190109 · Mitteilungsvorlage
Sachstandsbericht der Projektgruppe „Geförderter Wohnungsbau in Bonn“ (alt: 1912804; FF Dezernat V)
Kerndaten
- Nummer
- 190109
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190109 Sachstandsbericht der Projektgruppe „Geförderter Wohnungsbau in Bonn“ (alt: 1912804; FF Dezernat V) Beratungsfolge Rat 07.11.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 08.10.2019 Kenntnisnahme Bau- und Vergabeausschuss 17.10.2019 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der wesentlichsten Aufgaben unserer Zeit. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung auf der Grundlage des Mikrozensus von 2014 geben in Bonn 45,5% der Haushalte mehr als 30% ihres verfügbaren Einkommens für die Miete aus[1]1. Die Mietbelastungsquote, bei der die Höhe der Bruttokaltmiete ins Verhältnis zu den Einkommen der Mieter gesetzt wird, sollte nach Expertenmeinung allerdings nicht mehr als 30 % betragen, da ansonsten - vor allem in Haushalten mit geringeren Einkommen - nur noch wenig Geld zum Leben und zur gesellschaftlichen Teilhabe übrig bleibt. Die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit qualitativ angemessenem und bezahlbarem Wohnraum kann aufgrund des kontinuierlichen Wegfalls von Wohnraum aus der Mietpreisbindung nicht mehr dauerhaft gewährleistet werden. In Bonn gibt es derzeit rund 10.000 Wohnungen, die einer Mietpreisbindung unterliegen und an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Dies entspricht ca. 6,3 % des Wohnungsbestandes. Hält die Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. VSeite 1 von 7 Seite 2 derzeitige Entwicklung an, werden es im Jahr 2030 nur ca. 6.000 Wohnungen sein. Durch das Bonner Baulandmodell (DS-Nr. 1811574EB5) müssen bei Neubauvorhaben mit Planungsrechtschaffung oder – anpassung abhängig von der Projektgröße 20% oder 40% der Bruttogrundfläche eines Wohnungsbauvorhabens als geförderter Mietwohnungsbau errichtet werden. Dies führt grundsätzlich zur Realisierung von gefördertem Wohnungsbau im gesamten Stadtgebiet und bei jedem Bauvorhaben ab 12 Wohneinheiten, für das ein Bebauungsplan erarbeitet und beschlossen wird. Perspektivisch wird die Anzahl der hierdurch neu gebauten geförderten Wohnungen allerdings den geschilderten Rückgang des geförderten Wohnungsbestandes nicht abfangen können. Vorhaben, die auf der Grundlage bestehender Bebauungspläne oder nach § 34 BauGB genehmigt werden, fallen nicht unter das Baulandmodell. Darüber hinaus hat die Verwaltung die Projektgruppe „Geförderter Wohnungsbau in Bonn“ unter Leitung der Sozialdezernentin eingerichtet. Ziel der Projektgruppe ist es, die städtischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Schaffung von öffentlich geförderten Wohnraum auszuschöpfen. Durch die Projektgruppe wurden verschiedene Handlungsfelder erarbeitet, die von Bedeutung beim Bau von geförderten Wohnraum sind und durch Teilprojektgruppen intensiv geprüft werden. Die Ergebnisse werden dem Verwaltungsvorstand vorgelegt und verwaltungsintern umgesetzt bzw. den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt. Für die Projektgruppe ist eine Laufzeit von zwei Jahren vorgesehen. Projekte von besonderer Bedeutung – „Fastlane“ Das Teilprojekt hat zum Ziel, wichtige Wohnungsbauprojekte hausintern zu beschleunigen, verwaltungsseitige Schwachstellen in den jeweiligen Verfahrensabläufen zu identifizieren und notwendige Prozessoptimierungen aufzuzeigen. Hierbei wird besonders Wert auf den internen Informationsabgleich, die bessere Vernetzung der Beteiligten sowie auf Verantwortungstransparenz gelegt. Die Priorisierung der Einzelprojekte soll also sowohl deren Realisierungszeiträume verkürzen als auch grundsätzlich erforderliche Veränderungen auf den Weg bringen. Die Teilnehmenden möchten über die Transparenz und Beschleunigung hinaus auch eineSeite 2 von 7 Seite 3 ämterübergreifende Verantwortung für die Verfahrensabläufe erreichen. Stellplätze Da die Rechtsverordnung für Stellplätze zur neuen Bauordnung nach wie vor noch nicht vorliegt, schlägt die Verwaltung vor, die notwendigen Stellplätze für den geförderten Wohnungsbau von derzeit 0,75/Wohneinheit auf 0,5/Wohneinheit zu