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190104-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Jugendzeltplatz Schweinheim (in Ergänzung zur GA 1912215 der SPD) (alt: 1912215NV2, FF: FDP-Fraktion)

Nummer
190104-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190104 Jugendzeltplatz Schweinheim (in Ergänzung zur GA 1912215 der SPD) (alt: 1912215NV2, FF: FDP-Fraktion)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190104-2 ST
Jugendzeltplatz Schweinheim (in Ergänzung zur
GA 1912215 der SPD) (alt: 1912215NV2, FF: FDP-
Fraktion)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Mit Stellungnahme zur Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am
04.09.2019 (DS-Nr.: 1912215ST3) teilte die Verwaltung mit, dass die in der
Großen Anfrage formulierten Fragen nur gemeinsam mit dem Träger des
Jugendzeltplatzes Bonn e.V. beantwortet werden können.
Die zur Beantwortung der einzelnen Punkte erforderlichen Informationen
wurden durch eine Anfrage beim Betreiber des Jugendzeltplatzes erbeten.
Seine Antworten sind im Folgenden abgebildet.
Laut Betreiber beträgt die maximal mögliche Jahreskapazität ca. 14.600
Besuchertage. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Jugendzeltplatz bei
Veranstaltungen mit einer Übernachtung an jeweils zwei Tagen (An- und
Abreisetag) belegt ist. Dies wird durch die Statistik nicht erfasst. Darüber hinaus
erfolgt eine Nutzung des Jugendzeltplatzes in den Wintermonaten
ausschließlich durch Gruppen, die entsprechende Erfahrungen mit den
Wetterbedingungen haben. Da für den Betrieb des Jugendzeltplatzes ein
hauptamtlicher Mitarbeiter eingesetzt ist, wird die Winterzeit auch zum Abbau
von Urlaubsansprüchen und zum Überstundenausgleich des Mitarbeiters
genutzt.
Der Tagespreis beträgt für alle Gruppen 2,50 € pro Person.
Eine Unterscheidung nach Bonner/Nichtbonner Gruppen wird nicht
vorgenommen. Bei den Preisen mit Übernachtung wird hinsichtlich einer
Bonner bzw. auswärtigen Nutzung wie folgt unterschieden:
Übernachtungspreis für Bonner Gruppen: 4,50 €
Übernachtungspreis für auswärtige Gruppen: 5,00 €
Die Nutzung der Räume, Küche, Tagungsräume wird extra nach der
Gebührenordnung berechnet.
Im Vergleich hierzu beträgt der Tagespreis für Zeltende des Jugendzeltplatzes
Aggertal pro Person 4,00 €. Für eine Übernachtung werden 8,00 € (2x4,00 €)
pro Person berechnet. Der Preis für Tagesgäste ohne Zeltplatznutzung beträgt
für Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren 1,00 € (Erwachsene zahlen 2,00 €).
Dieses Tagesticket gilt lediglich für den dort befindlichen Strandbereich. Das
Betreten der Zeltflächen ist dann nicht erlaubt.
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 3

