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190076 · Beschlussvorlage

Bereitstellung von Finanzmittel für den Breitbandausbau im Rahmen des Flächenantrags und der Sonderförderprogramme Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser (alt DS-Nr.: 1912819, FF: Amt 03)

Nummer
190076
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 07.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190076
Bereitstellung von Finanzmittel für den
Breitbandausbau im Rahmen des Flächenantrags
und der Sonderförderprogramme Gewerbegebiete,
Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser (alt
DS-Nr.: 1912819, FF: Amt 03)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Bundesstadt Bonn stellt die Finanzmittel für die technische
Begleitung im Flächenantrag, die in den vorläufigen Fördermittelbescheiden
des Bundes und Landes auf 2,65 Millionen festgesetzt worden sind, in der nun
anstehenden Planungs- und Ausbauphase mit 47.659,50 € bereit, um so auch
zu gewährleisten, dass nach erfolgtem Ausbau die Fördermittel
uneingeschränkt und zeitnah abgerufen werden können.
2. Der Rat der Bundestadt Bonn bestätigt die Antragstellung für die Förderung
von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen –
gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland“ („Sonder-aufruf Gewerbegebiete“) sowie die
Antragstellung Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von
Schulen und Krankenhäusern – gemäß der Richtlinie „Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“
(„Sonderaufruf Schulen“), die fristwahrend bereits unter Vorbehalt eingereicht
wurden. Der Rat der Bundesstadt Bonn stellt nach erfolgreichem Antrag für das
sich anschließende Ausschreibungsverfahren 77.373,80 € zur Verfügung.
Begründung
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung 02.10.2019 einstimmig 2
1. Die TÜV Rheinland Consulting GmbH wurde im Vorfeld des Flächenantrags
(siehe hierzu DS-Nr. 1713094) im Jahr 2017 mit der Aufstellung eines
Masterplans für den Breitbandausbau in der Stadt Bonn beauftragt. Zum
Federführung:
20 Stadtkämmerei Dezernat:
Dez. IISeite 1 von 33

Seite 2
Masterplan gehören neben dem bisherigen Flächenantrag die nunmehr
avisierte zusätzliche Antragstellung zu den Sonderförderprogrammen, um die
bestmögliche Versorgung für die Bundesstadt Bonn zu gewährleisten. Die
bestmögliche Versorgung ist elementare Voraussetzung zur Digitalisierung und
Manifestierung der Bundesstadt als „Smartest City in NRW“.
Zur Antragsvorbereitung für den Flächenantrag waren folgende Bausteine
notwendig:
• Auswertung der Geo-Basisdaten
• Infrastrukturanalyse
• Durchführung und Auswertung eines Markterkundungsverfahrens, d.h.
alle Provider haben ihren derzeitigen Ausbaustatus, aber auch künftige
Planungen bekannt gegeben
• Feinabstimmung Ausbaugebiet
• FTTC-Netzplanung (Fiber to the curb: bis zur Bordsteinkante) und
FTTB/H-Netzplanung (Fiber to the building / house: bis zum Gebäude /
in das Haus)
• Wirtschaftlichkeitsberechnung
• Aufbereitung der geobasierten Netzausbauplanung der Gewerbegebiete
vor dem Hintergrund der im Förderprogramm festgesetzten
Aufgreifschwelle von < 30Mbit/s
• Scoring-Analyse der Erfolgsaussichten eines Antrages auf
Bundesförderung
Der technische Vertragsteil wird schnellstmöglich durch das Tiefbauamt unter
Hinzuziehung von fachkundig spezialisierten Ingenieurbüros beigearbeitet, um
sicher zu stellen, dass negative Auswirkungen auf das bestehende städtische
Vermögen (Straße und Abwasserkanal) möglichst gering bleiben. Der
Vertragsabschluss hat auch diese Belange zu berücksichtigen.
Da das Bonner Stadtgebiet im Vergleich zu anderen Kommunen über eine gute
Netzinfrastruktur auf Basis von Kupfertechnologie verfügt, werden im Rahmen
des Bundesförderprogrammes Breitband (Flächenantrag) bisher
verhältnismäßig wenige Adressen (156) mit einer aktuellen Versorgung unter
30 Mbit/s gefördert und ausgebaut werden. Aktuell wird der Vertrag mit einem
Telekommunikationsunternehmen vorbereitet, so dass nach Erhalt des finalen
Zuwendungsbescheides die aufwendigen Grobplanungen, Feinplanungen,
Genehmigungsplanungen und Ausbauphasen beginnen können
Um diese umfangreichen Arbeiten erfolgreich durchzuführen, werden für die
Planungs- und Ausbauphase voraussichtlich 24.359,30 € Honorarkosten auf
Basis des Angebots vom TÜV Rheinland Consulting GmbH benötigt. Nach den
aktuellen Planungen werden die Ausbauarbeiten in 2020 starten, so dass auf
Basis des vorliegenden Angebots ein Beratungshonorar von 23.300,20 € nötig
wird. Falls bereits im Jahr 2019 schon erste Ausbaufortschritte abrechenbar
sind und die Unterstützung des TÜV beim Fördermittelabruf erforderlich sein
sollte, sollten Anteile der Gesamtsumme bereits in 2019 zur Verfügung gestellt
werden.
Die Beratungsleistung stellt sicher, dass die bisherige Fördersumme von 2,65
Mio. € auch zeitnah und komplett abgerufen werden kann.Seite 2 von 33

Seite 3
2. Durch eine Änderung in der Breitbandförderrichtlinie können nun im Rahmen
der Sonderförderprogramme insbesondere Gewerbegebiete, Industrieparks,
Schulen und Krankenhäuser zusätzlich gefördert werden, die im ursprünglichen
Förderprogramm oberhalb der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s lagen und damit
nicht förderfähig waren. Diese Sonderförderprogramme stellen insbesondere
lukrative Möglichkeiten dar, Bonn als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort
hervorzuheben. Bei diesen Sonderförderprogrammen gelten nun individuelle
Aufgreifschwellen, welche die Anzahl der Beschäftigten oder Maschinen,
verfügbare Bandbreite pro Schulklasse oder Anzahl der Krankenbetten und
Abteilungen in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen.
Zu den identifizierten Adressen gehören nach derzeitigen Stand ca. 1.114
Adressen in 17 Bonner Gewerbegebieten sowie Krankenhäuser und
Ersatzschulen (Die zwei Gewerbegebiete Bonn-West und Bonn-Holzlar wurden
bereits über den ersten Antrag im Bundesförderprogramm berücksichtigt).
Derzeit läuft noch bis August 2019 die „Bedarfserfassung“ in den
Gewerbegebieten und Krankenhäusern. Nach Abschluss der Arbeiten können
die obigen Zahlen weiter konkretisiert werden.
Daraus ergibt sich eine vorläufige, förderfähige Deckungslücke
(Wirtschaftlichkeitslücke).
Hierbei werden die Provider aufgefordert, wie im Flächenantrag, Angebote für
die Beseitigung der „weißen Flecken“ in den Gewerbegebieten, an den Schulen
und Krankenhäusern abzugeben. Die so wichtige technische Begleitung im
Ausschreibungsverfahren und Fördermittel-Management bis hin zur finalen
Zuwendung sowie im Ausbau wird durch die bisherigen Fördermittelgeber nicht
bezuschusst, so dass die voraussichtlichen Beratungshonorare von 57.191,40
€ sich als Anschubfinanzierung in zukünftige Infrastruktur gestalten.
Die Förderung des Bundes beträgt 50% der Deckungslücke. Das Land fördert
grundsätzlich weitere 40% der Deckungslücke. Bei Kommunen, deren defizitäre
Haushaltslage nachgewiesen ist (Haushaltssicherungskonzept), übernimmt das
Land den 10%igen Eigenanteil der Kommune. Hiervon sind
Beratungsleistungen ausgenommen.
Damit kann der weitere Gigabitausbau in den Gewerbegebieten, Schulen und
Krankenhäuser für den städtischen Haushalt kostenneutral finanziert werden.
Die Kosten für die Rechtsberatung im Rahmen der Vertragsgestaltung für die
Ausbauarbeiten im Flächenantrag betrugen 20.182,40 €, bei den nun
folgendem Vertragswerk für die Sonderförderprogramme wird von einem
vergleichbaren Umfang ausgegangen.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Breitbandausbau aus Gründen der
Bestandsqualifizierung sowie Neuansiedlung von nationalen und
internationalen Unternehmen und Institutionen enorm wichtig (Standortfaktor für
Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung und Innovation). Der Einsatz von voraus-
sichtlich 127.000 € zahlt sich in der Form der Akquisition von ca. 8,2 Mio. €
Fördermittel aus.
