190079 · Mitteilungsvorlage
Maßnahmenkatalog für städtische Kindertagesstätten (alt:1911117NV3)
Kerndaten
- Nummer
- 190079
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 09.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Personal und Organisation Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 190079 Maßnahmenkatalog für städtische Kindertagesstätten (alt:1911117NV3) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 21.11.2019 Kenntnisnahme Unterausschuss Organisation und Personal 26.11.2019 Kenntnisnahme Hauptausschuss 05.12.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Hauptausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 27.06.2019 einstimmig beauftragt, einen Maßnahmenkatalog für städtische Kindertagesstätten einschließlich finanzieller Auswirkungen vorzulegen (s. DS- Nr. 1911117). Diesem Beschluss liegt ein gleichlautender Antrag der SPD-Fraktion vom 18.03.2019 zugrunde. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Die Verwaltung begrüßt das Interesse der Antragsteller, dem Fachkräftemangel an städtischen Kindertageseinrichtungen aktiv begegnen zu wollen, da die Stadt mit 70 Einrichtungen der größte Träger in Bonn ist. Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich die Frage in den Blick zu nehmen, wie auch die übrigen Kita-Träger in Bonn bei der Gewinnung von pädagogischen Fachkräften unterstützt und entlastet werden können. Zu den einzelnen im Antrag (DS-Nr.: 1911117) benannten Maßnahmen für städtische Kindertageseinrichtungen wird wie folgt Stellung genommen: Zusätzliche Fortbildungstage / regelmäßige Supervision In den letzten Jahren wurden die Supervisions- und Coaching Angebote für die Kitaleitungen und/oder deren Teams ausgebaut. Sie finden anlassbezogen statt. Hierbei konnte festgestellt werden, dass insbesondere Inhouse- Fortbildungen für ganze Teams einen positiven Effekt für die pädagogische Arbeit und die Atmosphäre im Team haben. Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz werden aller Voraussicht nach die maximal möglichen Schließtage von Kindertageseinrichtungen von 30 auf 25 reduziert. Sollte diese Änderung zum Tragen kommen, müssen neue Lösungen gefunden werden, um das Angebot der Teamtage, Fortbildungstage etc. erhalten bzw. weiterhin ausbauen zu können. Das aktuelle Angebot an Fortbildungen und Teamtagen für das pädagogische Personal in städtischen Kitas wird über den Gesamtetat der Stadt Bonn für Fortbildungen finanziert. Das bereits seit Jahren etablierte umfang- und abwechslungsreiche interne Fortbildungsprogramm für die Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtungen hat ein Finanzvolumen von insgesamt rund 160.000 Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. VSeite 1 von 4 Seite 2 € jährlich. Dies beinhaltet neben pädagogischen Fachangeboten auch Schulungsmaßnahmen für die persönliche Weiterentwicklung und Gesunderhaltung. Hinzu kommen noch weitere Fortbildungen/Weiterbildungen, die im Rahmen von Fortbildungsdienstreisen extern durchgeführt werden. Ergänzend wurden umfassende Supervisionsangebote und Coachings etabliert. Diese werden von Seiten des Personal- und Organisationsamtes sowie der Fachberatung intensiv begleitet. Gestelltes Jobticket Die Frage, ob den Mitarbeitenden in städtischen Kindertageseinrichtungen ein Job-Ticket kostenlos zur Verfügung gestellt werden soll, muss gesamtstädtisch geklärt werden, da es hier um eine Besserstellung gegenüber anderen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung geht. Sofortige Entfristung der Arbeitsverhältnisse aller in der Kita tätigen Berufsgruppen (insbesondere Verwaltungskräfte und therapeutisches Personal) Soweit es im Rahmen des derzeit geltenden Kinderbildungsgesetztes möglich ist, wurden alle Verträge für Fachkräfte entfristet. Es werden grundsätzlich unbefristete Einstellungen vorgenommen. Lediglich auf sich verändernden Kontingenten (Sprachförderung, Inklusion) oder im Rahmen von Schwangerschafts- und Elternzeitvertretungen sind Kräfte mit befristeten Verträgen beschäftigt. Mit der zukünftigen Systematik der Gesamtpersonalkraftstunden des Kinderbildungsgesetzes wird voraussichtlich auch für diese Stellen eine Entfristung möglich sein. Die Verwaltung bereitet derzeit für jede Kita vor, welche personellen Veränderungen durch das neue KiBiz zu erwarten sind, um dann zeitnah nach Verabschiedung des Gesetzes entsprechend reagieren zu können. Sofern Entfristungen möglich werden, werden diese auch umgesetzt. Bezüglich der unbefristeten Beschäftigung von Therapeuten/-innen bleibt das neue Kinderbildungsgesetz abzuwarten (DS-Nr.: 1910803NV5). Im derzeitigen Entwurf sind insbesondere in Familienzentren und plusKitas multiprofessionelle Teams vorgesehen. Ob dies die Entfristung der 10 befristet beschäftigten Therapeuten/-innen möglich macht, bleibt abzuwarten. Aus fachlicher Sicht begrüßt die Verwaltung die Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen in Kindertageseinrichtungen und wird die Möglichkeiten, die das neue KiBiz