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190085 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Lärmschutzmaßnahmen Konstantinstraße (Gutenbergallee bis Römerplatz) (alt: 1911293, FF: Dezernat OB)

Nummer
190085
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
27.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 27.11.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.05.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.05.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 339,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190085-1 ST Bürgerantrag: Lärmschutzmaßnahmen Konstantinstraße (Gutenbergallee bis Römerplatz) (alt: 1911293ST4, FF: Amt 33)
  2. 190085-2 ST Bürgerantrag: Lärmschutzmaßnahmen Konstantinstraße (Gutenbergallee bis Römerplatz)

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
190085
Bürgerantrag: Lärmschutzmaßnahmen
Konstantinstraße (Gutenbergallee bis Römerplatz)
(alt: 1911293, FF: Dezernat OB)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert Lärmbeeinträchtigungen in der
Konstantinstraße im Bereich Gutenbergallee bis
Römerplatz und beinhaltet den Antrag, nach § 45 Abs.
1 Nr. 3 ein Tempolimit von 30 km/h in diesem
Streckenabschnitt umzusetzen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem
beigefügten Bürgerantrag.
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Bezirksvertretung Bad Godesberg 15.05.2019 vertagt 1
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.06.2019 von TO abgesetzt
und vertagt
1
Anlage/n
1 Lärmschutz Konstantinstraße (öffentlich)
2 Lärmschutz Konstantinstraße nichtöffentlich (nichtöffentlich)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 3

Bürgerantrag
Lärmschutzmaßnahme Konstantinstraße (Gutenbergallee bis Römerplatz)
Bonn, 17.04.19
Der Abschnitt Gutenbergallee bis Römerplatz der Konstantinstraße ist sehr eng bebaut und die
Verkehrsbelastung sehr hoch. Neben dem sehr hohen Verkehrsaufkommen an PKW ist auch der
„Schwerverkehr“ sehr hoch. Auf diesem Abschnitt verkehren 2 Buslinine im 20 Minuten Tak je
Richtung, so dass durchschnittlich alle 5 Minuten ein Linienbus diesen Abschnitt passiert. Hinzu
kommt der LKW Lieferverkehr, der diesen Abschnitt der Konstantinstraße passieren darf, obwohl er
ansonsten für LKW gesperrt ist, sowie eine nicht zu beziffernde Zahl an LKW´und Reisebussen, die
diesen Abschnitt unerlaubt passieren.
Das Zusammentreffen der beiden Umstände „Sehr hohes PKW und LKW Verkehrsaufkommen“ plus
der „sehr engen Bebauung“ führt auf diesem Abschnitt der Konstantinstraße zu einer ernomen und
kaum mehr hinzunehmenden Lärmbelästigung. Durch die beschriebene enge Bebauung potenziert
sich der Verkehrslärm wie in einer Röhre oder einem Tunnel. Schon einzelne PKW erzeugen einen
Lärm von 60 db, der bei mehreren Fahrzeugen leicht und regelmäßig auf über 70 db ansteigt.
Die entsprechenden Werte sind von mir mehrfach gemessen worden und können quasi täglich zu
jeder Tageszeit überprüft werden und lassen sich auch hier nachlesen und belegen.
http://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&act=0&Thema=Umweltschutz&Subthema=L%
E4rm&Subsubthema=L%E4rmkarten&layers=Hintergrundkarte,Stra%DFe%2024h-Pegel&scale=3000Seite 2 von 3

Die Werte hier stammen aus 2017, also vor der Teilsperrung des Godesberger Tunnels. Seit der
Sperrung ist die Belastung nochmals gestiegen, bewegte sich aber bereits vorher auf viel zu hohem
Niveau und wir es auch nach der Sanierung des Tunnels wieder tun.
Das Bundesumweltamt empfiehlt aber folgende Werte:
Zur Vermeidung erheblicher Belästigungen sollten die Belastungen auf 55 dB(A) tags
beziehungsweise 45 dB(A) nachts gesenkt werden (Mittleres Ziel).
Langfristig sollten Werte von 50 dB(A) tags beziehungsweise 40 dB(A) nachts angestrebt werden
(Optimaler Schutz).
Quelle:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm#textpart-2
Um diese Werte zu erreichen, empfiehlt das Umweltbundesamt eine Reihe möglicher Maßnahmen
unter anderem auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Quelle:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-
laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm#textpart-4
Bisher sind mir keine Maßnahmen der Stadt Bonn bekannt, die Lärmbelastung zu verringern.
Aus diesem Grunde beantrage ich nach § 45, Abs.1, Nr. 3 StVO ein Tempolimit von 30 km/h für den
Abschnitt Gutenbergallee bis Römerplatz für die Konstantinstraße in Bonn Rüngsdorf umzusetzen.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de