190092 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Thematisierung Umgestaltung Bonner Talweg mit Schwerpunkt Sicherstellung Anlieferung Gewerbebetriebe (alt 1513377, FF. Amt OB)
Kerndaten
- Nummer
- 190092
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 06.12.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190092 Bürgerantrag: Thematisierung Umgestaltung Bonner Talweg mit Schwerpunkt Sicherstellung Anlieferung Gewerbebetriebe (alt 1513377, FF. Amt OB) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag der Interessengemeinschaft der Gewebetreibenden Bonn Südstadt hat folgenden Wortlaut: Wir stellen den Antrag, dass bei der Umgestaltung des Bonner Talweg sichergestellt wird, dass die Gewerbebetriebe weiterhin problemlos beliefert werden können. Des weiteren ist die Möglichkeit, kurzzeitig vor den Geschäften zu halten, für die Kunden unbedingt zu erhalten unter Beibehaltung der bewirtschafteten Parkplätze. Einzelheiten zur Begründung sind der beigefügten Online-Mitteilung zu entnehmen. Begründung Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Bezirksvertretung Bonn 01.12.2015 vt (e) bei Eh Linke, Piraten bis nach Bürgerbeteiligung Bezirksvertretung Bonn 26.01.2016 vt (e) bei Anerkennung TO Bezirksvertretung Bonn 01.03.2016 vt (e) bei Anerkennung TO Bezirksvertretung Bonn 19.04.2016 vt (e) bei Anerkennung TO bis nach Bürgerinformation Bezirksvertretung Bonn 25.04.2017 vt (e bei Eh Piraten) bei Anerkennung TO Bezirksvertretung Bonn 27.06.2018 Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 4 Seite 2 Anlage/n 1 Online Mitteilung (öffentlich)Seite 2 von 4 Bundesstadt Bonn 21.10.2015 Online-Mitteilung Wir stellen den Antrag, dass bei der Umgestaltung des Bonner Talweg sichergestellt wird, dass die Gewerbebetriebe weiterhin problemlos beliefert werden können. Des weiteren ist die Möglichkeit, kurzzeitig vor den Geschäften zu halten, für die Kunden unbedingt zu erhalten unter Beibehaltung der bewirtschafteten Parkplätze. Begründung: Der Bonner Talweg ist – im Abschnitt Königstraße bis Weberstraße – das lebendige Herzstück der Bonner Südstadt. Hier findet die Versorgung der Wohnbevölkerung der Südstadt und zu einem Teil der benachbarten Viertel Kessenich und Poppelsdorf statt. Der dichte Besatz mit Einzelhandelsgeschäften, gastronomischen Betrieben, Dienstleistungsanbietern, Ärzten, Apotheken etc. macht die Südstadt zu einem der attraktivsten Viertel Bonns und prägt das besondere Flair. Neben nur zwei Filialbetrieben (REWE-Supermarkt und dm-Drogeriemarkt) sind alle Betriebe inhabergeführt. Zu einem großen Teil bestehen die Betriebe seit etlichen Jahren, so dass ganz besondere Bindungen zu den langjährigen Stammkunden bestehen. Der Bonner Talweg steht aber gerade, weil die Südstadt ein lebendiges Viertel ist, vor besonderen verkehrlichen Herausforderungen. Die Südstadt ist durch die Straßenbahnlinien 61/62, die im 5-Minuten-Takt verkehren und mehrere Buslinien (Haltestelle Weberstr.) hervorragend mit dem ÖPNV zu erreichen. Gleichzeitig herrscht lebhafter Pkw-Verkehr, hinzukommen Radfahrer und zahlreiche Fußgänger. Insbesondere die beiden Gymnasien führen zu Stoßzeiten (Schulbeginn, Frühstückspause, Schulende) zu einer sehr hohen Fußgängerfrequenz. Deshalb wird traditionell auf dem Bonner Talweg im Abschnitt zwischen Königstr. und Weberstr. nicht so schnell gefahren, da sich alle Verkehrsteilnehmer miteinander arrangieren müssen. Und das funktioniert gut. Ein