Anlage/nSeite 3 von 33

Seite 4
1 Anlage Finanzielle Auswirkungen (öffentlich)
2 zwei Kostenschätzungen des TÜV (öffentlich)Seite 4 von 33

Anlage: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: Beschluss 1
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deck
ung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
12.000,00 € 103001501
(72.1000)
2019 Gesamts
tädtisch
Einzahlungen /
Erträge
35.659,50 € 103001501
(72.1000)
2020 Gesamts
tädtisch
Haushaltsbelastung
jährlich
Finanzielle Auswirkungen: Beschluss 2
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1.03.00.15 Wirtschaftsförderung 1.03.00.15.01.01 Wirtschaftsförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
39.000,00 € 103001501
(72.1000)
2019 Gesamts
tädtisch
Einzahlungen /
Erträge
38.373,80 € 103001501
(72.1000)
2020 Gesamts
tädtisch
Haushaltsbelastung
jährlichSeite 5 von 33

Angebotsnummer: 780190118
Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breit-
bandausbau in den Gewerbegebieten der Bundesstadt Bonn
TÜV Rheinland Consulting GmbH
Am Grauen Stein, 51055 Köln
Für die Umsetzung verantwortlicher Standort:
Uhlandstraße 88-90, 10717 Berlin
24.07.2019Seite 6 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
Gew erbegebieten der Bundesstadt Bonn
© Copyright TÜV Rheinland 2019 Seite 2 von 15
Auftraggeber:
Stadt Bonn
Amt für Wirtschaftsförderung
Loggia am Stadthaus, Thomas-Mann-Str. 4
53111 Bonn
Ansprechpartner
Vincent Weng
Breitbandkoordinator
Tel.: 0228 774048
E-Mail: vincent.weng@bonn.de
Bewerbendes Unternehmen (Bieter):
TÜV Rheinland Consulting GmbH
Am Grauen Stein
51055 Köln
Ansprechpartner
Herr Andreas Windolph
Teilbereichsleiter Netzplanung & Services
Standort Berlin
Uhlandstraße 88-90
10717 Berlin
Tel. 030 756 874 – 404
Mob. 0172 353 2193
Fax 030 756 874 – 409
E-Mail: andreas.windolph@de.tuv.com
Hinweise zur Beschreibung
Für die Verbesserung des Lesekomforts werden in den nachfolgenden Ausführungen die nach genannten Bezeichnungen ver-
wendet:
TÜV Rheinland Consulting GmbH (Auftragnehmer) TRC/AN
Bundesstadt Bonn (Auftraggeber) AG
Auf die Differenzierung der weiblichen und der männlichen Form wurde in der Schriftform verzichtet. Der gewählte Ausdruck ist
daher als neutrale Bezeichnung anzusehen und umfasst gleichberechtigt und gleichgestellt sowohl männliche als auch weibliche
Personen.
Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen geistiges Eige ntum der TÜV Rheinland Consulting GmbH darstellen und Dritten nicht
ohne schriftliche Genehmigung weitergegeben werden dürfen.Seite 7 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
Gew erbegebieten der Bundesstadt Bonn
© Copyright TÜV Rheinland 2019 Seite 3 von 15
Inhalt
1 Kurzvorstellung TÜV Rheinland Consulting ...........................................................4
2 Leistungsbestandteile .................................................................................................5
2.1 Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung................................................................... 6
2.2 Durchführung und Begleitung des Vergabeverfahrens ...................................................... 7
2.2.1 Teilnahmewettbewerb .................................................................................................. 7
2.2.2 Angebotsphase........................................................................................................... 8
2.2.3 Verhandlungen ........................................................................................................... 9
2.2.4 Verbindliche Angebote............................................................................................... 10
2.2.5 Vergabeempfehlung .................................................................................................. 10
2.2.6 Finaler Förderbescheid .............................................................................................. 11
2.3 Erstellung der technisch-fachlichen Vergabedokumentation............................................. 11
2.4 Projektorganisation und Projektsteuerung sowie grundsätzliche Projektstrukturierung
und -begleitung................................................................................................................. 11
3 Projektplanung ...........................................................................................................13
4 Preiskalkulation..........................................................................................................13
5 Bindefrist .....................................................................................................................15
6 AGB ..............................................................................................................................15
7 Rechtsverbindliche Unterschrift .............................................................................15Seite 8 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
Gew erbegebieten der Bundesstadt Bonn
© Copyright TÜV Rheinland 2019 Seite 4 von 15
1 Kurzvorstellung TÜV Rheinland Consulting
TÜV Rheinland AG ist ein unabhängiger, international tätiger technischer Dienstleistungskonzern mit
Stammsitz in Köln. Alleinaktionär dieser Gesellschaft ist der TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz
e.V. Für den Konzern sind weltweit ca. 20.000 Mitarbeiter in den Bereichen Prüfung, Inspektion, Zertifi-
zierung, Beratung und Training tätig, davon in Deutschland ca. 8.800 Mitarbeiter. Wir sind an ca. 500
Standorten in der ganzen Welt präsent. Im Jahr 2018 erzielte TÜV Rheinland einen Umsatz von ca.
2 Milliarden Euro in den sechs Geschäftsbereichen Industrie Service, Mobilität, Produkte, Academy &
Life Care, Systeme sowie DigitalTransformation & Cybersecurity.
Wir begleiten technische Innovationen und ökonomische Entwicklungen mit dem Ziel, diese mitzuge-
stalten – entsprechend unserer Verantwortung für mehr Qualität, Sicherheit und Effizienz. Die Marke
TÜV Rheinland steht für Neutralität, Gewissenhaftigkeit und Objektivität. Unsere Fachexpertise und Un-
abhängigkeit von Markt und Politik spiegeln sich in unseren Produkten und Dienstleistungen wider: „Eine
TÜV-Studie ist mehr wert!“ Wir erstellen Analysen und Studien, Strategien und Konzepte mit belastba-
ren Daten und nicht-interessensgeleiteten Empfehlungen – sie dienen als Grundlage in politischen und
regulatorischen Verfahren, für die öffentliche Meinungsbildung sowie unternehmerische Entscheidun-
gen.
Die TÜV Rheinland Consulting GmbH betreut Kunden rund um Planung, Errichtung und Betrieb von
öffentlichen und privaten Telekommunikationsnetzen. Zu unseren Partnern gehören u.a. Bundes- und
Landesministerien, Landkreise und Kommunen, die Europäische Kommission sowie Stadtwerke und
Netzbetreiber. Ca. 280 Mitarbeiter von TÜV Rheinland Consulting arbeiten an den drei Hauptstandorten
(Berlin, Köln und Nürnberg) sowie sechs weiteren Standorten (München, Frankfurt/Main, Gelsenkir-
chen, Dresden, Gera und Hof). Sofern nötig arbeiten wir für unsere Kunden direkt vor Ort.
Im Teilbereich Planning & Deployment, der zu TÜV Rheinland Consulting gehört, konzentrieren wir uns
auf die Beratung für und Planung von digitalen Infrastrukturen im Allgemeinen und Breitbandnetzen –
dabei begleiten wir den Prozess in allen Schritten von der Konzeption bis zur Umsetzung.
Abbildung: Aktuell laufende Projekte des Teilbereiches Breitband und Intelligente Netze (siehe Anhang)Seite 9 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
Gew erbegebieten der Bundesstadt Bonn
© Copyright TÜV Rheinland 2019 Seite 5 von 15
2 Leistungsbestandteile
Ausschreibungen im Rahmen von Breitbandausbauprojekten stellen hohe rechtliche und fachlich-tech-
nische Anforderungen an Vergabestellen und Breitbandkoordinatoren der Kommunen. Entsprechend
dem vorliegenden Angebot unterstützt TÜV Rheinland das Ausschreibungsvorhaben während des ge-
samten Verfahrens in fachlich-technischer Hinsicht. Insbesondere die Abstimmung mit allen beteiligten
Akteuren (Breitbandkompetenzzentrum, Bewilligungsbehörde, Bieter, juristischen Beratern) erfordert ei-
nen erfahrenen und verfahrenssicheren Dienstleister, der über umfangreiche Kenntnis des bisherigen
Projektverlaufs verfügt.
TÜV Rheinland betreut Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits seit langer Zeit mit strategischen
Breitbandstudien, Netzplanungen und Fördermittelberatung und konnte erhebliche Fördermittel für den
Breitbandausbau im Land akquirieren. Die gute Kooperation und Projektmitarbeiter mit regionaler
Kenntnis können eine enge und langfristige kontinuierliche Beratungsleistung sicherstellen.
Im Rahmen der fachlich-technischen Begleitung des Vergabeverfahrens bieten wir die nachstehend
skizzierten Leistungspunkte an. Aufgrund des rechtlichen Charakters des Vergabeverfahrens empfeh-
len wir die zusätzliche Beratung durch einen juristischen Partner.
Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem
Teilnahmewettbewerb, unabhängig vom gewählten Ausschreibungsrahmen. Dieses Vergabeverfahren
hat sich bereits im Rahmen des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau bewährt und bietet dem
AG größtmöglichen Handlungs- und Entscheidungsspielraum. Die Struktur des Verfahrens ist dabei wie
folgt aufgebaut:
ƒ Teilnahmewettbewerb: Im Rahmen einer i.d.R. europaweiten Auftragsbekanntmachung werden
potentielle Bieter aufgefordert, ihre Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren anzumelden. Dazu
werden wirtschaftliche und fachliche Unternehmensdaten angefordert, welche die Leistungsfähig-
keit und Eignung für einen großflächigen Breitbandausbau belegen sollen.
ƒ Erste Angebote: Bieter werden unter Bekanntgabe des Vergabegegenstandes und einer vollstän-
digen Darstellung der vom Bieter zu erbringenden Leistungen aufgefordert, indikative Angebote für
die Errichtung eines geförderten NGA-Netzes abzugeben.
ƒ Verhandlungen: In Bietergesprächen werden die Angebote diskutiert und die für den AG bestmög-
lichen Bedingungen verhandelt.
ƒ Verbindliche Angebote: Bieter werden aufgefordert, auf Basis der Vereinbarungen, die in den Bie-
tergesprächen getroffen wurden, verbindliche Angebote abzugeben.
ƒ Vergabeempfehlung: Auf Basis der verbindlichen Angebote und der Anwendung der vereinbarten
Zuschlags- und Bewertungskriterien erhält der AG eine Vergabeempfehlung.
