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190066 · Beschlussvorlage

Kurzfristig alternative Lagerstätte für Bonner Schülerrudervereine und langfristige Lösung für alle Bonner Rudervereine

Nummer
190066
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190066
Kurzfristig alternative Lagerstätte für Bonner
Schülerrudervereine und langfristige Lösung für alle
Bonner Rudervereine
Beratungsfolge
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, ob es zutreffend ist - wie im SGB-
Ausschuss dargelegt -, dass „das Kultur- und Sportdezernat“ das städtische
Gebäudemanagement gebeten hat, die Zwischennutzung des Viktoriabades
zur Unterbringung von Rudergerätschaften zu beenden.
2. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, nunmehr prioritär eine
grundsätzliche Unterbringung von Rudergerätschaften für die Bonner Vereine
planungsrechtlich und baulich sicherzustellen. Dabei ist für Rudergerätschaften
sowie das weitere Material der beiden Vereine GRC und SRC zu untersuchen,
ob dies im ehemaligen Restaurant über dem Eingang des Panoramabads
Rüngsdorf möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, ob eine Unterbringung in
Containern oder in einem temporären Gebäude auf dem aktuellen Parkplatz vor
dem Panoramabad grundsätzlich möglich ist.
3. Falls eine Unterbringung bei beiden Vorschlägen nicht möglich ist, wird die
Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung einen Beschlussvorschlag
vorzubereiten, der folgende Aspekte aufweist:
• Alternative Standorte für die Lagerung
• Fläche zur Lagerung der Boote in qm
• Kosten für die Herrichtung des Standortes.
4. Die Option der Unterbringung im Brückenkopf der Kennedybrücke wird
geprüft. Die Stadtverwaltung ermittelt die Kosten für die
brandschutztechnischen Maßnahmen (vgl. Stellungnahme DS 1712884ST2).
5. Die Verwaltung führt Gespräche mit dem Internationalen Paralympischen
Komitee (IPC), dem Land und dem Bund, um eine mögliche Nutzung des
Außengeländes der ehemaligen Landesvertretung von Nordrhein-Westfalen zu
eruieren. Die Option der Aufstellung von Containern oder der Errichtung einer
Halle zur Unterbringung der Boote der Schülerrudervereine wird geprüft.
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt Dezernat:
Dez. IVSeite 1 von 4

Seite 2
Der vorstehende Beschlussvorschlag geht zurück auf eine Empfehlung, die der
Sportausschuss am 02.04.2019 an den Rat ausgesprochen hat. Dem zugrunde
lagen bzgl. der Ziffern 1. – 3. ein wortgleicher Dringlichkeitsantrag CDU-
Fraktion und Stv. Dr. Christos Katzidis, Bündnis 90 / Die Grünen und Stv. Rolf
Beu, FDP-Fraktion und Florian Bräuer vom 25.03.2019 (DS-Nr. 1911022, bzgl.
Ziffer 4. ein Änderungsantrag BBB-Fraktion vom 28.03.2019 (DS-Nr.
1911022AA2) sowie bzgl. Ziffer 5. ein wortgleicher Änderungsantrag Stv.
Wittneven-Welter SPD-Fraktion vom 01.04.2019 (DS-Nr. 1911022AA3).
Der Änderungsantrag BBB-Fraktion vom 28.03.2019 (DS-Nr. 1911022AA2)
wurde ziffernweise wie folgt abgestimmt: Ziffer 3. einstimmig angenommen;
Ziffer 4. mehrheitlich gegen BBB und SPD bei Enthaltung Linke abgelehnt. Er
hatte folgenden Wortlaut:
„Der Dringlichkeitsantrag wird um nachstehende Ziffern ergänzt:
3. Die Option der Unterbringung im Brückenkopf der Kennedybrücke wird
geprüft. Die Stadtverwaltung ermittelt die Kosten für die
brandschutztechnischen Maßnahmen (vgl. Stellungnahme DS 1712884ST2).
4. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis zur Stadtratssitzung am
14.05.2019 eine Beschlussvorlage zur langfristigen Unterbringung der beiden
Schülerrudervereine GRC und SRC vor. Zugleich legt er dar, durch welche
Haushaltsmittel die Maßnahme umgesetzt werden kann. Der Sportausschuss
plädiert für eine Umsetzung noch in diesem Jahr.“
***
Die Verwaltung nimmt zur Empfehlung des Sportausschusses an den Rat
wie folgt Stellung:
zu 1.
Die Ruderboote wurden in den vergangenen Jahren im nicht mehr genutzten
Viktoriabad gelagert. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um den Ersatz für ein
Bootshaus, sondern lediglich um eine Winter-Lagerstätte. Das ehemalige
Viktoriabad ist schon durch seine Entfernung zu einer Rhein-Anlegestelle als
Bootshaus völlig ungeeignet. Sobald eine dauerhafte Unterbringung für die
Schülerruderclubs gefunden wurde, ist dieses vorübergehende Lager
überflüssig.
Im Zusammenhang mit den Planungen des Beethovenjubiläums wird das
ehemalige Viktoriabad für kulturelle Projekte benötigt, weshalb die
Schülerrudervereine frühzeitig durch das Städtische Gebäudemanagement
informiert wurden, dass das vorübergehende Lager ab Januar 2020 nicht mehr
zur Verfügung stehen wird.
Die grundsätzlichen Nutzungsanforderungen an die Gebäude werden von den
Fachdienststellen formuliert und durch das SGB umgesetzt.
zu 2.
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit mehrere Unterbringungsmöglichkeiten
für die Schülerruderclubs geprüft und hierüber auch regelmäßig die politischen
Gremien unterrichtet.Seite 2 von 4

