← Vorlagen

190065-06 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Errichtung eines Taubenhauses (alt: 1912729)

Nummer
190065-06 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 09.03.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 21.04.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 57,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190065-05 Errichtung eines Taubenhauses (alt: 1912729)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.248 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190065-06 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Errichtung eines Taubenhauses
(alt: 1912729)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 09.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 02.02.2021 durch
Beschluss die Verwaltung beauftragt, den vorgeschlagenen Standort für ein
mobiles Taubenhaus im Randbereich des Bonner ZOB einer tiefergehenden
Überprüfung zu unterziehen. Ergänzend wurde beschlossen, als Anregung an
den Hauptausschuss die zusätzliche Prüfung der Eignung des Daches des
ehemaligen Karstadt-Gebäudes (Poststraße 2) vorzunehmen.
Am 25.02.2021 fand eine gemeinsame Begehung der Stadttaubenhilfe Bonn
und einer Mitarbeiterin der Veterinärdienste des o.g. Standortes am ZOB statt.
Im Rahmen dieses Termins wurde ebenfalls das ehemalige Karstadt-Gebäude
von außen in Augenschein genommen.
Die Verwaltung und die Stadttaubenhilfe sind weiterhin überzeugt, dass der
vorgeschlagene Bereich am ZOB der zurzeit am besten geeignete Standort für
die kurzfristige Errichtung eines mobilen Taubenhauses ist. Unabhängig von
der erfolgversprechenden Ansiedlungsmöglichkeit der Tauben an diesem
Standort und weiterer bereits bekannter Vorteile (z.B. keine Beeinträchtigung
von Gastronomie) reicht der dort zur Verfügung stehende Platz aus, um einen
Bauwagen für die Tauben aufzustellen und um Gebrauchsmaterialien sicher zu
lagern. Günstig ist die rückseitige Begrenzung durch das Geländer an der
Straßenunterführung, so dass ausschließlich an den Seiten und im vorderen
Bereich ein Schutz gegen Vandalismus angebracht werden muss.
Die Errichtung eines Taubenhauses auf dem Dach des ehemaligen Karstadt-
Gebäudes (Poststraße 2) ist nur langfristig zu realisieren. Selbst wenn der
Eigentümer mit der Errichtung eines Taubenhauses grundsätzlich
einverstanden wäre, wäre die Ansiedlung von Tauben dort aufgrund der Höhe
des Gebäudes erfahrungsgemäß erheblich schwieriger als auf vergleichbar
niedrigeren Häusern. Die Fähigkeit zur Ansiedlung von Tauben ist jedoch ein
zentraler Punkt der Eignung eines Standortes. Aus Sicht der Verwaltung sollte
daher der Standort am ZOB forciert werden.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de