Abänderungen und Anpassungen dieses Verfahrens durch den AG sind möglich und können bei Beginn
des Projekts abgestimmt werden. Sollten weitere Angebotsrunden notwendig werden, werden diese
nach Aufwand zu den ausgewiesenen Tagessätzen aus 6. Preiskalkulation nach Absprache mit dem
AG mitbetreut.Seite 10 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
Gew erbegebieten der Bundesstadt Bonn
© Copyright TÜV Rheinland 2019 Seite 6 von 15
2.1 Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung
In Vorbereitung der Bekanntmachung der Ausschreibung unterstützt TRC den AG und den juristischen
Berater bei folgenden Leistungspunkten:
ƒ Übernahme der vollständigen Projektkoordinierung und Abstimmung mit allen Beteiligten
ƒ Abstimmung und Strukturierung des Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung aller relevanten,
rechtlichen Rahmenbedingungen und den Präferenzen des AG
ƒ Abstimmung des Ausbaugebietes und Erstellung von Vorschlägen zur Losbildung
ƒ Abstimmung von Zuschlags- und Bewertungskriterien sowie Eignungskriterien für die Teilnahme an
dem Vergabeverfahren
ƒ Entwurf und Abstimmung von Ausschreibungsunterlagen für Teilnahmewettbewerb, Auftragsbe-
kanntmachung und Angebotsaufforderungen
TRC übernimmt die Projektkoordination für das Vergabeverfahren. Dazu gehören die Vorbereitung und
Abstimmung von Meetings, Telefonkonferenzen und Verhandlungsrunden mit den Bietern sowie regel-
mäßige Projektberichte und die Unterstützung der durchgängigen Dokumentation des Verfahrens.
Die Konzeption und Erstellung von Ausschreibungsdokumenten erfolgt in enger Abstimmung mit dem
AG und der juristischen Begleitung. Alle Ergebnisse unserer Beratungsleistung fließen in diese Doku-
mente ein. Dabei wird frühzeitig nicht nur auf die besonderen Anforderungen im Gebiet des Auftragge-
bers bei der späteren Umsetzung des Ausbauvorhabens Rücksicht genommen, sondern es werden
auch parallel bearbeitete benachbarte Projektgebiete im Landkreis einbezogen. Der AG kann von einem
umfangreichen Erfahrungsschatz des Beraters profitieren und diese in der wichtigen Phase der Aus-
schreibung zielführend zur Unterstützung des Projektes und der zu treffenden Entscheidungen nutzen.
Zur Abstimmung und Definition des Ausbaugebietes verfügt TÜV Rheinland über umfassende Geoda-
ten sowie Informationen zu Breitbandversorgung und Breitband-Infrastrukturen für den die Stadt. Mit
professioneller Netzplanungs- und GIS-Software sind wir in der Lage, diese Daten sowie neue Informa-
tionen zu verarbeiten und das Ausbaugebiet gebäudescharf für Privathaushalte, Gewerbe und Gewer-
begebiete sowie Institutionen und Sonderstandorte zu definieren. Es wird davon ausgegangen, dass
die vorliegenden Informationen und Planungsstände der Machbarkeitsanalyse dem förderfähigen Aus-
schreibungsgegenstand entsprechen. Sollten sich im zeitlichen Abstand zwischen der Machbarkeits-
analyse und den Ausschreibungen Änderungen an der IST-Breitbandversorgung ergeben haben, kann
die Datengrundlage im Rahmen einer zusätzlich zu beauftragenden (siehe Punkt 6: „technischer Bera-
tertag“) Datenaktualisierung (change request) durch TRC geschärft werden.
Ausbaugebietsvarianten und Vorschläge für Losbildungen können so detailliert präsentiert und mit dem
AG abgestimmt werden. Alle für das Vergabeverfahren benötigten Karten und Daten des Ausbaugebie-
tes werden durch TÜV Rheinland bereitgestellt und entsprechen den aktuell gültigen GIS -
Nebenbestimmungen des Bundesförderprogramms.
Die Festlegung der Auswahlkriterien ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wahl eines leistungs-
fähigen Teilnehmers aus dem Kreis der Bieter. Dabei steht die Ausschreibung unter der Maßgabe der
Wirtschaftlichkeit, welche sich nicht allein anhand des Preises, sondern auch an weiteren Kriterien be-Seite 11 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
Gew erbegebieten der Bundesstadt Bonn
© Copyright TÜV Rheinland 2019 Seite 7 von 15
misst. Welche Kriterien bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden, be-
stimmt dabei allein der öffentliche Auftraggeber.
Bei Vergabeverfahren wird allgemein zwischen zwei Arten von Auswahlkriterien unterschieden:
ƒ Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und
ƒ Bewertungskriterien (B-Kriterien)
Die Ausschlusskriterien geben die Mindestanforderungen für die Bieter vor. Hierzu gehören die Eig-
nungsanforderungen, z.B. hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einhaltung von
Standards oder des Qualitätsmanagements. Bei den Bewertungskriterien handelt es sich dagegen
um Kriterien, anhand derer bemessen wird, in welchem Umfang die Teilnehmer der Ausschreibung die
Leistungsanforderungen erfüllen. Die der Ausschreibung zugrunde gelegten Aus wahlkriterien müssen
in den Ausschreibungsunterlagen bzw. in der zugehörigen Bekanntmachung veröffentlicht werden.
Die Auswahlkriterien einschließlich der Eignungsanforderungen sowie die Bewertungskriterien zur Er-
mittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird TÜV Rheinland gemeinsam mit dem AG und einem juris-
tischen Berater definieren. Hierzu werden wir basierend auf unseren langjährigen Erfahrungen im Breit-
bandausbau und der Ausschreibungsbegleitung sowie unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenhei-
ten und Anforderungen einen Vorschlag für einen Katalog geeigneter und zielführender Auswahlkrite-
rien und Eignungsanforderungen entwickeln. Die Vorschläge für einen Auswahlkriterienkatalog und eine
Vergabematrix werden mit dem AG abgestimmt.
TÜV Rheinland unterstützt den AG ebenfalls bei der Bekanntmachung und der Veröffentlichung der
Ausschreibungsunterlagen auf den entsprechenden Portalen, darunter die Ausschreibungsdatenban-
ken des Bundes und der Europäischen Union (Tenders Electronic Daily – TED) sowie ggf. auf regiona-
len Ausschreibungsportalen. Zur schnellen Veröffentlichung der Unterlagen werden diese bereits von
uns in den entsprechenden Formaten und mitsamt den notwendigen Anlagen angefertigt.
Für die ordnungsgemäße Durchführung eines Vergabeverfahrens müssen bei der Ausschreibung in
Abstimmung mit dem juristischen Berater relevante Fristen beachtet und eingehalten werden. Entschei-
dend sind hierbei folgende Fristen:
ƒ die Angebotsfrist, innerhalb derer die Angebote bei der zuständigen Vergabestelle eingehen
müssen und
ƒ die Bindefrist, innerhalb derer die Bieter an ihre Angebote gebunden sind.
2.2 Durchführung und Begleitung des Vergabeverfahrens
2.2.1 Teilnahmewettbewerb
In einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb wird die Anzahl geeigneter Bieter festgelegt. Die Markt-
teilnehmer, die Teilnahmeanträge einreichen, werden dazu einer allgemeinen Eignungsprüfung unter-
zogen.
Die Eignung ist gegeben, wenn ein Bieter eine hinreichende Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuver-Seite 12 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
Gew erbegebieten der Bundesstadt Bonn
© Copyright TÜV Rheinland 2019 Seite 8 von 15
lässigkeit vorweisen kann, um die geforderte Leistung zu erbringen bzw. die sich ergebenden vertragli-
chen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie muss mithilfe geeigneter Nachweise belegt werden. Bei der Eig-
nungsprüfung ist keine Hierarchisierung der Teilnahmeanträge möglich – entweder ist ein Bieter geeig-
net oder nicht. In letzterem Fall wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Eignung ist insbesondere bei Projekten in Großstädten von Bedeutung, denn bei großflächigen
Ausbauvorhaben muss das Netz über einen langen Zeitraum zuverlässig betrieben werden und ein
leistungsfähiger Netzbetreiber dem Auftraggeber zur Seite stehen. Bei der Prüfung der Eignung des
Bieters werden daher insbesondere Referenzen von gleichwertigen Maßnahmen sowie Negativreferen-
zen und ebenfalls die technische Leistungsfähigkeit geprüft und in die Bewertung einbezogen.
Prüfpunkt Bew ertung
1 Fachkunde Die Prüfung aller Prüfpunkte im Bereich Fachkunde hat ergeben, dass der Anbie-
ter Nachw eise/Unterlagen nachzureichen hat.
Der Anbieter kann die geforderte Fachkunde nur teilw eise nachw eisen. Eine Zerti-
fizierung für die Verlegung von Leerrohren vom Hersteller liegt nicht vor.
Notw endige Nachw eise zur Fachkunde sind nicht für alle Projektmitarbeiter vor-
handen und sollten nachgereicht w erden.
Die Eignungsprüfung führt TÜV Rheinland auf Grundlage der im Vorfeld definierten und eingereichten
Nachweise durch. Die Prüfung wird entsprechend dokumentiert. Die als geeignet befundenen Marktteil-
nehmer werden daraufhin zur Angebotsabgabe aufgefordert.
2.2.2 Angebotsphase
Ab der Angebotsaufforderung übernimmt TÜV Rheinland die Beantwortung von Bieterfragen mit tech-
nischem Bezug. Zu diesem Zweck werden wir individuelle auf die Frage ausgerichtete Antwortentwürfe
anfertigen und gemeinsam mit dem AG finalisieren. Die Bieterfragen werden gesammelt, dokumentiert
und in Form eines Fragen- und Antworten-Katalogs für alle Bieter gleichermaßen beantwortet. Potenti-
elle Beschwerden und Rügen von Bietern werden gleichermaßen mit dem AG und Juristen besprochen
und eingehend beantwortet.
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingegangenen indikativen Angebote einer mehrstufigen Prü-
fung unterzogen und gemäß den festgelegten Kriterien bewertet.
