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190079 · Mitteilungsvorlage

Maßnahmenkatalog für städtische Kindertagesstätten (alt:1911117NV3)

Nummer
190079
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
09.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 21.11.2019 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses Personal und Organisation 26.11.2019 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Hauptausschusses 05.12.2019 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190079
Maßnahmenkatalog für städtische
Kindertagesstätten (alt:1911117NV3)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 21.11.2019 Kenntnisnahme
Unterausschuss Organisation und Personal 26.11.2019 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 05.12.2019 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Hauptausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 27.06.2019
einstimmig beauftragt, einen Maßnahmenkatalog für städtische
Kindertagesstätten einschließlich finanzieller Auswirkungen vorzulegen (s. DS-
Nr. 1911117).
Diesem Beschluss liegt ein gleichlautender Antrag der SPD-Fraktion vom
18.03.2019 zugrunde.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Die Verwaltung begrüßt das Interesse der Antragsteller, dem Fachkräftemangel
an städtischen Kindertageseinrichtungen aktiv begegnen zu wollen, da die
Stadt mit 70 Einrichtungen der größte Träger in Bonn ist. Die Verwaltung
schlägt vor, zusätzlich die Frage in den Blick zu nehmen, wie auch die übrigen
Kita-Träger in Bonn bei der Gewinnung von pädagogischen Fachkräften
unterstützt und entlastet werden können.
Zu den einzelnen im Antrag (DS-Nr.: 1911117) benannten Maßnahmen für
städtische Kindertageseinrichtungen wird wie folgt Stellung genommen:
Zusätzliche Fortbildungstage / regelmäßige Supervision
In den letzten Jahren wurden die Supervisions- und Coaching Angebote für die
Kitaleitungen und/oder deren Teams ausgebaut. Sie finden anlassbezogen
statt. Hierbei konnte festgestellt werden, dass insbesondere Inhouse-
Fortbildungen für ganze Teams einen positiven Effekt für die pädagogische
Arbeit und die Atmosphäre im Team haben.
Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz werden aller Voraussicht nach die
maximal möglichen Schließtage von Kindertageseinrichtungen von 30 auf 25
reduziert. Sollte diese Änderung zum Tragen kommen, müssen neue Lösungen
gefunden werden, um das Angebot der Teamtage, Fortbildungstage etc.
erhalten bzw. weiterhin ausbauen zu können.
Das aktuelle Angebot an Fortbildungen und Teamtagen für das pädagogische
Personal in städtischen Kitas wird über den Gesamtetat der Stadt Bonn für
Fortbildungen finanziert. Das bereits seit Jahren etablierte umfang- und
abwechslungsreiche interne Fortbildungsprogramm für die Mitarbeitenden der
Kindertageseinrichtungen hat ein Finanzvolumen von insgesamt rund 160.000
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 4

Seite 2
€ jährlich. Dies beinhaltet neben pädagogischen Fachangeboten auch
Schulungsmaßnahmen für die persönliche Weiterentwicklung und
Gesunderhaltung. Hinzu kommen noch weitere Fortbildungen/Weiterbildungen,
die im Rahmen von Fortbildungsdienstreisen extern durchgeführt werden.
Ergänzend wurden umfassende Supervisionsangebote und Coachings
etabliert. Diese werden von Seiten des Personal- und Organisationsamtes
sowie der Fachberatung intensiv begleitet.
Gestelltes Jobticket
Die Frage, ob den Mitarbeitenden in städtischen Kindertageseinrichtungen ein
Job-Ticket kostenlos zur Verfügung gestellt werden soll, muss gesamtstädtisch
geklärt werden, da es hier um eine Besserstellung gegenüber anderen
Mitarbeitenden der Stadtverwaltung geht.
Sofortige Entfristung der Arbeitsverhältnisse aller in der Kita tätigen
Berufsgruppen (insbesondere Verwaltungskräfte und therapeutisches
Personal)
Soweit es im Rahmen des derzeit geltenden Kinderbildungsgesetztes möglich
ist, wurden alle Verträge für Fachkräfte entfristet. Es werden grundsätzlich
unbefristete Einstellungen vorgenommen. Lediglich auf sich verändernden
Kontingenten (Sprachförderung, Inklusion) oder im Rahmen von
Schwangerschafts- und Elternzeitvertretungen sind Kräfte mit befristeten
Verträgen beschäftigt. Mit der zukünftigen Systematik der
Gesamtpersonalkraftstunden des Kinderbildungsgesetzes wird voraussichtlich
auch für diese Stellen eine Entfristung möglich sein. Die Verwaltung bereitet
derzeit für jede Kita vor, welche personellen Veränderungen durch das neue
KiBiz zu erwarten sind, um dann zeitnah nach Verabschiedung des Gesetzes
entsprechend reagieren zu können. Sofern Entfristungen möglich werden,
werden diese auch umgesetzt.
Bezüglich der unbefristeten Beschäftigung von Therapeuten/-innen bleibt das
neue Kinderbildungsgesetz abzuwarten (DS-Nr.: 1910803NV5). Im derzeitigen
Entwurf sind insbesondere in Familienzentren und plusKitas multiprofessionelle
Teams vorgesehen. Ob dies die Entfristung der 10 befristet beschäftigten
Therapeuten/-innen möglich macht, bleibt abzuwarten. Aus fachlicher Sicht
begrüßt die Verwaltung die Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen in
Kindertageseinrichtungen und wird die Möglichkeiten, die das neue KiBiz bietet,
nutzen.
Einstellung weiterer Verwaltungskräfte
Die Verwaltungskräfte sind derzeit im Rahmen eines Modellversuchs in
städtischen Kitas beschäftigt. Eine Ausweitung, Entfristung und Überprüfung
der Eingruppierung ist aus Sicht der Verwaltung nach Verabschiedung des
neuen KiBiz sachgerecht, da erst dann ersichtlich ist, ob eine
Refinanzierungsmöglichkeit gegeben sein wird.
Aufstocken der Stunden der Haushaltskräfte
Weitere Hauswirtschaftskräfte können den Fachkräften im Alltag mit den
Kindern viel abnehmen (Vorbereiten von Räumen, Aufräumen, Betten beziehen
etc.). Derzeit läuft ein Modell an, in dem der Stadt Bonn durch das Jobcenter
erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach § 16 i SGB II, u.a. zusätzliche
Hauswirtschaftskräfte, zugewiesen werden. DieseSeite 2 von 4