reduzieren. Eine Beschlussvorlage (DS-Nr.: 1912432) befindet sich zur Abstimmung in den politischen Gremien. Richtlinien zur Grundstückssubventionierung Die Grundstückskosten sind die Basis für die rentable Errichtung eines geförderten Bauvorhabens, da die Erträge durch die festgeschriebenen Bewilligungsmieten von 6,80 €/m² Wohnfläche nach Förderweg A und 7,60 €/m² Wohnfläche nach Förderweg B der Wohnraumförderbestimmungen NRW begrenzt sind. Daher werden städtische Möglichkeiten zur Subventionierung der Grundstückskosten geprüft, um Investitionen in öffentlich geförderten Wohnungsbau attraktiver zu machen und zur Errichtung in mittleren und höheren Preislagen beizutragen. Subventionierung städtischer Grundstücke Ziel des Teilprojekts „Subventionierung des Verkaufs städtischer Grundstücke“ ist es herauszuarbeiten, mit welchen stadtseitigen Investitionsanreizen stadteigene Flächen für den geförderten Wohnungsbau aktiviert und durch private Vorhabenträger entwickelt werden können. Künftig soll unter anderem bei der Kaufpreisfindung für städtische Grundstücke, die für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen sind, der wirtschaftliche Nachteil des öffentlich geförderten Wohnungsbaus berechnet und abschlägig aufgenommen werden (DS 1911737). Thema des Teams ist auch die Subventionierung im Wege einer Konzeptvergabe, bei der die Vergabe städtischer Grundstücke nicht nach dem Höchstpreis sondern das Nutzungskonzept sowie soziale, ökologische und städtebauliche Kriterien stehen im Vordergrund der Bewertung (DS 1912139ST2). Die Konzeptvergabe beim Verkauf städtischer Grundstücke wird den Kommunen durch zahlreiche Experten (u.a. AG aktive Liegenschaftspolitik des Bündnisses für bezahlbares Bauen und Wohnen; Bodenpolitische Agenda 2020 bis 2003 des Deutschen Instituts für Urbanistik und desSeite 3 von 7 Seite 4 vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.) empfohlen. Durch diese Art der Vergabe städtischer Flächen könnte – neben dem geförderten Wohnungsbau - auch das im Bonner Baulandmodell noch entfallende Segment des preisgedämpften Wohnungsbaus (siehe DS.-Nr. 1811574) zum Zuge kommen. Subventionierung privater Grundstückgeschäfte Aufgabenstellung der Teilprojektgruppe ist es, durch städtische Subventionen Anreize für den geförderten Wohnungsbau auch bei privaten Grundstücken zu schaffen. Das erste Ergebnis ist, dass die Kaufpreissubventionierung privater Grundstücke nicht zielführend ist, um ein Mehr an gefördertem Wohnraum zu erreichen. Eine finanzielle Unterstützung privater Grundstückskäufe würde Kaufpreissteigerungen weiter anheizen. Zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs steht die mögliche Bebauung oftmals noch nicht fest, so dass die Ermittlung einer möglichen Subventionierung des Kaufpreises erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt zu berechnen wäre. Die Projektgruppe schlägt als Alternative die Entwicklung eines kommunalen Programms vor, mit dem ergänzend zur Landesförderung die Errichtung geförderten Wohnraums mithilfe zusätzlicher städtischer Finanzierungsmittel attraktiver gemacht werden kann. Reduzierung des städtischen Erbbauzinses für geförderte Bauvorhaben Die Vergabe von Erbbaurechten stellt eine gute Alternative zum Verkauf städtischer Grundstücke dar. Die Flächen bleiben im Eigentum der Stadt, es werden laufende Einnahmen generiert und Wertsteigerungen fließen ins städtische Kapital. Ein Erbbaurecht mit dem aktuellen Erbbauzins in Höhe von 4% p.a. stellt beim derzeitigen Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt kaum eine Alternative für Investierende dar. Die Verwaltung lotet den Spielraum für eine Absenkung des Erbpachtzinses aus. Bodenvorratspolitik für Ziele des geförderten Wohnungsbaus Die Stadt Bonn besitzt kaum Flächen um durch Flächenentwicklung dem Verlust des preisgebundenen geförderten Wohnungsbaus gegenzusteuern. Rechtliche und finanzielle Möglichkeiten zur Bodenbevorratung werden ausgelotet, um die für eine nachhaltigeSeite 4 von 7 Seite 5 Stadtentwicklung und soziale Wohnungspolitik notwendigen Grundstücke erwerben und entwickeln zu können. Das Teilprojektteam prüft verschiedene Werkzeuge und Maßnahmen