massiver Eingriff in die verkehrliche Gestaltung des Bonner Talweg würde dieses eingespielte Gleichgewicht gefährden. Sollten die Anfahrmöglichkeiten für die Lieferanten der Betriebe wegfallen, wären Antrag: Umgestaltung Bonner Talweg Seite 1Seite 3 von 4 Ein massiver Eingriff in die verkehrliche Gestaltung des Bonner Talweg würde dieses eingespielte Gleichgewicht gefährden. Sollten die Anfahrmöglichkeiten für die Lieferanten der Betriebe wegfallen, wären die Geschäfte in ihrem Bestand gefährdet. Denn die hohe Qualität der Läden beruht nicht nur auf Kundenfreundlichkeit und gutem Service, sondern ganz besonders auch auf der Frische des Warenangebotes (Metzgerei inkl. frischem Geflügelangebot, Bäckerei, Obst und Gemüse, Blumen etc.). Deshalb ist eine tägliche uneingeschränkte Belieferung essentiell. Gleiches gilt für eine Beseitigung der Haltemöglichkeiten für Kunden. Laut Studien des Einzelhandelsverbandes machen die Kunden, die mit dem Pkw anfahren, ca. 40% des Umsatzes aus. Wenn auch nur die Hälfte dieser Kunden wegbleiben würde aufgrund von Halte- bzw. Parkschwierigkeiten, wäre das wirtschaftliche Ende vieler Betriebe vorprogrammiert. Arbeitsplätze würden vernichtet. Leerstand wäre die Folge, womit die Attraktivität des Viertels sinkt und evtl. unerwünschte Gewerbeansiedlungen Platz greifen. Inhabergeführte Einzelunternehmen, vielfach Familienunternehmen, können bei sich verschlechternden Rahmenbedingungen Umsatz- und Gewinneinbußen nicht durch eine Mischkalkulation auffangen, wie es Filial- oder Großbetriebe können. Sie sind sofort existenzgefährdend betroffen. Aber auch die Stadt würde über wegfallende Gewerbesteuern Einnahmen verlieren. Deshalb fordern wir, bei allen gutgemeinten Überlegungen, den Bonner Talweg mit einer Umgestaltung zu verbessern, nicht nur die verkehrlichen Aspekte zu sehen, sondern die wirtschaftlichen Auswirkungen mit zu berücksichtigen. Diese hätten mit einem Schließen alteingesessener Läden deutlich gravierendere Auswirkungen auf die Lebensqualität in der Südstadt als vermeintliche Verbesserungen der Verkehrsführung. Die beiden Argumente der Verwaltung für die Umgestaltung halten wir für nicht substantiell. Eine Tempobeschleunigung der Straßenbahnen auf dem kurzen Abschnitt Königstraße bis Weberstraße scheitert bereits an den beiden Ampeln, dem Abbremsen vor der Kurve Königstraße und den vielen querenden Fußgängern. Bei allem Verständnis für die Bemühungen, den Radverkehr sicherer zu machen, halten wir diesen Straßenabschnitt für ungeeignet, besondere Flächen für Fahrradfahrer auszuweisen. Zumal es im direkten Umfeld zur Erreichung des Bonner Talweg bereits extra ausgewiesene Fahrradstraßen (z.B. Loestr.) gibt und in allen Straßen – auch in Einbahnstraßen - Zweirichtungsverkehr für Fahrräder erlaubt ist. Des weiteren sind weitere Verbesserungen für den Radverkehr auf den benachbarten Straßen wie Schumannstr. / Prinz-Albert-Str. / Argelanderstr. vorgesehen.. Zählungen haben gezeigt, dass diese sichereren und ruhigeren Straßen von den Fahrradfahrern gut angenommen werden und eine mehrfache Nutzungsfrequenz haben verglichen mit dem Bonner Talweg. Fazit: Ziel muss es sein, auf dem Bonner Talweg ein rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen UND den Bestand der Gewerbebetriebe zu sichern. Denn von der Versorgungsvielfalt profitieren alle Verkehrsteilnehmer. Mit besten Grüßen, Seite 2Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de