190066 · Beschlussvorlage
Kurzfristig alternative Lagerstätte für Bonner Schülerrudervereine und langfristige Lösung für alle Bonner Rudervereine
Kerndaten
- Nummer
- 190066
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190066 Kurzfristig alternative Lagerstätte für Bonner Schülerrudervereine und langfristige Lösung für alle Bonner Rudervereine Beratungsfolge Rat 07.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, ob es zutreffend ist - wie im SGB- Ausschuss dargelegt -, dass „das Kultur- und Sportdezernat“ das städtische Gebäudemanagement gebeten hat, die Zwischennutzung des Viktoriabades zur Unterbringung von Rudergerätschaften zu beenden. 2. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, nunmehr prioritär eine grundsätzliche Unterbringung von Rudergerätschaften für die Bonner Vereine planungsrechtlich und baulich sicherzustellen. Dabei ist für Rudergerätschaften sowie das weitere Material der beiden Vereine GRC und SRC zu untersuchen, ob dies im ehemaligen Restaurant über dem Eingang des Panoramabads Rüngsdorf möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, ob eine Unterbringung in Containern oder in einem temporären Gebäude auf dem aktuellen Parkplatz vor dem Panoramabad grundsätzlich möglich ist. 3. Falls eine Unterbringung bei beiden Vorschlägen nicht möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung einen Beschlussvorschlag vorzubereiten, der folgende Aspekte aufweist: • Alternative Standorte für die Lagerung • Fläche zur Lagerung der Boote in qm • Kosten für die Herrichtung des Standortes. 4. Die Option der Unterbringung im Brückenkopf der Kennedybrücke wird geprüft. Die Stadtverwaltung ermittelt die Kosten für die brandschutztechnischen Maßnahmen (vgl. Stellungnahme DS 1712884ST2). 5. Die Verwaltung führt Gespräche mit dem Internationalen Paralympischen Komitee (IPC), dem Land und dem Bund, um eine mögliche Nutzung des Außengeländes der ehemaligen Landesvertretung von Nordrhein-Westfalen zu eruieren. Die Option der Aufstellung von Containern oder der Errichtung einer Halle zur Unterbringung der Boote der Schülerrudervereine wird geprüft. Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IVSeite 1 von 4 Seite 2 Der vorstehende Beschlussvorschlag geht zurück auf eine Empfehlung, die der Sportausschuss am 02.04.2019 an den Rat ausgesprochen hat. Dem zugrunde lagen bzgl. der Ziffern 1. – 3. ein wortgleicher Dringlichkeitsantrag CDU- Fraktion und Stv. Dr. Christos Katzidis, Bündnis 90 / Die Grünen und Stv. Rolf Beu, FDP-Fraktion und Florian Bräuer vom 25.03.2019 (DS-Nr. 1911022, bzgl. Ziffer 4. ein Änderungsantrag BBB-Fraktion vom 28.03.2019 (DS-Nr. 1911022AA2) sowie bzgl. Ziffer 5. ein wortgleicher Änderungsantrag Stv. Wittneven-Welter SPD-Fraktion vom 01.04.2019 (DS-Nr. 1911022AA3). Der Änderungsantrag BBB-Fraktion vom 28.03.2019 (DS-Nr. 1911022AA2) wurde ziffernweise wie folgt abgestimmt: Ziffer 3. einstimmig angenommen; Ziffer 4. mehrheitlich gegen BBB und SPD bei Enthaltung Linke abgelehnt. Er hatte folgenden Wortlaut: „Der Dringlichkeitsantrag wird um nachstehende Ziffern ergänzt: 3. Die Option der Unterbringung im Brückenkopf der Kennedybrücke wird geprüft. Die Stadtverwaltung ermittelt die Kosten für die brandschutztechnischen Maßnahmen (vgl. Stellungnahme DS 1712884ST2). 4. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zur Stadtratssitzung am 14.05.2019 eine Beschlussvorlage zur langfristigen Unterbringung der beiden Schülerrudervereine GRC und SRC vor. Zugleich legt er dar, durch welche Haushaltsmittel die Maßnahme umgesetzt werden kann. Der Sportausschuss plädiert für eine Umsetzung noch in diesem Jahr.“ *** Die Verwaltung nimmt zur Empfehlung des Sportausschusses an den Rat wie folgt Stellung: zu 1. Die Ruderboote wurden in den vergangenen Jahren im nicht mehr genutzten Viktoriabad gelagert. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um den Ersatz für ein Bootshaus, sondern lediglich um eine Winter-Lagerstätte. Das ehemalige Viktoriabad ist schon durch seine Entfernung zu einer Rhein-Anlegestelle als Bootshaus völlig ungeeignet. Sobald eine dauerhafte Unterbringung für die Schülerruderclubs gefunden wurde, ist dieses vorübergehende Lager überflüssig. Im Zusammenhang mit den Planungen des Beethovenjubiläums wird das ehemalige Viktoriabad für kulturelle Projekte benötigt, weshalb die Schülerrudervereine frühzeitig durch das Städtische Gebäudemanagement informiert wurden, dass das vorübergehende Lager ab Januar 2020 nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Die grundsätzlichen Nutzungsanforderungen an die Gebäude werden von den Fachdienststellen formuliert und durch das SGB umgesetzt. zu 2. