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190095-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung im Anrainerviertel des Bad Godesberger Bahnhofs (alt: 1912134ST4, FF: Amt 33)

Nummer
190095-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190095 Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung im Anrainerviertel des Bad Godesberger Bahnhofs (alt: 1912134, FF: Dez OB)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190095-1 ST
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung im
Anrainerviertel des Bad Godesberger Bahnhofs (alt:
1912134ST4, FF: Amt 33)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
Die Verkehrssituation rund um die Parkplatzanlagen an der
Straße von-Groote-Platz am Bahnhof Bad Godesberg ist auch
aus Sicht der Verwaltung verbesserungswürdig. Viele
Pendler parken augenscheinlich in den unbewirtschafteten
angrenzenden Straßen (wie auch der Gerhard-Rohlfs-Straße),
um die Parkgebühren auf den beiden Anlagen einzusparen.
Daher wären Bewohnerparkregelungen, wie vom Antragsteller
angeregt, grundsätzlich zu befürworten. Allerdings müssen
dann auch die im weiteren Umkreis liegenden Nachbarstraßen
betrachtet werden. Verdrängungseffekte, in die
angrenzenden Straßenzüge, wären ansonsten zu erwarten. Die
Verwaltung arbeitet gerade an einem gesamtstädtischen
Parkraumbewirtschaftungskonzept, welches dann u.a. auch
der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Beratung und
Beschlussfassung (voraussichtlich im Jahr 2020) vorgelegt
werden soll.
Zu 2.:
Aufgrund der fehlenden baulichen Voraussetzungen
(insbesondere die bauliche Trennung von Gehweg und
Fahrbahn durch Bord) kann die zusätzlich gewünschte
Beschilderung eines verkehrsberuhigten Bereiches
(„Spielstraße“) aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen.
Ob es zu überdurchschnittlich vielen
Geschwindigkeitsverstößen in der Gerhard-Rohlfs-Straße
kommt, kann nicht abschließend beurteilt werden. Die Kürze
des Straßenabschnitts (unter 100 m) und der
vergleichsweise geringe Fahrbahnquerschnitt lassen dieses
eher nicht vermuten.
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 2

Seite 2
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Verwaltung empfiehlt, dem Bürgerantrag nicht zu folgen
und den Antragsteller im Sinne des Inhalts dieser
Stellungnahme zu informieren. Mit diesem Votum ist das in
§ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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