190103 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verbesserte Anbindung des Ortsteils Schweinheim an den ÖPNV (alt: 1912791, FF: Dez OB)
Kerndaten
- Nummer
- 190103
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 11.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190103 Bürgerantrag: Verbesserte Anbindung des Ortsteils Schweinheim an den ÖPNV (alt: 1912791, FF: Dez OB) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Inhalt des Bürgerantrages Der an die Bezirksvertretung Bad Godesberg gerichtete Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut: Die Bezirksvertretung Bad Godesberg möge dem Rat und den SWB dringend empfehlen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen bzw. die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit im Ortsteil Schweinheim mindestens alle 20 Minuten Busse fahren, wie vor dem Fahrplanwechsel Ende August 2019. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Online-Bürgerantrag. Anlage/n 1 ÖPNV Schweinheim (öffentlich) 2 ÖPNV Schweinheim nichtöffentlich (nichtöffentlich) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. ISeite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 02.09.2019 Institution / Verein Initiative "Bonn-Schweinheim nicht abgehängt" Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Busfahrplan in Bonn-Schweinheim (mindestens) für Schüler/innen wieder auf die alte, bessere Taktung zurück ändern Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 YhySaruU 02.09.19 13:16Seite 2 von 3 Ihr Antrag Die Bezirksvertretung Bad Godesberg möge dem Rat und den SWB dringend empfehlen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen bzw. die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit im Ortsteil Schweinheim mindestens alle 20 Minuten Busse fahren, wie vor dem Fahrplanwechsel Ende August 2019. Zum Fahrplanwechsel wurde die bisherige Linie 615 eingestellt, die bislang alle 20 Minuten durch ganz Schweinheim fuhr. Der neue Busverkehr erfolgt jetzt auf getrennten Linien, zweigeteilt durch die durch die Buslinien 638 und 639. Damit ist das untere Schweinheim auf beiden Seiten nur noch in einem 30-Minuten-Takt zu erreichen bzw. kann nur jede halbe Stunde Richtung Innenstadt verlassen werden. Nur im oberen Schweinheim ist durch die Zusammenführung der beiden Buslinien eine höhere Taktung gegeben, dort fahren die Busse alle 15 Minuten. Für Schüler/innen im unteren Schweinheim ist der neue Takt besonders am Morgen eine Zumutung. Nehmen wir das Beispiel Busstation Schloss Rheinblick, die auf dem Burgblick angesiedelt wurde: Dort fährt der Bus Richtung Stadt entweder um 6.52 oder erst um 7.22. Wer eine Schule weiter in der Innenstadt hat, erreicht diese dann schon um 7.15 und steht vor geschlossenen Türen, bei manchen Schulen, eine halbe Stunde vor Unterrichtsbeginns. Wer um 7.22 Uhr fährt, kommt erst gegen 7.50 an und kommt damit zu spät zum Unterricht. Es ist keine Alternative von der einen Buslinie (638) in Schweinheim zur anderen (639) zu laufen (was ohnehin für Schüler/innen am Morgen bei Dunkelheit oder Regen eine Zumutung wäre, weil das über 10 Minuten dauert, und auch nicht weiterhilft, da auch die Buslinie im südlicheren Schweinheim bereits um 7.06 fährt und dann erst wieder um 7.36 Uhr, auch bei der anderen Buslinie wären ein bis zwei Busse in der Zwischenzeit für Schüler/innen erforderlich). In anderen Städten in Deutschland fahren Busse für Schüler am Morgen sogar im Zehnminutentakt. Es fehlt konkret mindestens der (alte) Bus um 7.12 Uhr. Wobei in den Morgenstunden mehrere Zusatzbusse sinnvoll wären, da Schüler/innen unterschiedlich gelegene Schulen haben. Es ist unverantwortlich, dass die Stadt Bonn die Schüler/innen zwingt, in der Winterzeit entweder bei Dunkelheit aus Schweinheim zu Fuß zum U-Bahnhof zu laufen oder durch das Waldstück bei der AWO zur U-Bahn Wurzer Straße oder eben ständig zu früh in der Dunkelheit vor den Schulen stehen oder umgekehrt zu spät kommen zu müssen. Es ist erforderlich, hier umgehend mindestens eine Sonderfahrt am Morgen einsetzen zu lassen. Es kann nicht sein, dass die Bürger auf eigene Kosten einen Schulbus organisieren müssen bzw. dass Eltern derzeit die Kinder mit dem Auto zur U-Bahn fahren, was weder ökologisch ist noch die Verkehrssituation in der Stadt fördert. Natürlich wäre auch zu prüfen, dass für die übliche Rückfahrtszeit eine höhere Taktung erfolgt; am wichtigsten wäre aber der Morgen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass natürlich auch andere Bürger, z.B. Bewohner des AWO-Altenheimes, deren Besucher und Personal, durch den Fahrplanwechsel abgehängt worden sind. Gerade in Hinblick auf diesen Personenkreis wäre ganz grundsätzlich die Umstellung auf den 20-Minuten-Takt anzugehen. Alternativ könnten die Buslinien wieder zusammengeführt werden, wie bisher über die Buslinie 615, ggf. falls sich die Anwohner von Alt-Schweinheim-Mitte weiterhin gegen den Durchgangsbusverkehr äußern sollten, statt durch Alt-Schweinheim in einer Kurve Horionstraße, Winterstraße nach unten und dann rechts über den Burgblick wieder zur AWO und von dort aus wieder die Winterstraße hoch. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de