Abbildung: Abfolge der Angebotsprüfung und Bewertung
Prüfung der Angebote
Prüfung der
Angemessenheit der
Preise
Wertung der Angebote
und Ausw ahl des
w irtschaftlichsten
AngebotesSeite 13 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
Gew erbegebieten der Bundesstadt Bonn
© Copyright TÜV Rheinland 2019 Seite 9 von 15
Im ersten Schritt werden die eingegangenen Angebote der Bieter einer technischen und wirtschaftli-
chen Prüfung unterzogen. Dabei werden u.a. die Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Netzplanungen
sowie technische und wirtschaftliche Parameter der Angebote geprüft. Wichtige Faktoren hierbei sind,
neben den geforderten Mindest-Bandbreiten bei den Endkunden, die technische Nachhaltigkeit und
Zukunftsfähigkeit der angebotenen Leistungen, Tiefbaumethoden und -aufwände sowie Service- und
Betriebskonzepte.
Die formelle Prüfung der eingegangenen Angebote wird vom AG durchgeführt, die technische und wirt-
schaftliche Prüfung übernimmt TÜV Rheinland und dokumentiert diese entsprechend. Sollten Angebote
unvollständig sein, können die fehlenden Unterlagen nachgefordert oder die Angebote ausgeschlossen
werden. Bei der Formulierung einer etwaigen Nachforderung wird TÜV Rheinland den AG unterstützen.
Im zweiten Schritt wird die Angemessenheit der Preise in den eingegangenen Angeboten geprüft.
Dabei soll ermittelt werden, ob vom Bieter ein ungewöhnlich niedriger Preis angeboten wurde oder ob
zwischen Preis und angebotener Leistung ein offensichtliches Missverhältnis besteht. Auf diese Weise
werden unseriös kalkulierte Angebote herausgefiltert. Zugleich wird sichergestellt, dass die Kalkulation
keine Risiken birgt, die der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung im Wege stehen.
TÜV Rheinland verfügt über eine umfangreiche Datenbank zu Kosten einzelner Netzelemente und be-
sitzt eine große netzplanerische Erfahrung. Auf dieser Basis werden wir die eingereichten Kostenrech-
nungen für den AG bewerten.
Erst im dritten und letzten Schritt erfolgt die eigentliche Bewertung der Angebote, die von geeigneten
Bietern abgegeben wurden. In dieser engeren Auswahl wird die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebotes anhand der Zuschlagskriterien (ggf. unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhand-
lungsgespräche) vorgenommen. Bei diesen Kriterien handelt es sich zum einen um den Preis, zum
anderen um die zuvor definierten und bekanntgegebenen Bewertungskriterien (B-Kriterien). Die Bewer-
tung der Angebote und Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der gewählten Wer-
tungsmethode; die Angebote und ihre Bewertung werden in der Vergabematrix dokumentiert.
TÜV Rheinland wird dank eines neutralen Blicks sowie seiner umfangreichen, nicht nur technischen
Erfahrung eine objektive Bewertung der Anbieter für den AG vornehmen und in der Vergabematrix do-
kumentieren. Die Bewertung und Ausarbeitung bildet die Grundlage für die im Anschluss ggf. zu füh-
renden Gespräche mit potenziellen Bietern.
Nachdem die erste Angebotswertung abgeschlossen ist, werden in Abhängigkeit des gewählten Verga-
beverfahrens Verhandlungen mit den verbleibenden Bietern aufgenommen.
2.2.3 Verhandlungen
Ziel der Verhandlungen ist es, Fragen zu den Inhalten des eigentlichen Angebots, zur geplanten Art der
Durchführung und ggf. weitere unklare Sachverhalte zu klären oder mutmaßliche Widersprüche in den
Angeboten aufzulösen. In den Vertragsverhandlungen werden auf diese Weise nicht nur die zu erbrin-
genden Leistungen und Kosten präzisiert. Zugleich erhalten die Bieter Gelegenheit, ihre Angebote an-
zupassen und auch inhaltlich zu präzisieren und zu verbessern.Seite 14 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
Gew erbegebieten der Bundesstadt Bonn
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Im Verhandlungsverfahren kann inhaltlich prinzipiell über alle Vertragselemente zwischen den Vertrags-
parteien verhandelt werden. Lediglich bei denjenigen Leistungsbeschreibungen, die bereits im Teilnah-
mewettbewerb ausgeschrieben wurden, ist eine nachträgliche Veränderung unzulässig.
TÜV Rheinland wird die technisch-fachliche Vor- und Nachbereitung der Verhandlungen mit den Bietern
übernehmen und als technischer Berater an den Gesprächen teilnehmen. Wir übernehmen Organisa-
tion, Vorbereitung und Moderation und können die Gespräche auf Wunsch auch in unseren Räumlich-
keiten ausrichten. Sollten mehr als eine Verhandlungsrunde notwendig werden, können diese gem. den
in der Kalkulation definierten Tagessätzen durch TRC mitbegleitet werden.
2.2.4 Verbindliche Angebote
Nach Abschluss der Bietergespräche werden die Bieter aufgefordert die Verhandlungsgegenstände in
ihre Angebote zu übernehmen und verbindliche Angebote dem AG innerhalb einer definierten Frist zu
übergeben. Diese werden von TÜV Rheinland erneut geprüft und bewertet. Dabei wird auf die Einhal-
tung der Abstimmungen in den Verhandlungen sowie der geforderten Leistungen geachtet.
2.2.5 Vergabeempfehlung
Aufbauend auf der Angebotsprüfung und -bewertung sowie den Ergebnissen der Verhandlungen wird
TÜV Rheinland einen Vergabevorschlag entwickeln und dem AG präsentieren. Dieser Vorschlag bein-
haltet die Ergebnisse der Angebotsauswertung sowie einer Empfehlung, welchem Bieter aus techni-
scher und wirtschaftlicher Sicht der Zuschlag erteilt werden sollte. Der Vergabevorschlag stellt sicher,
dass entsprechend den Vorgaben der EU-Leitlinien und der NGA-Rahmenregelung das wirtschaftlichste
Angebot den Zuschlag erhält. Der Vergabevorschlag wird transparent und verständlich in Form einer
Vergabematrix für den AG aufbereitet und präsentiert.
Kriterium Wertung (%) Max. Punkte Bieter 1 Bieter 2 Bieter […] Bieter [n]
Preis 40 10 400 300 […] 150
Zeit 10 5 40 50 […] 40
Technik 20 10 180 150 […] 100
Qualität 20 5 90 70 […] 70
[…] […] […] […] […] […] […]
Summe 100 710 570 […] 360
Abbildung: Schematisches Beispiel für Vergabematrix
Die Zuschlagserteilung durch den AG erfolgt unter Vorbehalt des finalen Förderbescheids.Seite 15 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
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2.2.6 Finaler Förderbescheid
Zur Ausstellung des finalen Förderbescheids sind dem Projektträger des Bundesförderprogramms, ge-
mäß vorläufigem Förderbescheid, aktuelle Daten und Dokumente zum Ausbauprojekt nach Abschluss
der Vergabe vorzulegen. TÜV Rheinland wird die Bereitstellung dieser Daten und Dokumente koordi-
nieren und die Übergabe an den Projektträger durchführen.
Der Kooperationsvertrag, welcher durch den juristischen Partner erstellt wird, muss der Bundesnetza-
gentur (BNetzA) vorgelegt werden. TÜV Rheinland unterstützt den juristischen Partner hierbei und steht
bei technischen Fragen zur Verfügung.
Sobald der finale Förderbescheid durch den Projektträger ausgestellt und übergeben sowie der Koope-
rationsvertrag durch die BNetzA bestätigt wurde, kann die Vertragsunterzeichnung zwischen dem AG
und dem Telekommunikationsunternehmen, welches die Vergabe erhalten hat, vorgenommen werden.
Mit Unterzeichnung des Kooperationsvertrages beginnt die Umsetzungsphase des Breitbandausbaus.
2.3 Erstellung der technisch-fachlichen Vergabedokumentation
Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs, der Fristwahrung und der Transparenz des Verga-
beverfahrens müssen alle Teilschritte und Entscheidungen im Rahmen der Ausschreibung in der Verga-
beakte dokumentiert werden. Die Vergabeakte wird vom AG oder einem juristischen Berater geführt;
TRC betreut und verantwortet den technischen Teil der Vergabeakte und liefert hier die erforderlichen
Texte und Informationen. Vergabevermerke werden von uns fachlich und technisch begründet und be-
reitgestellt.
TÜV Rheinland wird die Dokumentation des Verfahrens unterstützen und entsprechende Inhalte zur
Verfügung stellen. Die Dokumentation umfasst u.a. Art und Umfang der Leistung, den Wert des Auf-
trags, die berücksichtigten und nichtberücksichtigten Teilnehmer, einschließlich der Gründe für die
(Nicht-) Berücksichtigung sowie den erfolgreichen Bietern inkl. der Gründe für die Auswahl des Ange-
bots.
2.4 Projektorganisation und Projektsteuerung sowie grundsätzliche Projekt-
strukturierung und -begleitung
Wie in den Leistungsbestandteilen dargestellt, wird TÜV Rheinland für die kontinuierliche und regelmä-
ßige Koordination und Abstimmung mit dem AG sowie dem zuständigen Breitbandkompetenzzentrum
des Landes Sorge tragen. Hierzu gehört die grundsätzliche Strukturierung und Begleitung des Projekts
einschließlich Ablauf- und Zeitplanung sowie allen organisatorischen Belangen. Außerdem werden die
Themenstellungen und Ergebnisse der Rechtsberatung eingebunden. Wichtig ist dabei insbesondere
auch die strategische Unterstützung des AG bei wichtigen grundlegenden Entscheidungen oder Rück-
fragen, insbesondere bei der Außenkommunikation des AG mit Bürgern, werden die Verantwortlichen
entsprechend informiert und vorbereitet.
