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190089 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in den Fahrradstraßen Augustastraße und Teutonenstraße (alt: 1911345, FF: Dez OB)

Nummer
190089
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
22.09.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.09.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 13.04.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 402,1 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190089-1 ST Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in den Fahrradstraßen Augustastraße und Teutonenstraße (alt: 1911345ST4, FF Amt 61)
  2. 190089-3 ST ST Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in den Fahrradstraßen Augustastraße und Teutonenstraße
  3. 190089-2 ST Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in den Fahrradstraßen Augustastraße und Teutonenstraße (alt: 1911345)

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Text anzeigen (5.554 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190089
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit
und Verkehrsberuhigung in den Fahrradstraßen
Augustastraße und Teutonenstraße (alt: 1911345,
FF: Dez OB)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrags:
Der Antrag ist auf eine Verbesserung der
Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in den
Fahrradstraßen Augustastraße und Teutonenstraße
gerichtet.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem
beigefügten Bürgerantrag.
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.06.2019 einstimmig vertagt
mit Maßgabe, wie
ST4
1
Anlage/n
1 Fahrradstrassen (öffentlich)
2 Fahrradstraßen nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 1 von 4

An die Stadt Bonn
Bürgerbüro beim Oberbürgermeister
per email: buergerbuero@bonn.de
Bonn, den 25.04.2019
Bürgerantrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch Verkehrsberuhigung
in den Fahrradstraßen Augustastraße und Teutonenstraße
Ziel der Stadt Bonn ist, den Fahrradverkehr zu fördern. Hierzu setzt die Stadt auf
verschiedene Komponenten, eine davon die Entwicklung von Fahrradstraßen. Ebenso wie
ich, begrüßen die Mehrzahl der Radfahrenden und auch der ADFC das
Fahrradstraßenkonzept der Stadt Bonn, sehen aber noch zahlreiche
Verbesserungsmöglichkeiten.
Dieser Bürgerantrag bezieht sich nun auf die Verbesserung der Fahrradstraßen FS 24-1, FS
24-2 und FS 24-3 (Augustastraße und Teutonenstraße).Seite 2 von 4

1. Die Fahrradstraßen FS 24-1, FS 24-2 und FS 24-3 sind sowohl für Fahrräder als auch für
Pkw frei zugänglich. Dies sollte laut StVO eigentlich nur die Ausnahme darstellen. Man
könnte hier den Pkw-Verkehr nur für Anlieger bzw. Anwohner einschränken. Dies gilt
insbesondere für die Teutonenstraße. In der Augustastraße liegt noch das Friedrich-List-
Berufskolleg; was dies für Auswirkungen für eine Anliegerstraßen-Regelung hätte, könnte
speziell geprüft werden.
Vorschlag: Einschränkung des Pkw-Verkehrs in den FS 24-1, FS 24-2 und FS 24-3 nur
für Anlieger bzw. Anwohner. Damit würde der Pkw-Verkehr in den beiden Straßen
reduziert werden.
2. Die Fahrradstraßen FS 24-1, FS 24-2 und FS 24-3 sind immer durch „rechts-vor-links“-
Vorfahrten geregelt. Dies führt zu einer steten Verunsicherung und unnötigen Gefahren
für Fahrradfahrer.
Vorschläge:
(1) In den FS 24-1, FS 24-2 und FS 24-3 sollten durchgängig „rechts-vor-links“-
Vorfahrten abgeschafft und den beiden Fahrradstraßen selbst durchgängig Vorfahrt
eingeräumt werden. Diese beantragte Vorfahrtsregelung entspricht auch den
Empfehlungen der "Unfallforschung der Versicherer". Ausnahme bleibt die Wurzerstraße,
wo die Fahrradstraßen unterbrochen bleiben, aufgrund der Bedeutung der Wurzerstraße
für den Durchgangsverkehr.
(2) Zur Querung der Wurzerstraße könnten jedoch zumindest rechtzeitig Schilder
aufgestellt werden, die den weiteren Verlauf der Fahrradstraße für die Radfahrer aus
Richtung Teutonenstraße bzw. aus der Gegenrichtung der Auguststraße gut kenntlich
machen. Dies würde die Orientierung der Radfahrer sehr erleichtern und deren
Sicherheit dienen.
3. Die Teutonenstraße FS 24-1 wird durch die „kleine“ Germanenstraße unterbrochen und
hinter dieser wieder fortgesetzt. Das ist unverständlich und sollte beendet werden.
Vorschläge:
(1) In der FS 24-1 sollte die Unterbrechung der Fahrradstraße durch die Germanenstraße
beendet und die FS 24-1 durch eine farbliche Markierung deutlich als eine durchgängige
Fahrradstraße hervorgehoben werden.
(2) Auf Höhe des Tennisplatzes gibt es noch einen Bordstein in der FS 24-1, der zwar
etwas abgesenkt, aber dennoch für Radfahrer sehr unangenehm zu fahren ist bzw. zum
Absteigen zwingt. Dieser Bordstein sollte entfernt werden, so dass die Fahrradstraße
ebenerdig durch diesen Engpass fortgeführt werden kann.Seite 3 von 4

4. Die Parkregelungen auf der Teutonenstraße FS 24-1 sind im Abschnitt zwischen
Gotenstraße und Suebenstraße so, dass Pkw nur halb auf der Straße parken dürfen und
die Fahrradstraße somit genügend Platz für die Radfahrer aufweist. Das ist sehr gut und
wird ausdrücklich begrüßt. Im weiteren Verlauf jedoch zwischen Suebenstraße und
Germanenstraße parken die Pkw jedoch auf einer Seite immer in voller Breite auf der
Fahrradstraße, so dass es sehr eng und gefährlich wird für Radfahrer.
Vorschlag: In der FS 24-1 sollte zwischen der Suebenstraße und Germanenstraße das
Parken der Pkw auf beiden Seiten maximal zur Hälfte auf der Fahrradstraße erlaubt sein.
5. In der Augustastraße liegen zwei Fahrradstraßen (FS 24-2 und FS 24-3). In den
Abschnitten zwischen der Wurzerstraße und Jahnallee sowie zwischen Welfenstraße und
Beethovenallee ist das Parken auf beiden Fahrradstraßen FS 24-2 und FS 24-3 in voller
Breite der Pkw auf der Straße erlaubt und eingezeichnet. Dies ist wechselseitig gestattet,
möglicherweise um die Geschwindigkeit der Pkw zu drosseln, steht aber dem
Verkehrsfluss und der Verkehrssicherheit der Radfahrer entgegen, wenn sie de facto
ständig die Fahrbahnseite wechseln müssen. Da es sich um eine Fahrradstraße handelt
und Tempo 30 gilt sowie der Pkw-Verkehr auf Anlieger bzw. Anwohner eingeschränkt
werden soll, ist eine zusätzliche Drosselung durch diese Parkregelung nicht mehr
prioritär.
Vorschlag: In den FS 24-2 und FS 24-3 sollten die Parkmöglichkeiten der Pkw nur
maximal zur Hälfte auf der Fahrradstraße erlaubt sein und dies auch nur auf einer Seite
ohne das stete Abwechseln der Fahrbahnseite.Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de