung inklusive Beleuchtung des
Fußwegs zwischen den Straßen „Am Burgfriedhof“ Ecke „Burgblick“ und
„Promenadenweg“ ermittelt sowie dessen Aufnahme nach Ausbau in die
städtische Streu- und Schneeräumpflicht vornimmt.
Die Verwaltung kommt bei der Prüfung zu folgendem Ergebnis:
Bei dem angesprochenen Fußweg zwischen den Straßen "Am Burgfriedhof"
Ecke "Burgblick" und "Promenadenweg" handelt es sich um einen Weg mit
Treppenanlage einschließlich Bankette. Der Weg liegt im
Landschaftsschutzgebiet, ist in wassergebundener Bauweise ausgebaut und
wurde unlängst vom Amt für Stadtgrün überarbeitet. Im aktuellen Bestand
haben sich seitlich der Treppen kleine Pfade durch eine Radnutzung ergeben.
Diese schmalen Pfade können nach Auffassung der Verwaltung jedoch nur
durch gut geübte Mountainbiker genutzt werden und wären für den „normalen“
Radverkehr nicht nutzbar.
Unter dem Aspekt der direkten Netzverbindung wäre die Umwidmung des
Weges in einen Radweg sicherlich von Vorteil. Er wäre eine direkte und
schnelle Verbindung ohne Umwege für den Radverkehr von und nach
Schweinheim. Jedoch ist der Weg aufgrund der topographischen Verhältnisse
und der Lage innerhalb eines Waldes im Prinzip nicht geeignet, um als Radweg
umgewidmet und ausgebaut zu werden.
In der jetzigen direkten Führungsform hat der Weg eine Höhendifferenz von rd.
25 Metern auf einer Länge von 180 Metern. Daraus ergibt sich eine Steigung
von fast 14 %. Die Akzeptanzgrenze bei Steigungen liegt für den Radverkehr
bei max. 10-11 % auf Strecken, die nicht ausschließlich mit einer sportlichenSeite 1 von 2

Seite 2
Motivation gefahren werden. Insbesondere im Winter wäre es zudem
hochgradig gefährlich diesen Weg bei möglicher Glätte zu befahren.
Bei einem entsprechenden Ausbau müsste der Weg egalisiert (mit einem
durchgängigen Gefälle gebaut) werden. Bei der Treppe bedeutet dies einerseits
einen wesentlichen Massenabtrag und andererseits wieder einen Auftrag.
Hierdurch würde ein erheblicher Eingriff in den Forst notwendig. Des Weiteren
müsste der Weg auf Grund des entstehenden durchgängig steileren Gefälles
vollständig versiegelt werden. Da der gesamte Bereich Teil eines
Landschaftsschutzgebietes ist, würden hier weitere mit hohem Aufwand
verbundene Auflagen entstehen. Des Weiteren entstünden durch das Entfernen
der Treppe Nachteile für Fußgänger, da ein Weg mit einer solchen Steigung für
Fußgänger über eine Treppe besser begehbar ist.
Im Verhältnis zu dem hohen Aufwand, zu den hohen Kosten sowie ein Eingriff
in ein Landschaftsschutzgebiet, welcher mit einem Ausbau einhergehen würde,
sowie einem Lückenschluss, der nur für einen bestimmten Anteil von
Radfahrenden eine attraktive Alternative zum Bestand darstellen würde, sieht
die Verwaltung einen Umweg für den Radverkehr ausnahmsweise als zumutbar
an, zumal eine entsprechende Fahrt mit Pedelecs/E-Bikes, wie sie im
ursprünglichen Antrag genannt wurde, ohnehin zumutbar ist.
Aus Sicht der Verwaltung ist es demnach nicht vertretbar, diese Verbindung als
Radweg umzuwidmen bzw. umzubauen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de