Die im Angebotsanhang vorgestellten Projektmitarbeiter und der Projektleiter stehen im Rahmen einer
Teamleistung über den gesamten Auftragszeitraum zur Verfügung. Vor-Ort-Termine unserer BeraterSeite 16 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
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müssen mit angemessener Vorlauffrist terminiert werden (z.B. in dem Projektauftaktgespräch), um eine
Teilnahme unsererseits sicherzustellen.
Die vorstehend angebotene fachlich-technische Beratung mit den aufgeführten Leistungsaspekten wird
vollständig durch TRC erbracht. Zur Wahrung des Projekterfolgs ist es notwendig, einen engen Aus-
tausch mit der Gigabit.NRW Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung, der Bewilligungsbehörde des
Bundes und weiteren Stellen zu halten und diese nach Bedarf und in enger Abstimmung einzubinden.
Die Einbindung anderer Stellen und Akteure dient dabei ausschließlich der s achlichen und zeitlichen
Projektkoordinierung.Seite 17 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
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3 Projektplanung
Wir werden das Projekt kosteneffizient und fristgerecht umsetzen. Die genauen Termine der Präsenta-
tionen und Meilensteine werden zusammen mit dem AG im Rahmen des Kick -Off-Meetings (Projek-
tauftaktgespräch) festgelegt und während des Projektes durch uns auf Zielerreichung geprüft. Nach
jedem Arbeitsschritt werden die Ergebnisse mit dem AG abgesprochen und abgestimmt.
Für die Ausschreibungsbegleitung sehen wir insgesamt sechs Monate Projektdauer vor.
Die Ausschreibungsphase endet mit dem Erhalt des endgültigen Bewilligungsbescheids. Im unmittelba-
ren Anschluss kann die Ausbauphase beginnen. Die Zeitplanung für die Bauausführung obliegt dem
ausgewählten TKU und ist von zahlreichen externen Faktoren wie beispielsweise der Dauer der Ge-
nehmigungsprozesse, den verfügbaren Tiefbaukapazitäten oder der Witterung abhängig.
4 Preiskalkulation
Für die Erbringung der beschriebenen Leistungen beträgt der kalkulierte Gesamtaufwand 48.060,00
Euro (netto zzgl. gültige MwSt.).
Die folgende Kalkulation enthält eine Aufwandsschätzung auf Basis von Erfahrungswerten. Die berech-
neten Kosten und Personentage je Arbeitspaket können sich in der Praxis je nach Projektverlauf inner-
halb der Arbeitspakete verschieben und somit der Schwerpunkt der Leistung den Bedürfnissen des AG
angepasst werden. Der AN weist den AG frühzeitig auf den Ablauf der kalkulierten Beratertage hin, um
eine mögliche Umverteilung oder ggf. zusätzlich notwendige nichtvorhersehbare Leistungen zu koordi-
nieren.
Gesamte Projektdauer
ca. 6 Monate Monat 1 Monat 2 Monat 3 Monat 4 Monat 5 Monat 6
Vorbereitung Ausschreibung
Teilnahmewettbewerb
Angebotsphase
Verhandlungen
Verbindliche Angebote
Vergabeempf ehlung
Finaler Förderbescheid
ProjektkommunikationSeite 18 von 33

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In der Preiskalkulation sind die Verhandlungen mit maximal 3 Bietern enthalten. Darüberhinausge-
hende Verhandlungen werden zum gültigen Tagessatz von 890,00 EUR zzgl. MwSt. angeboten.
Aufgabenblock Beratertage Beratertag
(netto)
Sum m e
(netto) Sum m e (brutto)
2.1 Vorbereitung der öffentlichen
Ausschreibung 13 890,00 € 11.570,00 € 13.768,30 €
2.2 Durchführung und Begleitung
2.2.1 Teilnahmewettbewerb 3 890,00 € 2.670,00 € 3.177,30 €
2.2.2 Angebotsphase 7 890,00 € 6.230,00 € 7.413,70 €
2.2.3 Verhandlungen 4 890,00 € 3.560,00 € 4.236,40 €
2.2.4 Verbindliche Angebote 4 890,00 € 3.560,00 € 4.236,40 €
2.2.5. Vergabeempfehlung 2 890,00 € 1.780,00 € 2.118,20 €
2.2.6 Finaler Förderbescheid 6 890,00 € 5.340,00 € 6.354,60 €
2.3 Erstellung technisch-fachliche
Vergabedokumentation 2 890,00 € 1.780,00 € 2.118,20 €
2.5 Projektorganisation und Kom-
munikation 13 890,00 € 11.570,00 € 13.768,30 €
Gesamt 54 48.060,00 € 57.191,40 €
Das Angebot setzt voraus, dass die Kommunikation überwiegend zwischen TÜV Rheinland und dem
AG erfolgt. An die Ausschreibung sich anschließende Phasen können bei Bedarf von TÜV Rheinland
auf Wunsch gesondert angeboten werden.
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis auf der Grundlage des oben genannten Tagessatzes. Ein
Tagessatz entspricht hierbei einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag. Sofern weniger als acht Stun-
den geleistet werden, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwert-
steuer. Die Rechnungen sind ohne Abzug unmittelbar nach Erhalt zu zahlen. Die Rechnungsstellung
erfolgt Quartalsweise oder nach Absprache. Der Leistungsort ist die Bundesstadt Bonn und die Stand-
orte von TÜV Rheinland in Berlin und Köln. Der vorgenannte Preis beinhaltet alle anfallenden Reise-
kosten im direkten Zusammenhang mit dem Projekt an vorbenanntem Leistungsort einschließlich Büro-
kosten und Spesen.
Über die skizzierten Leistungen zusätzlich hinausgehende Anforderungen und Termine nach Wunsch
des AG können nach Abstimmung und schriftlicher Bestätigung durch den AG ebenfalls zum Tagessatz
von 890,00 EUR zzgl. MwSt. erbracht werden.Seite 19 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des Vergabeverfahrens zum Breitbandausbau in den
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5 Bindefrist
An dieses Angebot halten wir uns bis zum 30.09.2019 gebunden.
6 AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 23.05.2016) sind Bestandteil dieses Angebots .
7 Rechtsverbindliche Unterschrift
Wir freuen uns, wenn unser Angebot Ihren Erwartungen entspricht und stehen für Rückfragen jederzeit
gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und dauerhafte Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
TÜV Rheinland Consulting GmbH
Berlin, den 24.07.2019
i.V. Andreas Windolph i. A. Jan-Alexander Scheideler
Teilbereichsleiter Breitband und Intelligente Netze
TÜV Rheinland Consulting
Senior Berater Breitband & Intelligente Netze
TÜV Rheinland ConsultingSeite 20 von 33

Angebotsnummer:
Technisch-fachliche Begleitung des geförderten Netzausbaus in der
Bundesstadt Bonn
TÜV Rheinland Consulting GmbH
Am Grauen Stein, 51055 Köln
Für die Umsetzung verantwortlicher Standort:
Am Grauen Stein, 51055 Köln
31. Juli 2019Seite 21 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des geförderten Netzausbaus in der Stadt Bonn
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Auftraggeber:
Stadt Bonn
Amt für Wirtschaftsförderung
Loggia am Stadthaus, Thomas-Mann-Str. 4
53111 Bonn
Ansprechpartner
Vincent Weng
Breitbandkoordinator
Tel.: 0228 774048
E-Mail: vincent.weng@bonn.de
Bewerbendes Unternehmen (Bieter):
TÜV Rheinland Consulting GmbH
Am Grauen Stein
51055 Köln
Ansprechpartner
Herr Andreas Windolph
Teilbereichsleiter Netzplanung & Services
Standort Berlin
Uhlandstraße 88-90
10717 Berlin
Tel. 030 756 874 – 404
Mob. 0172 353 2193
Fax 030 756 874 – 409
E-Mail: andreas.windolph@de.tuv.com
Hinweise zur Beschreibung
Für die Verbesserung des Lesekomforts werden in den nachfolgenden Ausführungen die nach genannten Bezeichnungen ver-
wendet:
Bundesstadt Bonn (Auftraggeber) AG
TÜV Rheinland Consulting GmbH (Auftragnehmer) TRC/AN
Telekommunikationsunternehmen TKU
Auf die Differenzierung der weiblichen und der männlichen Form wurde in der Schriftform verzichtet. Der gewählte Ausdruck ist
daher als neutrale Bezeichnung anzusehen und umfasst gleichberechtigt und gleichgestellt sowohl männliche als auch weibliche
Personen.
