190095-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung im Anrainerviertel des Bad Godesberger Bahnhofs (alt: 1912134ST4, FF: Amt 33)
Kerndaten
- Nummer
- 190095-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190095-1 ST Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung im Anrainerviertel des Bad Godesberger Bahnhofs (alt: 1912134ST4, FF: Amt 33) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1.: Die Verkehrssituation rund um die Parkplatzanlagen an der Straße von-Groote-Platz am Bahnhof Bad Godesberg ist auch aus Sicht der Verwaltung verbesserungswürdig. Viele Pendler parken augenscheinlich in den unbewirtschafteten angrenzenden Straßen (wie auch der Gerhard-Rohlfs-Straße), um die Parkgebühren auf den beiden Anlagen einzusparen. Daher wären Bewohnerparkregelungen, wie vom Antragsteller angeregt, grundsätzlich zu befürworten. Allerdings müssen dann auch die im weiteren Umkreis liegenden Nachbarstraßen betrachtet werden. Verdrängungseffekte, in die angrenzenden Straßenzüge, wären ansonsten zu erwarten. Die Verwaltung arbeitet gerade an einem gesamtstädtischen Parkraumbewirtschaftungskonzept, welches dann u.a. auch der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Beratung und Beschlussfassung (voraussichtlich im Jahr 2020) vorgelegt werden soll. Zu 2.: Aufgrund der fehlenden baulichen Voraussetzungen (insbesondere die bauliche Trennung von Gehweg und Fahrbahn durch Bord) kann die zusätzlich gewünschte Beschilderung eines verkehrsberuhigten Bereiches („Spielstraße“) aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen. Ob es zu überdurchschnittlich vielen Geschwindigkeitsverstößen in der Gerhard-Rohlfs-Straße kommt, kann nicht abschließend beurteilt werden. Die Kürze des Straßenabschnitts (unter 100 m) und der vergleichsweise geringe Fahrbahnquerschnitt lassen dieses eher nicht vermuten. Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Verwaltung empfiehlt, dem Bürgerantrag nicht zu folgen und den Antragsteller im Sinne des Inhalts dieser Stellungnahme zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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