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190092 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Thematisierung Umgestaltung Bonner Talweg mit Schwerpunkt Sicherstellung Anlieferung Gewerbebetriebe (alt 1513377, FF. Amt OB)

Nummer
190092
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
06.12.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 06.12.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 16.01.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung federführend
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190092
Bürgerantrag: Thematisierung Umgestaltung
Bonner Talweg mit Schwerpunkt Sicherstellung
Anlieferung Gewerbebetriebe (alt 1513377, FF.
Amt OB)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 16.01.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag der Interessengemeinschaft der Gewebetreibenden Bonn Südstadt hat
folgenden Wortlaut:
Wir stellen den Antrag, dass bei der Umgestaltung des Bonner Talweg sichergestellt wird, dass
die Gewerbebetriebe weiterhin problemlos beliefert werden können.
Des weiteren ist die Möglichkeit, kurzzeitig vor den Geschäften zu halten, für die
Kunden unbedingt zu erhalten unter Beibehaltung der bewirtschafteten Parkplätze.
Einzelheiten zur Begründung sind der beigefügten Online-Mitteilung zu entnehmen.
Begründung
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis
Bezirksvertretung Bonn 01.12.2015 vt (e) bei Eh Linke,
Piraten bis nach
Bürgerbeteiligung
Bezirksvertretung Bonn 26.01.2016 vt (e) bei Anerkennung
TO
Bezirksvertretung Bonn 01.03.2016 vt (e) bei Anerkennung
TO
Bezirksvertretung Bonn 19.04.2016 vt (e) bei Anerkennung
TO bis nach
Bürgerinformation
Bezirksvertretung Bonn 25.04.2017 vt (e bei Eh Piraten)
bei Anerkennung TO
Bezirksvertretung Bonn 27.06.2018
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bonn Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 4