Bitte beachten Sie, dass diese Unterlagen geistiges Eigentum der TÜV Rheinland Consulting GmbH darstellen und Dritten nicht
ohne schriftliche Genehmigung weitergegeben werden dürfen.Seite 22 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des geförderten Netzausbaus in der Stadt Bonn
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Inhalt
1 Leistungsbestandteile .................................................................................................4
1.1 Vorbereitung und Initiierung des Projektes NGA-Ausbau................................................... 5
1.1.1 Projektvorbereitung ..................................................................................................... 5
1.1.2 Abstimmung und Definition Projektdokumentation............................................................ 7
1.2 Qualitätssicherung während des NGA-Ausbaus ............................................................... 9
1.2.1 Projektmeetings .......................................................................................................... 9
1.2.2 Koordination und Prüfung der Regeldok umentation .......................................................... 9
1.2.3 Qualitätssicherung des Ausbaus vor Ort (optional) ......................................................... 10
1.3 Fördermittelabruf Bund .............................................................................................. 10
1.4 Dokumentation nach NGA-Rahmenregelung ................................................................. 11
1.5 Endabnahme nach Abschluss der Bauphase (optional) ................................................... 11
1.6 Projektabschluss ....................................................................................................... 11
1.7 Projektmanagement und Kommunikation...................................................................... 11
2 Preiskalkulation..........................................................................................................12
3 AGB ..............................................................................................................................13
4 Bindefrist .....................................................................................................................13
5 Rechtsverbindliche Unterschrift .............................................................................13Seite 23 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des geförderten Netzausbaus in der Stadt Bonn
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1 Leistungsbestandteile
Der geförderte Breitbandausbau geht nach Abschluss des Vergabeprozesses in die Phase der Reali-
sierung des Netzausbaus. TÜV Rheinland bietet die technisch-fachliche Begleitung des Auftraggebers
während der Umsetzung des geförderten NGA-Ausbaus an. Die Begleitung umfasst dazu den gesamten
Realisierungsprozess von der Vorbereitung und Initiierung über den Ausbau bis hin zur Abnahme und
Inbetriebnahme. TÜV Rheinland organisiert alle Projekte anhand etablierter und bewährter Projektma-
nagementmethoden und sorgt als Projektsteurer für einen gesicherten und koordinierten Ablauf.
Im Vorfeld des eigentlichen NGA Ausbauprojektes übernimmt TÜV Rheinland die organisatorischen
Vorbereitungen. Um den Projektablauf des NGA-Ausbaus von Beginn an zu optimieren, legt TÜV Rhein-
land gemeinsam mit dem Auftraggeber die Anforderungen für Kommunikation und Dokumentation fest
und definiert Rollen und Verantwortungen um die Anforderungen des AG sowie des Projektträgers hin-
sichtlich Nachweisführung und Dokumentation zu erfüllen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die
inhaltlichen Daten die zur Dokumentation und Nachweisführung erforderlich werden, grundsätzlich von
dem mit dem Ausbau betrauten TKU zu erbringen sind.
Während der NGA-Projektrealisierung koordiniert TÜV Rheinland den Ablauf der Berichts- und Doku-
mentationsvorgaben, führt auf Wunsch des Auftraggebers Datenaufbereitungen sowie Bauüberwa-
chungsmaßnahmen durch und unterstützt die Kommunikation mit dem Fördermittelgeber bzgl. der För-
dermittelanforderungen.
Bei Abschluss und Inbetriebnahme von Bauabschnitten sowie der Fertigstellung des Gesamtausbaus
unterstützt TÜV Rheinland den Auftraggeber bei der Abnahme der Bauleistungen und der Erstellung
eines Endverwendungsnachweises zur Dokumentation der Fördermittelverwendung.
Aufgrund unserer Erfahrungen in der Begleitung von NGA-Förderprojekten (in NRW sowie bundesweit)
und der Expertise unseres interdisziplinär aufgestellten Teams, steht TÜV Rheinland als verlässlicher
Partner langfristig zur Verfügung. Es stehen weiterhin die bekannten Ansprechpartner (Herr Müller und
Herr Scheideler) zur Verfügung.
TÜV Rheinland wird die Unterlagen, die durch die TKUs bereitgestellt werden, auf Konsistenz und Kon-
formität zu den Anforderungen des Fördermittelgebers prüfen und alle Unterlagen und Daten, die zur
Abrufung der Fördermittel erforderlich sind.
Rückfragen seitens des Projektträgers werden durch TÜV Rheinland in Abstimmung mit dem Auftrag-
geber und dem jeweiligen TKU beantwortet.Seite 24 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des geförderten Netzausbaus in der Stadt Bonn
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1.1 Vorbereitung und Initiierung des Projektes NGA-Ausbau
1.1.1 Projektvorbereitung
Jedes Projekt basiert auf den Grundsätzen von Steuerung, Kontrolle und Kommunikation. In der Vor-
bereitungsphase werden grundsätzliche Festlegungen getroffen über:
x gemeinsame Projektziele
x eine effektive Projektorganisationsstruktur
x eine angepasste Kommunikationsstrategie
x die erforderlichen Werkzeuge (Berichte, Besprechungen…)
Diese Festlegungen sind zu Beginn des Projektes abzustimmen und haben für die Dauer der Umset-
zung Bestand. Basierend auf den Inhalten der vorliegenden Projektbeschreibung und den Erfahrungs-
werten aus ähnlichen Projekten wird TÜV Rheinland die erforderlichen Werkzeuge zur Projektsteuerung
schaffen, den im Zusammenhang mit den Anforderungen an das Projektmanagement anfallenden In-
formationsbedarf ermitteln und in die Kommunikationsstrategie integrieren.
Projektziele
Abgestimmte Ziele sind für den Projekterfolg von hoher Bedeutung. Neben dem Gesamtprojektziel, der
Bereitstellung von NGA Anschlüssen im definierten Projektgebiet, lassen sich weitere Ziele und Meilen-
steine definieren um das Projekt zu strukturieren. So sind z.B. Kosten- und Qualitätsziele sowie indivi-
duelle Ziele des AG zu berücksichtigen.
TÜV Rheinland wird auf Basis ähnlicher Projekterfahrungen Vorschläge für Ziele geben und gemeinsam
mit dem AG abstimmen. Während der Bauphase wird die Erreichung der Ziele im Rahmen der Projekt-
dokumentation verfolgt und der Projektverlauf ständig auf die Zielorientierung hin überprüft.Seite 25 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des geförderten Netzausbaus in der Stadt Bonn
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Projektorganisationsstruktur
Die Projektorganisationsstruktur regelt Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Rollen aller Projektbeteilig-
ten. Zu Beginn des Projektes wird mit dem AG diese Struktur abgestimmt. Die Kommunikationsstruktur
wird im vorliegenden Falle wie in der vorigen Projektphase durchgeführt beibehalten.
Kommunikationsstrategie
Die Kommunikationsstrategie des Projektes beschreibt die erforderlichen Kommunikationswege und die
Häufigkeit der Kommunikation zwischen den internen und externen Projektbeteiligten. Hierzu wird zu
Beginn des Projektes ein Kommunikationsplan durch TÜV Rheinland im Entwurf erstellt und mit dem
Auftraggeber abgestimmt. Der Kommunikationsplan wird über die gesamte Projektlaufzeit angewendet
und durch uns regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
Zu seinen wesentlichen Bestandteilen zählen die Regelungen zur Kommunikation bei der Projektumset-
zung, das Berichtswesen, die Besprechungsstruktur sowie die Festlegungen für ein Frühwarnsystem
und das Risikomanagement.
Dieser Kommunikationsplan:
x beschreibt den geregelten Austausch von Informationen nach Art, Umfang und Detaillierungs-
grad
x beinhaltet die Methoden, die Werkzeuge und die Techniken für die Kommunikation
x legt die Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten fest
x fördert und steuert die Kommunikation durch regelmäßige Besprechungen und Berichte
x schafft Transparenz und Klarheit durch definierte Kommunikationsstrukturen
x liefert das Fundament für eine fortlaufende Optimierung der Informations- und Kommunikati-
onsflüsse
x ist eine der tragenden Säulen des Steuerungskonzeptes
TÜV Rheinland
Zentrale Projektsteuerung und –Koordination
Abrechnungs- und Kostenmanagement
Fördermittelmanagement
TÜV Rheinland
Bundesstadt Bonn
Auftraggeber & Zuwendungsempfänger
Telekommunikationsunternehmen
Errichter passiver & aktiver NetzkomponentenSeite 26 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des geförderten Netzausbaus in der Stadt Bonn
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Berichtswesen
Für den Gesamterfolg komplexer Projekte mit Organisationsformen über zentrale und regionale Struk-
turen und einer Vielzahl Beteiligter ist dem Berichtswesen im Rahmen der Projektsteuerung eine hohe
Bedeutung beizumessen. Um dem Rechnung zu tragen, wird das Berichtswesen adressaten- und be-
darfsorientiert (insbesondere hinsichtlich der verschiedenen Berichtsinhalte und den Detailierungsebe-
nen) in Abhängigkeit vom Empfänger ausgerichtet.
Regelmäßige Berichte oder kurze Präsentationen stützen Besprechungen und bieten Basisinformatio-
nen zu deren Durchführung. Inhalt des Berichtswesens sind die jeweils aktuellen Informationen zum
Stand der Fördermittelverwendung, zum Status und Fortschritt von Netzplanung und Netzausbau sowie
zur qualitativen Entwicklung und Ausführung der projektrelevanten Leistungen. TÜV Rheinland wird
eine kontinuierliche Einhaltung der Standards des Berichtswesens während des Projektverlaufs fördern.
1.1.2 Abstimmung und Definition Projektdokumentation
Dokumentationskonzept
TÜV Rheinland stimmt gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem TKU die Bedingungen und den Ab-
lauf eines geregelten Berichts- und Dokumentationswesens für den geförderten Breitbandausbau ab,
welches den Anforderungen des Auftraggebers sowie des Projektträgers des Bundesförderprogramms
entspricht.
Der geförderte NGA-Ausbau muss technisch und wirtschaftlich umfassend dokumentiert werden. Die
vom Fördermittelgeber des Bundes dazu aufgestellten Leitlinien und Regeln umfassen u.a. die vollstän-
dige Dokumentation und Verifizierung aller Ausgaben und Einnahmen, die technischen Dokumentatio-
nen des Baufortschritts und eine separate Dokumentation von Projektänderungen.
Nach Zustimmung des Auftraggebers und des TKU regelt das Konzept den Ablauf der Dokumentation
über die gesamte Ausbauphase hinweg.
Grundlage des Konzepts sind die Vorgaben des Fördermittelgebers und des Bundes zur Dokumenta-
tion, der vereinbarte Vertrag zwischen der Stadt und des für den NGA-Ausbau zuständigen TKU sowie
der Projektplan zum NGA-Ausbau, der durch das TKU erstellt wird.
