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190095 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung im Anrainerviertel des Bad Godesberger Bahnhofs (alt: 1912134, FF: Dez OB)

Nummer
190095
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
11.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.11.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190095-1 ST Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung im Anrainerviertel des Bad Godesberger Bahnhofs (alt: 1912134ST4, FF: Amt 33)

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190095
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung im
Anrainerviertel des Bad Godesberger Bahnhofs (alt:
1912134, FF: Dez OB)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Einrichtung von Anwohnerparkplätzen in den Wohnstraßen im
räumlichen
Umfeld des Bad Godesberger Bahnhof und Einrichtung einer
Spielstraße in dem
Straßenabschnitt Gerhard-Rohlfs-Straße 4 – 8 in Bad Godesberg“
Antrag 1
Die Bezirksvertretung möge beschließen, dass in den Straßen „Von-
Groote-Platz“, „Professor-Dennert-Straße“ und „Gerhard-Rohlfs-
Straße“ sowie in den Straßenabschnitten „Rüngsdorfer Straße 1a – 7“
und „Friedrichallee 1 - 30“ Anwohnerparkplätze eingerichtet werden.
Antrag 2
Die Bezirksvertretung möge beschließen, im Straßenabschnitt
Gerhard-Rohlfs-Straße 4 – 8 eine Spielstraße mit
Durchfahrtshemmnissen und einer maximalen Geschwindigkeit von
10 km/h einzurichten.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem
beigefügten Online-Bürgerantrag, der von 49
Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern
unterstützt wird.
Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor
und können bei Bedarf eingesehen werden.
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 5

Seite 2
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.09.2019 Ziffer 1: vertagt mit
Maßgabe Ziffer 2:
abgelehnt gegen
FDP, LINKE sh.
1912134EB5
1
Anlage/n
1 Anrainerviertel Bahnhof (öffentlich)
2 Anrainerviertel Bahnhof nichtöffentlich (nichtöffentlich)
3 EB Anrainerviertel Bahnhof (öffentlich)Seite 2 von 5

Bürgerantrag Online
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Datum
11.07.2019
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Bürgerantrag zur Verkehrsberuhigung im Anrainerviertel des Bad Godesberger Bahnhofs
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_01_002
sANpb1Ve
11.07.19 10:20Seite 3 von 5

Ihr Antrag
Antrag 1
Die Bezirksvertretung möge beschließen, dass in den Straßen „Von-Groote-Platz“, „Professor-Dennert-Straße“
und „Gerhard-Rohlfs-Straße“ sowie in den Straßenabschnitten „Rüngsdorfer Straße 1a – 7“ und „Friedrichallee 1 -
30“ Anwohnerparkplätze eingerichtet werden.
Antrag 2
Die Bezirksvertretung möge beschließen, im Straßenabschnitt Gerhard-Rohlfs-Straße 4 – 8 eine Spielstraße mit
Durchfahrtshemmnissen und einer maximalen Geschwindigkeit von 10 km/h einzurichten.
Begründung
Im Verlauf der letzten Jahre hat in den oben genannten Straßen und Straßenabschnitten, die in unmittelbarer
Nähe zum Bad Godesberger Bahnhof liegen, der Pendlerverkehr signifikant zugenommen, so dass die
Verkehrsbelastung im Wohnumfeld der genannten Straßen und Straßenabschnitte erheblich gewachsen ist. Für
die Anwohner ist es zunehmend schwieriger geworden, einen Parkplatz zu finden. So ist das Parken in der
zweiten Reihe zum Normalfall geworden. Zugleich steht der anliegende Park-and-Ride-Parkplatz der Bahn zum
Teil leer. Obwohl die Bahn die Tagesparkgebühren deutlich gesenkt hat, fahren zahlreiche Pendler nach wie vor
durch das Viertel um einen kostenlosen Parkplatz zu suchen. Dort, wo über lange Jahre geparkt werden konnte,
wird in letzter Zeit vermehrt von der Stadt aufgeschrieben, wenn zum Beispiel weniger als 5 m Abstand zur
angrenzenden Straße eingehalten wird, wodurch die Parkmöglichkeiten für die Anwohner noch zusätzlich
eingeschränkt werden. In dem betroffenen Stadtviertel leben zahlreiche Familien mit Kindern, die durch den
zunehmenden Pendlerverkehr in erheblichen Ausmaß Unfallrisiken ausgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund
sollte auch die Einrichtung einer Spielstraße im Straßenabschnitt Gerhard-Rohlfs-Str. 4 -8 geprüft werden. Dort
leben besonders viele Familien mit Kindern. Die Einrichtung einer Spielstraße in der Gerhard-Rohlfs-Straße 4-8
würde auch das „Gasgeben“ einiger Autofahrer auf diesem geraden Straßenabschnitt eindämmen. Mit der
Einrichtung von Anwohnerparkplätzen im Anrainerviertel zum Bad Godesberger Bahnhof würde lediglich
vollzogen werden, was im Straßenumfeld des Bonner Hauptbahnhofs schon seit vielen Jahren Realität ist. Es gibt
dort keine uneingeschränkten Parkmöglichkeiten. In der Regel sind dort Parkplätze als Anwohnerparkplätze
ausgewiesen oder es gibt kurzzeitige Parkmöglichkeiten mit Parkscheibe.
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Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
BezVst Bad Godesberg Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW - mit Open Data Lizenz
Drucksachen-Nr.
1912134EB5
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
05.09.2019
Betreff
Bürgerantrag: Verkehrsberuhigung im Anrainerviertel des Bad
Godesberger Bahnhofs
Gremium Sitzung Ergebnis *
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.09.2019 Ziffer 1: vertagt mit
Maßgabe,
Ziffer 2: mit Mehrheit
abgelehnt gegen FDP und
LINKE
Beschluss
Der Antrag war auf die Einrichtung von Anwohnerparkplätzen in den
Wohnstraßen im räumlichen Umfeld des Bad Godesberger Bahnhof und
Einrichtung einer Spielstraße in dem Straßenabschnitt Gerhard-
Rohlfs-Straße 4 – 8 in Bad Godesberg gerichtet.
Demnach solle die Bezirksvertretung beschließen,
Ziffer 1: dass in den Straßen „Von-Groote-Platz“, „Professor-
Dennert-Straße“ und „Gerhard-Rohlfs-Straße“ sowie in den
Straßenabschnitten „Rüngsdorfer Straße 1a – 7“ und „Friedrichallee 1
- 30“ Anwohnerparkplätze eingerichtet werden, und
Ziffer 2: im Straßenabschnitt Gerhard-Rohlfs-Straße 4 – 8 eine
Spielstraße mit Durchfahrtshemmnissen und einer maximalen
Geschwindigkeit von 10 km/h einzurichten.
Die Verwaltung führt in ihrer Stellungnahme aus, dass
Bewohnerparkregelungen, wie vom Antragsteller angeregt, grundsätz-
lich befürwortet werden. Allerdings müssen dann auch die im weiteren
Umkreis liegenden Nachbarstraßen betrachtet werden.
Verdrängungseffekte, in die angrenzenden Straßenzüge, wären
ansonsten zu erwarten. Die Verwaltung schlägt daher vor, zur
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg zu prüfen,
inwieweit der Radius der Parkraumbewirtschaftung über den im
Bürgerantrag beschriebenen Radius weitergefasst werden könnte.
Ziffer 2 wird aufgrund der fehlenden baulichen Voraussetzungen
(insbesondere der baulichen Trennung von Gehweg und Fahrbahn durch
Bord) aus Sicht der Verwaltung abgelehnt.Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 00:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de