190099-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung von Fußgängerquerungen in der Friesdorfer Straße (alt: 1912207, FF: Dez OB)
Kerndaten
- Nummer
- 190099-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 05.05.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190099-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Einrichtung von Fußgängerquerungen in der Friesdorfer Straße (alt: 1912207, FF: Dez OB) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Aufgrund der Beratungsergebnisse der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 5. Februar 2020 zu o.g. Bürgerantrag und zur Großen Anfrage DS-Nr. 190319 (Zebrastreifen Friesdorfer Straße in Höhe der Straße An Brenigs Ziegelei) und weiterer Bürgeranfragen hat die Verwaltung im Zuge der Deckensanierung auf der Friesdorfer Straße im Abschnitt zwischen Weststraße und Bernkasteler Straße vorsorglich an den drei in den Anfragen und im Antrag diskutierten Bereichen Leerrohre für mögliche Lichtsignalanlagen verlegen lassen. Die Rohre liegen jeweils an den Einmündungen zur Weststraße, zur Straße „Im Bendel“ und zur Straße „An Brenigs Ziegelei“. Sollte somit an einem dieser Bereiche eine Lichtsignalanlage aufgestellt werden, müsste die neue Decke nicht wieder für eine Leitungsverlegung geöffnet werden. Im Zusammenhang mit den Prüfungen zum Antrag und zur Großen Anfrage wurde grundsätzlich festgestellt, dass die Kfz-Belastungszahlen im diskutierten Abschnitt für die Anlage eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) nach den Richtlinien zu hoch sind und daher letztendlich nur eine Lichtsignalanlage (Ampel) als Querungshilfe in Frage kommt. Zwischen dem Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Bernkasteler Str./Hochkreuzallee und der Lichtsignalanlage an der neuen Kreuzung zur Elsässer Straße gibt es nur zwei Mittelinseln als Querungshilfen. Dieser Straßenzug (Bernkasteler Straße und Abschnitte der Friesdorfer Straße) ist insgesamt rund einen Kilometer lang. Daher wären ein oder zwei zusätzliche Lichtsignalanlagen als gesicherte Querungshilfe(n) für Fußgänger sinnvoll. Alle drei Standorte (mit Leerrohren) sollten allerdings nicht mit entsprechenden Anlagen ausgestattet werden. Dann wäre das Angebot an Querungsmöglichkeiten mit dem eigentlichen Bedarf nicht mehr wirtschaftlich in Einklang zu bringen. Eine Anlage kostet in der Anschaffung und Installation rund 50.000 bis 60.000 Euro. Die Betriebskosten belaufen sich im Schnitt auf 2.000 Euro/Jahr. Aus Sicht der Verwaltung würde ein Standort an der Einmündung zur Weststraße auf Höhe der Kindertagesstätte und ein weiterer Standort imSeite 1 von 2 Seite 2 Bereich „Im Bendel“/“An Brenigs Ziegelei“ sinnvoll sein. Dann wären die Anlagen bzw. das Querungsangebot für Fußgänger im Gesamtabschnitt relativ gleichmäßig verteilt. Darüber hinaus würden die Anlagen dem Kfz-Verkehr die Ausfahrt aus den untergeordneten Straßen erleichtern. Die Rotphasen für den Kfz-Verkehr würden die Zeitlücken zwischen den Fahrzeugen auf der Friesdorfer Straße entsprechend vergrößern. Ob eine Lichtsignalanlage eher an der Einmündung zur Straße „An Brenigs Ziegelei“ oder an der Einmündung zur Straße „Im Bendel“ aufgestellt werden sollte, müsste allerdings durch eine weitere gezielte Fußgängerzählung an den beiden potentiellen Standorten ermittelt werden. Dies würde die Verwaltung bei entsprechender Beschlusslage beauftragen. Allerdings sollte die Zählung erst nach einer Normalisierung der Lage erfolgen. Zurzeit sind die Verkehrsströme (aller Verkehrsarten) stark reduziert. Grundsätzlich stehen für die Anlagen bisher keine Mittel im Haushalt zur Verfügung. Auch dies würde nach einer entsprechenden Beschlusslage erfolgen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg : Die Bezirksvertretung Bad Godesberg befürwortet den Verfahrensvorschlag der Verwaltung, nach Abschluss weiterer Verkehrszählungen der BV Bad Godesberg einen endgültigen Beschlussvorschlag hinsichtlich der Aufstellung von Lichtsignalanlagen zu machen. Die Antragsinhalte werden in die weitere Prüfung einbezogen. Mit der aktuellen Beratung des Bürgerantrages in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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