Definition der technischen Dokumentation
Die Vorgaben des Projektträgers des Bundesförderprogramms zur technischen Dokumentation des
NGA-Ausbaus werden durch TÜV Rheinland aus verschiedenen Quellendokumenten zusammenge-
führt und aufbereitet. Wir unterstützen den Auftraggeber bei der Einhaltung und Umsetzung aller Vor-
gaben für die verschiedenen Verwendungszwecke (z.B. Beantragung von Fördermitteln).
Zu den Grundlagen des geförderten Vorhabens zählen unter anderem:
x ANBest-GK
x ANBest-P
x BNBest-Breitband
x GIS-Nebenbestimmungen (in aktuell geltender Fassung)
x Vorgaben zur Dimensionierung passiver Infrastrukturen
x Einheitliches Materialkonzept
x Publizitätspflichten des Bundes
x Fotodokumentationspflichten des BundesSeite 27 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des geförderten Netzausbaus in der Stadt Bonn
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Definition der Finanzdokumentation
Neben der technischen Dokumentation sind Kosten, Einnahmen und Transaktionen des NGA-Ausbau
kontinuierlich zu dokumentieren. TÜV Rheinland wird dafür einmalig zu Beginn sämtliche Vorgaben des
Projektträgers zusammenführen und einen Vorschlag unterbreiten, der die Finanzdokumentation hin-
sichtlich aller Vorgaben und Verwendungszwecke (z.B. Beantragung von Fördermitteln, Endverwen-
dungsnachweis) organisiert.
Für eine vollständige und den Vorgaben des Fördermittelgebers entsprechende Dokumentation ist die
klare Trennung der Investitions- und Betriebskosten zwischen eigenwirtschaftlichem Ausbau und dem
geförderten Ausbau zwingend erforderlich. TÜV Rheinland wird die Nachvollziehbarkeit dieser Tren-
nung prüfen und ggf. mit dem TKU die Aufbereitung abstimmen. Die Einnahmen, welche durch den
geförderten Breitbandausbau erzielt werden sollten durch das TKU von Beginn der Bauphase an doku-
mentiert werden. TÜV Rheinland wird die durch das TKU zu erbringenden Nachweise auf Vollständig-
keit prüfen.
Projektplan
Der Projektplan ist die Grundlage für die Zeitplanung und den Projektablauf. In ihm werden Angaben zu
Zeiträumen für Detailplanung, Tiefbau/Netzausbau und Inbetriebnahme gemacht sowie über das Ge-
samtprojekt Bauphasen und Meilensteine definiert. In der Regel umfassen eine Bauphase mehrere Ort-
steile und ein Meilenstein ein oder mehrere Bauphasen.
Der Projektplan legt ferner die benötigten Fördermittel fest, die quartalsweise oder halbjährlich bzw. bei
Erreichen der definierten Meilensteine beim Fördermittelgeber beantragt werden müssen.
Format und Struktur des Projektplans kann bei Bedarf durch TÜV Rheinland bereitgestellt werden. Ge-
nerell ist das beauftragte TKU für die Fortschreibung des Projektplans verantwortlich und stellt diesen
in regelmäßigen Abständen, auf aktuellem Stand, dem AG zur Verfügung. TÜV Rheinland wird als Pro-
jektsteurer die Einhaltung des Projektplans prüfen und Projektänderungen in Abstimmung mit dem Auf-
traggeber und dem TKU dokumentieren.
Änderungsmanagement
Projektänderungen und Abweichungen von ursprünglichen Plänen gehören zum Projektalltag. Zur Wah-
rung der Nachvollziehbarkeit und Übersicht stellt TÜV Rheinland Formate zur Dokumentation von Än-
derungen im NGA Ausbau bereit. Diese betreffen in erster Linie Änderungen zum Ausbaugebiet (Ad-
ressen die hinzugenommen oder aus dem Gebiet entfernt werden), Änderungen zur Trassen- und Tief-
bauplanung sowie Änderungen bei Kosten und Einnahmen.
Das beauftragte TKU ist für die Meldung, Dokumentation und Begründung von Projektänderungen ver-
antwortlich. Die Entscheidungen über Projektänderungen werden dann, in Abstimmung mit dem TKU
und TÜV Rheinland, vom AG getroffen. Die Änderungsdokumentation wird von TÜV Rheinland unter
Zuarbeit der TKU geführt zusammengefasst und im Rahmen der Dokumentations- und Berichtspflichten
gegenüber den Förderträger des Bundes mit diesem abgestimmt.Seite 28 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des geförderten Netzausbaus in der Stadt Bonn
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1.2 Qualitätssicherung während des NGA-Ausbaus
1.2.1 Projektmeetings
Der Austausch zwischen den ausführenden TKU und dem AG sollte neben dem Austausch über digitale
Medien auch regelmäßig Vorort erfolgen um den Projektfortschritt und Themen des NGA Ausbaus zu
besprechen. TÜV Rheinland bietet für die Organisation dieser Meetings an die Terminierung abzustim-
men, die Agenda mit dem AG und dem TKU abzustimmen sowie die Protokollierung der Meetings zu
übernehmen.
Ort und Intervall der Meetings werden mit dem AG und dem TKU abgestimmt.
1.2.2 Koordination und Prüfung der Regeldokumentation
TÜV Rheinland unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung einer vollständigen und vorgaben-
gerechten Dokumentation und Nachweisführung des geförderten Breitbandausbaus. Wie unter Ziffer
2.2 dargelegt, werden Organisation, Definitionen und Inhalte der Dokumentation zu Beginn des Projek-
tes gemeinsam festgelegt. Die für den NGA Ausbau beauftragten TKUs sind generell für die inhaltliche
Erstellung der Dokumentation verantwortlich. Die Herausforderung stellt die Zusammenfassung der Da-
ten beider TKUs zur Eingabe in der Webanwendung des Projektträgers dar.
Prüfung der technischen Dokumentation
Während des NGA-Ausbaus erfolgt die Regeldokumentation nach Abstimmung mit dem AG und den
TKUs. Die Inhalte der technischen Dokumentation werden durch das TKU erstellt. Dazu gehören u.a.:
- Fortschreibung der Netzplanung und Netzdokumentation
- Materialliste
- Rohrverlaufsdokumentation
- Fotodokumentation des Baufortschritts
- …
TÜV Rheinland unterstützt und berät den Auftraggeber und das kooperierende TKU hinsichtlich der
Anforderungen an die technische Dokumentation (z.B. GIS Nebenbestimmungen) und prüft die Daten
auf Konsistenz, Vollständigkeit und formelle Konformität zu den Vorgaben des Fördermittelgebers. Zu-
dem führt TÜV Rheinland die Daten der beiden TKUs sofern Sinnvoll und möglich zusammen.
Netzplanung
Im Rahmen der Regeldokumentation muss die Netzplanung dem Auftraggeber aktualisiert und dem
Baufortschritt entsprechend aufbereitet übergeben werden. TÜV Rheinland prüft die Netzplanung (ESRI
shape Dateien, GEOJSON) auf ihre Konformität zu den aktuellen GIS Nebenbestimmungen des För-
dermittelgebers.
Prüfung der Finanzdokumentation
Die Finanzdokumentation erfolgt als Teil der Regeldokumentation zusammen mit der technischen Do-
kumentation und ist mit dieser eng verknüpft. Ebenso wie die technische Dokumentation, werden alleSeite 29 von 33

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Bestandteile der Finanzdokumentation durch das TKU erstellt. Umfang und Qualität dieser Dokumente
und Nachweise werden durch den Auftraggeber und die Anforderungen des Fördermittelgebers vorge-
geben.
TÜV Rheinland wird eine Sichtung und sofern möglich eine Zusammenführung der erforderlichen Un-
terlagen in Hinblick auf ihre Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der technischen Dokumentation
vornehmen und bei Abgabe der Regeldokumentation auf dem Portal des Fördermittelgebers einstellen.
Prüfung des Projektplans / Änderungsmanagement
Im Verlauf des Projekts werden die im Rahmen des Projektplans festgelegten Termine und Meilensteine
auf Zielerreichung geprüft.
Auftretende Projektänderungen oder Verzögerungen müssen durch das TKU dargestellt und begründet
werden. TÜV Rheinland berät den Auftraggeber bei Projektänderungen zu deren technischer Notwen-
digkeit und Kostenrelevanz, überprüft die ordnungsgemäße und abgestimmte Änderungsdokumenta-
tion und übernimmt die Kommunikation mit dem Fördermittelgeber.
1.2.3 Qualitätssicherung des Ausbaus vor Ort (optional)
TÜV Rheinland bietet dem Auftraggeber eine stichprobenartige Begutachtung der Baumaßnahmen an,
um die Einhaltung der vereinbarten und vorgeschriebenen Standards und Auflagen seitens des Projekt-
trägers sicherzustellen. Diese vor Ort durchgeführten Maßnahmen erfolgen nac h Bauclustern bzw. je
Bautrupp und können zu definierten Zeitintervallen durchgeführt werden.
Die Begutachtungen erfolgen durch TÜV Rheinland oder durch qualifizierte Vertragspartner von TÜV
Rheinland. Alle Maßnahmen werden protokolliert und die Berichte dem Auftraggeber zur Verfügung
gestellt.
1.3 Fördermittelabruf Bund
Die Auszahlung von Fördermitteln im Rahmen des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau er-
folgt in einem Anforderungsverfahren. Anzahl und Zeitpunkte der Fördermittelbeantragungen sowie die
Höhe der jeweils zu beantragenden Fördersummen ergeben sich aus der Projektplanung und werden
mit dem Auftraggeber zu Beginn des NGA-Ausbaus abgestimmt.
