190084-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwicklung eines Wohngebiets in Lengsdorf-Süd (alt: 1912062ST3, FF Amt 61)
Kerndaten
- Nummer
- 190084-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.01.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190084-1 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Entwicklung eines Wohngebiets in Lengsdorf-Süd (alt: 1912062ST3, FF Amt 61) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung Rat 07.11.2019 Entscheidung Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: Bei Annahme des Antrags, entsprechenden Beschlussfassung im Rat und Bereitstellung eines entsprechenden projektbezogenen Ankaufs- und Planungsbudgets wird die Verwaltung die erforderlichen Planungsschritte (Anpassung Regionalplan, sofern erforderlich, Änderung FNP, Aufhebung des Landschaftsschutzes, Bewertung des naturschutzfachlichen Eingriffs, Erstellung von Planungskonzepten / Planungsalternativen, Aufstellung Bebauungsplan) einleiten. Derzeit besteht noch kein Plankonzept für die Fläche. Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass bei ausschließlicher Realisierung von Wohnungsbau je nach Bebauungsart und – dichte zwischen 300 und 600 Wohneinheiten auf der Fläche errichtet werden könnten. Davon käme ein entsprechender Anteil nach Baulandmodell dem geförderten Wohnungsbau (mind. 40 %) zugute. Sofern sich die Fläche in städtischem Eigentum befände, wären auch höhere Anteile denkbar. Es wird bereits an dieser Stelle auf die folgenden, wesentlichen Aspekte diese konkrete Fläche betreffend hingewiesen: (1) Die Fläche wurde im Fachbeitrag Gewerbe- und Industrieflächen in der Bundesstadt Bonn, welches vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH erstellt wurde, als Potenzialfläche für eine gewerbliche Nutzung identifiziert. Der Rat hat am 10.07.2018 die Verwaltung beauftragt diese und weitere Flächen als wesentliche Perspektive der Gewerbeflächenentwicklung auf die allgemeine Eignung und einen möglichen Entwicklungshorizont hin zu prüfen(siehe DS-Nr.: 1810933). Aufgrund der weiteren Nutzungsbedarfe insbesondere für Wohnungen ist eine Mischung von Wohnen und Arbeiten mit neuen Arbeitsformen für Lengsdorf-Süd denkbar. (2) Der Regionalplan stellt die Fläche zu großen Teilen als Allgemeiner Siedlungsbereich dar. Die Darstellung endet allerdings etwas nördlich desSeite 1 von 2 Seite 2 Verbindungsweges zwischen der Brücke über die Autobahn und der Provinzialstraße. Der FNP stellt die Fläche als Landwirtschaftliche Fläche dar. Der Landschaftsplan Kottenforst setzt das Plangebiet als Landschaftsschutzgebiet fest. Für den nördlichen Teilbereich gilt der Landschaftsschutz temporär, bis zur Realisierung der Bauleitplanung. Dabei greift der Landschaftsplan die vom Regionalplan vorgegebene ASB-Grenze auf. (3) In der aktuellen Klimaanalyse ist die gesamte Fläche als Kaltluftentstehungsgebiet mit einem flächenhaften Kaltluftabfluss ausgewiesen. In Abhängigkeit von Art und Umfang einer Bebauung ist mit Beeinträchtigungen dieser Funktion zu rechnen. Als Grundlage für eine Abwägung werden deshalb detaillierte Untersuchungen erforderlich sein. (4) Die Flächen werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt und sind in den Randbereichen durch Baum- und Gehölzbestände charakterisiert. Die dem Landschaftsschutz unterliegenden Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund, grenzen westlich der Provinzialstraße unmittelbar an das Katzenlochbachtal, mit naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich höchstwertigsten Schutzgebieten an: FFH-Gebiet Waldreservat Kottenforst und europäisches Vogelschutzgebiet Kottenforst-Waldville. Die bauliche Inanspruchnahme einer solch großen, naturschutzfachlich bedeutsamen und klimawirksamen Fläche im Außenbereich, führt nicht nur auf der Fläche selbst zu erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft, sondern wird auch Wirkungen im Umfeld entfalten. Neben dem Lebensraum von Pflanzen und Tieren, sind auch schutzwürdige, fruchtbare Böden betroffen. Die Erheblichkeit des Eingriffs ist im Verfahren durch entsprechende Gutachten darzustellen, um auf dieser Basis eine Abwägung vornehmen zu können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de