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190090 · Antrag

Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität (alt: 1912139, FF: SPD)

Nummer
190090
Art
Antrag
Veröffentlicht
11.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 11.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 12.12.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 125,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190090-1 ST Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität (alt: 1912139ST2, FF Amt 03)
  2. 190090-2 AA Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität (alt: 1912139AA3, FF CDU, GRÜNE, FDP)

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Text anzeigen (5.854 Zeichen)
Antrag
öffentlich
190090
Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität
(alt: 1912139, FF: SPD)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe städtischer Grundstücke,
die für Wohnbauzwecke vorgesehen sind, an folgenden vordringlichen
Zielsetzungen auszurichten:
- Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum
- Unterstützung bestimmter Zielgruppen (zum Beispiel Menschen mit
geringem Einkommen, Alleinerziehende, Studierende, Menschen
mit Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge u.a.) und
Organisationsformen (zum Beispiel Genossenschaften, Baugruppen
u.a.)
- Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel
Energiekonzepte, Klimaanpassung, Grundrissvielfalt, altengerechtes
Wohnen, Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten
- Stärkung der sozialen Mischung
- Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau
- Sparsamer Flächenverbrauch durch Wohnflächenbegrenzung.
2. Bei der Vermarktung von Wohnbaugrundstücken sollen folgende
Grundsätze angewandt werden:
a. Grundstücke, auf denen fünf oder mehr Wohneinheiten
(Geschosswohnungsbau) errichtet werden können, werden
grundsätzlich nach Konzeptqualität vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle,
grundstücksbezogene Wertungskriterien und deren Gewichtung
vorzuschlagen und den zuständigen Ausschüssen zur
Entscheidung vorzulegen.
Bei Flächen, auf denen mehr als 25 Wohneinheiten errichtet
werden können beziehungsweise unabhängig von der Anzahl
der Wohneinheiten ab einer Größe von 1.500 m² wird dabei
auch ein von den Bieter*innen zu beachtendes Verfahren zur
Antragsteller/in:
Stv. Angelika Esch, AM Peter Kox, Stv. Dr. Helmut Redeker, Stv. Dr. EickschenSeite 1 von 3

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Sicherstellung der städtebaulichen Qualität verbindlich
festgelegt.
Die Bieterauswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent
und nachvollziehbar durchzuführen und in einer
Beschlussvorlage zur Empfehlung der Vergabe des Grundstücks
darzustellen.
b. Grundstücke, auf denen weniger als fünf Wohneinheiten
(Geschosswohnungsbau) errichtet werden können, werden
gegen Höchstgebot unter Anwendung vom Planungsausschuss
festzulegender Zweck-und Nutzungsbindungen sowie eventuell
sonstiger Auflagen vergeben.
c. Unabhängig von der Anzahl der möglichen Wohneinheiten
können Grundstücke an sogenannte Bestandshalter*innen (z. B.
städtische Beteiligungsgesellschaften) im Wege der
Direktvergabe zum Verkehrswert vergeben werden.
Dies gilt jedoch nicht, wenn mit der Vergabe zugleich ein
Beschaffungsvorgang verbunden ist. In diesen Fällen ist
aufgrund gesetzlicher Vorgabe ein förmliches Vergabeverfahren
in Form der Vergabe gegen Höchstgebot oder der
Konzeptvorgabe vorzunehmen. Im Rahmen einer Direktvergabe
sind geeignete qualitätssichernde Verfahren durchzuführen.
d. Die Vermarktung von Ein- beziehungsweise
Zweifamilienhausgrundstücken erfolgt in städtebaulich sinnvollen
Baublöcken beziehungsweise -feldern (ab drei Grundstücken)
grundsätzlich nach Konzeptqualität.
Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils individuelle,
grundstücksbezogene Wertungskriterien und deren Gewichtung
vorzuschlagen und dem Planungsausschuss zur Entscheidung
vorzulegen. Die Vergabe erfolgt an Bauträger*innen,
Genossenschaften und/oder Baugruppen, die eine preisgünstige
Realisierung bei hoher Konzeptqualität gewährleisten.
Die Bieterauswahl ist seitens der Verwaltung jeweils transparent
und nachvollziehbar durchzuführen und in einer
Beschlussvorlage zur Empfehlung der Vergabe des Grundstücks
darzustellen.
e. In Baugebieten, in denen weniger als drei Ein- und
Zweifamilienhausbaugrundstücke zur Verfügung stehen, werden
diese gegen Höchstgebot an Einzelinteressenten unter
Anwendung vom Planungsausschuss festzulegender Zweck-
und Nutzungsbindungen sowie eventueller Auflagen vergeben.
Die Entscheidungsbefugnisse des Rates bleiben jeweils
unberührt.
3. Bei der Vergabe städtischer Grundstücke nach Konzeptqualität gemäß
den unter Ziffer 1 und 2 getroffenen Vorgaben wird der
Planungsausschuss rechtzeitig in der Beratungsfolge beteiligt, so dassSeite 2 von 3

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das jeweilige Vorhaben vor einem Vergabebeschluss beraten werden
kann.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den Einzelvergaben darauf zu
achten, dass eine zügige Vergabeentscheidung gewährleistet ist,
insbesondere durch die Erstellung einer übersichtlichen
Bewertungsmatrix.
4. Werden Grundstücke durch städtische Unternehmen vergeben, erfolgt
dies ebenfalls in Konzeptvergabe parallel zu den städtischen
Regelungen.
Begründung
Vorberatung:
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für Soziales, Migration,
Gesundheit und Wohnen
08.10.2019 Nach Beschluss zu
DS AA3 nicht
abgestimmt.
2
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
30.10.2019 2
Städte wie Hamburg, Stuttgart, München und Köln sammeln teils bereits seit
Jahren gute Erfahrungen mit der sogenannten Konzeptvergabe städtischer
Grundstücke. Per Definition steht bei Konzeptvergaben die Qualität des
eingereichten Konzepts im Vordergrund, während der Preis bei der Gewichtung
der Zuschlagskriterien eine geringe Rolle spielt. Als Zuschlagskriterien haben
sich beispielsweise wohnungspolitische, städtebauliche, energetische,
bauökologische Kriterien sowie Fragen der sozialen Inklusion, Demographie
und Mobilität bewährt. In diesem Sinne leistet der Konzeptionelle
Mietwohnungsbau (KMB) einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von
bezahlbarem Wohnraum, der Unterstützung von bestimmten Zielgruppen und
Organisationsformen, der Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, der
Stärkung der sozialen Mischung der Stadtbezirke und Stadtteile sowie der
Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau.
Diese positiven Erfahrungen und Einflussmöglichkeiten sollten dringend auch
seitens der Bundesstadt Bonn genutzt werden.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de