190111-2 · Beschlussvorlage
Prüfauftrag: Fahrradgerechte Erweiterung des Fußwegs zwischen den Straßen "Am Burgfriedhof" Ecke "Burgblick" und "Promenadenweg" (alt: 1912295)
Kerndaten
- Nummer
- 190111-2
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 23.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190111-2 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Prüfauftrag: Fahrradgerechte Erweiterung des Fußwegs zwischen den Straßen "Am Burgfriedhof" Ecke "Burgblick" und "Promenadenweg" (alt: 1912295) Beratungsfolge Hauptausschuss 23.04.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung prüft die Umsetzbarkeit und ermittelt die Kosten für eine fahrradgerechte Erweiterung inklusive Beleuchtung des Fußwegs zwischen den Straßen „Am Burgfriedhof“ Ecke „Burgblick“ und „Promenadenweg“ sowie dessen Aufnahme nach Ausbau in die städtische Streu- und Schneeräumpflicht. Begründung Der Beschlussvorschlag geht zurück auf die einstimmige Empfehlung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.11.2019 zum wortgleichen Antrag der FDP-Fraktion vom 09.08.2019 (DS-Nr.: 1912295). Die Begründung des Antrages lautete: Schon immer wird dieser Weg von Fahrradverkehr von und nach Schweinheim genutzt, bisher allerdings so, dass die Treppenanlagen durch eine wilde Spur seitlich umfahren werden. Die Sinnhaftigkeit des Weges auch für Radfahrer von und nach Schweinheim liegt auf der Hand, da hierüber Teile der viel befahrenen und engen Winterstraße sowie der ebenfalls vielbefahrenen Burgstraße auf dem Weg in den Bad Godesberger Norden, Nordosten bzw. den Bonner Süden umfahren werden können und sich hierdurch zudem eine signifikante Abkürzung ergibt. Die fortschreitende Fahrradtechnologie mit elektromotorischer Unterstützung erleichtert mittlerweile die Bewältigung des relativ steilen Hanges, so dassSeite 1 von 2 Seite 2 dieser endlich ordnungsgemäß für den Fahrradverkehr erschlossen werden sollte. Die Verwaltung nahm zu diesem Antrag wie folgt Stellung: Bei Annahme des Antrags und entsprechender Beschlussfassung des Hauptausschusses wird die Verwaltung die Umsetzung des Antrags prüfen. Dies kann allerdings frühestens ab Anfang 2020 erfolgen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de