zur aktiven Bodenbevorratung um dem Hemmnis der mangelnden Verfügbarkeit von Bauland zu begegnen. Dabei gilt es insbesondere, die vorhandenen und regelmäßig genutzten Instrumente, die städtisches Flächeneigentum generieren (u.a. Vorkaufsrechte, Umlegungsverfahren, Wohnbaulandaktivierung und Baulückenmobilisierung (vgl. DS-Nr. 1912433)) strategisch und koordiniert einzusetzen. Als zentrales Element wurde das Instrument eines (revolvierenden) Bodenfonds identifiziert, der im nächsten Schritt weiter konkretisiert werden soll. Ausübung des Vorkaufsrechts Ziel ist die Entwicklung einer Konzeption zur Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts inklusive der Aufstellung eines Handlungsleitfadens bei zukünftigen Sanierungssatzungen, insbesondere hinsichtlich der Auswahl des Verfahrens (klassisches oder einfaches Verfahren) sowie der Bestimmung und Formulierung der Sanierungsziele. Bei der Prüfung, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen die Anwendung der Bestimmungen des BauGB zu allgemeinen oder besonderen Vorkaufsrechten es ermöglichen kann, mehr geförderten Wohnraum in Bonn zu schaffen, zeigte sich bereits im ersten Schritt, bei der Prüfung des „ob“, dass sich diese Fragestellung nicht ohne weiteres mit Ja oder Nein beantworten lässt. Um hier zu belastbaren Ergebnissen zu gelangen, ist eine vertiefte Recherche und Prüfung der einzelnen Punkte notwendig. Leerstandsimmobilien im Eigentum des Bundes und des Landes Der Wohnungsgipfel der Bundesregierung am 21.09.2018 formulierte u.a. die Zielrichtung, den Kommunen freiwerdende Immobilien aus dem Besitz der BImA anzubieten und gegebenenfalls unter Ausschluss des Marktes unmittelbar an diese zu verkaufen. Eine ähnliche Regelung liegt auch für Immobilien des BLBs vor. Die Stadt hat erneut alle Landes- oder Bundesimmobilien auf eine mögliche Entwicklung hin geprüft und 42 teils bebaute Flächen in allen Größenordnungen identifiziert. Zu diesen Flächen werden nun Gespräche mit Bund und Land erfolgen.Seite 5 von 7 Seite 6 Leerstandsimmobilien im Eigentum der Bundesstadt Bonn Die Stadt überprüft hinsichtlich eigener Leerstands- Immobilien deren Entwicklungspotential für geförderten Wohnungsbau bzw. einer Umnutzung in geförderten Wohnraum. Im Rahmen des Teilprojektes „Städtische Liegenschaften“ werden Grundstücke als auch leestehende Bestandsgebäude betrachtet. Ungenutzte städtische Grundstücke werden vorrangig für Wohnnutzung weiterentwickelt. Imagekampagne für den geförderten Wohnungsbau Mit dem „sozialen Wohnungsbau“ oder „Sozialwohnungen“ werden häufig Mietprobleme assoziiert und negative Bewertungen über die Einkommens- und Familiensituation der Mietenden oder den Zustand der Wohnungen vorgenommen. Öffentlich geförderter Wohnungsbau wird allerdings von breiten Bevölkerungsschichten und Berufsgruppen zum Wohnen genutzt. Menschen mit geringerem Einkommen – bspw. einzelnen Berufsgruppen, alleinstehenden Seniorinnen und Senioren, kinderreichen Familien usw. - kann so Leben (und Arbeiten) in der Stadt ermöglicht werden. Durch die öffentliche Förderung von Wohnraum wird durch gesetzliche Anforderungen auch qualitativ hochwertiger (barrierefreier) Wohnraum geschaffen. Mit einer begleitenden Imagekampagne soll daher auf der einen Seite die Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus erhöht werden und auf der anderen Seite bei Investoren zum Bau von geförderten Wohnraum geworben werden. Erhalt von Wohnraum Neben der Anreizsetzung zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum ist auch der Erhalt von Wohnraum und die Bekämpfung von Wohnraumzweckentfremdung wichtig für die Wohnraumversorgung insgesamt. Die Verwaltung informiert ausführlich über die neuen Entwicklungen hinsichtlich der Zweckentfremdung von Wohnraum in der aktuellen Mitteilungsvorlage DS-Nr. 1912475 mit ED2, „Evaluierung des Wohnungsaufsichtsgesetzes NRW (mögliche Neuregelung im Bereich Zweckentfremdung von Wohnraum) sowie Berichterstattung über die Erfahrungen anderer Kommunen bei der Umsetzung der Zweckentfremdungssatzung“.Seite 6 von 7 Seite 7 [1] https://www.boeckler.de/pdf_fof/100892.pdf Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de