Seite 2
Der Tagespreis für Zeltende auf dem Jugendzeltplatz im Naturzentrum Eifel in
Nettersheim beträgt bei 1-3 Übernachtungen pro Nacht 5,50 € und ab 4
Übernachtungen 5,00 € pro Nacht.
Bzgl. der Frage nach der Anzahl der Besuchertage der Jugendfarm in Beuel
liegen der Verwaltung keine Informationen vor.
Der Jugendzeltplatz Bonn e.V. beschäftigt einen festangestellten
pädagogischen Leiter mit 40 Std./Woche und zusätzlich -nach Bedarf- freie
MitarbeiterInnen in den Sommermonaten.
Darüber hinaus werden ÜbungsleiterInnen auf Grundlage einer
Übungsleiterpauschale in den Monaten April – Oktober nach Bedarf mit jeweils
20 Std./Woche beschäftigt.
Der Vorstand arbeitet unentgeltlich und hilft bei Arbeitsaktionen mit. In der
Vergangenheit zählten hierzu z.B. die Renovierung des Mitteltrakts, das
Streichen aller Wände und Böden sowie das Abschleifen des gesamten großen
Saals und die Mithilfe bei der Errichtung der Feuerstelle.
Der Personaleinsatz des hauptamtlichen Mitarbeiters teilt sich im Durchschnitt
wie folgt auf:
Verwaltung und Buchungen 25 %
Pädagogische Arbeit, Gruppenbetreuung 25 %
Gartenarbeiten 12,5 %
Materialpflege (Zelte), Reparaturen 12,5 %
Reinigung 12,5 %
Besorgungsfahrten, Termine auswärtig 12,5 %
Bzgl. der Fragen zum Jahresumsatz, den Fixkosten usw. wird auf die
Stellungnahme zur Großen Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Kinder,
Jugend und Familie am 17.09.2019 verwiesen (s. DS-Nr.: 1912215ST4).
Darin heißt es: „Aus dem jüngsten vorliegenden Verwendungsnachweis geht
hervor, dass sich die Betriebskosten für den Jugendzeltplatz im Jahr 2017 auf
103.319,95 € belaufen. Die Kosten konnten durch Einnahmen aus
Zeltplatzgebühren, Mieteinnahmen aus der Mitarbeiterwohnung und den städt.
Betriebskostenzuschuss gedeckt werden. Für das Jahr 2017 hat der
Jugendzeltplatz Bonn e.V. einen städt. Betriebskostenzuschuss i.H.v.
57.882,07 € erhalten. Die erwirtschafteten Einnahmen durch Zeltplatzgebühren
belaufen sich nach Angaben des Vereins im Jahr 2017 auf 40.380,99 €. Mit o.g.
Einnahmen konnten alle angegebenen Kosten gedeckt werden.
Für die Nutzung des Jugendzeltplatzes leistet der Verein an die Stadt Bonn
entsprechende Mietzahlungen, die im Rahmen des Betriebskostenzuschusses
als förderfähige Kosten anerkannt werden. Die Miete für das Jahr 2019 beläuft
sich auf 16.968,48 €.“
Welche Umsatzsteigerungsmöglichkeiten sieht der Betreiber
• bei der Vermietung der Tagungsräume und Freiflächen fürSeite 2 von 3

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o Integration in das städtische Angebot der Stadtranderholung
Die Integration in das städtische Angebot der Stadtranderholung ist
grundsätzlich immer möglich. Da dieses meist jedoch in den Sommermonaten
stattfindet, könnte es zu Kapazitätsproblemen kommen, da der Jugendzeltplatz
durch Ferienfreizeiten in den Sommermonaten häufig ausgebucht ist. Wenn
Kapazitäten auf dem Platz frei sind, ist dies jedoch jederzeit möglich und
erwünscht.
o Familienfeiern, Vereinsfeiern
Familien- und Vereinsfeiern finden bereits heute statt. Zu beachten ist hierbei
immer die allgemeine Platzruhe (wegen der benachbarten Einrichtungen des
Godesheims, Gezeitenhaus etc.) ab 22 Uhr.
o Firmenveranstaltungen
Firmenveranstaltungen o.Ä. sind wegen der Ausrichtung auf Jugendliche (siehe
Satzung und Gemeinnützigkeit) nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.
o Tagesseminaranbieter (Winter) bzw.
o Wochenendseminaranbieter/2-Tagesseminaranbieter im Sommer
Tages- und Wochenendseminare finden bereits heute statt. Diese sind im Saal
und Tagungsraum möglich. Hier finden auch in den Wintermonaten
entsprechende Veranstaltungen statt, z.B. Leiterwochenende zur Vorbereitung
von Sommerfreizeiten. Es besteht zudem die Möglichkeit, Juleica-Schulungen
für Bonner Jugendleiter durchzuführen, die derzeit zum Teil aus räumlichen
Gründen in anderen Städten durchgeführt werden.
o Vermietung der Freiflächen in den Wintermonaten als
Caravanabstellfläche o.ä.
Eine Vermietung der Flächen im Winter als Caravanabstellfläche o.Ä. ist nicht
möglich, da der Zeltplatz nicht durch Fahrzeuge befahren werden kann.
Darüber hinaus muss die Rasenfläche in den Wintermonaten zur Pflege
bearbeitet werden.
• durch Erstellen eines eigenen Veranstaltungs-/Seminarangebots für
Erwachsene
Seminar- und Veranstaltungsangebote sind denkbar und möglich, sofern diese
den Bereich der Jugendarbeit umfassen. Hierzu wäre jedoch zusätzliches
Personal notwendig. Der gesamte Zeltplatzbetrieb wird gemeinsam mit dem
ehrenamtlichen Vorstand lediglich von einem hauptamtlichen Mitarbeiter
bewältigt.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de