190098 · Änderungsantrag
Neufassung der 'Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn (Maßnahmen und Anschaffungen)' (alt: 1712592AA5)
Kerndaten
- Nummer
- 190098
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 11.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie mit dem Schulausschuss Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 190098 Neufassung der 'Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn (Maßnahmen und Anschaffungen)' (alt: 1712592AA5) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 21.11.2019 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Satz 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst: „Die Neufassung der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit in Bonn (Anlage 1) wird wie folgt geändert:“ Verwaltungsvorlage Änderungsantrag 6.1 Mitarbeiterschulungen Die Fördersätze betragen je Tag und Teilnehmer/in, Leiter/in und Referent/in für Mitarbeiterschulungen: - bei Veranstaltungen mit Übernachtung: 18,75 Euro als Basistagessatz Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung: 37,50 Euro für Inhaber/-innen von Bonn- Ausweisen 56,25 Euro für Empfänger/-innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder dem SGB XII - bei Veranstaltungen ohne Übernachtung: 6,25 Euro als Basistagessatz Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung: 12,50 Euro für Inhaber/-innen von Bonn- Ausweisen 18,75 Euro für Empfänger/-innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder dem SGB XII 6.1 Mitarbeiterschulungen Die Fördersätze betragen je Tag und Teilnehmer/in, Leiter/in und Referent/in für Mitarbeiterschulungen: - bei Veranstaltungen mit Übernachtung: 12,20 Euro je Tag und Teilnehmer/in, Leiter/in und Referent/in sowie 200 Euro je Schulungstag als Basistagessatz Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung: 24,40 Euro für Inhaber/-innen von Bonn- Ausweisen 36,60 Euro für Empfänger/-innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder dem SGB XII - bei Veranstaltungen ohne Übernachtung: 6,25 Euro als Basistagessatz Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung: 12,50 Euro für Inhaber/-innen von Bonn- Ausweisen 18,75 Euro für Empfänger/-innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder dem SGB XII Antragsteller/in: Stefan Niewöhner, Gabriel KunzeSeite 1 von 4 Seite 2 6.2 Sonstige Bildungs- und Schulungsmaßnahmen Die Fördersätze betragen je Tag und Teilnehmer/in, Leiter/in und Referentin für alle anderen Bildungs- und Schulungsveranstaltungen: - bei Veranstaltungen mit Übernachtung: 13,50 Euro als Basistagessatz Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung: 27,00 Euro für Inhaber/-innen von Bonn- Ausweisen 40,50 Euro für Empfänger/-innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder dem SGB XII - bei Veranstaltungen ohne Übernachtung: 4,50 Euro als Basistagessatz Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung: 9,00 Euro für Inhaber/-innen von Bonn- Ausweisen 13,50 Euro für Empfänger/-innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder dem SGB XII 6.2 Sonstige Bildungs- und Schulungsmaßnahmen Die Fördersätze betragen je Tag und Teilnehmer/in, Leiter/in und Referentin für alle anderen Bildungs- und Schulungsveranstaltungen: - bei Veranstaltungen mit Übernachtung: 6,10 Euro je Tag und Teilnehmer/in, Leiter/in und Referent/in sowie 200 Euro je Schulungstag als Basistagessatz Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung: 12,20 Euro für Inhaber/-innen von Bonn- Ausweisen 24,40 Euro für Empfänger/-innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder dem SGB XII - bei Veranstaltungen ohne Übernachtung: 4,50 Euro als Basistagessatz Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung: 9,00 Euro für Inhaber/-innen von Bonn- Ausweisen 13,50 Euro für Empfänger/-innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder dem SGB XII Begründung Vorberatung: * Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV 5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB Gremium Sitzung Ergebnis Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 20.09.2017 sh. 1712592EB8 Unterausschuss für Kinder- und Jugendhilfe 04.07.2018 verwiesen in JHA am 18.12.2018 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.12.2018 Einstimmig bei einer Enthaltung vertagt in die JHA-Sitzung im Mai 2019 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 23.05.2019 Vertagt in JHA am 11.07.2019 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.07.2019 Einstimmig vertagtSeite 2 von 4 Seite 3 Begründung: Änderung des Tarifes bei Mitarbeiterschulungen und Bildungsmaßnahmen für Kinder Die aktuellen Richtlinien unterscheiden nicht zwischen Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche und Schulungen für ehrenamtlich Mitarbeitende. Sie machen die Höhe des Tagessatzes von der Schulungsdauer und der Zahl der Übernachtungen abhängig. Zusätzlich gibt es pro Maßnahme einen Material- und Referentenkostenzuschuss von 75 % bis zu max. 250 Euro (bzw. 450 Euro ab 5 Tagen Dauer) Im Verwaltungsvorschlag entfällt dieser Material- und Referentenkostenzuschuss. Stattdessen wird der Tagessatz stark angehoben. Dies führt aber dazu, dass gerade kurze Veranstaltung mit wenigen Teilnehmenden ohne Übernachtung weniger Zuschüsse erhalten werden als bisher. Das gilt insbesondere für Bildungsmaßnahmen mit Kinder und Jugendlichen. Veranstaltungen mit vielen Teilnehmenden und vielen Übernachtungen werden stärker gefördert (Vgl. Tabelle). Gerade im Bildungsbereich bilden solche Maßnahmen aber eher die Ausnahme. Schulungen von ehrenamtlich Mitarbeitenden sind grundsätzlich teurer als Bildungsmaßnahmen für Kinder. Daher ist es richtig hier zu unterscheiden. Ob Übernachtet wird oder nicht sollte kein Kriterium sein, vielmehr ist weiter auf die Schulungsdauer abzustellen. Gleichzeitig müssen kurze und kleine Maßnahmen, wie sie häufig bei der Schulung von Mitarbeitenden auftreten, bessergestellt werden. Daher schlagen wir vor, einen anderen Tarif zu wählen, um Bildungsmaßnahmen und Schulungen bedarfsgerechter zu fördern: 1. Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche erhalten 6,10 € Tagessatz (wie Freizeit), Schulungen für ehrenamtliche den doppelten Tagessatz. Auf das Kriterium Übernachtung wird verzichtet. 2. Zusätzlich erhalten Bildungs- und Schulungsmaßnahmen einen Schulungsbasistagessatz von 200 Euro je SchulungstagSeite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de