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190111-2 · Beschlussvorlage

Prüfauftrag: Fahrradgerechte Erweiterung des Fußwegs zwischen den Straßen "Am Burgfriedhof" Ecke "Burgblick" und "Promenadenweg" (alt: 1912295)

Nummer
190111-2
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
23.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 23.04.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190111 Prüfauftrag: Fahrradgerechte Erweiterung des Fußwegs zwischen den Straßen "Am Burgfriedhof" Ecke "Burgblick" und "Promenadenweg" (alt: 1912295)

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Beschlussvorlage
öffentlich
190111-2
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Prüfauftrag: Fahrradgerechte Erweiterung des
Fußwegs zwischen den Straßen "Am Burgfriedhof"
Ecke "Burgblick" und "Promenadenweg" (alt:
1912295)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 23.04.2020 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung prüft die Umsetzbarkeit und ermittelt die Kosten für eine
fahrradgerechte Erweiterung inklusive Beleuchtung des Fußwegs zwischen den
Straßen „Am Burgfriedhof“ Ecke „Burgblick“ und „Promenadenweg“ sowie
dessen Aufnahme nach Ausbau in die städtische Streu- und
Schneeräumpflicht.
Begründung
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf die einstimmige Empfehlung der
Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.11.2019 zum wortgleichen Antrag
der FDP-Fraktion vom 09.08.2019 (DS-Nr.: 1912295).
Die Begründung des Antrages lautete:
Schon immer wird dieser Weg von Fahrradverkehr von und nach Schweinheim
genutzt, bisher allerdings so, dass die Treppenanlagen durch eine wilde Spur
seitlich umfahren werden.
Die Sinnhaftigkeit des Weges auch für Radfahrer von und nach Schweinheim
liegt auf der Hand, da hierüber Teile der viel befahrenen und engen
Winterstraße sowie der ebenfalls vielbefahrenen Burgstraße auf dem Weg in
den Bad Godesberger Norden, Nordosten bzw. den Bonner Süden umfahren
werden können und sich hierdurch zudem eine signifikante Abkürzung ergibt.
Die fortschreitende Fahrradtechnologie mit elektromotorischer Unterstützung
erleichtert mittlerweile die Bewältigung des relativ steilen Hanges, so dassSeite 1 von 2

Seite 2
dieser endlich ordnungsgemäß für den Fahrradverkehr erschlossen werden
sollte.
Die Verwaltung nahm zu diesem Antrag wie folgt Stellung:
Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung des
Hauptausschusses wird die Verwaltung die Umsetzung des Antrags
prüfen. Dies kann allerdings frühestens ab Anfang 2020 erfolgen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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