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190098 · Änderungsantrag

Neufassung der 'Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn (Maßnahmen und Anschaffungen)' (alt: 1712592AA5)

Nummer
190098
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
11.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie mit dem Schulausschuss 19.12.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190098-1 ST Neufassung der 'Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bonn (Maßnahmen und Anschaffungen)' (alt: 1712592ST11)

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Änderungsantrag
öffentlich
190098
Neufassung der 'Richtlinien zur Förderung der
Jugendarbeit in Bonn (Maßnahmen und
Anschaffungen)' (alt: 1712592AA5)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 21.11.2019 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Satz 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt gefasst:
„Die Neufassung der Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit in Bonn
(Anlage 1) wird wie folgt geändert:“
Verwaltungsvorlage Änderungsantrag
6.1 Mitarbeiterschulungen
Die Fördersätze betragen je Tag und
Teilnehmer/in, Leiter/in und Referent/in für
Mitarbeiterschulungen:
- bei Veranstaltungen mit Übernachtung:
18,75 Euro als Basistagessatz
Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung:
37,50 Euro für Inhaber/-innen von Bonn-
Ausweisen
56,25 Euro für Empfänger/-innen von
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach dem SGB II
oder dem SGB XII
- bei Veranstaltungen ohne Übernachtung:
6,25 Euro als Basistagessatz
Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung:
12,50 Euro für Inhaber/-innen von Bonn-
Ausweisen
18,75 Euro für Empfänger/-innen von
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach dem SGB II
oder dem SGB XII
6.1 Mitarbeiterschulungen
Die Fördersätze betragen je Tag und
Teilnehmer/in, Leiter/in und Referent/in für
Mitarbeiterschulungen:
- bei Veranstaltungen mit Übernachtung:
12,20 Euro je Tag und Teilnehmer/in,
Leiter/in und Referent/in
sowie 200 Euro je Schulungstag als
Basistagessatz
Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung:
24,40 Euro für Inhaber/-innen von Bonn-
Ausweisen
36,60 Euro für Empfänger/-innen von
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach dem SGB II
oder dem SGB XII
- bei Veranstaltungen ohne Übernachtung:
6,25 Euro als Basistagessatz
Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung:
12,50 Euro für Inhaber/-innen von Bonn-
Ausweisen
18,75 Euro für Empfänger/-innen von
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach dem SGB II
oder dem SGB XII
Antragsteller/in:
Stefan Niewöhner, Gabriel KunzeSeite 1 von 4

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6.2 Sonstige Bildungs- und
Schulungsmaßnahmen
Die Fördersätze betragen je Tag und
Teilnehmer/in, Leiter/in und Referentin für
alle anderen Bildungs- und
Schulungsveranstaltungen:
- bei Veranstaltungen mit Übernachtung:
13,50 Euro als Basistagessatz
Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung:
27,00 Euro für Inhaber/-innen von Bonn-
Ausweisen
40,50 Euro für Empfänger/-innen von
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach dem SGB II
oder dem SGB XII
- bei Veranstaltungen ohne Übernachtung:
4,50 Euro als Basistagessatz
Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung:
9,00 Euro für Inhaber/-innen von Bonn-
Ausweisen
13,50 Euro für Empfänger/-innen von
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder
dem SGB XII
6.2 Sonstige Bildungs- und
Schulungsmaßnahmen
Die Fördersätze betragen je Tag und
Teilnehmer/in, Leiter/in und Referentin für
alle anderen Bildungs- und
Schulungsveranstaltungen:
- bei Veranstaltungen mit Übernachtung:
6,10 Euro je Tag und Teilnehmer/in,
Leiter/in und Referent/in
sowie 200 Euro je Schulungstag als
Basistagessatz
Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung:
12,20 Euro für Inhaber/-innen von Bonn-
Ausweisen
24,40 Euro für Empfänger/-innen von
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach dem SGB II
oder dem SGB XII
- bei Veranstaltungen ohne Übernachtung:
4,50 Euro als Basistagessatz
Zusatzförderung zur Beitragsreduzierung:
9,00 Euro für Inhaber/-innen von Bonn-
Ausweisen
13,50 Euro für Empfänger/-innen von
Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach dem SGB II oder
dem SGB XII
Begründung
Vorberatung:
* Zuständigkeiten 1 = Beschluss 2 = Empf. An Rat 3 = Empf. an HA 4 = Empf. an BV
5 = Anreg. an Rat 6 = Anreg. an HA 7 = Anreg. an FachA 8 = Anreg. an OB
Gremium Sitzung Ergebnis
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 20.09.2017 sh. 1712592EB8
Unterausschuss für Kinder- und Jugendhilfe 04.07.2018 verwiesen in JHA am
18.12.2018
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 18.12.2018 Einstimmig bei einer
Enthaltung vertagt in die
JHA-Sitzung im Mai 2019
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 23.05.2019 Vertagt in JHA am
11.07.2019
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 11.07.2019 Einstimmig vertagtSeite 2 von 4

Seite 3
Begründung: Änderung des Tarifes bei Mitarbeiterschulungen und
Bildungsmaßnahmen für Kinder
Die aktuellen Richtlinien unterscheiden nicht zwischen Bildungsmaßnahmen für
Kinder und Jugendliche und Schulungen für ehrenamtlich Mitarbeitende. Sie
machen die Höhe des Tagessatzes von der Schulungsdauer und der Zahl der
Übernachtungen abhängig. Zusätzlich gibt es pro Maßnahme einen Material-
und Referentenkostenzuschuss von 75 % bis zu max. 250 Euro (bzw. 450 Euro
ab 5 Tagen Dauer)
Im Verwaltungsvorschlag entfällt dieser Material- und
Referentenkostenzuschuss. Stattdessen wird der Tagessatz stark angehoben.
Dies führt aber dazu, dass gerade kurze Veranstaltung mit wenigen
Teilnehmenden ohne Übernachtung weniger Zuschüsse erhalten werden als
bisher. Das gilt insbesondere für Bildungsmaßnahmen mit Kinder und
Jugendlichen. Veranstaltungen mit vielen Teilnehmenden und vielen
Übernachtungen werden stärker gefördert (Vgl. Tabelle). Gerade im
Bildungsbereich bilden solche Maßnahmen aber eher die Ausnahme.
Schulungen von ehrenamtlich Mitarbeitenden sind grundsätzlich teurer als
Bildungsmaßnahmen für Kinder. Daher ist es richtig hier zu unterscheiden. Ob
Übernachtet wird oder nicht sollte kein Kriterium sein, vielmehr ist weiter auf die
Schulungsdauer abzustellen. Gleichzeitig müssen kurze und kleine
Maßnahmen, wie sie häufig bei der Schulung von Mitarbeitenden auftreten,
bessergestellt werden. Daher schlagen wir vor, einen anderen Tarif zu wählen,
um Bildungsmaßnahmen und Schulungen bedarfsgerechter zu fördern:
1. Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche erhalten 6,10 €
Tagessatz (wie Freizeit), Schulungen für ehrenamtliche den doppelten
Tagessatz. Auf das Kriterium Übernachtung wird verzichtet.
2. Zusätzlich erhalten Bildungs- und Schulungsmaßnahmen einen
Schulungsbasistagessatz von 200 Euro je SchulungstagSeite 3 von 4

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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de