bietet, nutzen. Einstellung weiterer Verwaltungskräfte Die Verwaltungskräfte sind derzeit im Rahmen eines Modellversuchs in städtischen Kitas beschäftigt. Eine Ausweitung, Entfristung und Überprüfung der Eingruppierung ist aus Sicht der Verwaltung nach Verabschiedung des neuen KiBiz sachgerecht, da erst dann ersichtlich ist, ob eine Refinanzierungsmöglichkeit gegeben sein wird. Aufstocken der Stunden der Haushaltskräfte Weitere Hauswirtschaftskräfte können den Fachkräften im Alltag mit den Kindern viel abnehmen (Vorbereiten von Räumen, Aufräumen, Betten beziehen etc.). Derzeit läuft ein Modell an, in dem der Stadt Bonn durch das Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach § 16 i SGB II, u.a. zusätzliche Hauswirtschaftskräfte, zugewiesen werden. DieseSeite 2 von 4 Seite 3 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse können über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren gefördert werden. Die Stadt hat für das Jugendamt als Trägerin der städtischen Kindertageseinrichtungen einen Bedarf angemeldet. Im Übrigen bleibt abzuwarten, welche Möglichkeiten das neue KiBiz diesbezüglich bietet. Zusätzliche Freistellung der Kitaleitungen Eine zusätzliche Freistellung der Kitaleitungen sieht der Entwurf des zukünftigen Kinderbildungsgesetzes nicht vor. Grundsätzlich soll es aufgrund der Gesamtpersonalkraftstunden mehr Personal in den Einrichtungen geben. Bezahlte Praktikanten/innen Die größte Anzahl an Praktikanten/innen sind Schüler/-innen. Sie bekommen keine Bezahlung für ihr in der Regel zweiwöchiges Praktikum, das Teil ihrer Schulausbildung ist. Die PIA-Auszubildenden sowie die Jahrespraktikanten/innen erhalten ein tariflich gebundenes Entgelt. Diejenigen, die ein Vorpraktikum ableisten (900 Stunden vor Aufnahme der Ausbildung) können dies über ein bezahltes Freiwilliges Soziales Jahr oder im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ableisten. Ansonsten ist es auch möglich, ein unentgeltliches Praktikum abzuleisten. Die Stadt bietet alle drei Möglichkeiten an. Aufstockung der Stellen der Fachberatung um 2 VZÄ Die Aufstockung der Fachberatung um zwei weitere Stellen wird derzeit geprüft, da sowohl neue Aufgaben hinzugekommen sind (insbesondere im Bereich „Personal“) als auch eine engere Begleitung der Teams in den Einrichtungen notwendig ist, um diese durch Beobachtung, Beratung und Begleitung von Prozessen zu entlasten und damit den personellen Druck in den Einrichtungen zu verringern. Eine Vorlage ist für den Unterausschuss Organisation und Personal am 26.11.2019 vorgesehen. Reinigung der Kitas durch städtisches Personal Grundsätzlich ist eine Umstellung auf Eigenreinigung unwirtschaftlich (vgl. DS 1711860). Es gibt jedoch auf Grund verschiedener Rückmeldungen, die seitens einzelner Kita-Leitungen gegenüber Amt 51 vorgetragen wurden, Überlegungen im Rahmen eines Pilotprojektes in wenigen Kitas städtisches Reinigungspersonal zu beschäftigen und auch die Reinigungsorganisation in vollem Umfang zu übernehmen. Die Verwaltung befindet sich dazu derzeit im internen Abstimmungsprozess. Dabei wären sowohl die Erfahrungen der Kitas mit dem derzeitigen Modell, sowie deren Erwartungen an eine Änderung der Praxis als auch gesamtstädtische Interessen (Kosten, mögliche Folgen für andere Bereiche) zu berücksichtigen. Ausweitung der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher (PIA) Zum Kindergartenjahr 2019/2020 werden 26 neue PIA-Auszubildende bei der Bundesstadt Bonn eingestellt. Damit beschäftigt die Stadt insgesamt über 38 Kollegen/-innen, die sich in der praxisintegrierten Ausbildung befinden. 16 Stellen werden über das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ (https://www.bmfsfj.de/blob/131404/18d38040fe0b1661dc0550d1db189349/fac hkraefteoffensive-erzieherinnen-erieher-giffey-data.pdf), um das sich dieSeite 3 von 4 Seite 4 Bundesstadt Bonn erfolgreich beworben hat, finanziell unterstützt. Der Bund fördert jeden dieser 16 Ausbildungsplätze über den Ausbildungszeitraum mit insgesamt 37.440 Euro. Zusätzlich wird für elf Studierende die Praxisanleitung mit insgesamt je 6.200 Euro im Ausbildungszeitraum finanziell gefördert. Um die Förderung durch das Bundesprogramm konnten sich auch andere Träger bewerben. Ob in Bonn andere Träger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, ist nicht bekannt. Die Verwaltung hat in der letzten AG 78 vor der Sommerpause auf diese Förderkulisse hingewiesen. Die Verwaltung hat mit vier Fachschulen in Köln und Siegburg, an denen die Studierenden den schulischen Teil ihrer Ausbildung ableisten, Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird auch das Robert-Wetzlar-Berufskolleg (RWBK) sein Angebot umstellen und eine der Erzieherklassen in praxisintegrierter Form anbieten. Die Verwaltung geht bezüglich einer Kooperation zeitnah auf das Bonner Berufskolleg zu. Die zukünftigen PIA-Studierenden am RWBK werden zum Teil auch bei anderen Trägern Anstellungsverträge bekommen. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de