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190102 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einrichtung von geschwindigkeitsreduzierenden Schwellen in der Bachemer Straße (alt: 1912719, FF: Dez OB)

Nummer
190102
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
11.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.11.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190102
Bürgerantrag: Einrichtung von
geschwindigkeitsreduzierenden Schwellen in der
Bachemer Straße (alt: 1912719, FF: Dez OB)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert verkehrsberuhigende Maßnahmen
in der Bachemer Straße.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur
Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Online-
Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Schwellen Bachemer Straße (öffentlich)
2 Schwellen Bachemer Straße nichtöffentlich (nichtöffentlich)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 3

Bürgerantrag Online
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Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt
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Datum
01.09.2019
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Buergerantrag Bezirksvertretung Bad Godesberg - Einrichtung von geschwindigkeitsreduzierenden Schwellen in
der Bachemer Strasse
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
jyyEByH4
01.09.19 17:26Seite 2 von 3

Ihr Antrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Behandlung des folgenden Bürgerantrags in der nächstmöglichen Sitzung der Bezirksvertretung
Bad Godesberg:
Die Verwaltung möge geeignete Stellen im Verlauf der Bachemer Strasse in Bad Godesberg Mehlem
identifizieren, an denen deutlich gekennzeichnete und aus der Distanz ersichtliche fest installierte
Bodenschwellen eingerichtet werden, die dafür sorgen, dass insbesondere der Zweiradverkehr von (und nach)
Niederbachem in der Geschwindigkeit reduziert wird. Diese Schwellen sind über die gesamte Breite der Strasse
zu ziehen, damit die Zweiradfahrer diese nicht umfahren können.
Dabei sollten solche Schwellen im oberen Bereich hinter der Brücke über den Mehlemer Bach sowie im unteren
Bereich unterhalb der Brücke über den Mehlemer Bach eingerichtet werden. Sofern solche Schwellen ebenso
auch bereits im Wald oder bei den Gartenparzellen eingerichtet werden, ist es umso schwieriger für die von
Niederbachem kommenden Zweiradfahrer, überhaupt Geschwindigkeit aufzunehmen.
Die deutliche Kennzeichnung ist erforderlich, um die Sturzgefahr für die Fahrradfahrer soweit als möglich
einzugrenzen.
Begründung:
Die Bachemer Straße in Mehlem ist eine verkehrsberuhigte Straße mit Tempo 30 als
Geschwindigkeitsbegrenzung. Sie ist an sich eine Sackgasse, denn im Grunde ist die Durchfahrt von und nach
Niederbachem zumindest mit dem KfZ nur dann möglich, wenn dort in Niederbachem die metallenen
Begrenzungspfeiler berechtigt oder unberechtigt entfernt sind.
Allerdings ist die Bachemer Straße durch einen erheblichen Durchgangsverkehr an Fahrrädern und Motorrollern
etc. gekennzeichnet. Es handelt sich dabei in der Regel um ortskundige und erfahrene (Fahrrad-)fahrer, die
diesen Weg regelmäßig nehmen. Dabei machen sie es sich zu nutze, dass der Weg aus Niederbachem durch den
Wald abschüssig ist. Sie nehmen so auf der Fahrt nach Mehlem erheblich an Geschwindigkeit auf und „rasen“
den Weg regelrecht herunter. Dabei wird das o.g. Tempolimit häufig überschritten und Schulkinder, Senioren,
Spaziergänger und jegliche Anwohner werden gefährdet.
Es ist daran zu erinnern, dass Fahrradfahrer im Gegensatz zu motorisierten Fahrzeugen lautlos unterwegs sind
und somit trotz ihrer Geschwindigkeit nicht ohne weiteres von weitem wahrzunehmen sind. Weiterhin verfügt
die Bachemer Strasse lediglich im unteren Bereich über schmale Bürgersteige. Die Spaziergänger auf dem Weg
nach Niederbachem bzw. in den Wald nutzen daher die Fahrbahn. Dies führt vor allem an Wochenenden und
Feiertagen zu gefährlichen Situationen.
Es ist zudem zu beobachten, dass es den Zweiradfahrern häufig an Rücksichtnahme auf andere
Verkehrsteilnehmer fehlt. Dies kann unter Umständen daran liegen, dass die Absicht besteht, die bereits
gewonnene Geschwindigkeit nicht zu verlieren oder umgekehrt, auf dem Weg von Mehlem nach Niederbachem
Geschwindigkeit aufzunehmen, um den Berg problemlos bewältigen zu können.
Die enge Situation in der Bachemer Straße bzw. deren Charakter als Sackgasse erfordert auch von den KfZ Park-,
Rangier- und Wendeverkehr, zum Beispiel an den Anwohnerparkplätzen im oberen Bereich (oberhalb der
Brücke) bzw. im unteren Bereich in der Nähe des Kapellchens, wenn die KfZ in die Garagen und Einfahrten
rückwärts eingeparkt werden müssen. Die Geschwindigkeiten bei diesen (Park-) vorgängen sind dabei erheblich
niedriger als die der passierenden Zweiradfahrer.
Zudem ist die Bachemer Str. In der Nähe der Hausnummer 16 durch einen Engpass gekennzeichnet, der die
gesamte Verkehrssituation schwer einsichtig macht.
Während andere Autofahrer zwangsläufig bei rangierenden KfZ anhalten müssen, da sie aus Platzgründen nicht
passieren können, kommt es jedoch immer wieder vor, dass die Zweiradfahrer keine Rücksicht auf rangierende
Autofahrer nehmen und an diesen während des Rangiervorgangs vorbeifahren, teilweise auch zwischen Auto
und Garage bzw. Einfahrt. Dabei bringen sie sich einerseits selbst in Verletzungsgefahr und zugleich die
Autofahrer in die Situation, ungewollt in Unfälle verwickelt zu werden.
Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer möge bitte von daher die o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahme
beschlossen werden.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de