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190071 · Große Anfrage

Neuordnung des Raumes Bonn zum 1.August 1969 Hier: Gleichmäßige Entwicklung des Stadtgebietes (alt: 1810210NV7, FF: BBB-Fraktion)

Nummer
190071
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
09.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
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  1. 190071-1 ST Neuordnung des Raumes Bonn zum 1.August 1969 Hier: Gleichmäßige Entwicklung des Stadtgebietes (alt: 1810210NV7)

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Große Anfrage
öffentlich
190071
Neuordnung des Raumes Bonn zum 1.August
1969 Hier: Gleichmäßige Entwicklung des
Stadtgebietes (alt: 1810210NV7, FF: BBB-Fraktion)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Kenntnisnahme
Fragestellung
Wie gedenkt der Oberbürgermeister, der mit dem Gesetz zur
kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn verbundenen Auflage,
nach der die neue Stadt Bonn für eine gleichmäßige Entwicklung ihres
Gebietes zu sorgen hat, künftig für den Stadtbezirk Bad Godesberg
nachzukommen?
Welche konkreten Verbesserungen für die Infrastruktur von Bad
Godesberg plant der Oberbürgermeister für welchen Zeitpunkt?
Begründung
Vorberatung:
Gremien Sitzung Ergebnis
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.09.2019 vertagt
Am 1.August 2019 hat sich das Inkrafttreten des Gesetzes zur
kommunalen Neugliederung des Raumes Bonn (Bonn-Gesetz) zum
fünfzigsten Mal gejährt.
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion und Stv. Marcel SchmittSeite 1 von 3

Seite 2
Mit dem von der damaligen SPD/FDP-Mehrheit im NRW-Landtag
beschlossenen und unter dem 20.Juni 1969 verkündeten Gesetz vom
10.Juni 1969 wurden die Städte Bonn, Bad Godesberg und Beuel, sechs
Gemeinden des Amtes Duisdorf (Buschdorf, Duisdorf, Ippendorf, Lengsdorf,
Lessenich und Röttgen), die Gemeinden Oberkassel und Holzlar sowie der
Ortsteil Hoholz zu einer neuen kreisfreien Stadt Bonn zusammengelegt.
Ganz neu war der Gedanke eines Zusammenschlusses der Städte
Bonn, Bad Godesberg, Beuel und mehrerer Gemeinden des Landkreis
Bonn sowie des Siegkreis nicht. Schon am 9. Juli 1949 wurde das aus
der Stadt Bonn, der Stadt Bad Godesberg, der heutigen Gemeinde
Wachtberg, den Gemeinden Beuel (Stadtrechte erst ab 1952),
Königswinter und Honnef (heute: Bad Honnef) sowie dem Siebengebirge
und einigen östlich und nördlich davon gelegenen Ortschaften
bestehende Gebiet durch die designierten Hohen Kommissare zur
„Enklave Bonn“ bestimmt.
Die auch als internationale Zone bekanntgewordene, der Alliierten Hohen
Kommission (AHK) unterstehende Enklave bestand bis zum Inkrafttreten
des Deutschlandvertrags am 5. Mai 1955. Die Sonderzone wurde zum 1.
August 1950 mit Verabschiedung des „Bonn Enclave Statute“ auf das
Verwaltungsgebiet der einbezogenen Gemeinden räumlich konkretisiert
und kann somit als ein Vorbild für die fast 20 Jahre lang diskutierte
kommunale Neugliederung des Raumes Bonn im Jahr 1969 gelten.*
Die von der sozialliberalen Landesregierung unter Führung des SPD-
Ministerpräsidenten Heinz Kühn forcierte und sodann gegen den Willen
der Beueler und Bad Godesberger durchgesetzte Zwangsheirat zur
neuen Gebietskörperschaft mit dem Namen „Bonn“ wurde zwar mit der
Auflage „Die neue Stadt Bonn hat für eine gleichmäßige Entwicklung
ihres Gebietes zu sorgen“ verbunden, daran gehalten haben sich Rat
und Stadtverwaltung aber nur in den Anfangsjahren, später nicht mehr.
Besonders davon betroffen ist der Stadtbezirk Bad Godesberg, der
schon länger vernachlässigt wird: Seit über 3 Jahren gibt es dort kein
öffentliches Hallenbad mehr, Standesamt und Bürgerdienste wurden
weitgehend nach Bonn zentralisiert, die Fußgängerzone ist eine
Stolperfalle geworden, die Stadthalle und das Theater müssten dringend
erneuert werden, viele Schulen und Sportanlagen sind stark
sanierungsbedürftig und das Rheinufer ist ungepflegt und verkommt
zusehens. Auch der Zustand des Mehlemer Bahnhofs ist seit über 10
Jahren beklagenswert. Dessen zeitnahe Erneuerung und barrierefreier
Ausbau sollte von der Stadt Bonn endlich beim Vorstand der Bahn AG in
Berlin mit dem nötigen Engagement eingefordert werden.Seite 2 von 3

Seite 3
Dr. Martin Greiff, ehemals für die SPD im Vorläufer der Bezirksvertretung
Bad Godesberg, dem Bezirksausschuss, ab 1970 tätig, hat die mit dem
Bonn-Gesetz verbundene Entwicklung für Bad Godesberg in einem
Leserbrief, der am 16. Januar 2015 im Bonner General Anzeiger
erschienen ist, in treffender Weise so ausgedrückt:
„Als ehemaliges Mitglied des ersten Godesberger
Bezirksausschusses nach der Zusammenlegung der Städte im Jahr
1969 und Befürworter der damaligen Neuordnung muss ich nun
feststellen, dass sich aus Sicht Bad Godesbergs die Skepsis der
Gegner dieser Zusammenlegung großteils leider als berechtigt
erwiesen hat.“
*(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Enklave_Bonn).
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 17:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de