190104-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Jugendzeltplatz Schweinheim (in Ergänzung zur GA 1912215 der SPD) (alt: 1912215NV2, FF: FDP-Fraktion)
Kerndaten
- Nummer
- 190104-2 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190104-2 ST Jugendzeltplatz Schweinheim (in Ergänzung zur GA 1912215 der SPD) (alt: 1912215NV2, FF: FDP- Fraktion) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Mit Stellungnahme zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 04.09.2019 (DS-Nr.: 1912215ST3) teilte die Verwaltung mit, dass die in der Großen Anfrage formulierten Fragen nur gemeinsam mit dem Träger des Jugendzeltplatzes Bonn e.V. beantwortet werden können. Die zur Beantwortung der einzelnen Punkte erforderlichen Informationen wurden durch eine Anfrage beim Betreiber des Jugendzeltplatzes erbeten. Seine Antworten sind im Folgenden abgebildet. Laut Betreiber beträgt die maximal mögliche Jahreskapazität ca. 14.600 Besuchertage. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Jugendzeltplatz bei Veranstaltungen mit einer Übernachtung an jeweils zwei Tagen (An- und Abreisetag) belegt ist. Dies wird durch die Statistik nicht erfasst. Darüber hinaus erfolgt eine Nutzung des Jugendzeltplatzes in den Wintermonaten ausschließlich durch Gruppen, die entsprechende Erfahrungen mit den Wetterbedingungen haben. Da für den Betrieb des Jugendzeltplatzes ein hauptamtlicher Mitarbeiter eingesetzt ist, wird die Winterzeit auch zum Abbau von Urlaubsansprüchen und zum Überstundenausgleich des Mitarbeiters genutzt. Der Tagespreis beträgt für alle Gruppen 2,50 € pro Person. Eine Unterscheidung nach Bonner/Nichtbonner Gruppen wird nicht vorgenommen. Bei den Preisen mit Übernachtung wird hinsichtlich einer Bonner bzw. auswärtigen Nutzung wie folgt unterschieden: Übernachtungspreis für Bonner Gruppen: 4,50 € Übernachtungspreis für auswärtige Gruppen: 5,00 € Die Nutzung der Räume, Küche, Tagungsräume wird extra nach der Gebührenordnung berechnet. Im Vergleich hierzu beträgt der Tagespreis für Zeltende des Jugendzeltplatzes Aggertal pro Person 4,00 €. Für eine Übernachtung werden 8,00 € (2x4,00 €) pro Person berechnet. Der Preis für Tagesgäste ohne Zeltplatznutzung beträgt für Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren 1,00 € (Erwachsene zahlen 2,00 €). Dieses Tagesticket gilt lediglich für den dort befindlichen Strandbereich. Das Betreten der Zeltflächen ist dann nicht erlaubt. Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. VSeite 1 von 3 Seite 2 Der Tagespreis für Zeltende auf dem Jugendzeltplatz im Naturzentrum Eifel in Nettersheim beträgt bei 1-3 Übernachtungen pro Nacht 5,50 € und ab 4 Übernachtungen 5,00 € pro Nacht. Bzgl. der Frage nach der Anzahl der Besuchertage der Jugendfarm in Beuel liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Der Jugendzeltplatz Bonn e.V. beschäftigt einen festangestellten pädagogischen Leiter mit 40 Std./Woche und zusätzlich -nach Bedarf- freie MitarbeiterInnen in den Sommermonaten. Darüber hinaus werden ÜbungsleiterInnen auf Grundlage einer Übungsleiterpauschale in den Monaten April – Oktober nach Bedarf mit jeweils 20 Std./Woche beschäftigt. Der Vorstand arbeitet unentgeltlich und hilft bei Arbeitsaktionen mit. In der Vergangenheit zählten hierzu z.B. die Renovierung des Mitteltrakts, das Streichen aller Wände und Böden sowie das Abschleifen des gesamten großen Saals und die Mithilfe bei der Errichtung der Feuerstelle. Der Personaleinsatz des hauptamtlichen Mitarbeiters teilt sich im Durchschnitt wie folgt auf: Verwaltung und Buchungen 25 % Pädagogische Arbeit, Gruppenbetreuung 25 % Gartenarbeiten 12,5 % Materialpflege (Zelte), Reparaturen 12,5 % Reinigung 12,5 % Besorgungsfahrten, Termine auswärtig 12,5 % Bzgl. der Fragen zum Jahresumsatz, den Fixkosten usw. wird auf die Stellungnahme zur Großen Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.09.2019 verwiesen (s. DS-Nr.: 1912215ST4). Darin heißt es: „Aus dem jüngsten vorliegenden Verwendungsnachweis geht hervor, dass sich die Betriebskosten für den Jugendzeltplatz im Jahr 2017 auf 103.319,95 € belaufen. Die Kosten konnten durch Einnahmen aus Zeltplatzgebühren, Mieteinnahmen aus der Mitarbeiterwohnung und den städt. Betriebskostenzuschuss gedeckt werden. Für das Jahr 2017 hat der Jugendzeltplatz Bonn e.V. einen städt. Betriebskostenzuschuss i.H.v. 57.882,07 € erhalten. Die erwirtschafteten Einnahmen durch Zeltplatzgebühren belaufen sich nach Angaben des Vereins im Jahr 2017 auf 40.380,99 €. Mit o.g. Einnahmen konnten alle angegebenen Kosten gedeckt werden. Für die Nutzung des Jugendzeltplatzes leistet der Verein an die Stadt Bonn entsprechende Mietzahlungen, die im Rahmen des Betriebskostenzuschusses als förderfähige Kosten anerkannt werden. Die Miete für das Jahr 2019 beläuft sich auf 16.968,48 €.“ Welche Umsatzsteigerungsmöglichkeiten sieht der Betreiber • bei der Vermietung der Tagungsräume und Freiflächen fürSeite 2 von 3 Seite 3 o Integration in das städtische Angebot der Stadtranderholung Die Integration in das städtische Angebot der Stadtranderholung ist grundsätzlich immer möglich. Da dieses meist jedoch in den Sommermonaten stattfindet, könnte es zu Kapazitätsproblemen kommen, da der Jugendzeltplatz durch Ferienfreizeiten in den Sommermonaten häufig ausgebucht ist. Wenn Kapazitäten auf dem Platz frei sind, ist dies jedoch jederzeit möglich und erwünscht. o Familienfeiern, Vereinsfeiern Familien- und Vereinsfeiern finden bereits heute statt. Zu beachten ist hierbei immer die allgemeine Platzruhe (wegen der benachbarten Einrichtungen des Godesheims, Gezeitenhaus etc.) ab 22 Uhr. o Firmenveranstaltungen Firmenveranstaltungen o.Ä. sind wegen der Ausrichtung auf Jugendliche (siehe Satzung und Gemeinnützigkeit) nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. o Tagesseminaranbieter (Winter) bzw. o Wochenendseminaranbieter/2-Tagesseminaranbieter im Sommer Tages- und Wochenendseminare finden bereits heute statt. Diese sind im Saal und Tagungsraum möglich. Hier finden auch in den Wintermonaten entsprechende Veranstaltungen statt, z.B. Leiterwochenende zur Vorbereitung von Sommerfreizeiten. Es besteht zudem die Möglichkeit, Juleica-Schulungen für Bonner Jugendleiter durchzuführen, die derzeit zum Teil aus räumlichen Gründen in anderen Städten durchgeführt werden. o Vermietung der Freiflächen in den Wintermonaten als Caravanabstellfläche o.ä. Eine Vermietung der Flächen im Winter als Caravanabstellfläche o.Ä. ist nicht möglich, da der Zeltplatz nicht durch Fahrzeuge befahren werden kann. Darüber hinaus muss die Rasenfläche in den Wintermonaten zur Pflege bearbeitet werden. • durch Erstellen eines eigenen Veranstaltungs-/Seminarangebots für Erwachsene Seminar- und Veranstaltungsangebote sind denkbar und möglich, sofern diese den Bereich der Jugendarbeit umfassen. Hierzu wäre jedoch zusätzliches Personal notwendig. Der gesamte Zeltplatzbetrieb wird gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Vorstand lediglich von einem hauptamtlichen Mitarbeiter bewältigt. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de