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit mehrere Unterbringungsmöglichkeiten für die Schülerruderclubs geprüft und hierüber auch regelmäßig die politischen Gremien unterrichtet.Seite 2 von 4 Seite 3 Die ehemalige Gastronomie des Freibades Rüngsdorf und der Parkplatz kommen für die Nutzung als Lagerstätte für Ruderboote aus folgenden Gründen nicht in Frage: •Der Parkplatz steht für eine andere Nutzung und Bebauung nicht zur Verfügung, da die dort ausgewiesenen Parkplätze für den Schwimmbadbetrieb betriebsbedingt und bauordnungsrechtlich unverzichtbar sind. •Für die ehemalige Gastronomie des Panoramabades Rüngsdorf wird eine mit dem Schwimmbadbetrieb kompatible Nachnutzung angestrebt. Die Nutzung durch die Schülerrudervereine, die diese Räume sowohl als Aufenthaltsräume, als auch zur Reparatur und Reinigung der Boote nutzen würden, hält die Verwaltung nicht für mit einem Freibad kompatibel. Sie liegen noch dazu im ersten Stock und wären auch nur nach erheblichen Umbauarbeiten nutzbar. Darüber hinaus kann die Verwaltung der Überlassung dieser Räume an Jugendliche und junge Erwachsene, die damit jederzeit die Möglichkeit hätten, das unbeaufsichtigte Schwimmbad zu betreten, auch aus Sicherheitsgründen nicht zustimmen. zu 3. Die Verwaltung hat weitere Standorte überprüft und steht hierzu in einem engen und regelmäßigen Kontakt mit Vertretern der Schülerrudervereine. Bei diesen Standorten ist zwischen provisorischen und dauerhaften Lösungen zu unterscheiden. Bei diesen Standortprüfungen sind insbesondere Belange des Landschaftsschutzes, des Brandschutzes, des Hochwasserschutzes, des Denkmalschutzes und des Urheberrechtes zu beachten. Die Verwaltung wird nach Abschluss dieser Prüfungen über das Ergebnis berichten. zu 4. Diese Option ist bereits geprüft. Eine Unterbringung ist möglich (siehe Drucksachen-Nr. 1712239ST2), soweit der Brückenbogen brandschutztechnisch ertüchtigt wird. Hierzu müssten insbesondere die Kabeltrassen im Brückenbogen brandschutztechnisch verkleidet werden. Am 24.09.2019 fand mit Mitgliedern des Sportausschusses eine Begehung des Brückenbogens statt. Dabei wurde deutlich, dass die Schülerrudervereine eine Unterbringung ihrer Boote unter dem Brückenbogen der Kennedybrücke nur als Alternative betrachten für den Fall, dass ein Neubau an anderer Stelle sich nicht realisieren lässt. Die Lösung Kennedybrücke kann ohne weitere bauliche Ergänzungen, die über die Brandschutzmaßnahmen hinaus gehen, nur als Provisorium gesehen werden, da der Brückenbogen weder Sanitär- und Umkleidemöglichkeiten noch Räumlichkeiten für den Aufenthalt aufweist. Unklar bleibt, ob die hierfür erforderlichen Investitionen zu einer dauerhaften Lösung führen. Die Verwaltung wird zunächst ihre Suche nach geeigneten Flächen für einen Neubau fortsetzen. Für den Fall, dass sich mittelfristig keine Optionen in dieser Richtung ergeben, wird die Sanierung der Räume unter der Kennedybrücke weiter verfolgt, indem Haushaltsmittel beantragt und erste Planungen vorgenommen werden. Bei dem Brückenbogen handelt es sich nicht um eine Sportstätte. Auch nach brandschutztechnischer Ertüchtigung wir der Brückenbogen nicht als zu qualifizieren sein. Die Sportverwaltung kann die Umsetzung der MaßnahmeSeite 3 von 4 Seite 4 daher nicht aus der Pauschale Sportstättensanierung finanzieren und damit nicht die entsprechenden Aufträge erteilen, die für die nächsten Schritte erförderlich wären. Für die Umsetzung dieser Maßnahme stehen im laufenden gesamtstädtischen Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Ein entsprechender Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019/2020 wurde im vergangenen Jahr mehrheitlich abgelehnt (siehe Drucksachen-Nr. 1811385). Ein Etat für die Durchführung dieser Maßnahme müsste somit von anderer Seite überplanmäßig bereitgestellt werden. Daneben unterstützt die Verwaltung die Vereine kurzfristig, da die derzeitige Unterbringung der Boote im Viktoriabad ab Januar 2020 entfällt. Ein ehemaliges Schulgebäude in der Herseler Straße 3 könnte zur vorübergehenden und kostenfreien Nutzung als Bootslager angeboten werden. zu 5. Die Immobilie an der Dahlmannstraße steht nicht im Eigentum der Bundesstadt Bonn. Eigentümerin ist das Land Nordrhein-Westfalen. Mit dem Mieter, dem Internationalen Paralympischen Komitee (IPC), ist bereits ein Gespräch geführt worden. Das IPC sieht aufgrund eigener Planungen für das Außengelände keine Möglichkeiten für eine zusätzliche Nutzung des Geländes durch weitere Nutzer. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de