190072-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Musikschulgebäude an der Kurfürstenallee 8 und 9: Status der Brandschutzmaßnahmen sowie Umfang von Sanierungsmaßnahmen
Kerndaten
- Nummer
- 190072-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 06.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190072-1 ST Musikschulgebäude an der Kurfürstenallee 8 und 9: Status der Brandschutzmaßnahmen sowie Umfang von Sanierungsmaßnahmen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Sind Brandschutzmaßnahmen erfolgt, wie sie von der Verwaltung mit DS 1810503ST2 im März 2018 angekündigt wurden, d.h. „unmittelbar“, sprich noch im Laufe des Jahres 2018? Die Mängel aus der Brandschau wurden bewertet. Mängel, die vorgezogen werden konnten, wurden abgearbeitet. 2. Wann wurde der für die Umsetzung erforderliche Bauantrag gestellt und in welchem Umfang sind Brandschutzmaßnahmen erfolgt? Bitte Einzelmaßnahmen und Kosten aufführen. Für die Gebäude Kurfürstenallee 8 und 9 wurden am 30.11.2017 Bauanträge zur Nutzungsänderung eines denkmalgeschützten Wohngebäudes in eine Musikschule sowie zur baulichen Verbesserung des Brandschutzes gestellt. Die diesbezüglichen Baugenehmigungen wurden am 11. bzw. 12. Oktober 2018 erteilt, der Baubeginn für den 18.07.2019 angezeigt. Für die Lüftungsanlage im Gebäude Nr. 8 erfolgte eine Baugenehmigung am 19.02.2019. Für beide Gebäude wurden am 12.08.2019 Nachträge mit einem geänderten Brandschutzkonzept gestellt. Die Nachtragsgenehmigung wurde am 18.10.2019 erteilt. , die sich momentan im Prüfverfahren befinden. ausgeführte Leistungen - vorbereitende Arbeiten Bauteilproben etc. ca. 10.900,00 € - Verbesserung Sicherung der Rettungswege ca. 17.300,00 € - Erneuerung/Reparatur von Türen zu Fluchtwegen ca. 22.000,00 € Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: Dez. ISeite 1 von 3 Seite 2 - Brandschotts an Leitungen etc. ca. 14.300,00 € Summe ca. 64.500,00 € beauftragte Leistungen - Gefahrenmeldeanlage-Rauchmelder in Ausführung ca. 100.113,28 € beauftragte und ausgeführte Planungsleistungen - Aufträge an Architekten und Ingenieure ca. 169.000,00 € Für die Maßnahme wurde ein Budget von 1.059.000,00 € freigegeben. 3. Sind die Maßnahmen in einem normgerechten Umfang erfolgt, der einen Weiterbetrieb der Musikschule in den Gebäuden Kurfürstenallee 8 und 9 sicherstellt? Die geforderten Direktmaßnahmen der Feuerwehr und der Bauordnung wurden umgesetzt. 4. Falls die Verwaltung zu den Fragen 1. – 3. noch keinen Vollzug melden kann, wann gedenkt sie, den Bauantrag einzureichen und mit der Umsetzung verbindlich zu beginnen? -s.o.- 5. Was hat die Verwaltung seit Herausgabe der o.g. Stellungnahme unternommen, um den in dieser Stellungnahme festgestellten „verbesserungswürdigen baulichen Zustand“ der Musikschulgebäude zu erfassen? Ein Ingenieurbüro wurde mit der Bewertung beauftragt. Nach Vorlage dieser Bewertung, werden die sich hieraus ergebende Punkte sukzessive abgearbeitet. 6. Wie lautet die Mängelliste? siehe oben – beide Gebäude haben einen generellen alle Bauteile betreffenden Instandhaltungsstau. 7. Wurden auch energetische Sanierungsmaßnahmen erfasst (Dachgeschossdämmung, Einscheibenverglasung, alte Heizungsanlage, alte Heizungsrohre)? siehe Antwort 5Seite 2 von 3 Seite 3 8. Welche Sanierungskosten und welches Sanierungszeitfenster werden prognostiziert? Eine belastbare Aussage ist erst dann möglich, wenn der Umfang der zu sanierenden Teile und Bereiche feststeht. Dies gilt sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch den Kostenrahmen betreffend. 9. Hat die Verwaltung Fördertöpfe recherchiert, die zur Sanierung der Gebäude herangezogen werden können? Auf Basis der Bewertung kann eine gezielte Prüfung der Förderprogramme erfolgen. 10. Können die Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb erfolgen oder muss die Musikschule für die Dauer der Sanierung ausgelagert werden? Für die Arbeiten im Keller der Kurfürstenallee 8 sollen die dortigen Unterrichtsräume für mehrere Monate (28 Wochen) gesperrt werden. Aktuell sucht die Verwaltung nach Ausweichmöglichkeiten für die betroffenen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht soll – so die Planung – zum Teil auf externe Standorte (z. B. Schulen) für die Dauer der Umbaumaßnahmen ausgelagert werden. Für die weiteren Arbeiten ist eine belastbare Aussage erst dann möglich, wenn der Umfang der zu sanierenden Teile und Bereiche feststeht. 11. Bestehen seitens der Verwaltung Absichten, die Gebäude zu veräußern? Es ist nicht davon auszugehen, dass die Liegenschaft in absehbarer Zeit zum Verkauf gestellt wird, da die Investitionen zur Beseitigung der dringendsten Brandschutzmängel in Höhe von rund 400.000 Euro zum Fortbestand der Musikschulnutzung in den Objekten bereitgestellt wurden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de