190090 · Antrag
Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität (alt: 1912139, FF: SPD)
Kerndaten
- Nummer
- 190090
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 11.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.854 Zeichen)
Antrag öffentlich 190090 Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität (alt: 1912139, FF: SPD) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung Rat 07.11.2019 Entscheidung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe städtischer Grundstücke, die für Wohnbauzwecke vorgesehen sind, an folgenden vordringlichen Zielsetzungen auszurichten: - Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum - Unterstützung bestimmter Zielgruppen (zum Beispiel Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Studierende, Menschen mit Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge u.a.) und Organisationsformen (zum Beispiel Genossenschaften, Baugruppen u.a.) - Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel Energiekonzepte, Klimaanpassung, Grundrissvielfalt, altengerechtes Wohnen, Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten - Stärkung der sozialen Mischung - Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau - Sparsamer Flächenverbrauch durch Wohnflächenbegrenzung. 2. Bei der Vermarktung von Wohnbaugrundstücken sollen folgende Grundsätze angewandt werden: a. Grundstücke, auf denen fünf oder mehr Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) errichtet werden können, werden grundsätzlich nach Konzeptqualität vergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungskriterien und deren Gewichtung vorzuschlagen und den zuständigen Ausschüssen zur Entscheidung vorzulegen. Bei Flächen, auf denen mehr als 25 Wohneinheiten errichtet werden können beziehungsweise unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten ab einer Größe von 1.500 m² wird dabei auch ein von den Bieter*innen zu beachtendes Verfahren zur Antragsteller/in: Stv. Angelika Esch, AM Peter Kox, Stv. Dr. Helmut Redeker, Stv. Dr. EickschenSeite 1 von 3 Seite 2 Sicherstellung der städtebaulichen Qualität verbindlich festgelegt. Die Bieterauswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent und nachvollziehbar durchzuführen und in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der Vergabe des Grundstücks darzustellen. b. Grundstücke, auf denen weniger als fünf Wohneinheiten (Geschosswohnungsbau) errichtet werden können, werden gegen Höchstgebot unter Anwendung vom Planungsausschuss festzulegender Zweck-und Nutzungsbindungen sowie eventuell sonstiger Auflagen vergeben. c. Unabhängig von der Anzahl der möglichen Wohneinheiten können Grundstücke an sogenannte Bestandshalter*innen (z. B. städtische Beteiligungsgesellschaften) im Wege der Direktvergabe zum Verkehrswert vergeben werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn mit der Vergabe zugleich ein Beschaffungsvorgang verbunden ist. In diesen Fällen ist aufgrund gesetzlicher Vorgabe ein förmliches Vergabeverfahren in Form der Vergabe gegen Höchstgebot oder der Konzeptvorgabe vorzunehmen. Im Rahmen einer Direktvergabe sind geeignete qualitätssichernde Verfahren durchzuführen. d. Die Vermarktung von Ein- beziehungsweise Zweifamilienhausgrundstücken erfolgt in städtebaulich sinnvollen Baublöcken beziehungsweise -feldern (ab drei Grundstücken) grundsätzlich nach Konzeptqualität. Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle, grundstücksbezogene Wertungskriterien und deren Gewichtung vorzuschlagen und dem Planungsausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Die Vergabe erfolgt an Bauträger*innen, Genossenschaften und/oder Baugruppen, die eine preisgünstige Realisierung bei hoher Konzeptqualität gewährleisten. Die Bieterauswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent und nachvollziehbar durchzuführen und in einer Beschlussvorlage zur Empfehlung der Vergabe des Grundstücks darzustellen. e. In Baugebieten, in denen weniger als drei Ein- und Zweifamilienhausbaugrundstücke zur Verfügung stehen, werden diese gegen Höchstgebot an Einzelinteressenten unter Anwendung vom Planungsausschuss festzulegender Zweck- und Nutzungsbindungen sowie eventueller Auflagen vergeben. Die Entscheidungsbefugnisse des Rates bleiben jeweils unberührt. 3. Bei der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität gemäß den unter Ziffer 1 und 2 getroffenen Vorgaben wird der Planungsausschuss rechtzeitig in der Beratungsfolge beteiligt, so dassSeite 2 von 3 Seite 3 das jeweilige Vorhaben vor einem Vergabebeschluss beraten werden kann. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den Einzelvergaben darauf zu achten, dass eine zügige Vergabeentscheidung gewährleistet ist, insbesondere durch die Erstellung einer übersichtlichen Bewertungsmatrix. 4. Werden Grundstücke durch städtische Unternehmen vergeben, erfolgt dies ebenfalls in Konzeptvergabe parallel zu den städtischen Regelungen. Begründung Vorberatung: Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 08.10.2019 Nach Beschluss zu DS AA3 nicht abgestimmt. 2 Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 30.10.2019 2 Städte wie Hamburg, Stuttgart, München und Köln sammeln teils bereits seit Jahren gute Erfahrungen mit der sogenannten Konzeptvergabe städtischer Grundstücke. Per Definition steht bei Konzeptvergaben die Qualität des eingereichten Konzepts im Vordergrund, während der Preis bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien eine geringe Rolle spielt. Als Zuschlagskriterien haben sich beispielsweise wohnungspolitische, städtebauliche, energetische, bauökologische Kriterien sowie Fragen der sozialen Inklusion, Demographie und Mobilität bewährt. In diesem Sinne leistet der Konzeptionelle Mietwohnungsbau (KMB) einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, der Unterstützung von bestimmten Zielgruppen und Organisationsformen, der Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, der Stärkung der sozialen Mischung der Stadtbezirke und Stadtteile sowie der Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau. Diese positiven Erfahrungen und Einflussmöglichkeiten sollten dringend auch seitens der Bundesstadt Bonn genutzt werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de