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190062-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entfernung unnötiger Verkehrsschilder - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
190062-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
22.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Anregung
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Übergeordnet

  1. 190062 Entfernung unnötiger Verkehrsschilder

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190062-1 ST
Entfernung unnötiger Verkehrsschilder -
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Anregung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Entfernung der Beschilderung hätte zur Folge,
dass hier Tempo 50 gelten würde. Dies ist sicherlich
nicht von der Antragstellerin beabsichtigt, daher
kann die Anfrage nur dahingehend gedeutet werden,
dass der Bereich der Tempo 30 Einzelbeschilderung in
die 30 Zone integriert wird. Dies ist allerdings
nicht möglich, da die Zone dann außerhalb eines
Wohngebietes durch ein Gewerbegebiet führen würde.
Dies soll nach den Verwaltungsvorschriften zu § 45
StVO nicht erfolgen. Weiterhin wird die Maarstraße
vermehrt als Durchgangsstraße genutzt; ein weiterer
Hinderungsgrund.
Die Einzelregelung Tempo 30 besteht vorliegend wegen
der für Fußgänger vorhandenen Gefahrenlage (keine
Gehwege) und insbesondere der schützenswerten
Einrichtung (Gemeinnützige Werkstätten). Die
Beschilderung ist daher korrekt und sollte nicht
verändert werden.
Anlage/n
Keine
Federführung:
33 Bürgerdienste Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 10:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de