190083-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Optimierung Wegeführung für den Fußgängerverkehr im Bereich Rheinallee, Rüngsdorfer Straße, Dürenstraße, Alte Bahnhofstraße, Moltkestraße (alt: 1910345NV6, FF: Dezernat OB)
Kerndaten
- Nummer
- 190083-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 23.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190083-1 ST Bürgerantrag: Optimierung Wegeführung für den Fußgängerverkehr im Bereich Rheinallee, Rüngsdorfer Straße, Dürenstraße, Alte Bahnhofstraße, Moltkestraße (alt: 1910345NV6, FF: Dezernat OB) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme Auch nach erneuter Überprüfung vor Ort hält die Verwaltung unverändert an ihrer ablehnenden Stellungnahme fest. Am Standort Ende Rheinallee wird per Pfeilwegweiser bereits Richtung Innenstadt und Bahnhof über Von-Groote-Platz ausgeschildert. Für den ankommenden Gast ist es verwirrend, wenn er am gleichen Standort zwei verschiedene Wegweisungen zum Bahnhof sieht. Auch der bestehende Hinweis Richtung Innenstadt reicht aus, zumal i.d.R. keine ortsunkundigen Fernreisenden über die Rheinallee nach Bad Godesberg anreisen dürften. Die geschilderte Gefahrensituation durch Überqueren der Rüngsdorfer Straße kann seitens der Verwaltung nicht nachvollzogen werden, da sich vor der großen Unterführung ein breiter Zebrastreifen als Querungshilfe befindet. Der vom Antragsteller vorgeschlagene Schildertext wäre auch unter technischen Aspekten nicht realisierbar, da das Tourist-Leitsystem nur aus vorgegebenen Pfeilwegweisern und Informationsstelen besteht. Die Anfertigung eines einmalig benötigten Sonderformates würde erhebliche Mehrkosten verursachen, für die keine Finanzmittel zur Verfügung stehen. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 2 Seite 2Seite 2 von 2
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