190102 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einrichtung von geschwindigkeitsreduzierenden Schwellen in der Bachemer Straße (alt: 1912719, FF: Dez OB)
Kerndaten
- Nummer
- 190102
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 11.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190102 Bürgerantrag: Einrichtung von geschwindigkeitsreduzierenden Schwellen in der Bachemer Straße (alt: 1912719, FF: Dez OB) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bachemer Straße. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Online- Bürgerantrag. Anlage/n 1 Schwellen Bachemer Straße (öffentlich) 2 Schwellen Bachemer Straße nichtöffentlich (nichtöffentlich) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. ISeite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 01.09.2019 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Buergerantrag Bezirksvertretung Bad Godesberg - Einrichtung von geschwindigkeitsreduzierenden Schwellen in der Bachemer Strasse Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 jyyEByH4 01.09.19 17:26Seite 2 von 3 Ihr Antrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Behandlung des folgenden Bürgerantrags in der nächstmöglichen Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Verwaltung möge geeignete Stellen im Verlauf der Bachemer Strasse in Bad Godesberg Mehlem identifizieren, an denen deutlich gekennzeichnete und aus der Distanz ersichtliche fest installierte Bodenschwellen eingerichtet werden, die dafür sorgen, dass insbesondere der Zweiradverkehr von (und nach) Niederbachem in der Geschwindigkeit reduziert wird. Diese Schwellen sind über die gesamte Breite der Strasse zu ziehen, damit die Zweiradfahrer diese nicht umfahren können. Dabei sollten solche Schwellen im oberen Bereich hinter der Brücke über den Mehlemer Bach sowie im unteren Bereich unterhalb der Brücke über den Mehlemer Bach eingerichtet werden. Sofern solche Schwellen ebenso auch bereits im Wald oder bei den Gartenparzellen eingerichtet werden, ist es umso schwieriger für die von Niederbachem kommenden Zweiradfahrer, überhaupt Geschwindigkeit aufzunehmen. Die deutliche Kennzeichnung ist erforderlich, um die Sturzgefahr für die Fahrradfahrer soweit als möglich einzugrenzen. Begründung: Die Bachemer Straße in Mehlem ist eine verkehrsberuhigte Straße mit Tempo 30 als Geschwindigkeitsbegrenzung. Sie ist an sich eine Sackgasse, denn im Grunde ist die Durchfahrt von und nach Niederbachem zumindest mit dem KfZ nur dann möglich, wenn dort in Niederbachem die metallenen Begrenzungspfeiler berechtigt oder unberechtigt entfernt sind. Allerdings ist die Bachemer Straße durch einen erheblichen Durchgangsverkehr an Fahrrädern und Motorrollern etc. gekennzeichnet. Es handelt sich dabei in der Regel um ortskundige und erfahrene (Fahrrad-)fahrer, die diesen Weg regelmäßig nehmen. Dabei machen sie es sich zu nutze, dass der Weg aus Niederbachem durch den Wald abschüssig ist. Sie nehmen so auf der Fahrt nach Mehlem erheblich an Geschwindigkeit auf und „rasen“ den Weg regelrecht herunter. Dabei wird das o.g. Tempolimit häufig überschritten und Schulkinder, Senioren, Spaziergänger und jegliche Anwohner werden gefährdet. Es ist daran zu erinnern, dass Fahrradfahrer im Gegensatz zu motorisierten Fahrzeugen lautlos unterwegs sind und somit trotz ihrer Geschwindigkeit nicht ohne weiteres von weitem wahrzunehmen sind. Weiterhin verfügt die Bachemer Strasse lediglich im unteren Bereich über schmale Bürgersteige. Die Spaziergänger auf dem Weg nach Niederbachem bzw. in den Wald nutzen daher die Fahrbahn. Dies führt vor allem an Wochenenden und Feiertagen zu gefährlichen Situationen. Es ist zudem zu beobachten, dass es den Zweiradfahrern häufig an Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer fehlt. Dies kann unter Umständen daran liegen, dass die Absicht besteht, die bereits gewonnene Geschwindigkeit nicht zu verlieren oder umgekehrt, auf dem Weg von Mehlem nach Niederbachem Geschwindigkeit aufzunehmen, um den Berg problemlos bewältigen zu können. Die enge Situation in der Bachemer Straße bzw. deren Charakter als Sackgasse erfordert auch von den KfZ Park-, Rangier- und Wendeverkehr, zum Beispiel an den Anwohnerparkplätzen im oberen Bereich (oberhalb der Brücke) bzw. im unteren Bereich in der Nähe des Kapellchens, wenn die KfZ in die Garagen und Einfahrten rückwärts eingeparkt werden müssen. Die Geschwindigkeiten bei diesen (Park-) vorgängen sind dabei erheblich niedriger als die der passierenden Zweiradfahrer. Zudem ist die Bachemer Str. In der Nähe der Hausnummer 16 durch einen Engpass gekennzeichnet, der die gesamte Verkehrssituation schwer einsichtig macht. Während andere Autofahrer zwangsläufig bei rangierenden KfZ anhalten müssen, da sie aus Platzgründen nicht passieren können, kommt es jedoch immer wieder vor, dass die Zweiradfahrer keine Rücksicht auf rangierende Autofahrer nehmen und an diesen während des Rangiervorgangs vorbeifahren, teilweise auch zwischen Auto und Garage bzw. Einfahrt. Dabei bringen sie sich einerseits selbst in Verletzungsgefahr und zugleich die Autofahrer in die Situation, ungewollt in Unfälle verwickelt zu werden. Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer möge bitte von daher die o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahme beschlossen werden. Seite 2 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de