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190072-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Musikschulgebäude an der Kurfürstenallee 8 und 9: Status der Brandschutzmaßnahmen sowie Umfang von Sanierungsmaßnahmen

Nummer
190072-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
06.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 190072 Musikschulgebäude an der Kurfürstenallee 8 und 9: Status der Brandschutzmaßnahmen sowie Umfang von Sanierungsmaßnahmen (alt: 1810503NV3, FF: FDP-Fraktion)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190072-1 ST
Musikschulgebäude an der Kurfürstenallee 8 und 9:
Status der Brandschutzmaßnahmen sowie Umfang
von Sanierungsmaßnahmen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Sind Brandschutzmaßnahmen erfolgt, wie sie von der Verwaltung mit DS
1810503ST2 im März 2018 angekündigt wurden, d.h. „unmittelbar“, sprich
noch im Laufe des Jahres 2018?
Die Mängel aus der Brandschau wurden bewertet. Mängel, die
vorgezogen werden konnten, wurden abgearbeitet.
2. Wann wurde der für die Umsetzung erforderliche Bauantrag gestellt und in
welchem Umfang sind Brandschutzmaßnahmen erfolgt? Bitte
Einzelmaßnahmen und Kosten aufführen.
Für die Gebäude Kurfürstenallee 8 und 9 wurden am 30.11.2017
Bauanträge zur Nutzungsänderung eines denkmalgeschützten
Wohngebäudes in eine Musikschule sowie zur baulichen Verbesserung
des Brandschutzes gestellt.
Die diesbezüglichen Baugenehmigungen wurden am 11. bzw. 12. Oktober
2018 erteilt, der Baubeginn für den 18.07.2019 angezeigt.
Für die Lüftungsanlage im Gebäude Nr. 8 erfolgte eine Baugenehmigung
am 19.02.2019.
Für beide Gebäude wurden am 12.08.2019 Nachträge mit einem
geänderten Brandschutzkonzept gestellt. Die Nachtragsgenehmigung
wurde am 18.10.2019 erteilt. , die sich momentan im Prüfverfahren
befinden.
ausgeführte Leistungen
- vorbereitende Arbeiten Bauteilproben etc. ca. 10.900,00 €
- Verbesserung Sicherung der Rettungswege ca. 17.300,00 €
- Erneuerung/Reparatur von Türen zu Fluchtwegen ca. 22.000,00 €
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 3

Seite 2
- Brandschotts an Leitungen etc. ca. 14.300,00 €
Summe ca. 64.500,00 €
beauftragte Leistungen
- Gefahrenmeldeanlage-Rauchmelder in Ausführung ca. 100.113,28
€
beauftragte und ausgeführte Planungsleistungen
- Aufträge an Architekten und Ingenieure ca. 169.000,00 €
Für die Maßnahme wurde ein Budget von 1.059.000,00 € freigegeben.
3. Sind die Maßnahmen in einem normgerechten Umfang erfolgt, der einen
Weiterbetrieb der Musikschule in den Gebäuden Kurfürstenallee 8 und 9
sicherstellt?
Die geforderten Direktmaßnahmen der Feuerwehr und der Bauordnung
wurden umgesetzt.
4. Falls die Verwaltung zu den Fragen 1. – 3. noch keinen Vollzug melden
kann, wann gedenkt sie, den Bauantrag einzureichen und mit der
Umsetzung verbindlich zu beginnen?
-s.o.-
5. Was hat die Verwaltung seit Herausgabe der o.g. Stellungnahme
unternommen, um den in dieser Stellungnahme festgestellten
„verbesserungswürdigen baulichen Zustand“ der Musikschulgebäude zu
erfassen?
Ein Ingenieurbüro wurde mit der Bewertung beauftragt. Nach Vorlage
dieser Bewertung, werden die sich hieraus ergebende Punkte sukzessive
abgearbeitet.
6. Wie lautet die Mängelliste?
siehe oben – beide Gebäude haben einen generellen alle Bauteile
betreffenden Instandhaltungsstau.
7. Wurden auch energetische Sanierungsmaßnahmen erfasst
(Dachgeschossdämmung, Einscheibenverglasung, alte
Heizungsanlage, alte Heizungsrohre)?
siehe Antwort 5Seite 2 von 3

Seite 3
8. Welche Sanierungskosten und welches Sanierungszeitfenster werden
prognostiziert?
Eine belastbare Aussage ist erst dann möglich, wenn der Umfang der
zu sanierenden Teile und Bereiche feststeht. Dies gilt sowohl in
zeitlicher Hinsicht als auch den Kostenrahmen betreffend.
9. Hat die Verwaltung Fördertöpfe recherchiert, die zur Sanierung der
Gebäude herangezogen werden können?
Auf Basis der Bewertung kann eine gezielte Prüfung der
Förderprogramme erfolgen.
10. Können die Sanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb erfolgen oder
muss die Musikschule für die Dauer der Sanierung ausgelagert werden?
Für die Arbeiten im Keller der Kurfürstenallee 8 sollen die dortigen
Unterrichtsräume für mehrere Monate (28 Wochen) gesperrt werden.
Aktuell sucht die Verwaltung nach Ausweichmöglichkeiten für die
betroffenen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht
soll – so die Planung – zum Teil auf externe Standorte (z. B. Schulen)
für die Dauer der Umbaumaßnahmen ausgelagert werden.
Für die weiteren Arbeiten ist eine belastbare Aussage erst dann
möglich, wenn der Umfang der zu sanierenden Teile und Bereiche
feststeht.
11. Bestehen seitens der Verwaltung Absichten, die Gebäude zu
veräußern?
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Liegenschaft in absehbarer
Zeit zum Verkauf gestellt wird, da die Investitionen zur Beseitigung der
dringendsten Brandschutzmängel in Höhe von rund 400.000 Euro zum
Fortbestand der Musikschulnutzung in den Objekten bereitgestellt
wurden.
Anlage/n
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