190074-2 · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Gedenktafel für Joseph Rot am Hansa-Haus (alt: 1812765ST4, FF: 41)
Kerndaten
- Nummer
- 190074-2
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 11.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190074-2 Bürgerantrag: Gedenktafel für Joseph Rot am Hansa-Haus (alt: 1812765ST4, FF: 41) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme Eine Ehrung von Josef Roth aufgrund seiner Verfolgung durch den Nationalsozialismus ist mehr als nur gerechtfertigt. Entsprechend wurde ein Stolperstein für ihn gelegt, eine Straße in Friesdorf nach ihm benannt, zahlreiche Beiträge in den Godesberger Heimatblättern haben sich seinem Leben gewidmet. Sein Grab auf dem Friesdorfer Friedhof wurde 2005 zum Ehrengrab erklärt, in der Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus wird Josef Roth thematisiert und auch im vom Stadtarchiv verantworteten „Gedenkbuch verfolgter Stadt- und Gemeindeverordneter“ ist Josef Roth mit einer biographischen Skizze vertreten. Die nun beantragte Ehrung in Form einer Hinweistafel am Hansa-Haus in Bad Godesberg bezieht sich auf Roths Funktion als Vorsitzender der Bad Godesberger Zentrumspartei und als Redaktionsmitarbeiter der Godesberger Volkszeitung, die beide ihren Sitz im Hansa-Haus hatten. Diese Tätigkeiten sind nicht von der Art, dass sie aus gesamtstädtischer Sicht einer erläuternden oder gar ehrenden Hinweistafel bedürfen. Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. ISeite 1 von 2 Seite 2 Die Sorge des Antragstellers, dass das Leben von Joseph Roth und seine Verfolgung im Nationalsozialismus in Vergessenheit gerate, kann bei den zahlreichen ihm zuteil gewordenen Ehrungen nicht geteilt werden. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt Kenntnis von den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und regt an, den Antragsteller entsprechend zu informieren. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die Beratung von Anregungen und Beschwerden vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de