190089 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in den Fahrradstraßen Augustastraße und Teutonenstraße (alt: 1911345, FF: Dez OB)
Kerndaten
- Nummer
- 190089
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.09.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Untergeordnet
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- Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in den Fahrradstraßen Augustastraße und Teutonenstraße (alt: 1911345)
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 190089 Der Oberbürgermeister Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in den Fahrradstraßen Augustastraße und Teutonenstraße (alt: 1911345, FF: Dez OB) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.06.2020 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrags: Der Antrag ist auf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung in den Fahrradstraßen Augustastraße und Teutonenstraße gerichtet. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.06.2019 einstimmig vertagt mit Maßgabe, wie ST4 1 Anlage/n 1 Fahrradstrassen (öffentlich) 2 Fahrradstraßen nichtöffentlich (nichtöffentlich)Seite 1 von 4 An die Stadt Bonn Bürgerbüro beim Oberbürgermeister per email: buergerbuero@bonn.de Bonn, den 25.04.2019 Bürgerantrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch Verkehrsberuhigung in den Fahrradstraßen Augustastraße und Teutonenstraße Ziel der Stadt Bonn ist, den Fahrradverkehr zu fördern. Hierzu setzt die Stadt auf verschiedene Komponenten, eine davon die Entwicklung von Fahrradstraßen. Ebenso wie ich, begrüßen die Mehrzahl der Radfahrenden und auch der ADFC das Fahrradstraßenkonzept der Stadt Bonn, sehen aber noch zahlreiche Verbesserungsmöglichkeiten. Dieser Bürgerantrag bezieht sich nun auf die Verbesserung der Fahrradstraßen FS 24-1, FS 24-2 und FS 24-3 (Augustastraße und Teutonenstraße).Seite 2 von 4 1. Die Fahrradstraßen FS 24-1, FS 24-2 und FS 24-3 sind sowohl für Fahrräder als auch für Pkw frei zugänglich. Dies sollte laut StVO eigentlich nur die Ausnahme darstellen. Man könnte hier den Pkw-Verkehr nur für Anlieger bzw. Anwohner einschränken. Dies gilt insbesondere für die Teutonenstraße. In der Augustastraße liegt noch das Friedrich-List- Berufskolleg; was dies für Auswirkungen für eine Anliegerstraßen-Regelung hätte, könnte speziell geprüft werden. Vorschlag: Einschränkung des Pkw-Verkehrs in den FS 24-1, FS 24-2 und FS 24-3 nur für Anlieger bzw. Anwohner. Damit würde der Pkw-Verkehr in den beiden Straßen reduziert werden. 2. Die Fahrradstraßen FS 24-1, FS 24-2 und FS 24-3 sind immer durch „rechts-vor-links“- Vorfahrten geregelt. Dies führt zu einer steten Verunsicherung und unnötigen Gefahren für Fahrradfahrer. Vorschläge: (1) In den FS 24-1, FS 24-2 und FS 24-3 sollten durchgängig „rechts-vor-links“- Vorfahrten abgeschafft und den beiden Fahrradstraßen selbst durchgängig Vorfahrt eingeräumt werden. Diese beantragte Vorfahrtsregelung entspricht auch den Empfehlungen der "Unfallforschung der Versicherer". Ausnahme bleibt die Wurzerstraße, wo die Fahrradstraßen unterbrochen bleiben, aufgrund der Bedeutung der Wurzerstraße für den Durchgangsverkehr. (2) Zur Querung der Wurzerstraße könnten jedoch zumindest rechtzeitig Schilder aufgestellt werden, die den weiteren Verlauf der Fahrradstraße für die Radfahrer aus Richtung Teutonenstraße bzw. aus der Gegenrichtung der Auguststraße gut kenntlich machen. Dies würde die Orientierung der Radfahrer sehr erleichtern und deren Sicherheit dienen. 3. Die Teutonenstraße FS 24-1 wird durch die „kleine“ Germanenstraße unterbrochen und hinter dieser wieder fortgesetzt. Das ist unverständlich und sollte beendet werden. Vorschläge: (1) In der FS 24-1 sollte die Unterbrechung der Fahrradstraße durch die Germanenstraße beendet und die FS 24-1 durch eine farbliche Markierung deutlich als eine durchgängige Fahrradstraße hervorgehoben werden. (2) Auf Höhe des Tennisplatzes gibt es noch einen Bordstein in der FS 24-1, der zwar etwas abgesenkt, aber dennoch für Radfahrer sehr unangenehm zu fahren ist bzw. zum Absteigen zwingt. Dieser Bordstein sollte entfernt werden, so dass die Fahrradstraße ebenerdig durch diesen Engpass fortgeführt werden kann.Seite 3 von 4 4. Die Parkregelungen auf der Teutonenstraße FS 24-1 sind im Abschnitt zwischen Gotenstraße und Suebenstraße so, dass Pkw nur halb auf der Straße parken dürfen und die Fahrradstraße somit genügend Platz für die Radfahrer aufweist. Das ist sehr gut und wird ausdrücklich begrüßt. Im weiteren Verlauf jedoch zwischen Suebenstraße und Germanenstraße parken die Pkw jedoch auf einer Seite immer in voller Breite auf der Fahrradstraße, so dass es sehr eng und gefährlich wird für Radfahrer. Vorschlag: In der FS 24-1 sollte zwischen der Suebenstraße und Germanenstraße das Parken der Pkw auf beiden Seiten maximal zur Hälfte auf der Fahrradstraße erlaubt sein. 5. In der Augustastraße liegen zwei Fahrradstraßen (FS 24-2 und FS 24-3). In den Abschnitten zwischen der Wurzerstraße und Jahnallee sowie zwischen Welfenstraße und Beethovenallee ist das Parken auf beiden Fahrradstraßen FS 24-2 und FS 24-3 in voller Breite der Pkw auf der Straße erlaubt und eingezeichnet. Dies ist wechselseitig gestattet, möglicherweise um die Geschwindigkeit der Pkw zu drosseln, steht aber dem Verkehrsfluss und der Verkehrssicherheit der Radfahrer entgegen, wenn sie de facto ständig die Fahrbahnseite wechseln müssen. Da es sich um eine Fahrradstraße handelt und Tempo 30 gilt sowie der Pkw-Verkehr auf Anlieger bzw. Anwohner eingeschränkt werden soll, ist eine zusätzliche Drosselung durch diese Parkregelung nicht mehr prioritär. Vorschlag: In den FS 24-2 und FS 24-3 sollten die Parkmöglichkeiten der Pkw nur maximal zur Hälfte auf der Fahrradstraße erlaubt sein und dies auch nur auf einer Seite ohne das stete Abwechseln der Fahrbahnseite.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de