Seite 3
Die ehemalige Gastronomie des Freibades Rüngsdorf und der Parkplatz
kommen für die Nutzung als Lagerstätte für Ruderboote aus folgenden
Gründen nicht in Frage:
•Der Parkplatz steht für eine andere Nutzung und Bebauung nicht zur
Verfügung, da die dort ausgewiesenen Parkplätze für den Schwimmbadbetrieb
betriebsbedingt und bauordnungsrechtlich unverzichtbar sind.
•Für die ehemalige Gastronomie des Panoramabades Rüngsdorf wird eine mit
dem Schwimmbadbetrieb kompatible Nachnutzung angestrebt. Die Nutzung
durch die Schülerrudervereine, die diese Räume sowohl als Aufenthaltsräume,
als auch zur Reparatur und Reinigung der Boote nutzen würden, hält die
Verwaltung nicht für mit einem Freibad kompatibel. Sie liegen noch dazu im
ersten Stock und wären auch nur nach erheblichen Umbauarbeiten nutzbar.
Darüber hinaus kann die Verwaltung der Überlassung dieser Räume an
Jugendliche und junge Erwachsene, die damit jederzeit die Möglichkeit hätten,
das unbeaufsichtigte Schwimmbad zu betreten, auch aus Sicherheitsgründen
nicht zustimmen.
zu 3.
Die Verwaltung hat weitere Standorte überprüft und steht hierzu in einem
engen und regelmäßigen Kontakt mit Vertretern der Schülerrudervereine. Bei
diesen Standorten ist zwischen provisorischen und dauerhaften Lösungen zu
unterscheiden. Bei diesen Standortprüfungen sind insbesondere Belange des
Landschaftsschutzes, des Brandschutzes, des Hochwasserschutzes, des
Denkmalschutzes und des Urheberrechtes zu beachten.
Die Verwaltung wird nach Abschluss dieser Prüfungen über das Ergebnis
berichten.
zu 4.
Diese Option ist bereits geprüft. Eine Unterbringung ist möglich (siehe
Drucksachen-Nr. 1712239ST2), soweit der Brückenbogen
brandschutztechnisch ertüchtigt wird. Hierzu müssten insbesondere die
Kabeltrassen im Brückenbogen brandschutztechnisch verkleidet werden.
Am 24.09.2019 fand mit Mitgliedern des Sportausschusses eine Begehung des
Brückenbogens statt. Dabei wurde deutlich, dass die Schülerrudervereine eine
Unterbringung ihrer Boote unter dem Brückenbogen der Kennedybrücke nur als
Alternative betrachten für den Fall, dass ein Neubau an anderer Stelle sich
nicht realisieren lässt. Die Lösung Kennedybrücke kann ohne weitere bauliche
Ergänzungen, die über die Brandschutzmaßnahmen hinaus gehen, nur
als Provisorium gesehen werden, da der Brückenbogen weder Sanitär- und
Umkleidemöglichkeiten noch Räumlichkeiten für den Aufenthalt
aufweist. Unklar bleibt, ob die hierfür erforderlichen Investitionen zu einer
dauerhaften Lösung führen. Die Verwaltung wird zunächst ihre Suche nach
geeigneten Flächen für einen Neubau fortsetzen. Für den Fall, dass sich
mittelfristig keine Optionen in dieser Richtung ergeben, wird die Sanierung der
Räume unter der Kennedybrücke weiter verfolgt, indem Haushaltsmittel
beantragt und erste Planungen vorgenommen werden.
Bei dem Brückenbogen handelt es sich nicht um eine Sportstätte. Auch nach
brandschutztechnischer Ertüchtigung wir der Brückenbogen nicht als zu
qualifizieren sein. Die Sportverwaltung kann die Umsetzung der MaßnahmeSeite 3 von 4

Seite 4
daher nicht aus der Pauschale Sportstättensanierung finanzieren und damit
nicht die entsprechenden Aufträge erteilen, die für die nächsten Schritte
erförderlich wären.
Für die Umsetzung dieser Maßnahme stehen im laufenden gesamtstädtischen
Haushalt keine Mittel zur Verfügung. Ein entsprechender Antrag im Rahmen
der Haushaltsberatungen 2019/2020 wurde im vergangenen Jahr mehrheitlich
abgelehnt (siehe Drucksachen-Nr. 1811385).
Ein Etat für die Durchführung dieser Maßnahme müsste somit von anderer
Seite überplanmäßig bereitgestellt werden.
Daneben unterstützt die Verwaltung die Vereine kurzfristig, da die derzeitige
Unterbringung der Boote im Viktoriabad ab Januar 2020 entfällt. Ein
ehemaliges Schulgebäude in der Herseler Straße 3 könnte zur
vorübergehenden und kostenfreien Nutzung als Bootslager angeboten
werden.
zu 5.
Die Immobilie an der Dahlmannstraße steht nicht im Eigentum der Bundesstadt
Bonn. Eigentümerin ist das Land Nordrhein-Westfalen. Mit dem Mieter, dem
Internationalen Paralympischen Komitee (IPC), ist bereits ein Gespräch geführt
worden. Das IPC sieht aufgrund eigener Planungen für das Außengelände
keine Möglichkeiten für eine zusätzliche Nutzung des Geländes durch weitere
Nutzer.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de