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sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse können über einen Zeitraum
von bis zu 5 Jahren gefördert werden. Die Stadt hat für das Jugendamt als
Trägerin der städtischen Kindertageseinrichtungen einen Bedarf angemeldet.
Im Übrigen bleibt abzuwarten, welche Möglichkeiten das neue KiBiz
diesbezüglich bietet.
Zusätzliche Freistellung der Kitaleitungen
Eine zusätzliche Freistellung der Kitaleitungen sieht der Entwurf des
zukünftigen Kinderbildungsgesetzes nicht vor. Grundsätzlich soll es aufgrund
der Gesamtpersonalkraftstunden mehr Personal in den Einrichtungen geben.
Bezahlte Praktikanten/innen
Die größte Anzahl an Praktikanten/innen sind Schüler/-innen. Sie bekommen
keine Bezahlung für ihr in der Regel zweiwöchiges Praktikum, das Teil ihrer
Schulausbildung ist. Die PIA-Auszubildenden sowie die
Jahrespraktikanten/innen erhalten ein tariflich gebundenes Entgelt. Diejenigen,
die ein Vorpraktikum ableisten (900 Stunden vor Aufnahme der Ausbildung)
können dies über ein bezahltes Freiwilliges Soziales Jahr oder im Rahmen des
Bundesfreiwilligendienstes ableisten. Ansonsten ist es auch möglich, ein
unentgeltliches Praktikum abzuleisten. Die Stadt bietet alle drei Möglichkeiten
an.
Aufstockung der Stellen der Fachberatung um 2 VZÄ
Die Aufstockung der Fachberatung um zwei weitere Stellen wird derzeit geprüft,
da sowohl neue Aufgaben hinzugekommen sind (insbesondere im Bereich
„Personal“) als auch eine engere Begleitung der Teams in den Einrichtungen
notwendig ist, um diese durch Beobachtung, Beratung und Begleitung von
Prozessen zu entlasten und damit den personellen Druck in den Einrichtungen
zu verringern. Eine Vorlage ist für den Unterausschuss Organisation und
Personal am 26.11.2019 vorgesehen.
Reinigung der Kitas durch städtisches Personal
Grundsätzlich ist eine Umstellung auf Eigenreinigung unwirtschaftlich (vgl. DS
1711860). Es gibt jedoch auf Grund verschiedener Rückmeldungen, die seitens
einzelner Kita-Leitungen gegenüber Amt 51 vorgetragen wurden, Überlegungen
im Rahmen eines Pilotprojektes in wenigen Kitas städtisches
Reinigungspersonal zu beschäftigen und auch die Reinigungsorganisation in
vollem Umfang zu übernehmen.
Die Verwaltung befindet sich dazu derzeit im internen Abstimmungsprozess.
Dabei wären sowohl die Erfahrungen der Kitas mit dem derzeitigen Modell,
sowie deren Erwartungen an eine Änderung der Praxis als auch
gesamtstädtische Interessen (Kosten, mögliche Folgen für andere Bereiche) zu
berücksichtigen.
Ausweitung der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum
Erzieher (PIA)
Zum Kindergartenjahr 2019/2020 werden 26 neue PIA-Auszubildende bei der
Bundesstadt Bonn eingestellt. Damit beschäftigt die Stadt insgesamt über 38
Kollegen/-innen, die sich in der praxisintegrierten Ausbildung befinden. 16
Stellen werden über das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen
und Erzieher“
(https://www.bmfsfj.de/blob/131404/18d38040fe0b1661dc0550d1db189349/fac
hkraefteoffensive-erzieherinnen-erieher-giffey-data.pdf), um das sich dieSeite 3 von 4

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Bundesstadt Bonn erfolgreich beworben hat, finanziell unterstützt. Der Bund
fördert jeden dieser 16 Ausbildungsplätze über den Ausbildungszeitraum mit
insgesamt 37.440 Euro. Zusätzlich wird für elf Studierende die Praxisanleitung
mit insgesamt je 6.200 Euro im Ausbildungszeitraum finanziell gefördert. Um
die Förderung durch das Bundesprogramm konnten sich auch andere Träger
bewerben. Ob in Bonn andere Träger von dieser Möglichkeit Gebrauch
gemacht haben, ist nicht bekannt. Die Verwaltung hat in der letzten AG 78 vor
der Sommerpause auf diese Förderkulisse hingewiesen.
Die Verwaltung hat mit vier Fachschulen in Köln und Siegburg, an denen die
Studierenden den schulischen Teil ihrer Ausbildung ableisten,
Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Ab dem Schuljahr 2020/2021
wird auch das Robert-Wetzlar-Berufskolleg (RWBK) sein Angebot umstellen
und eine der Erzieherklassen in praxisintegrierter Form anbieten. Die
Verwaltung geht bezüglich einer Kooperation zeitnah auf das Bonner
Berufskolleg zu. Die zukünftigen PIA-Studierenden am RWBK werden zum Teil
auch bei anderen Trägern Anstellungsverträge bekommen.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de