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190083-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Optimierung Wegeführung für den Fußgängerverkehr im Bereich Rheinallee, Rüngsdorfer Straße, Dürenstraße, Alte Bahnhofstraße, Moltkestraße (alt: 1910345NV6, FF: Dezernat OB)

Nummer
190083-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
23.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 190083 Bürgerantrag: Optimierung Wegeführung für den Fußgängerverkehr im Bereich Rheinallee, Rüngsdorfer Straße, Dürenstraße, Alte Bahnhofstraße, Moltkestraße (alt: 1910345NV6, FF: Dezernat OB)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190083-1 ST
Bürgerantrag: Optimierung Wegeführung für den
Fußgängerverkehr im Bereich Rheinallee,
Rüngsdorfer Straße, Dürenstraße, Alte
Bahnhofstraße, Moltkestraße (alt: 1910345NV6,
FF: Dezernat OB)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme
Auch nach erneuter Überprüfung vor Ort hält die Verwaltung unverändert an
ihrer ablehnenden Stellungnahme fest.
Am Standort Ende Rheinallee wird per Pfeilwegweiser bereits Richtung
Innenstadt und Bahnhof über Von-Groote-Platz ausgeschildert. Für den
ankommenden Gast ist es verwirrend, wenn er am gleichen Standort zwei
verschiedene Wegweisungen zum Bahnhof sieht. Auch der bestehende
Hinweis Richtung Innenstadt reicht aus, zumal i.d.R. keine ortsunkundigen
Fernreisenden über die Rheinallee nach Bad Godesberg anreisen dürften.
Die geschilderte Gefahrensituation durch Überqueren der Rüngsdorfer Straße
kann seitens der Verwaltung nicht nachvollzogen werden, da sich vor der
großen Unterführung ein breiter Zebrastreifen als Querungshilfe befindet.
Der vom Antragsteller vorgeschlagene Schildertext wäre auch unter
technischen Aspekten nicht realisierbar, da das Tourist-Leitsystem nur aus
vorgegebenen Pfeilwegweisern und Informationsstelen besteht. Die Anfertigung
eines einmalig benötigten Sonderformates würde erhebliche Mehrkosten
verursachen, für die keine Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller über die für die
ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
Keine
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

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