190065-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Errichtung eines Taubenhauses (alt: 1912729)
Kerndaten
- Nummer
- 190065-06 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190065-06 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Errichtung eines Taubenhauses (alt: 1912729) Beratungsfolge Hauptausschuss 09.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 02.02.2021 durch Beschluss die Verwaltung beauftragt, den vorgeschlagenen Standort für ein mobiles Taubenhaus im Randbereich des Bonner ZOB einer tiefergehenden Überprüfung zu unterziehen. Ergänzend wurde beschlossen, als Anregung an den Hauptausschuss die zusätzliche Prüfung der Eignung des Daches des ehemaligen Karstadt-Gebäudes (Poststraße 2) vorzunehmen. Am 25.02.2021 fand eine gemeinsame Begehung der Stadttaubenhilfe Bonn und einer Mitarbeiterin der Veterinärdienste des o.g. Standortes am ZOB statt. Im Rahmen dieses Termins wurde ebenfalls das ehemalige Karstadt-Gebäude von außen in Augenschein genommen. Die Verwaltung und die Stadttaubenhilfe sind weiterhin überzeugt, dass der vorgeschlagene Bereich am ZOB der zurzeit am besten geeignete Standort für die kurzfristige Errichtung eines mobilen Taubenhauses ist. Unabhängig von der erfolgversprechenden Ansiedlungsmöglichkeit der Tauben an diesem Standort und weiterer bereits bekannter Vorteile (z.B. keine Beeinträchtigung von Gastronomie) reicht der dort zur Verfügung stehende Platz aus, um einen Bauwagen für die Tauben aufzustellen und um Gebrauchsmaterialien sicher zu lagern. Günstig ist die rückseitige Begrenzung durch das Geländer an der Straßenunterführung, so dass ausschließlich an den Seiten und im vorderen Bereich ein Schutz gegen Vandalismus angebracht werden muss. Die Errichtung eines Taubenhauses auf dem Dach des ehemaligen Karstadt- Gebäudes (Poststraße 2) ist nur langfristig zu realisieren. Selbst wenn der Eigentümer mit der Errichtung eines Taubenhauses grundsätzlich einverstanden wäre, wäre die Ansiedlung von Tauben dort aufgrund der Höhe des Gebäudes erfahrungsgemäß erheblich schwieriger als auf vergleichbar niedrigeren Häusern. Die Fähigkeit zur Ansiedlung von Tauben ist jedoch ein zentraler Punkt der Eignung eines Standortes. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher der Standort am ZOB forciert werden. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de