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190098-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Neufassung der 'Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn (Maßnahmen und Anschaffungen)' (alt: 1712592ST11)

Nummer
190098-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie mit dem Schulausschuss 19.12.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190098 Neufassung der 'Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn (Maßnahmen und Anschaffungen)' (alt: 1712592AA5)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190098-1 ST
Neufassung der 'Richtlinien zur Förderung der
Jugendarbeit in Bonn (Maßnahmen und
Anschaffungen)' (alt: 1712592ST11)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 21.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme zu 1712592AA5:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat in seiner Sitzung am
20.09.2017 die neugefassten Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in
Bonn (Maßnahmen und Anschaffungen) mit der Maßgabe beschlossen, dass
der Änderungsantrag mit der Drucksachen-Nr.: 1712592AA5 zunächst im
Unterausschuss Kinder- und Jugendhilfe vor der Sommerpause 2018
thematisch aufgegriffen werden sollte.
Eine Erörterung fand im Unterausschuss am 04.07.2018 statt und wurde in den
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 18.12.2018 verwiesen.
Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am
29.11.2018 hat die Verwaltung mitgeteilt (DS-Nr.: 1812896), dass eine
Auswertung der bisher vorliegenden Förderanträge zur neugefassten Richtlinie
zum jetzigen Zeitpunkt noch kein vollumfängliches und mit den Vorjahren
vergleichbares Bild zum Umgang mit den geänderten Fördermodalitäten ergibt.
Um die von den Antragstellern eingebrachten Vorschläge bezüglich der
Förderung von Bildungs- und Schulungsmaßnahmen beurteilen zu können,
wird auch hier auf die für die 1. Jahreshälfte 2019 geplante Evaluation der
Richtlinien verwiesen. Hierbei sollen die von den Trägern erhobenen
Auswertungen über die Einbindung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB
VIII ebenfalls in die Beurteilung einfließen.
Anlage/n
Keine
Federführung:
Ratsbüro Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 1

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Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de