Nach den Novellierungen der Förderrichtlinie vom Juli und November 2018 ist der Mittelabruf beim För-
dermittelgeber des Bundes vereinfacht worden, wodurch die Dokumentationspflichten vom Mittelabruf
entkoppelt werden können.
Die technische und buchhalterische Projektdokumentation sollte jedoch auf jeden Fall, auch unabhängig
von Mittelanforderungen zu Beginn des Projektes definiert und kontinuierlich durchgeführt werden.
TÜV Rheinland bietet die technische Begleitung der Fördermittelbeantragung an. Dabei werden Unter-
lagen des mit dem Netzausbau beauftragten TK-Unternehmens auf Vollständigkeit und auf die Erfüllung
der Vorgaben geprüft sowie die Beantragung in Abstimmung mit dem AG durch das Online-Portal
www.breitbandausschreibungen.de eingestellt. Rückmeldungen seitens des Projektträgers werden in
Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. weiteren Projektbeteiligten durch TÜV Rheinland bearbeitet
und beantwortet.Seite 30 von 33

Technisch-fachliche Begleitung des geförderten Netzausbaus in der Stadt Bonn
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1.4 Dokumentation nach NGA-Rahmenregelung
TÜV Rheinland unterstützt den Auftraggeber bei der Durchführung der jährlichen Berichtspflicht an das
Breitbandbüro des Bundes nach §10 NGA-Rahmenregelung, indem er für den Auftraggeber (als Zu-
wendungsempfänger) die relevanten Unterlagen vorbereitet. In diesem Rahmen wird der Baufortschritt
aufbereitet und aktualisiert. Hierzu finden Abstimmungen mit dem ausbauenden Telekommunikations-
unternehmen statt.
An den Bund ist zum 28.02. jeden Jahres die in Anspruch genommene Förderung zur Errichtung des
NGA-Netzes zu melden. Dieses geschieht ebenfalls über die Bundesplattform www.breitbandausschrei-
bungen.de.
1.5 Endabnahme nach Abschluss der Bauphase (optional)
Zur Fertigstellung von Bauabschnitten und Bauphasen wird TÜV Rheinland Entwürfe zur Abnahme von
Baumaßnahmen für den Auftraggeber bereitstellen und ihn bei der Prüfung von technischen Abnahme-
dokumenten (z.B. Messprotokolle) beraten. Hierbei übernimmt TÜV Rheinland die Überprüfung hin-
sichtlich einzuhaltender internationaler Standards (z.B. ITU).
Auf Wunsch des AG bietet TÜV Rheinland die Begleitung und technische Beratung bei förmlichen Vor-
Ort-Abnahmen an und erstellt einen Auswertbericht auf Basis der Abnahmedokumente des TKU.
Hierzu wird ein Experte für Tiefbau zur Verfügung gestellt. Dieser nimmt eine Bewertung des Tiefbaus
und speziell der Wiederherstellung Vor-Ort vor.
1.6 Projektabschluss
Nach Inbetriebnahme der letzten Bauphase werden technische und finanzielle Abschlussberichte des
TKU durch TÜV Rheinland geprüft und ein Auswertbericht erstellt. Zusätzlich wird eine Gesamtübersicht
über den Projektverlauf erstellt (Projektzusammenfassung).
Mit einem Abschlussmeeting wird das Projekt insgesamt abgeschlossen. TÜV Rheinland unterstützt
den AG bei der Vorbereitung des Meetings und übernimmt die Protokollierung.
Im Rahmen des Projektabschlusses unterstützt TÜV Rheinland beim Projekt Resümee nach der Les-
sons Learned-Methode (z.B. als Workshop). Darüber hinaus wird seitens TÜV Rheinland hinsichtlich
weiterer Schritte unterstützt. Hierzu gehört das Screening hinsichtlich weiterer möglicher Fördergramme
und entsprechender Projekte, die Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen und Unterstützungs-
möglichkeiten hinsichtlich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus.
1.7 Projektmanagement und Kommunikation
Während des gesamten Projektes steht das Beraterteam der Stadt Bonn unterstützend zur Verfügung.
Durch die kontinuierliche Begleitung sind alle Beteiligten bezüglich des Informationsstandes z.B. durch
Abstimmungstermine und Sichten der Kommunikation gut synchronisiert. TÜV Rheinland übernimmt
oder unterstützt flexibel die Kommunikation mit dem Fördermittelgeber sowie den Kommunen und allen
weiteren Beteiligten. Hierzu wird auf allen Ebenen eine fachliche Unterstützung angeboten. Werden
Problemfelder frühzeitig erkannt, können proaktiv konstruktive Lösungsvorschläge eingebracht werden.Seite 31 von 33

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2 Preiskalkulation
Für die Erbringung der beschriebenen Leistungen wurde der Aufwand für eine Ausbaubegleitung ba-
sierend auf den Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten abgeschätzt. Eine Kalkulation für die tech-
nisch-fachliche Begleitung eines NGA-Ausbaus ist abhängig von dessen Dauer und Planung sowie ver-
schiedener Einflussfaktoren, deren Auswirkungen zu Beginn des Projektes nur schwer prognostizierbar
sind (wie z.B. kommunale Kommunikation und Koordinierung, förderrechtliche Änderungen und/oder
zeitliche Verzögerungen bei der Bauausführung).
Aus diesen Gründen kalkulieren wir für die Bearbeitung der Kernleistungen (1.1, 1.2.1 und 1.2.2) einen
Aufwand von 20.470,00 Euro (netto zzgl. gültiger MwSt.). Die berechneten Kosten und Personentage
je Arbeitspaket können sich in der Praxis je nach Projektverlauf innerhalb der Arbeitspakete verschieben
und somit der Schwerpunkt der Leistung den Bedürfnissen des AG angepasst werden. Wir betrachten
die Kernleistungen als Mindestaufwand für dieses Angebot.
Den Aufwand für die optionalen Leistungsbausteine 1.3, 1.4. und 1.6 schätzen wir auf einen Gesamt-
betrag von 19.580,00 Euro (netto). Die Umsetzung erfolgt nach mündlicher oder schriftlicher Beauftra-
gung durch den AG flexibel im Projekt.
Der AN vereinbart mit dem AG frühzeitig an gemeinsam gesetzten Meilensteinen den geschätzten Auf-
wand zur Erreichung der folgenden Meilensteine, um eine mögliche Umverteilung oder ggf. zusätzlich
notwendige nichtvorhersehbare Leistungen zu koordinieren.
Leistungen Berater-
tage
Beratertag
(netto)
Summe
(netto)
Summe
(brutto)
Kernleistungen
1.1 Vorbereitung und Initiierung des Projektes NGA-
Ausbau 4 890,00 € 3.560,00 € 4.236,40 €
1.2.1 Projektmeetings 8 890,00 € 7.120,00 € 8.472,80 €
1.2.2 Koordination und Prüfung der Regeldokumentation 11 890,00 € 9.790,00 € 11.650,10 €
Summe Kernleistungen 23 20.470,00 € 24.359,30 €
Optional
1.3 Fördermittelabruf Bund 8 890,00 € 7.120,00 € 8.472,80 €
1.4 Dokumentation nach NGA-Rahmenregelung 9 890,00 € 8.010,00 € 9.531,90 €
1.6 Projektabschluss 5 890,00 € 4.450,00 € 5.295,50 €
Summe Optional 22 19.580,00 € 23.300,20 €
Summe Gesamtangebot 45 40.050,00 € 47.659,50 €
Die Abrechnung erfolgt stundengenau auf der Grundlage eines einheitlichen Tagessatzes von
890,00 Euro (netto zzgl. gültiger MwSt.). Ein Tagessatz entspricht hierbei einer Arbeitszeit von acht
Stunden pro Tag. Sofern weniger als acht Stunden geleistet werden, erfolgt die Abrechnung auf Stun-
denbasis.
Für eine transparente Zusammenarbeit wird TÜV Rheinland eine regelmäßige Aufstellung der geleiste-
ten Arbeitskontingente übermitteln somit frühzeitig mit der Meilensteinplanung eine Budgetplanung
durchführen.
Gerne bieten wir Ihnen optional Unterstützung bei Sonderthemen außerhalb der hier kalkulierten Leis-
tungen, wie bspw. die Qualitätssicherung der Tiefbauarbeiten vor Ort und die Endabnahme nach Ab-
schluss der Bauphase an und kalkulieren diese entsprechend ebenfalls flexibel mit einem Stun-
den- (111,24 €) bzw. Tagessatz (890,00 €) nach Aufwand. Für Sondertermine Vor-Ort, wird eine Reise-
kostenpauschale von 150,00 EUR (netto) angesetzt.Seite 32 von 33

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Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwert-
steuer.
Der Leistungsort ist die Stadt Bonn und die Standorte von TÜV Rheinland in Berlin und Köln. Der vor-
genannte Preis beinhaltet alle anfallenden Reisekosten im direkten Zusammenhang mit dem Projekt an
vorbenanntem Leistungsort einschließlich Bürokosten und Spesen.
3 AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 23.05.2016) sind Bestandteil dieses Angebots.
4 Bindefrist
An dieses Angebot halten wir uns bis zum 31.09.2019 gebunden.
5 Rechtsverbindliche Unterschrift
Wir freuen uns, wenn unser Angebot Ihren Erwartungen entspricht und stehen für Rückfragen jederzeit
gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
TÜV Rheinland Consulting GmbH
Berlin, den 31. Juli 2019
i.V. Andreas Windolph i. A. Jan-Alexander Scheideler
Teilbereichsleiter Breitband & Intelligente Netze
TÜV Rheinland Consulting
Senior Berater Breitband & Intelligente Netze
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Datenstand: 02.11.2026, 21:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de