Seite 2
Anlage/n
1 Online Mitteilung (öffentlich)Seite 2 von 4

Bundesstadt Bonn 21.10.2015
Online-Mitteilung
Wir stellen den Antrag, dass bei der Umgestaltung des Bonner Talweg
sichergestellt wird, dass die Gewerbebetriebe weiterhin problemlos beliefert werden
können.
Des weiteren ist die Möglichkeit, kurzzeitig vor den Geschäften zu halten, für die
Kunden unbedingt zu erhalten unter Beibehaltung der bewirtschafteten Parkplätze.
Begründung:
Der Bonner Talweg ist – im Abschnitt Königstraße bis Weberstraße – das lebendige
Herzstück der Bonner Südstadt.
Hier findet die Versorgung der Wohnbevölkerung der Südstadt und zu einem Teil
der benachbarten Viertel Kessenich und Poppelsdorf statt. Der dichte Besatz mit
Einzelhandelsgeschäften, gastronomischen Betrieben, Dienstleistungsanbietern,
Ärzten, Apotheken etc. macht die Südstadt zu einem der attraktivsten Viertel Bonns
und prägt das besondere Flair.
Neben nur zwei Filialbetrieben (REWE-Supermarkt und dm-Drogeriemarkt) sind alle
Betriebe inhabergeführt. Zu einem großen Teil bestehen die Betriebe seit etlichen
Jahren, so dass ganz besondere Bindungen zu den langjährigen Stammkunden
bestehen.
Der Bonner Talweg steht aber gerade, weil die Südstadt ein lebendiges Viertel ist,
vor besonderen verkehrlichen Herausforderungen. Die Südstadt ist durch die
Straßenbahnlinien 61/62, die im 5-Minuten-Takt verkehren und mehrere Buslinien
(Haltestelle Weberstr.) hervorragend mit dem ÖPNV zu erreichen. Gleichzeitig
herrscht lebhafter Pkw-Verkehr, hinzukommen Radfahrer und zahlreiche
Fußgänger. Insbesondere die beiden Gymnasien führen zu Stoßzeiten
(Schulbeginn, Frühstückspause, Schulende) zu einer sehr hohen
Fußgängerfrequenz. Deshalb wird traditionell auf dem Bonner Talweg im Abschnitt
zwischen Königstr. und Weberstr. nicht so schnell gefahren, da sich alle
Verkehrsteilnehmer miteinander arrangieren müssen. Und das funktioniert gut.
Ein massiver Eingriff in die verkehrliche Gestaltung des Bonner Talweg würde
dieses eingespielte Gleichgewicht gefährden.
Sollten die Anfahrmöglichkeiten für die Lieferanten der Betriebe wegfallen, wären
Antrag:
Umgestaltung Bonner Talweg
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Ein massiver Eingriff in die verkehrliche Gestaltung des Bonner Talweg würde
dieses eingespielte Gleichgewicht gefährden.
Sollten die Anfahrmöglichkeiten für die Lieferanten der Betriebe wegfallen, wären
die Geschäfte in ihrem Bestand gefährdet. Denn die hohe Qualität der Läden beruht
nicht nur auf Kundenfreundlichkeit und gutem Service, sondern ganz besonders
auch auf der Frische des Warenangebotes (Metzgerei inkl. frischem
Geflügelangebot, Bäckerei, Obst und Gemüse, Blumen etc.). Deshalb ist eine
tägliche uneingeschränkte Belieferung essentiell.
Gleiches gilt für eine Beseitigung der Haltemöglichkeiten für Kunden.
Laut Studien des Einzelhandelsverbandes machen die Kunden, die mit dem Pkw
anfahren, ca. 40% des Umsatzes aus. Wenn auch nur die Hälfte dieser Kunden
wegbleiben würde aufgrund von Halte- bzw. Parkschwierigkeiten, wäre das
wirtschaftliche Ende vieler Betriebe vorprogrammiert. Arbeitsplätze würden
vernichtet. Leerstand wäre die Folge, womit die Attraktivität des Viertels sinkt und
evtl. unerwünschte Gewerbeansiedlungen Platz greifen.
Inhabergeführte Einzelunternehmen, vielfach Familienunternehmen, können bei
sich verschlechternden Rahmenbedingungen Umsatz- und Gewinneinbußen nicht
durch eine Mischkalkulation auffangen, wie es Filial- oder Großbetriebe können. Sie
sind sofort existenzgefährdend betroffen. Aber auch die Stadt würde über
wegfallende Gewerbesteuern Einnahmen verlieren.
Deshalb fordern wir, bei allen gutgemeinten Überlegungen, den Bonner Talweg mit
einer Umgestaltung zu verbessern, nicht nur die verkehrlichen Aspekte zu sehen,
sondern die wirtschaftlichen Auswirkungen mit zu berücksichtigen. Diese hätten
mit einem Schließen alteingesessener Läden deutlich gravierendere Auswirkungen
auf die Lebensqualität in der Südstadt als vermeintliche Verbesserungen der
Verkehrsführung.
Die beiden Argumente der Verwaltung für die Umgestaltung halten wir für nicht
substantiell.
Eine Tempobeschleunigung der Straßenbahnen auf dem kurzen Abschnitt
Königstraße bis Weberstraße scheitert bereits an den beiden Ampeln, dem
Abbremsen vor der Kurve Königstraße und den vielen querenden Fußgängern.
Bei allem Verständnis für die Bemühungen, den Radverkehr sicherer zu machen,
halten wir diesen Straßenabschnitt für ungeeignet, besondere Flächen für
Fahrradfahrer auszuweisen. Zumal es im direkten Umfeld zur Erreichung des
Bonner Talweg bereits extra ausgewiesene Fahrradstraßen (z.B. Loestr.) gibt und
in allen Straßen – auch in Einbahnstraßen - Zweirichtungsverkehr für Fahrräder
erlaubt ist. Des weiteren sind weitere Verbesserungen für den Radverkehr auf den
benachbarten Straßen wie Schumannstr. / Prinz-Albert-Str. / Argelanderstr.
vorgesehen..
Zählungen haben gezeigt, dass diese sichereren und ruhigeren Straßen von den
Fahrradfahrern gut angenommen werden und eine mehrfache Nutzungsfrequenz
haben verglichen mit dem Bonner Talweg.
Fazit:
Ziel muss es sein, auf dem Bonner Talweg ein rücksichtsvolles Miteinander aller
Verkehrsteilnehmer sicherzustellen UND den Bestand der Gewerbebetriebe zu
sichern. Denn von der Versorgungsvielfalt profitieren alle Verkehrsteilnehmer.
Mit besten Grüßen,
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Datenstand: 02.11.2026, 19:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de