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190084-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwicklung eines Wohngebiets in Lengsdorf-Süd (alt: 1912062ST3, FF Amt 61)

Nummer
190084-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.01.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen 26.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190084 Entwicklung eines Wohngebiets in Lengsdorf-Süd (alt: 1912062, FF SPD-Fraktion)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190084-1 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Entwicklung eines Wohngebiets in Lengsdorf-Süd
(alt: 1912062ST3, FF Amt 61)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
26.11.2019 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei Annahme des Antrags, entsprechenden Beschlussfassung im Rat und
Bereitstellung eines entsprechenden projektbezogenen Ankaufs- und
Planungsbudgets wird die Verwaltung die erforderlichen Planungsschritte
(Anpassung Regionalplan, sofern erforderlich, Änderung FNP, Aufhebung des
Landschaftsschutzes, Bewertung des naturschutzfachlichen Eingriffs,
Erstellung von Planungskonzepten / Planungsalternativen, Aufstellung
Bebauungsplan) einleiten. Derzeit besteht noch kein Plankonzept für die
Fläche. Die Verwaltung geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass bei
ausschließlicher Realisierung von Wohnungsbau je nach Bebauungsart und –
dichte zwischen 300 und 600 Wohneinheiten auf der Fläche errichtet werden
könnten. Davon käme ein entsprechender Anteil nach Baulandmodell dem
geförderten Wohnungsbau (mind. 40 %) zugute. Sofern sich die Fläche in
städtischem Eigentum befände, wären auch höhere Anteile denkbar.
Es wird bereits an dieser Stelle auf die folgenden, wesentlichen Aspekte diese
konkrete Fläche betreffend hingewiesen:
(1)
Die Fläche wurde im Fachbeitrag Gewerbe- und Industrieflächen in der
Bundesstadt Bonn, welches vom Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen
GmbH erstellt wurde, als Potenzialfläche für eine gewerbliche Nutzung
identifiziert. Der Rat hat am 10.07.2018 die Verwaltung beauftragt diese und
weitere Flächen als wesentliche Perspektive der Gewerbeflächenentwicklung
auf die allgemeine Eignung und einen möglichen Entwicklungshorizont hin zu
prüfen(siehe DS-Nr.: 1810933). Aufgrund der weiteren Nutzungsbedarfe
insbesondere für Wohnungen ist eine Mischung von Wohnen und Arbeiten mit
neuen Arbeitsformen für Lengsdorf-Süd denkbar.
(2)
Der Regionalplan stellt die Fläche zu großen Teilen als Allgemeiner
Siedlungsbereich dar. Die Darstellung endet allerdings etwas nördlich desSeite 1 von 2

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Verbindungsweges zwischen der Brücke über die Autobahn und der
Provinzialstraße.
Der FNP stellt die Fläche als Landwirtschaftliche Fläche dar.
Der Landschaftsplan Kottenforst setzt das Plangebiet als
Landschaftsschutzgebiet fest. Für den nördlichen Teilbereich gilt der
Landschaftsschutz temporär, bis zur Realisierung der Bauleitplanung. Dabei
greift der Landschaftsplan die vom Regionalplan vorgegebene ASB-Grenze
auf.
(3)
In der aktuellen Klimaanalyse ist die gesamte Fläche als
Kaltluftentstehungsgebiet mit einem flächenhaften Kaltluftabfluss ausgewiesen.
In Abhängigkeit von Art und Umfang einer Bebauung ist mit Beeinträchtigungen
dieser Funktion zu rechnen. Als Grundlage für eine Abwägung werden deshalb
detaillierte Untersuchungen erforderlich sein.
(4)
Die Flächen werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt und sind in
den Randbereichen durch Baum- und Gehölzbestände charakterisiert. Die dem
Landschaftsschutz unterliegenden Flächen mit besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund, grenzen westlich der Provinzialstraße unmittelbar an das
Katzenlochbachtal, mit naturschutzfachlich und artenschutzrechtlich
höchstwertigsten Schutzgebieten an: FFH-Gebiet Waldreservat Kottenforst und
europäisches Vogelschutzgebiet Kottenforst-Waldville.
Die bauliche Inanspruchnahme einer solch großen, naturschutzfachlich
bedeutsamen und klimawirksamen Fläche im Außenbereich, führt nicht nur auf
der Fläche selbst zu erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft, sondern
wird auch Wirkungen im Umfeld entfalten. Neben dem Lebensraum von
Pflanzen und Tieren, sind auch schutzwürdige, fruchtbare Böden betroffen.
Die Erheblichkeit des Eingriffs ist im Verfahren durch entsprechende Gutachten
darzustellen, um auf dieser Basis eine Abwägung vornehmen zu können.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de